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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1851
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- Deutsch
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168 14 lebe" die volle Geltung noch genieße und welche alle Zweifel ja auch das neue preußische „Gesetz über die Presse" weit ver scheuche, in dem König!. Preuß. Minister!« gedachte Theorie darin anzuwenden ebenfalls als zeitgemäß anzuerkennen sich nicht entblödet zu haben gescheut hätte! — Weil also Gesetze, die von der intellectucllen Gegenwart bereits gerichtet sind, noch hie und da bestehen und auch von den Macht habern noch wieder aufs Neue octroyirt werden — damit will unser Wünscher beweisen, und verantworten, daß auch der Buch handel in ein solches Gesetz geschnürt werde: damit der viele junge Anbau (ohne gehörigesKapital in Geld und Kenntnissen) und somit (?) der viele Verfall ein Ende nehme; damit der Eintritt nicht mehr offen stehe jedem „Unberufenen und Unzünftigen" (sondern nur dem Ver nünftigen!) und, wie schon gesagt, der Verleger ganz von selbst wisse, was er zu thun habe! — Es wäre traurig, gäbe cs nicht andere Mittel für den Vortheil unseres Interesses. Sucht doch besser nach der Quelle der Ucbel und haltet nicht gleich jedwede Pfütze dafür, die Ihr selbst erzeugtet, indem Ihr selbst davon die Quelle wart. Jenen Gesetzen für die Zünfte lag bei ihrer Entstehung vielleicht eine liebevolle Fürsorge für das junge Geschleckt mit zu Grunde, vor züglich aber waren sie heilsam zur Hebung der Industrie. Jetzt ist es gerade umgekehrt; jetzt liegt einem derartigen Gesetze entweder Unver stand oder crasser Egoismus zum Grunde, denn nicht mehr die Hem mung der Ausübung der Gewerbe, sondern die freie Concur- renz befördert jetzt die Industrie. Die Herren X. und 2., die dergl. Zwangsjacken involvircn, müs sen bei alledem unendlich mitleidige Seelen haben, denn da sie wissen, der Sortimenter bedarf vor allen Dingen des Credits, so senden sie gern schnurstracks jedes Gesuch um Eröffnung eines Eonto's mit Ge währung zurück und ihren ganzen Verlag noch gleich hinterdrein; und werden sie dann von den neugemalten Firmen zu Ostern nicht bezahlt, so meinen sie mit dem größten Recht sich darüber beschweren und ihr Lamento anstimmen zu dürfen! das ist, erlauben Sie mir, nicht blos entsetzlich naiv, nein das ist mehr. Freilich bedarf nun der Buchhändler, so gut wie und vielleicht mehr als jeder andere Geschäftsmann, des Eredits. Aber nicht durch ein Circulair, sondern durch Arbeit, Fleiß, 2 rdnung u. s-w. erwerbe, erringe er sich den Credit. So bald die OhneweilereS- Ecöffnungen von Eontis (deren Jumuthung, nebenbei gesagt, ein ent setzlich anmaßender Usus ist) aufhören werden, wird sich auch kein Buchhändler mehr etabliren können, ohne gehöriges Capital in Geld und Kenntnissen. Besitzt er dieses, so kann er sehr wohl ohne Cre dit anfangen, indem er sich vorerst von gediegenen älteren und alten Werken ein festes Lager anschafft und die Neuigkeiten alsdann eben falls— mit Literatur- und Publicum-Kenncniß und Geschmack — gegen baar bezieht. Man sage mir nicht: das geht nicht. Gewiß geht das; freilich nicht mit dem alten Schlendrian: von selbst; aber mit geschäftlicher Intelligenz und außerordentlicher Thätigkeit, womit überhaupt nur im Geschäft derzeit etwas gehen kann. — Es schließen sich diese Zeilen den glücklicherweise immer mehr Raum gewinnenden Bestrebungen an, die alte Kaste unseres Ge schäfts zu sprengen und demselben mit Beibehaltung der Vereins-Hebel immer mehr einen allgemein geschäftlichen Charakter zu verleihen. I. «. 8. Einige Bciiicrkuiigcn zu Vcn Aussätzen in Nr. II. des Börsen blattes: „lieber Austenstände in, Buchhandel" und „Ucbcr den Nutzen der Baar-Pakete" Der Vorschlag vom nichr genannten Einsender des ersten Auf satzes ist so übel nicht, dürfte indeß schon mehrere Male zur Sprache, lheilweis von Berliner Handlungen auch zur Ausführung gekom men sein- Also damit einverstanden, würde ich nur die Idee dahin erweitern, daß von Seiten des Börsen - Vorstandes einem sich dazu eignenden Leip ziger College» unter Einwilligung der Börsen-Mitglieder, der Vorschlag gemacht würde, diese Gesammt-Processe mit Beihilfe eines Leipziger Rechtskundigen ein für alle Mal gegen ein von der Börse an Beide zu zahlendes jährliches Honorar zu übernehmen. Die Herren Buchhändler in Leipzig wissen im Buchhandel weit besser Be scheid als wir, die im dunkeln Irrgarten der Buchhändler-Welt herum tappenden Collegen der Provinzen; auch haben sie weit mehr Gelegen heit, sich über ihnen zur Zeit unbekannte Verhältnisse schwankender und wankender Buchhändler zu unterrichten. Aehnliches findet bei den Leipziger Herren Advocaten statt, da sie meist weit gründlichere Kennt nisse vom Buchhandel, seinen Usancen, Eigenthümlichkeiten u. s. w. besitzen, als ihre Collegen außerhalb Leipzig, denen alle solche Verhält nisse gewöhnlich ungewöhnliche Dinge sind, gemäß leidiger Erfahrung Vieler von Uns. Ein großer Vortheil erwüchse aber besonders daraus, daß jene Herren, durch beständige Beschäftigung mit dieser parlio Iionteuss sich eine große Uebung und specielle Kenntnisse derselben erwerben müßten und wir bald sehr zufriedenstellende Beweise ihres „Daseins und Wir kens" gewahren würden- — Die außergewöhnlichen Kosten (denn blos diese sielen den einzelnen Interessenten zur Last) würden nur ge ring sein; und allein bei gänzlichem Verlust des Processes einigerma ßen fühlbar werden. Solche letztere Proceduren dürften aber hier leichter vermieden werden können, als auf dem bisherigen Wege. Mei nes Erachtens nach werden bei einer möglichsten Sicherstellung vor weiteren Verlusten und bei Abwendung von juristischen Weitläufigkei ten und meist nutzlosen Quälereien, die fast Jeder fürchtet, die Buch händler schaacenweis ihre Eingaben einsendcn, und ein Schrecken wird unter die schleckten Zahler kommen, nur vergleichbar dem der gesumm ten Buchhändler-Welt, als sie sich mit der hohen, aber unverdienten und gefährlichen Würde der Censoren beehrt, betraut oder bedroht sab. Zu meines werlhen Freundes und würdigen Collegen Spondäus Bemerkungen nur noch die Hinzufügung, baß ich die mehrmalige Er fahrung gemacht habe, wie bei Erinnern baar verlangter Sachen daS Bestellte doppelt eingelaufen und vom Herrn Commissionair (wofür dieser wahrlich nicht kann) doppelt eingelöst wurde, dann aber vom Ab sender, trotz alles Anmahnens, nicht wieder zurückgelöst ward. Ist man nun mit solchen Herrn, wie ich z. B. mit Herrn X. in B-, in keinem weitern Verkehr, so hat man einen Ladenhüter mehr, der Baarsender, oft baar alles Baaren, Einen weniger. Welch überraschende Wand lung! —- Auch einen andern Fall habe ich zu erwähnen. Herr k. in L. ist mir seit Jahren über 8 Thlr. — schuldig. Alles von ihm Ver langte muß ich baar einlösen, weil ich natürlich seitdem keinen Credit mehr bei ihm habe! Wie bezeichnet man ein solches Verfahren, und welcher Schreck würde unter die Buchhändler komme», wenn solch raubritterliches oder communistisches Gebabren weitern Raum gewänne! Dank, herzlichen Dank meinem Collegen Spondäus für seine humoristischen und aus dem Leben gegriffenen Mittheilungen. Daktylus. DaS Lcmbcrgcr Rundschreiben hat bereits mannichfache Anfechtung erfahren, und es ist gewiß ein arger Mißton, wenn sie mit der Bitte um Nachsicht und Stundung zugleich die Drohung nussprechen, diejenigen zuletzt zu bezahlen, die ihnen weitern Credit verweigern. Dock läßt sich auf sie das Wort des Dichters anwenden : „Spät kommt ihr, dock ihr kommt." Sie geben doch endlich gute Worte, und wenn auch nickt Aller Lage so
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