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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1868
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1868
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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JL 219, 21. i — September. Nichtamtlicher Theil. 2571 zen deutschen Volke mit Freuden begrüßt worden, ist auf allen Ge bieten der gewerblichen Thäligkeit und gewerblichen Lebens innerhalb des Norddeutschen Bundes eine freiere Bewegung gewonnen, die im Verein mit der bereits proclamirten Freizügigkeit aus diesem Gebiete den wohlthätigsten Ginfluß und die gedeihlichste Entwickelung des Nationatwohlstandcs, das Emporblühen von Handel und Gewerbe zur Folge haben wird. Aber für einen Theil der Gewerbetreibenden und gerade für denjenigen, der besonders berufen ist, Cullur, Bildung, Aufklärung und Intelligenz in alle Classen des Volkes zu tragen und in den Köpfen desselben ein vernunftgemäßes Denken zu erwecken und zu verbreiten, gehen die Wohlthaten der Entfesselung der Gewerbe von allen Beschränkungen, denen dieselben bisher unterworfen waren, voll kommen verloren. Innerhalb des preußischen Staats sind mit Ausnahme der 88. 1—4. (Prüfung und Concession) des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 bis jetzt alle Bestimmungen in Kraft geblieben, die die Preßge- werbe besonderen Strafen unterwerfen und die einer Zeit der preu ßischen Geschichte ihre Entstehung verdanken, die nicht zu den glän zendsten Epochen derselben gehört. Es sind nur die 88- 1—4. des preußischen Preßgesetzes durch das Nothstandgewerbegesetz des Norddeutsche» Bundes entfernt, diese Gewerbe also der allgemeinsten Concurrenz preisgegeben, alle anderen Bestimmungen aber, die dieselben in ihren Strafen oft schwerer tref fen, als das Strafgesetzbuch andere Vergehen oder Verbrechen straft, stehen geblieben. Das Preßgesetz, wie cs noch innerhalb des preu ßischen Staates im Gegensätze zu anderen Staaten im Norddeutschen Bunde zu Recht besteht, ist ein Ausnahmegesetz und sollte sobald wie möglich aus den preußischen Gesetzbüchern entfernt werden. Es ent spricht weder der Cnltnrstufe, die das preußische Volk unter allen Culturvölkern einnimmt, noch dem Zeitgeist, der unwiderstehlich darauf drängt, von allen Gewerben die fesselnden Beschränkungen hinwegzunehmen. Das Preßgesetz ist aber auch nach Fortfall der 88- 1—4., aus denen alle übrigen Bestimmungen als naturgemäße Eonscqucnz hervorgehen, durchlöchert, vollkommen hinfällig geworden. Es ist somit der Zeitpunkt cingetretc», die vollkommene Befreiung aus dem Gebiete eines der hervorragendsten Culturmitlel des moder nen Staates cinlrctcn zu lassen, und die Petenten bitten ganz ge- horsamst: Ein Hohes Haus wolle in einer kurzen Resolution ausspre chen: „Das Preßgesetz vom 12. Mai 1851 ist aufgehoben und cs findet das preußische Strafgesetzbuch fortan auf die Prehgcwerbc innerhalb des preußischen Staates Anwendung." Motive »fl 2. Die Aushebung der Zeitungs-Stempelsteuer bedars wohl eigentlich im Staate der Intelligenz, vor den Vertretern desselben, keiner besonder» Motivirung. Die Zeitungssteuer ist vom Standpunkte eines jeden denkfähigen Mannes die verwerflichste unter allen Steuern, die es gibt, und weniger selbst zu billigen, als die Besteuerung der Beleuchtungsstoffe, also des Lichts. Was dieses für das leibliche Auge und die Cullur des Menschen, ist die Tagespresse in noch weit höherem Maße für letztere, da sie die inlellectuelle Bildung des Volks anstrebl, und es ist weder vor dem Nichterstuhle des Zeitgeistes, noch vor der Billigkeit und Gerechtigkeit eine Besteuerungssorm zu begründen, die es am meisten verhindert, Aufklärung in alle Classen des Volkes zu verbrei ten, besonders in diejenigen, die derselben am meisten bedürfen— in die Kreise der wenig Bemittelten und Armen. Die Zeitungs-Stempelsteuer hat es in Verbindung mit den übrigen Staatsauslagen bei Zeitungen im preußischen Staate dahin gebracht, daß ein z. B. in der Provinz erscheinendes Blatt, dessen eigentlicher Abonnemcntspreis 10 Sgr. pro Quartal beträgt, wofür es in großem Zeilnngssormat dreimal in der Woche erscheint, (die Zeitung für Pommern in Colberg) durch die Zeitungs-Stempelsteuer für die Einheimischen auf 13^ Sgr. pro Quartal, sür die außerhalb Wohnenden mit Briesträgerbestellgeld und Postprovision »m 12 Sgr. erhöht wird, also statt 10 Sgr., 22 Sgr. pro Quartal kostet. Der Staat legt also für seine Bemühungen und durch die Zei tungs-Stempelsteuer hier einen Zuschlag zu dem Preise des Blattes, der diesen um mehr als das Doppelte erhöht. Daß unter solchen dirccten und indirecten Besteuerungen durch den Staat die Zeitungs- litcratnr und besonders die Provinzial- und Local-Prcsse systematisch unterdrückt wird, ist Zweifellos. Diese Unterdrückung berührt aber gerade die sogenannte kleine Presse (bei ihrem sonst so billigen Abvnnementsprcise und weil sie durch die Zeitungs-Stempelsteuer in ihrem Formate beschränkt ist) am härtesten, die in der großen Anzahl, in der sie aller Orten in Gestalt der Local-, Kreis- und Provinzial- blälter innerhalb des preußischen Staates vertreten ist, ein mindestens ebenso wichtiges Moment der Volksbildung darstellt, als Zeitungen in der Residenz und in großen Städten. Ader auch letztere leiden unter der Ungunst dieser staatlichen Verhältnisse, die besonders die Presse vor allen anderen Gewerben trifft und die zum größten Theil namentlich in der Provinz unter noch anderen ungünstigen geschäftlichen Verhältnissen ohnehin genug zu leiden hat. Einen gleich schädlichen, ja vielleicht noch verderblicher!! Einfluß, wie die Stempelsteuer, würde eine Jnseratensteuer zur Folge haben, von der vielfach als Ersatz sür den Fortsall der ersteren die Rede ge wesen. Die Zeitungen würden geschäftlich gezwungen sein, nicht den Inseraten diese Steuer aufzulegen, sondern nach wie vor einen er höhten Abonnementspreis sortbestehen zu lassen. Die Petenten müssen stch daher gegen eine derartige vermeintliche Erleichterung verwahren; denn es wurde hierdurch das Uebel nur »och schlimmer gemacht und thatsächlich im Wesen der Stempelsteuer nichts geändert, als der Name. Es bleibt die Schädlichkeit dieser Steuer und die Bedrückung der Zeitungsliteratur in der Folge ganz dieselbe, ob Inseraten-, ob Stempel-Steuer. Beide Steuern haben dieselbe Aufgabe: das Zei- lungswesen künstlich zu vertheuern, sein Dasein zu ver kümmern, die Bildung des Volkes aufzuhalten. Die Petenten bitten deshalb gehorsamst: Ein Hohes Haus wolle unter Ablehnung einer von der König!. Regierung etwa zu beantragenden Jnseratensteuer die gehässige und der Cultur wioerstrebende Zeitungs-Stem pelsteuer durch die Resolution beseitigen: „Die Zeitungs- Stempelsteuer ist vom 1. Januar 1869 ab im preußischen Staate ausgehoben." Der preußische Staat ist der Hort Deutschlands, seine Hoffnung und seine Zukunft. Diese hohe Stelle kann derselbe aber nur dann ein- nehmen und die welthistorische Mission, die ihm die Vorsehung aufcrlegt hat, nur dann erfüllen, wenn derselbe in allen liberalen Institutionen dem deutschen Volke voranschreilei. Das Hohe preußische Abgeordneten- Haus wird sich deshalb den Dank der Nation erwerben, wenn es unserer Petition Gehör gibt, die sür einen der wichtigsten Culturhcbel innerhalb des preußischen Staates und sür dessen Befreiung von unnatürlichen und den Dolksgeist einengenden Fesseln in die Schranken tritt. Es werden Unterzeichnungen für diese Petition unter der Adresse: „C. Jancke (Besitzer der Post'schen Buchhandlung und Redacleur der Zeitung für Pommern) in Colberg" entgegengenom men, und wollen die preußischen Buchhändler und Buchdrucker, die geneigt sind, derselben beizutretcn, ihre Erklärung direct an die ge nannte Adresse einsenden. So mach' ich es! Das Fallissement von Tendler L Co. gibt zu mancherlei Be trachtungen Veranlassung, und kann sich jeder Geschäftsmann hieraus, wie ans den vielen Fallimenten der letzten Jahre gute Lehren ziehen, die ihn freilich in diesem Falle ziemlich theuer zu stehen kommen- Es ist schon viel in dem Börsenblatt über die vortreffliche Einrich tung unseres Buchhandels geschrieben worden, es sind schon viel Vorschläge gemacht, um endlich den alten langen Zopf abzuschneiden, aber trotzdem baumelt er immer noch wohlgepflegt und stramm an unserm Kopfe. Jedes Jahr kommen so und so viel Fallimente vor, der (bezopfte) Verleger schreibt jährlich so viel Thaler auf sein Ver- lustconto, denkt wohl, es wäre schön, wenn sich solche Verluste ver meiden ließen, kommt aber nach kurzem Bedenken wieder dahin: man muß die Verhältnisse nehmen wie sie sind, und daß der deutsche Buchhandel doch eine prächtige Einrichtung sei, die uns noch recht lange erhalten bleiben möge. Vorschläge, wie die Organisation zu bessern sei, werden wohl in dem Börsenblatt abgedruckt, aber das ist auch alles; unsere sehr ehrenwerthen Herren College» schütteln das Haupt, verschließen Augen und Ohren dem gegenüber, der ihnen Mittel und Wege zeigt, wie sie sich vor so häufigen Verlusten schützen können. Die Tradition verlangt, daß bei einem Geschäftsverkauf ein wohlgebautes Circular, mit den üblichen Redensarten über die Tüchtigkeit des Mannes, über „die mehr als hinreichenden Geldmit tel" des neuen Zunftmitgliedes, mit einigen Zeugnissen von an- oder 389*
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