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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1868
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- Deutsch
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^ 237, 12. October. Nchkmuucher Thcil. 2787 stimmt hoffen, auch die Gehilfen zahlreich bei, so ist zugleich dem andern Theile dieses Punktes, der Ausdehnung auf Leute verschie dener Lebensstellung wenigstens einigermaßen Genüge geschehen. Dennoch begegnen wir hier einem wesentlichen Unterschiede zwischen den Bestimmungen der Lebensversicherungsgesellschaften und denen, die für unser Unternehmen zu treffen sein werden. Dort ist die Aufnahme meist auf völlig Gesunde beschränkt, hier darf sie es nicht werden. Nach unserer Meinung würde der Verein seinen Zweck nur zum geringsten Theile erfüllen, wenn das gewiß nicht unbedeutende Coutingent Solcher, die wegen chronisches: Leivön sich entweder gar nicht oder doch nur gegen sehr hohe Prämien versichern können, von der Betheiligung ausgeschlossen werden sollte. Wir Wollen keineswegs großer Sentimentalität das Wort reden, halten es aber für Pflicht der Standesgenosscn, die minder Taktfesten unter gewissen Bedingungen mit zu übertragen. Wir fürchten auch nicht, daß die befürwortete Coulanz der Casse so große Nachtheile bringen werde, als es auf den ersten Blick erscheinen mag; denn trotz aller Vorsicht bei der Aufnahme stellt sich doch bei den Lebensversicherungs- gesellschasten oft genug heraus, daß 30 und mehr Proccnt der im Laufe eines Jahres mit Tode abgegangenen Versicherten an chroni schen Krankheiten der Respirationsorgane, des Gehirns und Rücken marks, des Herzeirs u. s. w. gestorben sind. Erleichtern wir den Beitritt, soviel wir können, so werden sich viele dazu veranlaßt fin den/ die, weil völlig gesund, noch lange nicht ans Sterben denken, und dadurch werden jene Nachtheile schon einigermaßen ausgeglichen werden. Sie werden aber beinahe ganz neutralisirt werden können durch die Bestimmung, daß mindestens für drei Jahre die Prämien bezahlt sein müssen, wenn den Hintcrlassenen ein Anspruch auf Pen sion zustehen soll, so daß, wenn Jemand nach nur einjähriger Mit gliedschaft stürbe, seine Hinterlassenen gegen Erlegung der doppelten Prämie sich immer noch den Pensionsgenuß sichern könnten. nä 2. So sehr wir für möglichste Einfachheit der Bestimmungen sind, so darf diese doch, wie schon gesagt, nicht so weit gehen, daß für alle Mitglieder, gleichviel welches Alters sie und ihre Gattinnen resp. Kinder sind, ein gleich hoher Beitrag fcftgestellt wird. Es wäre dies einerseits unpraktisch, weil dann Mancher wohl nicht eher an den Beitritt zum Vereine denken möchte, als bis ihm der Tod im Nacken sitzt; es wäre anderseits aber auch höchst unbillig gegen die jüngeren Mitglieder. Das vornehmste Prinzip der Lebens- und Rentcnver- sicherungsanstalten ist, daß alle Diejenigen, welche in einem und demselben Jahre bei- trelen, gewissermaßen wieder eine Gesellschaft und innerhalb dieser wieder die Gleichaltrigen besondere Gruppen bilden, in sofern ausschließlich durch ihre eigenen Beiträge und die daraus erwachsenden Zinsen und Zinseszinsen das gedeckt werden muß, was dermaleinst für sie resp. ihre Angehörigen an Pensionen, Renten oder dergleichen dem ursprünglichen Uebereinkommen gemäß von der Gesellschaft zu leisten sein wird. Und dies muß auch für uns maßgebend sein. Daher werden wir denn auch die Wittwen- von den Waisen-Pensionen getrennt behan deln müssen. Reden wir zunächst n) von den Wittwenpensionen, so scheint uns das Beste, wenn man einen Tarif für die Altersstufen von 25, 30, 35, 40 Jahren u. s. f. bis zu 65 Jahren aufstellt und bestimmt, Laß z. B. für 25 Jahre, 5 Monäte, 29 Tage noch der Satz für 25 Jähre, für 25YH Jahre aber derjenige für 30 Jahre Anwendung finden soll. Bei Feststellung der Jahresbeiträge wird aber, wie gesagt, auch das Alter der Gattinnen von wesentlichem Eipflusse sein müssen; denn es bedarf wohl keines Beweises, daß die 25jährigc Frau eines 45 Jahre alten Mitgliedes präsumtiv eine viel längere Reihe von Jahren psird Pension zu empfangen haben, als eine solche, die 45 Jahre alt ist. Puch hier springt der Tarif von 5 zu 5 Jahren; da äber bei den Frauen nach dem soeben Berührten die höheren Altersstufen Len entgegengesetzten Einfluß auf die Jahresbeiträge äußern, d. h. diese niedriger stellen, so wäre zu bestimmen, daß die jenige Altersstufe maßgebend sei, von welcher die Frau nicht mehr als 2YH Jahre entfernt ist; es hätte z. B. das Älter von 17YH dis 22^ für 20 und dasjenige von 22^ bis zu 27sh für 25 Jahre zu gelten. Was nun die Höhe der Tarifsätze selbst anlangt, so werden wir gut thun, ohne Weiteres die auf den Brune'schen Sterblich keitstabellen beruhenden Ziffern zu Grunde zu fegen, welche der Gymnasiallehrer Jahn in einer Programmschrift (Die Berechnung der Prämien für Wittwenpensionen. Zittau 1861) aufgestellt hat. Wir können dies um so mehr, als dieselben nicht nur nahezu mit denjenigen übcreinstimmen, welche bei 17 englischen Gesellschaften sich als Nettobeträge der Jahresprämien bewährt haben, sondern auch meist nicht sehr von denen abweichen, die man nach Abzug von 16Zßo/o (für Spesen) von den einschlägigen Tarifsätzen der „Teuto nia" erhält. Da jedoch bei diesen Prämien die Wicderverhei- rathungcn der Wittwen nicht berücksichtigt sind und »ach unfern Er mittelungen sich ca. 12YH—15U der Buchhändlcrwittwen wieder verehelichen (also der Pension verlustig gehen): so können wir von den Jahn'schen Tarifsätzen für die niederen Altersstufen der Frauen getrost ca. 15°ch (vom 40. Jahre an aufwärts freilich, wo die Wahr scheinlichkeit der Wiederverheirathung sich mehr und mehr verringert, iinmer weniger) abziehen und gelangen zu folgendem Tarife: Jährlicher Beitrag für eine Wittwenpension von 50 Thalern. Alter des Mannes: 25 30 35 40 45 50 55 60 65 NX NX L, NX § </> NX NX NX NX NX 4 NX Ä 20 8 ' 4 9 29 : 12 18 8 16 — 20 11 8 26 10 6 " — V 25 7 9 4 9 4 . ' 11 19 2 14 25 7 19 13 4 24 25 4 32 25 — ' 30 6 16 4 8 6 4 10 15 7 13 15 7 17 16 2 23 — 4 30 21 41 15 3 35 5 23 8 7 7 7 9 9 9 12 1 4 15 24 20 25 6 28 3 5 38 12 — 52 Lr 3 40 5 5 <5—s' 6 14 5 8 10 1 10 22 8 14 3 9 18 28 5 25 24 6 35 20 3 48 28 9 45 4 17 2 5 20 6 7 9 1 9 13 4 12 13 2 16 23 2 23 — 8 32 5 7 44 19 — 50 3 23 3 4 27 — 6 8 4 8 3 — 10 19 7 14 11 2 19 28 6 26 12 — 39 14 5 55 — 4 4 6 4 28 7 6 24 3 8 27 8 12 1 3 16 24 — 23 29 3 33 27 1 60 — — 4 11 9 5 19 — 7 10 2 9 25 9 13 23 9 19 25 3 28 8 '»1 niiiä 65 — — 4 17 4 5 27 9 7 27 7 11 2 2 16 5 22 28 2 424*
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