Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18680921
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186809213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18680921
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1868
- Monat1868-09
- Tag1868-09-21
- Monat1868-09
- Jahr1868
-
2569
-
2570
-
2571
-
2572
-
2573
-
2574
-
2575
-
2576
-
2577
-
2578
-
2579
-
2580
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
unangcsehenen Firmen versehen, an die Herren Berleger verschickt wird, und die in den meisten Fällen nach einem „bedenklichen Schüt teln des Kopfes" Credit eröffnen, einmal aus Bequemlichkeit und dann eben wieder der lieben Tradition wegen. Den wenigsten Her ren Verlegern fällt es ein, sich erst über die Verhältnisse des N. N. zu erkundigen, sie liefern ruhig weiter und erheben dann bei einem Falliment ein fürchterliches Geschrei, und unter 20 Artikeln im Bör senblatt kann ein solcher Fall nicht vorübergehen. Was ist natürlicher, als daß der Verkäufer eines Geschäftes seinen Nachfolger in das bestmöglichste Licht stellt, um ihm den Cre dit auch ferner zu sichern, da ja auch der Kaufschilling in dieser Voraussetzung sichergestellt wird; wer findet es nicht erklärlich, daß sich der Commissionär des Geschäftes veranlaßt sieht, auch seinerseits durch Hinweis auf die ihm „bekannten großen Mittel" zur Erhaltung des Credits beizutragen, denn ihm liegt doch viel daran, seinen Kommittenten zu behalten, resp. einen neuen zu ködern. Die häufigen Fallimente haben doch wirklich bewiesen, was auf solche Garantien zu geben ist, und ist es mir von kaufmännischem Standpunkte aus geradezu unerklärlich, wie die Verleger jedes Jahr so und so oftmal wieder auf den Leim gehen. Betrachten wir den französischen, den englischen Buchhandel, sehen das kaufmännische Verkehrsleben an, wo finden wir da ein so fast lächerliches Vertrauen, wo ein dem eigenen Interesse so ganz zuwiderlaufendes geschäftliches Gebaren? Es ist eine sehr schöne Sache um das gegenseitige Vertrauen, das auch da angebracht ist, wo man es nur mit Ehrenmännern und tüchtigen Geschäftsleuten zu thun hat, aber gänzlich unangebracht ist es bei unfern heutigen buchhändlerischen Verhältnissen. Das Vertrauen muß man sich meiner Ansicht nach erst verdie nen, d. h. man muß erst den Beweis liefern, daß man im Stande ist, einem Geschäfte ehrenhaft und segensreich vorzustehen, und bevor dieser Beweis beigcbracht ist, verlange ich eine Garantie. Wer von mir Vertrauen, resp. Credit beansprucht, muß mir auch was bieten. Empfehlungen der verschiedenen Prinzipale, des Ver käufers, des Kommissionärs genügen mir als Kaufmann nicht, denn damit, daß Jemand ein ordentlicher Gehilfe war, daß er den Kauf schilling baar erlegte und eine gute alte Firma übernommen, ist noch lange keine Garantie geboten, daß er ein tüchtiger Chef ist und den Ruf der alten Firma rechtfertigen wird. Was ich bei Uebernahme alter Geschäfte verlange, ist bei neuen Geschäften erst recht in An wendung zu bringen, zumal da bei jetziger Freigabe des Buchhandels in Norddeutschland Geschäfte wie die Pilze entstehen werden. Ich verlange bei Uebernahme alter Geschäfte oder bei Gründung neuer Firmen eine 2 — 3jährige Garantie, entweder durch den mir als reellen Geschäftsmann bekannten Verkäufer, oder durch Wech sel, Bankinstitute, Anzahlungen re., und bin ich überzeugt, daß, wer so vorgeht, nicht alljährlich solche Verluste zu beklagen haben wird. Eine weitere Folge dieses Vorgehens ist die Verringe rung der Conti; man muß darnach trachten, anstatt wie jetzt mit vielleicht 800 Sortimentern in Verbindung zu stehen, dieselben auf 200 — 300 zu beschränken. In einem weiteren Artikel werde ich hierauf näher eingehen. E. R- S. Die Insolvenz der Wedekind'schcn Buchhandlung (C. Stürmer) in Hannover. Der Termin, welcher am 17. September vor dem Amtsgerichte zu Hannover in obengenannter Sache stattgefunden, enthüllte aber mals ein trauriges Bild von dem Leichtsinn, womit heutzutage Ge schäfte auf anderer Leute Unkosten gemacht werden. Der Hr. Störmer, welcher auch Pächter der Wedckind'schen Leihbibliothek ist, die einen Mann von bescheidenen Ansprüchen wohl ernähren kann, hat in der kurzen Zeit von etwa einem Jahre es fertig gebracht, Land und Leuten schuldig zu sein. Was wurde da alles angemeldet: Kapitalien, baare Darlehen, Wechsel-Forderungen, ausgeklagte Schuldposten, Satz, Druck, Papier, Inserate, Specificationen der Herren Verleger u. s. w. u. s. w. Die Laden-Einrichtung war dem Tischler in Wechseln bezahlt, die dieser verkauft hatte, aber wegen Mangels an Zahlung selbst wieder hatte einlösen müssen, u. dgl. m. — Die Activa dagegen ließen sich noch nicht übersehen, scheinen aber sehr unbedeutend zu sein. Und der Grund von alle dem? Unglück oder unvorhergesehene Umstände? Nein, nur Mangel an der einfachsten, gewöhnlichsten Umsicht, wenn nicht mehr. Denn wenn etwa das Wedekind'sche Ge schäft schon grundfaul war, als Störmer cs übernahm, so mußte er, der in dem Geschäfte arbeitete, es wissen. Das Verhältniß zwischen Wcdekind und Störmer ist aber längere Zeit dunkel gewesen, so daß man der eigentlichen Sachlage nicht auf den Grund sehen konnte. In dem Termine sind nun folgende Vorschläge gemacht. Das fremde Eigenthum auf dem Lager soll den Verlegern remittirt werden; der erste Hypothek-Gläubiger zieht seinen Anspruch zurück und Störmer zahlt den übrigen Gläubigern am 1. October 200ch ihrer Forderungen, wogegen sie auf den Rest Verzicht leisten. Widerspruch gegen dies Arrangement ist bis zum 1. October Vorbehalten; wenn Widerspruch erfolgt, oder wenn Stürmer die 20<A nicht zahlen kann (die er nicht selbst besitzt, sondern von Verwandten anzuleihen hofft), dann wird am 1. October der förmliche Concurs erkannt werden und voraussichtlich den Gläubigern gar nichts bleiben. Sollten also noch Verleger versäumt haben, Forderungen anzu melden, so müßten sie die Specification schleunigst an den Curator, Hrn. Obergerichts-AnwaltDr. Obrock in Hannover, einsendcn, um wenigstens ihre Artikel aus der Masse zu retten- So unbedeutend die Sache ist, so muß doch bei dieser Gelegen heit auf zwei Falsa im Schulischen Adreßbuch hingewiesen werden, welche ja wie bekannt nur auf eigenen Angaben der Betreffenden be ruhen. „Carl Störmer, vorher Wedekind'sche Buchh." seit (1. Jan. 1868) 1. Juli 1867 gibt an: Gegründet 1825. Eine Wedekind'sche Buchhandlung hat aber erst seit wenigen Jahren eristirt. „Georg Wedckind, Verlagsh. und Leihbibl. in Hannover, seit 1. Juli 1867. Gegr. 1825" ist in jeder Beziehung falsch. Georg Wedekind, angeblich Verleger, wohnt nicht in Hannover, sondern soll jetzt in Burgdorf ansässig sein, und die Leihbibliothek (welche 1825 gegründet sein mag) gehört nicht ihm, sondern seiner Mutter und ist an Störmer verpachtet. Zum Schluß kommt der Humor. Beide Herren, sowohl Wede- kind als Störmer, sollen beabsichtigen, sich baldigst als Sortimenter wieder aufzuthun, und sollen nur darüber streiten, wer von ihnen am meisten berechtigt sei, die alte, berühmte und bewährte Firma „Wede kind'sche Buchhandlung" zu führen. Wir können also über diesen Punkt interessante Circulare erleben. Zur Berichtigung -es Artikels „Auch eine Weltan schauung!" in Nr. 203 d. Bl. Der Aufsatz des Hrn. Or. Sabcll in dem Börsenblatt vom 2. Sept. enthält einige wesentliche Unrichtigkeiten, die ich, da der selbe von mir handelt, hier erwähnen muß. In dem Gespräche, welches ich vor längerer Zeit mit Hrn. vr. Sabell führte, ist durchaus keines Briefes an mich erwähnt worden; Hr. Steiger hat mir gar nicht geschrieben. Diese Unrich tigkeit beruht auf einer Verwechselung. Ich erzählte dem Referenten von den Prinzipien, die Hr. Steiger in seiner bekannten, mir von ihm selbst zugesandten Broschüre entwickelt, und von der darin auch enthaltenen Korrespondenz des Hrn. Steiger mit einem deutschen Romanverleger. Bei dieser Gelegenheit theilte ich Hrn. vr. Sabell mit, was
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht