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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1851
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- Deutsch
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328 lieber Postdcbit. Zu den zahllosen Widerwärtigkeiten, denen jetzt der Sortiments- Handel von allen Seiten her ausgesetzt ist, gesellt sich ein neues, überall hin sich mehr und mehr verbreitendes Uebel, nämlich, der Debil der Zeitschriften durch die Post, und wir sind nicht fern mehr von der Zeit, wo das Publicum namentlich der kleineren Sortiments- Handlungen im Orte gar nicht mehr bedarf, besonders dann, wenn auch bei uns, wie in England, Bücherpakete weithin zu äußerst gerin gen Portosätzen versandt werden können. Nun ist es bekannt, daß unsere Büchcrballen nicht so schnell fah ren, wie die Posten, und wir können daher meist nur 8 Tage spater die Journale liefern, als die Post. Der Besteller will aber wo mög lich nicht einen Tag später solche empfangen, zahlt lieber etwas mehr auf der Post, vielleicht auch weniger, wie nachstehender Fall beweist. Mein Kunde, ein katholischer Pfarrer, bezog von mir bisher di e historisch-po lilisch cn Blätter von Görres, Jahrgang 1849 und 1850 (Verlag der literarisch-artistischen Anstalt in Mün chen), zum richtigen Preise von 7-^ 7^ S-f. Den Jahrgang 1850 hatte ich (nach Anzeige im Börsenblatts vom Januar v. I. mit mehre ren andern Nachbar-Handlungen) nicht in vorjährige alte Rechnung aufnehmen können, sondern den Posten der lit.-art. Anst. mit 5 -/i 11U S-f in neuer Rechnung gutgebracht. Hierauf ist mir von der genannten Handlung das letzte Quartal vorenthalten, und in Folge dieses bestellte mein Abnehmer den Jahrgang 1851 auf der Post, wo dieser jährlich nur 6 4 S-f kostet! Natürlich glaubt der Mann, daß ich, trotz Ueberzeugung durch das Hinrichs'sche Bücherverzeichnis, ihn übervortheilt habe, und wird nun wenn möglich, künftig alle Journale für seinen Zirkel auf der Post bestellen. Und so habe ich in den letzten 3 Jahren den Debit von wohl 10 Journalen verloren! Was aber, frage ich, soll aus uns werden, wenn alle diese Un gebühr sich fortwährend so steigert, als bisher? Hatte ich doch schon früher von demselben Abnehmer — nach meiner damaligen Anzeige — den Beweis in Händen, daß z. B. der Borromäus-Verein neue und gangbare Bücher billiger an die katho lischen Pfarrer liefert, als wir solche zu liefern im Stande sind! Spaßhaft wäre es nun, wenn ich, in geeigneten Fällen, künftig vom Herrn Pfarrer dergl. Sortiment wohlfeiler bezöge, als von meinen Eo liegen! Der Fall kann eintretcn, denn in der Neu- zeir hat sich schon gar manches umgekehrt, warum sollte so etwas nicht auch möglich sein? H-. H-. Streifereien durch VaS Gebiet des Buchhandels. Herr Voigt in Weimar hat zum „Entwurf des Börscnvereins- Statuts" folgende Vorschläge gemacht: „Es solle in Zukunft jeder sich Etablircnde über ein eignes, unzweifelhaftes, disponibles Ver mögen von 2—3000 so wie über die bestandene ordnungsmäßige Lehrzeit und über die erforderlich« Reife zum eigenen Etablissement, vor einer vom Börsenvorstande noch zu bildenden Eraminations- commission sich ausweisen"; ferner: „wenn einer Handlung am Schlüsse eines Jahres nachgewicsen werden könne, daß sie den Saldo vorjähriger Rechnung an 30 Handlungen unberichtigt gelassen habe, solle man derselben den Credit entziehen", und hat Hr. Voigt diese Vorschläge mit Motiven versehen, wie im Börsenblatte zu lesen ist. Gut und wünschcnswcrth wäre es gewiß, wenn nicht so viele unbefugte Personen sich in den Buchhandel drängten und das Geschäft verdürben; allein das Etablissement von einer Prüfung vor einer Prüfungskommission abhängig zu machen, so wie auch von einem Vermögen von zwischen 2000—3000-/I, das können wir nun und nimmermehr wünschen; es wäre das eine Beeinträchtigung 24 der Freiheit des Einzelnen, für die wir unseres Theils niemals sein könnten, obgleich wir allerdings durch starke Concurrcnz auch sehr zu leiden haben. Wer soll z. B. die Kosten der Prüfung, die Kosten der Reise zum Prüfungsorte bezahlen? Hr. Voigt wird solche, wie auch ganz natürlich, gewiß nicht bezahlen, ebenso wenig wohl die Börsenvereinscasse, und solche dem Examinanden aufzuerlegen, er scheint hart und nicht gerechtfertigt, wenn letzterer sonst nur allen Erfordernissen seines Staates an ihn, in Betreff seines Etablisse- ments, entsprochen hat. (Eine Verminderung der Buchhändler dürfte wohl bald von selbst eintretcn, wenn die harten Preßgcsetzc ein geführt werden.) Gar nun aber erst Jemandem verbieten zu wollen, sich nicht zu etabliren, weil er vielleicht nur 1900, 1800 -/I oder noch weniger im Vermögen hat, wäre eine noch größere, gar nicht zu rechtfertigende Härte!— Weshalb soll nur immer allein der schon Begüterte und dadurch Beglückte den Vorzug haben vor seinem minder begüterten und beglückten Milbrudcr? Weshalb will man strebsamen, aber wenig bemittelten Leuten das Glück der eigenen Selbstständigkeit verschließen??? Gedeiht ein derartiges Etablisse ment nicht, nun so muß cs von selbst wieder cingehcn, Verluste für die Verleger sind dabei natürlich unvermeidlich, aber wer hätte denn in jetziger Zeit keine Verluste zu beklagen?? Wollen die Herren Ver leger denn ganz allein diese beglückte, bevorrechtigte Mcnschenclasse sein? Seht die Sortimenter an, wie sie so viel verlieren! Seht den Kaufmann, den Gcwcrbtreibcndcn an: Alle verlieren! Jeder muß sich da selbst vor Verlusten zu schützen suchen; — aber wenn die Herren Verleger verlieren, dann ist großes Lamento über Unsolidität und Willkür, über große Verluste und Zcitverschwendung und der gleichen mehr; und cs ist doch am Ende gar nicht so sehr schlimm, als man es macht, und die Verluste sind am Ende auch so beträcht lich gar nicht — und zu ertragen, wenn man erwägt, wie wenig dem Verleger oft der einzelne Vcrlagsartikel kostet, den er streicht *). — Eben so müssen wir uns gegen Hrn. Voigt's Vorschlag aus- sprechcn: eine Handlung an den Pranger stellen zu wollen, wenn dieselbe nur 30 Handlungen nicht bezahlt bat. Nehmen wir den Fall: eine solide Handlung hätte 30 Collegen nicht vollständig bezahlt, theils weil einige Contis in der Messe übersehen wurden, theils weil einige differirtcn, theils weil sie einige nicht bezahlen wollte, indem sie in neuer Rechnung schon an dieselbe etwas geliefert hatte, was den Saldo deckte, wegen dessen Bezahlung andererseits sie aber nicht recht sicher sich glaubte; diese 30 Collegen nun zeigten ihre wirklichen oder auch nur vermeintlichen Forderungen beim Börsenvorstand an (vielleicht könnte deren Gcsammtforde- rung nur etwa 30 machen),— sollte nun einer solchen Lappalie wegen wohl eine solide Handlung an den Pranger gestellt werden dürfen? Nein! auch dies ist verwerflich. Jeder muß sich auch hierin selbst helfen, und mit uns sind gewiß noch recht viele Handlungen der Meinung, daß Hrn- Voigt's Vorschläge nicht passend und anwend bar sind. —x. *) Angenommen, es wäre so — dieselben Bücher hätten aber doch durch zahlende Sortimenter verkauft werden können, mithin ist der Schaden immer der volle. Auö Berlin. DasVcrhaltendesBuchhändlcrsHerrn Schneider hier in der Angelegenheit des „H arkor t'schcn Briefes an die Bürger und Bau ern" hat mit Recht überall ein großes Erstaunen erregt, und auch in diesen Blättern zu verschiedenen Artikeln Veranlassung gegeben, auf welche im Interesse des Hrn. Schneider eine Aufklärung von ihm selbst erwartet werden dürfte. Die Angelegenheit hat zwei Momente, die die Gcsammt-Jntecessen des Buchhandels so direct berühren, daß sic mit Stillschweigen nicht übergangen werden dürfen. Wir werden auf sie einen Nachdruck legen müssen, und wollen nur voran noch
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