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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1868
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1868
- Sprache
- Deutsch
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JL 249, 26. Oktober. Nichtamtlicher Theil. 2947 für geregelte Fortsetzung unseres Verkehres sind, und anderseits nur mit solckcn Firmen neue Verbindungen anknüpfen, die mir die gewünschte Garantie bieten können und wollen. Kleine Handlungen und Anfänger inögen ihren Bedarf aus zweiter Hand beziehen und nur solche Firmen um Credit ersuchen oder denselben nur dort offen halten, von deren Verlag sie wirklich größere Bezüge machen. Diesen wenigen Handlungen wird wohl ein Jeder die gewünschten Garantien bieten können. Vor nicht langer Zeit wurde ebenfalls im Börsenblatt der Vor schlag gemacht, die Leipziger Commissionäre auch zu Zwischen händlern (Sorliments-Commissionären) zu machen; meiner Ansicht nach genügt aber Leipzig allein nicht für einen solchen Verkehr, sondern es müssen sich z. B. in Berlin, Wien, Frankfurt, Stutt gart rc. solche Zwischenhändler neu etabliren, ober schon bestehende Handlungen sollen in der Weise ihr Geschäft erweitern, daß Pro vinzhandlungen, überhaupt kleinere Sortimenter von ihnen ihren Bedarf, jedoch nicht nur fest, sondern auch mäßig L cond. beziehen können. Oder es solle» sich Zwischenhändler etabliren, die in sich eine Anzahl Firmen vereinigen, deren Verlag sie für ihre Rechnung ausliefern, so den dirccten Verkehr nnt den Verlegern für kleinere und neue Firmen überflüssig machen. Freilich können dann diese Handlungen nicht denselben Rabatt wie der Verleger selbst geben, aber wieviel Spesen und Arbeit werden dadurch Len kleineren Hand lungen auch erspart! So große ä cond.-Sendungen, so lange Dispo- nendenlistcn sind dann auch nicht mehr möglich, der Betreffende wird deshalb aber auch mehr auf einen rationellen Betrieb des Ge schäftes angewiesen, er muß ein Buchhändler, kein Büchertrödler fein. Schneller Bezug, Ersparniß vieler Arbeit, kleinere Spesen, dies sind die in die Augen springenden Vortheile für den kleinen Sortimenter und Anfänger. Für den Verleger stellen sich noch größere Vortheile bei einem solchen Verfahren heraus. Einmal arbeitet er nur mit Handlungen, die ihm sicher sind, dann tritt auch für ihn eine große Arbeits-, so mit auch Personalersparniß ein. Ferner behält er viel leichter einen Ueberblick über den Gang und Stand seiner Unternehmungen. Die vielen Klagen über schlechte Saldirung, Scheindisponenden, über Unordentlichkcil und Ungefälligkeit der Sortimenter werden von selbst wegfallen. Unmöglich kann ein Verleger mit den Bedürfnissen einer jeden Handlung so vertraut sein, um die immer massenhaft eingehenden ä cond.-Bestellungen auf das richtige Maß zu reduciren, denn nur so kommt es, daß sich viele Exemplare eines Buches nutzlos auf den hundert und aber hundert Sortimentslagcrn Herumtreiben. Ein Zwischenhändler hingegen kann sich im Laufe der Zeit wohl die Erfahrung sammeln, wieviel er von einem theologischen, medieinischen, historischen Werke für seine verschiedenen Abnehmer gebraucht, danach seine Bestellungen einrichten, dem Verleger so viel zuverlässiger sein als seine Neuigkcits-Vcrsendungslisten. Die Verleger müssen diesen Zwischenhändlern freilich höheren Rabatt einräumen als den Sortimenlshandlungcn, die ihren Bedarf nur für sich beziehen, es ist ihnen aber auch leichter möglich, durch die oben bezeichnelen Vortheile, und indem solche Zwischenhändler größere feste Bezüge machen, sie sich von diesen Commissionären ruch zu Michaeli, nicht bloß zur Ostermesse zahlen lassen können. Unsere Leipziger Commissionäre werden sich zwar sehr gegen die Verwirklichung solcher Vorschläge sträuben, da ihnen dadurch gar nancher Thaler entzogen wird, aber die großen Verleger und kleinen Zortimenter werden sich bald überzeugen, wie viel vortheilhafker, unfacher ein solcher Verkehr ist. Nehme man die Conti zur Hand, )etrachte die Resultate, und man wird eine große, sehr große An- ahl Handlungen finden, deren Verbindung durchausnicht entsprechend lohnend ist. Theile man diesen Handlungen mit: „Von Jan. 18 .. liefern die Herren N. N. in Berlin, Wien, Stuttgart, Frankfurts, meinen Verlag für ihre Rechnung. Die genannten Herren werden Ihnen die Bezugsbedingungen mittheilen und wollen Sie fortan Ihre Bezüge von daher machen." Die späteren Jahre werden die Vortheile dieses Vorgehens zeigen und soll cs mich freuen, wenn recht viele Handlungen cs so machen wie ich. E. R. S. Erklärung. Auf den in Nr. 239 des Börsenblattes abgedrucktcn Schmäh artikel eines Herrn Doctor Sabell in Berlin kann ich selbstverständ lich nur durch den Mund des Richters antworten. Was dagegen die Verdächtigung des Herrn Hempel anlangt, als ob ich den Angriff lediglich im Interesse der Cotta'schen Buchhandlung geschrieben, so wird aller Wahrscheinlichkeit nach die genannte Firma selbst darauf antworten, meinerseits mag die Versicherung genügen, daß ich in keinerlei Verbindung mit dieser hochgeachteten Firma stehe und die Behauptung des Herrn Hempel einfach als einen groben Jrrthum oder eine Lächerlichkeit bezeichnen muß,„Mit demselben Rechte hätte Herr Hempel behaupten können, daß der fragliche Artikel im Inte resse des Bibliographischen Instituts, der Grote'schen Buchhandlung, des Herrn PH. Reclam, Prochaska, Winiker rc, welche Verlags firmen bekanntlich sämmtlich die Schiller'schcn Gedichte edirt haben, geschrieben sei. Leipzig, 18. October 1868. A. Diezmann. Miscellen. Aus Cöln, 17.Oct. berichten die „KölnischenBlätter": „Für Alle, welche Interesse am Dom und dessen architektonischen Einzel heiten haben, wird es überraschend sein, zu vernehmen, daß der Architekt Franz Schmitz, der aus lebhafter Begeisterung für das großartige Bauwerk keine Opfer scheut, um alle Kunst- und Dom baufreunde durch das prachtvolle Domwcrk (Verlag der Schwann'- schen Verlagsh. in Cöln und Neuß) zu erfreuen, wegen Nach drucks resp. unbefugter Benutzung von Zeichnungen, welche der Tombauverwaltung gehören sollen, in Anklagestand versetzt worden. Nicht genug, daß Hr. Schmitz gezwungen wurde, wegen der Herausgabe des fraglichen Werkes seine bedeutungsvolle baukünst lerische Thätigkeit beim Dombau aufzugebcn, es soll ihm jetzt auch noch die Fortsetzung des in der ganzen wissenschaftlichen Welt mit so ungctheiltem Beifalle aufgenommenen Werkes durch richterlichen Spruch untersagt werden. Wir enthalten uns vorläufig, auf das Thatsächlichc und Rechtliche dieser wahren eauso eälährs hier näher cinzugchen, können unser Erstaunen aber nicht unterdrücken, daß es im Staate der Intelligenz möglich ist, in solcher Weise, wie es im vorliegenden Falle hier in Cöln geschieht, wissenschaftlichen Bestre bungen von Amts wegen in den Weg zu treten. Wir zweifeln kei nen Augenblick, daß das Domwerk des Hrn. Schmitz als eine voll ständig selbständige, wissenschaftlich-architektonische Leistung von allen Sachverständigen und von den Richtern wird anerkannt werden." Ein Beitrag zum Nothstand derPresse in Deutsch land. — Aus Zerbst, 10. Oct. schreibt man der „Zeitung für Pommern": „Ich zeige Ihnen hierdurch an, daß ich soeben auf Re quisition des Colberger Postamtes zur Nachzahlung von 9 Sgr. Zeitungsabonnement für 3. und 4. Quartal verurtheilt worden bin, da dieses für Interessenten außerhalb des preußischen Staates längst theurer sei, als innerhalb desselben u. s. w." Wir bringen dieses postalische Verhältniß innerhalb des Norddeutschen Bundes zur weiteren Kenntniß, es dem Deutschen Sortimentsbuchhändler-Verein überlassend, diese Abnormität in seiner 447*
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