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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1851
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- Deutsch
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255 1851.) „Die Verbreitung von Druckschriften, welche außerhalb des preußischen Staates erscheinen, kann von dem Minister des Innern verboten werden/' Also in bem Rechts- und Intelligenz-Staate die Möglichkeit eines Inckex lidroruw prvkiditorum, ohne daß der Minister irgend eine Verant wortlichkeit für dergleichen Maßregeln trüge, oder daß dem Autor oder Verleger des libri problbitl eine Berufung auf gerichtliches Urtheil einge räumt wäre. Und welche Kränkung der Würde der Wissenschaft überdies Alles! Welche Stellung für einen Kultusminister eruckitse eonckitionis! Auf die Entscheidung der Hohen Kammern richtet sich jetzt mit Span nung der Blick. Wäre es möglich, daß der Preßgesetzcntwurf ins Leben träte, dann fehlte zur Vervollständigung nur noch die Bestimmung, von welcher in Wicland's Neuem Teutschen Merkur vom Jahre 1797 (1. Bd-, S. 397) Nachricht gegeben wird: „Ein Reisender", so heißt es dort, „der von Halberstadt über Eislebcn kam, erzählte vor einigen Tagen Folgendes: In Eisleben wollte ich mir schnell ein Buch heften lassen, und ließ daher bei einem Buchbinder, der in der Nähe des Gasthofes wohnte, fragen: ob er mir, während die Post mich einige Stunden zu verweilen ndthigte, in aller Eil etwas broschiren könnte? Ja, wurde mir zur Antwort, nur dürfe cs nichts von Kant sein. Die Antwort dieses antikanttschen Buch binders frappirte mich. Ich fragte weiter, und erfuhr zu meinem Erstau nen, daß von Seiten des Konsistoriums dem Buchbinder auf dem Rath hause bei 10 Thaler Strafe aufgegeben worden, kein Buch überKan- tische Philosophie fortan einzubindcn!" Halle, d. 21. Februar I8L1. vr. Gustav Schwetschke. Etwas über Baarexpcditionen und Baarbezug. Eine Stimme aus Oesterreich. Es ist in diesem Blatte schon oft über Baarpakete und zwar meistens von Sortimentsbuchhändlern geklagt worden; noch nie mals habe ich aber gesehen, daß auf die vortheilhafte und praktische Seite der Baarexpcditionen und Baar-Bestellungen von Sor timentern aufmerksam gemacht worden wäre, weshalb ich —selbst ausschließlich —einigeWocte hierüber nicht fürüber flüssig halte, in der Hoffnung, daß dieselben vielleicht Veranlassung geben, in bevorstehender Messe zur Ermittelung und FestKcllung einer Norm, Besprechungen und Verhandlungen herbeizuführcn. Mag man über die Baarexpcditionen eine Meinung haben, welche man wolle, ein Vortheil für den Sortimenter ist augen scheinlich: der der Arbeitsersparniß und Geschäftscrleichterung und wo — wie in Oesterreich — jeder Bogen des Eonto-Currentbuchs einen hohen Stempel (6 kr. C.M.) erfordert, eine nicht unbedeutende Ersparniß an Conti's und Stempclgebühcen. Wenn man alle festen Bestellungen gegen baar verschreiben könnte, und nur s Oonck- und Novitätensendungcn auf Rechnung bezöge, so würde sich schon das Buchführungsgcschäft dadurch bei weitem vereinfachen- Aber allerdings kann man nicht immer gegen baar bestellen, weil leider die meisten Verleger bei derartigen Bestellungen kein Aequivalent für den Verlust der Zinsen und des Meßagio bieten, sondern von ihren Baarexpeditionen eben nicht mehr Rabatt gewähren würden, als von Sendungen auf Rechnung. Der größere — und wenn man die oben erwähnten Vortheile als etwas Reales nicht gelten lassen will — der alleinige Nutzen bei Baarbestellungen ist demnach jetzt einseitig auf Seite der Verleger, die dabei Zinsen und Meßagio cinstccken. Man gebe aber dem Sortimenter hierfür allgemein einen Ersatz und es werden die Verleger wohl von einer größer» Zahl Buchhand lungen mindestens das Drittel der zur Ostcrmcssc fälligen Saldi schon im Laufe des Jahres in die Hände bekommen, welches jetzt unter dem Titel Ucberträge erst ein halbes Jahr nachher und oft noch später bezahlt wird. Ein solcher Ersatz findet sich einfach mindestens in 6?» Extra- rabatt von jedem Baarbezug, und jeder Verleger kann dies um so eher gewähren, als der baare Betrag des Bezogenen in seinen Hän den ihm mehr tragen muß als jene Vergütung an den Sortimenter. Man stelle daher ein für den gesammten deutschen Buchhandel giltiges Gesetz fest (und sollte sich dies nicht mit den jetzt berathenen Statuten vereinigen lassen?): //j Bei gleich baarer Bezahlung der bezogenen Artikel sind dem Käufer mindestens 6?h Extrarabatl zu gewähren. Ausge nommen sind diejenigen Artikel, von denen der Verleger bei Baarbezug im Einzelnen ohnehin schon dem Käufer größere Vortheile zugesichert hat. Allerdings eine Neuerung! Aber sie wird sich mit dem, was von dem Althergebrachten gut ist, vertragen und bei allem Respcct vor diesem würde bei weitem die Mehrzahl des jungen Buchhandels und gewiß auch mancher ältere, nicht an geschäftliche Vorurtheile un!> Gewohnheiten gekettete Herr ein solches Gesetz willkommen heißen. Vortheile für den Sortimentshandel ohne Beeinträchtigung dcS Verlagshandels, und umgekehrt, können das Geschäft nur fördern und heben, und wer zur allgemeinen Einführung solcher beitragen kann, wird sich durch seine Bemühungen stets um die Gesammtheit wie um den Einzelnen verdient machen. W. I. Berlin, 2. März. Die Flugschrift des Abgeordneten Friedrich Harkort „ein Brief an die Bürger und Bauern", welche, wie wir in Nr. 18 mitge- theilt haben, schon vor ihrer Veröffentlichung zu einer Debatte in der I. Kammer der preußischen Ständeversammlung Veranlassung ge geben, ist, nachdem die Polizei von einer hier bevorstehenden Ver öffentlichung Kenntniß erhalten haben muß, gestern früh, noch vor der Ausgabe, bei dem hiesigen Vcrlagsbuchhändlcr Carl I. Klemann polizeilich mit Beschlag belegt worden. Es dürfte dies der erste Fall in Preußen sein, daß eine Schrift vor der Ausgabe bereits einer Beschlagnahme unterliegt. (N. Leipz- Ztg.) Miöcellen. Ibe Onitz' ol tbo bums» rsees provsck to be tbo liootrino ol soripture, rossou suck «cienco vvilb s rsviovv ol llie present Position snck tboorz' ok Professor Axsssir. 8^ tbe 8ev. Ikomss 8m>ll>, l). v. bie^v-Vorb: Loorxs ?.!k»lnsm, 155, 8rosck>vsx.—Das vorliegende Werk ist eine Modisication und Ausarbeitung derjenigen Artikel, welche der Vers, im verwichenen Jahre über denselben Gegenstand in verschiedenen amerikanischen Zeitschriften publicirt hatte. Der ur sprüngliche Plan zu diesem Buche entstand jedoch schon im Jahre 1846. Bei Gelegenheit eines Besuches des Professors Ag assiz, als die Frage vom bitersr^ Oonversslion 6Iuk zu Charlcston discutirt wurde. Weitere Veranlassung bildeten vr. Nott's Vorträge, in Folge deren vr. Smyth im November 1849 in Charleston drei Reden über die Einheit der menschlichen Raren hielt. Der Vers, be absichtigte eine zusammcngefaßte Uebersicht über den ganzen Gegenstand in seinen Beziehungen zur heil. Schrift, Vernunft und Wissenschaft zu geben. Seine Argumentation ist deßhalb cumulativ, und der Ver nunft nicht das ausschließliche Vorrecht eingeräumt, da sie nur durch die Combination mit der heil. Schrift und der Wissenschaft ihre Weihe erhält. Ein großes Gewicht legt der Verf. auf die Kritiken der deutschen theologischen Schule, die in der Genesis die Originaleinheit des ganzen Menschengeschlechts findet. Rosenmüller, Leonh. Joh. Carl Justi sind die Autoritäten des Verf., wie zuletzt Hengstenberg, der aus den ägyptischen Baudenkmälern die Wahrheit der Genealogischen Tafeln in der Genesis zu beweisen versucht hat. A 6uicke to Oermso lätersture; or, blsousl to iseililste s» soqusio- tsveo veitb tbe 6srmsn Olsssio Aulbors. 8^ krsnr Ackolpk blosek- risber. 2. vols. lonckov: 1.1. 6uiIIsume. Lkester 8gusre, 1850. — In dieser Chrestomathie hat der Herausgeber auf eine faßliche unl>
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