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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1852
- Sprache
- Deutsch
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205 1852.) so würde sich das bald ändern, wenn derselbe überall verboten wäre und bald würde man sich überzeugen, daß ein großer Theil der Werke, die gegenwärtig für Jedermann zugänglich sind, nur noch in den Biblio theken derer anzutreffcn sein würden, deren Vermögen es erlaubt, jeden Preis dafür zu zahlen. Von diesem praktischen Standpunkte aus gesehen erscheinen also die internationalen Verlagsvevträge keineswegs so vortheilhaft für uns Deutsche, und wenn sich unser Buchhandel, dem dabei eine gewichtige Stimme nicht abzusprechen ist, im Allgemeine» darüber aussprechcn sollte, so steht zu erwarten, daß sich derselbe in der Mehrzahl entschieden da gegen erklärt oder doch mindestens dem Abschluß solcher Verträge nur mit sehr großen Modifikationen und unter bedeutenden Conccssioncn, seine Zustimmung geben werde. Schon der preußisch-englische Vertrag, ob gleich er weit weniger Interessen berührte und deshalb auch nur wenige Bckämpfcr fand, zählt doch nur allein Sachsen als Bundesgenossen; ein deutsch-französischer Vertrag aber würde so tief in die deutschen Verlag-vcrhältniffe eingreifen, daß wir nicht abschen, wie dieselben zu ordnen und worin wir Entschädigung für die großen Opfer finden sol len, die ein solcher ganz unbezweifelt erheischen wird. Schon oben ist der Monopolisirung des Geistes gedacht worden. — Sie hat objcctiv betrachtet allerdings etwas sehr Verlockendes für je den Autor, und doch, welchen beschränkenden Einfluß würde sic auf un sere universelle Literatur und auf die Thätigkeit der deutschen Schrift steller üben, wenn sie vom Auslande her in der Strenge unter uns auf- trcten. sollte, wie die, welche den englisch-französischen Vertrag dictirt zu haben scheint. Geben wir auch zu, daß ein Vertrag der Art zwi schen diesen beiden Ländern recht wohl ohne große Störungen bestehen kann, so ist dieses doch ganz anders bei uns in Deutschland. England fühlt gar kein Bedürfniß, weder deutsche, französische noch andere Werke nachzudruckcn, denn die Fabrikationskosten sind dort so hoch, und der Bedarf im Verhältniß ein so geringer, daß er unter allen Umständen wohlfeiler aus dem Auslande versorgt werden kann; England gicbt also nicht den mindesten Vortheil dabei auf, sondern wird einzig und allein von dem seinigen geleitet. — In Frankreich haben bisher nur fast aus schließlich zwei Häuser, Oalignani und in Paris, den engli schen Nachdruck im Großen betrieben. Beide sind gegenwärtig im Be sitz von noch sehr bedeutenden Vorräthen, und wird diesen im Vertrage ein freier Abzug offen gehalten, so sind ihre Interessen um so mehr zu frieden gestellt, als das Einfuhrverbot ihrer Publicationen in England ohnehin schon ihren Unternehmungen ein Ziel gesetzt hat. In Frank reich werden also durch diesen Vertrag weder verzweigte Interessen ver letzt, noch werden die englischen Nachdrücke sehr vermißt werden, da die französische Nationalliteratur, mehr wie es irgendwo der Fall, die fast ausschließlich herrschende ist; aber es ist damit der erste ent scheid cnd e Sch ri tt g eg c n den belgischen Nachdruck ange bahnt, und das wohl ist das Hauptmotiv, das diesen Vertrag zu Stande gebracht hat, und allerdings ist der für Frankreichs Buchhan del von weit größerer Wichtigkeit als der ganze englische Nachdruck. Bei uns sind die Verhältnisse ganz anderer Art. Die Richtung des deutschen Geistes ist eine viel universellere, und wenn wir demsel ben durch beschränkende Verträge Fesseln anlcgen, so werden wir bald gewahr werden, von welchen Folgen ein solches Hcmmniß begleitet sein wird. Welch' eine engherzige, traurige Aussicht für uns, wenn, um nur ein Beispiel anzuführen, einmal wieder ein neuer Dichtergenius, wie Shakespeare, erschiene, an dessen Größe sich die gesammtc Poesie der letzten Jahrhunderte heran gebildet hat, und der freie Flug eines sol chen geistigen Meteors über den gesammten Erdkreis sähe sich an das Monopol eines auswärtigen Verlegers für immer oder selbst nur auf eine verhältnißmäßig lange Zeit gefesselt? wie lange hätten wir, um einen annähernden Fall zu bezeichnen, warten müssen, bis z. B. i-on', Clnlck kkarolck nicht allein zu uns, sondern überhaupt in die Hände derer gekommen wäre, die so lange vergebens nach diesem Ge nuß, weil sie ihn nicht mit Gold aufwicgcn konnten, schmachten muß ten, wenn die Concurrenz ausländischer Wiederabdrücke nicht den Ver leger gezwungen hätte, seine sich nach Pfd. Sterl. berechnenden Ausga ben, nach und nach zu 6 kenoc-Lckirion, herabzustimmcn. Schon bei dem preußisch-englischen Vertrage ist die Frage wegen der Bearbeitungen und Ucbersetzungen ausländischer Werke von mehre ren Seiten gründlich erörtert und dabei gezeigt worden, von welchen Verlusten sich unsere Literatur bedroht sieht, wenn dieser Zweig in zu beengte Grenzen gedrängt wird und wenn die Verpflanzung der For schungen, Erfindungen und überhaupt des geistigen Fortschritts des Aus landes auf deutschen Boden, überall von individuellen Interessen abhän gig gemacht wird. Ebenso ist gezeigt worden, wie wahrhaft lähmend cs in dieser Beziehung sein würde, wenn der Nachbildung von Bildern und Kunstwerken, die Interpretation der Verträge nicht diejenigen Dar stellungen frei erhält, die zur Erklärung eines Gegenstandes wie z. B. bei naturhistorischcn, physikalischen oder mathematischen Werken ic. un umgänglich ndthig sind. Man behüte uns ja dafür, dem freien Gei- stesverkchr einen Zustand herauf zu beschwören, der, neben den unab wendbaren Preßgcsctzen, auch noch auf diesem Felde jede seiner Bewe gungen überwacht und unter beengende Gesetze bringt: einmal darauf eingegangcn, wird sich dieselbe von fortwährenden unabsehbaren Ver wicklungen begleitet und bedroht sehen. Wir schließen diese Betrachtungen, indem wir sie dahin resumiren, daß der Wiederabdruck ausländischer Werke, so wie er bisher in Deutsch land Statt gefunden, ganz unbestritten als ein Haupthebel deutscher Bildung gedient hat, und daß, wenn derselbe in ehrlich deutscher Ge sinnung aus Humanitätsrücksichten aufgegebcn werden soll, wir ja dahin zu sehen haben, daß dasselbe nicht in einem Sinne geschehe, der, wie cs schon so oft der Fall gewesen ist, dem Auslände alle Vortheile einräumt und für uns nur das Nachsehen übrig läßt. Soll der ausländischen Li teratur bei uns ein Recht cingeräumt werden, so dürfte nach unserer Meinung dasselbe auf positive Wissenschaften gar nicht zu erstrecken sein, da diese sich gegenseitig zu ergänzen haben und ihnen darum auch der freieste Verkehr offen gehalten werden muß. Den Zweigen der mehr idealen Literatur, den Künsten u. s. w. aber, die mehr vergänglicher Natur sind, würden wir eher ein kurzes Recht von ein oder zwei Jah ren einräumcn und zwar mehr aus dem Grunde, damit nur das zu uns gelange, was diese Frist überdauert und also nicht zu den Epheme ren zählt. Uebrizens wird bei alle dem die Speculation immer Mittel finden, sich von einem Felde auf das andere zu verpflanzen, und es könnte leicht geschehen, daß wir den Wiederabdruck bei uns nur ver bannten, um ihn für einen Nachbarstaat um so lucrativer zu machen, ohne dagegen den Markt für deutsche Literatur im Auslande auch nur um ein in Betracht zu Ziehendes vermehrt zu haben. Mehrfachen Aufforderungen, die vorstehenden Ansichten«, der Frank furter Oberpostamts-Zeitung entnommen, dem Gesammtbuchhandcl durch das Börsenblatt vorzuführen, entsprechen wir hiermit, ohne uns zu er lauben der allgemeinen Ansicht und Kritik hierüber auch nur mit einem Worte vorzugreifen. D. Red action. Noch einmal die Lehrlinge- Das Mögliche soll der Entschluß Beherzt sogleich beim Schopfe fassen, Er will cs dann nicht fahren lassen, Und wirket weiter, weil er muß. Goethe. Wie in der Natur so auch in den menschlichen Verhältnissen giebt es gewisse Strömungen, welche Jeden, selbst den Indifferen testen, mit fortreißen. Wer möchte in Abrede stellen, daß auch wir Geschäftsgenossen uns in einer solchen Strömung gegenwärtig be finden, liefert ja doch unser Organ, das Börsenblatt, davon die er freulichsten Beweise. In solcher Zeit faßt man vorzugsweise gern einen heilsamen Entschluß und die Mahnung, welche wir als Motto unseres Aufsatzes wählten, findet in einer solchen Periode gewiß das bereitwilligste Gehör. Darum möge man auch unser Scherslein wohlwollend aufnehmen. Die Einsichtsvollen und Einflußreichen im Buchhandel mögen es prüfen und mindestens unseren guten Willen nicht verkennen. Zwei Aufsätze im Börsenblatte vom 5. September vor. und 9- Januar dies. Jahres haben unser lebhaftestes Interesse erregt. Der erstcre ermahnt zur liebevollen Behandlung, der letztere zur ge wissenhaften Erziehung der Lehrlinge- Die eine bedingt die andere und wir haben in unserck Laufbahn und an verschiedenen Orten Gelegenheit gesundest, unsere Betrachtungen darüber anzustellen. Wenden wir uns nun zu der Mahnung, welche in dem jüngsten, mit S- Unterzeichneten Aufsatze, den Lehrherren gegeben wird. Sie ist gewiß gut und wohlmeinend, und dürfte bei gewissen hafter Beherzigung das gewünschte Ziel nicht verfehlen, doch kön nen wir uns dabei des Wunsches nicht entschlagcn, daß die Er füllung der Vorschläge des Herrn S. zu einer Nokhw cn digkeit
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