Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18681012
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186810123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18681012
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-12
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2788 237, 12. Octobcr. Nichtamtlicher Theil. Daß diese Tarifsätze bedeutend niedriger sind, als diejenigen der öffentlichen Lebensvcrsichcrungsgcscllschaften, geht ans folgen den Beispielen hervor: Für eine Wittwcnpension von 50 Thlrn. wären zu zahlen: wenn beim Eintritt alt ist der Mann 40 und die Frau 30 Jahre: in der Teutonia 17 Thlr. 10 Ngr.; in der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft nach dem von Hrn. Mainoni im März 1852 vorgelcgten Tarife 16 Thlr. 26 Ngr. 4 Pf.; nach unserm Tarife nur 13 Thlr. 15 Ngr. 7 Pf.; ferner wenn der Mann alt ist 60 und die Frau 50 Jahre: in der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft 33 Thlr. 3 Ngr. 9 Pf.; in der Teutonia 31 Thlr.; nach dem Enslin'schen Entwürfe 32 Thlr. 28 Ngr.; nach unserm Tarife nur 26 Thlr. 12 Ngr. Trotzdem werden unsere Sähe Manchem immer noch zu hoch erscheinen, namentlich wenn er liest, daß der im Jahre 1849 ausge stellte Plan bis zum 30. Jahre nur 4, vom 30. bis 40. Jahre 5, vom 40. bis 50. Jahre 6 Thlr. Beitrag für eine Pension von 50Thlrn. forderte, oder wenn er gar hört, Laß an andern Orten schon für 2 Thlr. Jahresbeitrag eine Pension von 50 Thlrn. gewährt wird. Allein in Bezug auf den ersten Fall darf nicht außer Acbt ge lassen werden, daß die damals entworfenen Statuten nur völlig Ge sunde zulicßen, bei Altersverschiedenhcit der Ehegatten Einkaufs gelder forderten, außerdem jedem Mitgliede die Verpflichtung auf- erlcgten, nöthigenfalls Nachscküsse zu leisten, daß ferner innerhalb der ersten 10 Jahre nicht die volle Pension gezahlt und endlich auch der Börscnvercin zur Milleidenhcit gezogen werden sollte. Und was den zweitenFall anlangt, so liegt entweder eine bedeutende Schenkung zu Grunde, oder es wird nur eine einmalige — nicht eine jähr liche — Pension von 50 Thlrn. bezahlt; denn schon um diese ge währen zu können, würden 18 Jahresbeiträge von jedesmal 2 Thlrn. und die Zinsen und Zinseszinsen nöthig sein. Unser Verein soll auf eigenen Füßen stehen; er soll weder auf Geschenke noch auf Erlasse speculircn, gleichwohl aber seinen Mit gliedern Garantie bieten, daß sic nie zu höheren Leistungen heran- gezogcn werden, und daß ihre Wittwen bis zum Tode resp. bis zur Wiederverheirathung die festgesetzte Pension von 50 Thlrn. ohne Abzug erhalten. Und weil wir dies wollen, darum ziehen wir die höhere Prämie vor. Finden sich nicht Mitglieder genug, die diese höhere Prämie zahlen wollen oder können, so ist es besser, auf die Realisirung dieses Planes zu ver zichten. b. Die W aiscnpensionen. Wie weiter unten zu sehen ist, soll jedes Mitglied sich nach Maßgabe seiner Verhältnisse an der Wittwencasse beteiligen können, d. h. cs soll ihm freistehcn, durch Zahlung der einfachen oder dop pelten, resp. drei- oder vierfachen Prämie seiner Wittwe entweder 50 oder 100 oder 150 oder 200 Thlr. Pension zu verschaffen. Da mit wird wenigstens in vielen Fällen zugleich für die vaterlosen Waisen gesorgt sein. Anderseits sollen aber auch die unmündigen Kinder solcher Mitglieder, die als Wittwer sterben, diejenigen Bei träge zurückerhalten, welche ihr Vater während seiner Wittwenschaft an die Casse geleistet hat. Demnach entsteht die Frage, ob außer dem noch eine besondere Waiscncassc zu errichten sei? Wir für un fern Theil bejahen dieselbe unbedingt, da fast noch zwingendere Gründe vorliegen, als für Gründung einer Wittwcnpensionscasse. Bei Betrachtung der Einrichtungen der Waisencasscn finden wir, daß hier im Allgemeinen dieselben Grundsätze maßgebend sind, wie für die Wittwenpenfionen. Wir können uns daher kur; fassen und einfach als Basis den Tarif Vorschlägen, welcher 1847 im Auf träge der Hrn. Enslin u. s. w. von dem Rechnungsrathe Brune ausgestellt worden ist. Wir sagen als Basis; denn wir wünschen nicht nur größere Einfachheit, sondern auch niedrigere Prämien. Das erstere erreicben wir durch Beschränkung auf jährliche Zahlungen und durch die der obigen entsprechende Altersscala von 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren des Vaters und 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, ! 15 Jahren des Kindes, wobei bezüglich des Vaters die schon oben I erwähnte Bestimmung, bezüglich des Kindes aber diejenige Platz greifen könnte, daß die Kinder bis zu 2 Jahren als 1 Jahr alt, von mehr als 2 bis zu 4 Jahren als 3Jahre alt zu gelten haben u. s. w. Tie billigeren Prämien aber lassen sich dadurch erzielen, daß man die von den Hrn. Enslin u. s. w. ausgestellten Sähe um d. h. um den Betrag verringert, welcher nach unserm Dafürhalten zur Bestreitung der Verwaltungsspesen nöthig gewesen wäre. Für diese Rcduction spricht überdies der Umstand, daß die erhaltenen Netto beträge nahezu denen entsprechen, welche bei 17 englischen Gesell schaften sich bewährt haben und daher auch s. Z. von dem in diesem Fache besonders bewährten Mathematiker 1)r. Heym für den Leip ziger Lehrer-Wiltwen- und Waisenfiscus aufgestellt worden sind, und die nur deshalb nicht von uns benutzt werden, weil sie sich bloß auf die Altersstufen von 30, 40 und 50 Jahren des Vaters erstrecken. Demnach würden für eine Waisenpension von 20 Thlrn., zahl bar bis zum erfüllten 21. Lebensjahre resp. bis zur Vcrheirathung, folgende Jahresbeiträge zu leisten sein: Aller des Vaters: 25 30 35 40 45 50 55 60 65 NK uc.j NK NK N-k -? NK sr! NK NK i 1 7 8 1 16 2 1 29 5 2 15 6 3 10 8 4 17 9l 6 18 8 9 24 3 1 3 6 1 11 5 1 23 2 2 8 6 2 29 6 4 1 1 5 26 4 8 22 5 — 5 1 — 1 1 6 4! 1 16 9 1 29 5 2 17 7 3 15 7 5 1 2 7 17 5 11 11 6 L 7 — 1 2 2 1 9 9 1 21 1 2 7 2 3 — 3 4 6 — 6 11 8 9 21 2 9 — I 4 3 1 13 4 1 26 — 2 14 9 3 15 — 5 8 2 7 28 7 11 — — 28 — 1 5 — 1 15 5 1 29 5 2 25 4 4 6 6 11 1 13 — . j 21 7 — 27 3 1 6 4 1 16 2 2 5 8 3 5 9 4 25 6 lZ5 — — — — — 21 — — 26 6 1 5 — 1 ... 17 6 2 11 4 3 15 — kill. Für Kinder, die älter als 15 Jahre sind, können keine nä 3. Die Zulassung verschiedenartiger Betheiligung der Mit glieder wird sowohl durch das Interesse der letzteren als auch dasjenige des Vereins bedingt. Pen einzelnen Mitgliedern macht sie es mög lich, ihren speciellen Verhältnissen Rechnung zu tragen; dem Vereine Einheiten gezeichnet werden." aber führt sie nicht nur eine größere Anzahl von Mitgliedern zu,, sondern gibt ihm auch eine erhöhte Garantie für den pünktlichen Eingang der Jahresbeiträge, weilNiemand über seine Kräfte hinaus zu gehen nöthig hat. Wir denken uns nun diese Verschiedenheit, wie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder