Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18520210
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185202109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18520210
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-10
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
169 1852.^ verbreitete Musterzeitung für Damen, statt 2 dann 4 Ja der Buchhändler wäre sogar genölhigt, die Voigt'schen Bibliogr. Anzei gen, die ihm ßralis geliefert werden, pro Exemplar mit 2 zu ver steuern, also bei 500 Exemplaren mit 1000 -^ ! !! Aber auch für den Fall, daß von den außerpreußischcn Blättern nur die politischen und solche die ausschließlich oder theilweise Be kanntmachungen rc. aufnehmen (Jntelligenzblätter), besteuert werden sollen, würde doch ein großer Theil der reinwissenschaftlichcn, religiö sen, technischen w. Blätter der Besteuerung unterliegen, da die mei sten theilweise Bekanntmachungen aufnehmen. Ginge also das Gesetz in der Form des Entwurfes durch, so müßten die Verleger, wenn anders sic nicht auf den Absatz nach Preußen Verzicht leisten wollten, die Jntelligenzblätter oder Beilagen von Ankündigungen, aus den nach Preußen bestimmten Exemplaren, ganz wcglassen. Auch die Preußischen Verleger wissenschaftlicher Zeitschriften dürften darin keine literarischen Ankündigungen aufnehmen, wenn sie die Besteue rung ihrer Blätter nach dem Zollmaße vermeiden wollten. Es er wüchse freilich dem Verleger sowohl, als dem Preußischen Sorti- mentshändlcr durch Weglassung von literarischen Ankündigungen ein großer Nachthcil; der Schaden wäre aber noch größer, wenn die betreffenden Zeitschriften wegen der Steuer ganz ungekaufl bleiben- — Es steht sogar zu befürchten, daß Bücher, welche in Lieferungen er scheinen und denen literarische Anzeigen nicht selten auf dem Um schläge beigedruckt sind, gleich den Zeitschriften, zur Steuer herange- zogen werden. Ueberhaupt fragt es sich, was die Aeitungssteuerbe- hörde Alles unter „Zeitschriften" und dann wieder was unter „poli tischen" Zeitschriften verstehen wird? Zur Vermeidung unzähliger Conflicte und Vexativnen, wäre es durchaus erforderlich, daß vorher den Buchhändlern ofsiciell ein Vcrzeichniß sämmtlichcr, außerhalb des Preußischen Staates, erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften > mitgetheilt und darin die zu versteuernden besonders bezeichnet wür den. Jedes neu erscheinende Blatt wäre durch das Börsenblatt, mit dem Bemerken, ob es steuerbar sei oder nicht, bekannt zu machen. Auch wäre zu wünschen, daß das Vertheilcn von Probeblättern noch nicht als Defraudation gestraft würde, daß vielmehr Pcobe- blättcr steuerfrei blieben. Ferner hätte das Gesetz sich darüber zu erklären, ob die Besteuerung nur den laufenden Jahrgang, inner halb ein und desselben Jahres, betreffe. Es wäre doch äußerst drückend, wenn auch der abge lause ne Jahrgang noch sollte besteuert wer den. Ist doch selbst die Einfuhr ungestempelter Kalender erlaubt, sobald sie einem abgelaufcnen Jahre angehörcn. Nicht minder hart würde es sein, wenn schon eine einzige Nummer, die Jemand zu irgend einem Zwecke sich apart kommen läßt, zu versteuern wäre. Man liefe dann sogar Gefahr, wegen einzelner Zeitungsnummern, die oft als Macu l a tur gebraucht werden, die auf die Defraudation gesetzte Strafe zahlen zu müssen ! !! Durch die Zeitungssteuer, wenn sie in der Form des Entwurfes durchgeht, wird dem Buchhandel ein, bis ins Mark erschütternder' Stoß, versetzt werden. Nicht blos „mißliebigen" Zeitungen, nein, einer großen Menge nur belehrender, nützlicher Blätter wird dadurch der Weg nach dem „intelligenten" Preußen versperrt werden. Dem Verleger wird das Mittel, seinen Verlag in den passenden Zeitschrif ten bekannt zu machen, theils enorm vertheuert, theils ganz unmög lich gemacht werden, und die Rückwirkung auf den Sortiments- Handel versteht sich von selbst. Ohne Zweifel werden die Repressalien anderer Staaten nicht aus sich warten lassen, und dadurch wieder den Preußischen Verlegern mancher empfindliche Verlust bereitet. Nicht genug, daß wir Deutschen schon politisch zerrissen sind, auch in literarischer Beziehung dürften wir es werden, wenn im Geiste des genannten Entwurfes weitere Fortschritte zur Beschränkung der "Presse gemacht würden. Eine merkwürdige Erscheinung wäre es in der That, wenn die Preußische Regierung, welche durch den Zollverein und neuerdings durch den Vertrag mit Hannover, die innern Zollschranken Deutsch lands möglichst zu beseitigen suchte, nun mit einem Male im Ge biete der Literatur, auf geistigem Gebiete, wo bisher das Sprichwort galt: „Gedanken sind zollfrei", neue, noch nicht dagewesenc Zoll schranken schaffen wollte, die weit lästiger sein würden, als die com- merciellen. Käme die Maßregel in Mitten des Jahres zur Ausfüh rung, so hätten die Buchhändler und Abnehmer noch empfindlicheren Schaden davon, als zu Anfang des Jahres. Denn ein großer Theil der bisherigen Abnehmer ist nicht im Stande, die Steuer zu tra gen, und wären selbige genöthigt, die Fortsetzung in Milte des Jahrganges abzubestcllen. Viele Journale sind den Verlegern für den ganzen Jahrgang vorausbezahlt, oder auch, die Verleger haben wegen des ganzen Jahrganges Eontracte abgeschlossen. Au welchen Eollisionen zwischen Verlegern, Herausgebern, Buchdruckern, Papier- Händlern, Buchbindern, zwischen Verlegern und Sortimentshänd- lcrn, zwischen letztem und den Kunden, würde die plötzliche Einfüh rung der Zeitungssteucr, in Milte des Jahres, führen! Möge der Himmel es gnädig wenden! Lcs efrucht. Die Geschichte der deutschen Literatur ist die Geschichte des innern Lebens der deutschen Nation; eS ist derjenige Theil unserer Geschichte, aus den wir mit dem größten Stolze blicken dürfen, der uns blos Freude und innere Erhebung gewährt, ohne, wie die poli tische Geschichte, durch traurige Nebengedanken uns den Genuß zu verkümmern. In der Literatur sind wir Deutschen ein einiges und großes Volk, während wir im politischen Leben nach verschiedenen Richtungen aus einander gehen; in der Literatur kenntderSüden und Norden nur den cdcln Wetteifer, einander an Werken des Gei stes und der Phantasie zu übertreffen, nicht den Völkerhaß und den Stammesneid, der unser schönes Vaterland so oft gespalten und ge schwächt hat. — Das Deutsche Volk scheint nicht berufen zu sein, eine großartige politische Wirksamkeit zu entfalten, so wenig wie einst die Griechen und wie das schöne Italien; aber wie diese Völker, scheinen auch wir die Bestimmung zu haben, Träger der Bildung und Humanität zu sein; die Deutschen sind vorzugs weise als die Hüter des heiligen Feuers im alternden Europa ausge stellt; und diese Aufgabe wollen wir nicht gering ansehcn. — (Aus dem Vorworte von Weber's Geschichte der deutschen Literatur, 3te Auflage.) Zur Buchhändler Prüfung. Auf eine Anfrage bei der König!. Regierung zu Frankfurt a/O-, ob es einem in ihrem Bezirk wohnenden Buchhändler gestaltet sei, vor einer andern als am dortigen Orte eingerichteten Prüfungscom mission, das Examen abzulegen, und ob ferner die einmal bestandene Prüfung, zur Niederlassung in allen Thcilen der preußischen Mo narchie berechtige, decretirte die König!. Regierung- ,,Es ist dem Herrn — unbenommen, auch bei einer andern als bei der am hiesigen Orte bestehenden Prüfungs-Eommission für Buchhändler, die im § 1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 185 l vorgeschriebene Prüfung abzulegen. Eine Wiederho lung der letzteren ist, wenn dieselbe einmal bestanden worden, unter keinen Umständen erforderlich." „König l- Regierung, Abtheilung des Innern." Ein Wunsch. Unter den Wissenschaften, die zur wahren Ausbildung eines Buchhändlers, der sein Fach mit Lust und Liebe betreiben will, ge hören, dürfte unstreitigdie der Literatur den ersten Rang einnehmen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder