Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18680720
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186807207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18680720
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-20
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
JL 165, 20. Juli. Nichtamtlicher Theil. 1923 Zch mag nicht mit Zahlen — für dieses erste Mal wenigstens nicht um mich werfen. Aber als ich meine Ostermeß-Einnahmeliste eintrug, glaubte ich es mir selber wohl verzeihen zu können, wenn lich etwas „ schroff, grob und rücksichtslos" die Herren zu mahnen nnir vornahm, die mit ihren Zahlungen so rücksichtsvoll dem kleinen iVerleger gegenüber an sich gehalten hatten. Freilich es war auch Imeine eigene Schuld: weshalb lieferte ich an so und soviel hundert iHandlungen meine paar Verlagsartikel, wenn auch nie unverlangt? Itzätte mich nach einem Sortiments-Kommissionär umsehen sollen. IDa steht das neuerdings vielfach genannte Wort „Sortiments-Com- ImissionLr". Stand' es nur nicht allein in Börsenblatt-Artikeln, Isondern auf dem Schilde irgend eines Leipziger Geschäfts. Mir Iwürd' ein Stein vom Herzen fallen; den allergrößten Theil meines iSortimentsbedarfs bezöge ich von ihm und gab' ihm gern meinen IVerlag zur Expedition für eigene Rechnung. Etwas ist mir immer auffallend gewesen in Artikeln, die von Iden Reformen des Buchhandels handeln und deren gerade in neuester IZeit mehrere wieder vom Stapel gelassen sind. Man gedenkt so oft und mit so großem Nachdruck als reformbedürftig jenes eigentüm lichen Tons, der sich mit der Zeit in die Rcchnungs-Korrespondenz zwischen Verleger und Sortimenter eingeschlichen hat. Ich bin weit entfernt, die Eristenz dieses Tons leugnen oder ihn beschönigen zu wollen; aber mir scheinl's doch, daß das häufige Zurückkommcn gerade auf dies Thema, das doch schließlich immer nur nebensäch licher Natur gegenüber den vielen wirklichen Reformfragen ist, die heute zu besprechen wären, leider ein Beweis mehr dafür ist, daß des Pudels Kern, daß das wirklich Krankhafte in der Organisation des Buchhandels selbst ist, daß die Schäden, an denen unser Ge schäft je länger je mehr laborirt, noch vielseitig nicht so recht ver standen werden. Jene pikante Korrespondenz — oft nur der Gummi ball, den sich zwei schreibselige Commis verschiedener Geschäfte zu- > und zurückwerfen — dürfte füglich sehr in ihrer Bedeutung über schätzt werden. Leider freilich, daß die Pfennigsfuchserei überhaupt noch immer diese massenhafte Zcttelwirthschaft nöthig macht — die Pfennigsfuchserei und die Hunderte von Konten, die mit tausend Mühen einen Saldo von etlichen Groschen erzielen. — O Sorti ments-Kommissionär! Die Besorgung der Zeitungen durch das Postamt. IV.*) Der Vorstand des Börscnvereins hat vielleicht nie eine offenere und männlichere Sprache geführt als in seiner Eingabe an den Reichstag des Norddeutschen Bundes überAufhebung der Prüfungen und der Concessioncn. Alle diese Einrichtungen haben mit dem buch- händlcnschen Gewerbe gar nichts zu thun, cs sind reine Polizei- maßregcln, die mit der Censur und dem Postzcitungswesen eine Kette bilden. Da wir nun aber einen Ring, die Censur, gebrochen haben, so ist es unsere Aufgabe und Pflicht, auch den Rest dieses Zopfes aus alter Zeit zu vernichten. Diesen Zopf und die Ideen, die die Polizcimacht daran knüpfte, bezeichnet die Eingabe des Bör senvereins in dem sehr treffenden Satze, indem sie frägt: „ob der Betrieb von Druckschriften wirklich ein so gefährliches Gewerbe sei, daß dasselbe unter fortwährender Polizeiaufsicht zu stehen verdiene". Ja wohl, das war die richtige Auffassung, indem man den lieben Buchhändler in alle nur möglichen Fesseln schlug. Man traute ihm trotz aller Prüfungen nicht; er war ja pfiffig genug, sich durch den Schein dieser Prüfungen nicht täuschen zu lassen. Nur die Bude wollte man ihm zuschließen können, damit er keine politischen Bro- schürchen verbreiten könnte; aber diese faden, kindischen Ideen ge hören einer lang hinter uns liegenden Zeit an, wir sind den Kinder- ') III. S. Nr. 155. schuhen entwachsen und wollen nun auch einmal den alten Trödel dieser ganz bornirten Burcaukratie beseitigen. Also dem Vorstande des Börsenvercins Dank für den ersten Schritt! Sind erst die wei teren Fesseln des Buchhandels gefallen, so wird er sehr bedeutende Dimensionen annchmcn; man muß ihm nur zeigen, wie weit seine Erwerbsquellen reichen und wie wenig er noch jetzt von seinem wirk lichen Geschäfte und Berufe versteht. Denn der Buchhandel als ein freies Gewerbe ist ein ganz ander Ding, als der concessionirte Buchhandel. Die privilegirten Herren der alten Zeit sind alle bei mäßiger Arbeit ziemlich wohl habend geworden, die Volkssprache sagt „fett"; je mehr die Fesseln fallen, um so „dünner" wird erwerben, fürchten die Meisten; — ich glaube nicht daran. Je größer die Freiheit, je besser, natürlicher entwickelt sich der Handel. Deshalb auch ist es wichtig, den Kampf mit der Post aufzunehmen und ihn nicht eher ruhen zu lassen, als bis wir in ihr unfern größten Concurrenten beseitigt und aus den Klauen der Polizei entrissen haben. — Zuerst also und vor allen Dingen die Gewerbefreiheit des Buchhändlers, dann der Schluß der Zeitungs- bureaur in der Post, und drittens die freie Beförderung kleiner Packete, entweder durch Post, Eisenbahn oder irgend welche Gelegen heit. — Wir werden sehen, wie nicht nur das Publicum, sondern die Zeitungen selbst, der Buchhändler und auch sogar das Postamt bei dieser Aenderung gewinnen. x. z-. Miscellen. Das norddeutsche Bundes-Gesetzblatt vom 13. Juli veröffent licht nun das Gesetz betreffend den Betrieb der stehenden Ge werbe. Es ist vom 8. Juli datirt und stimmt genau mit dem Wortlaut überein, wie ihn neulich das Börsenblatt im nichtamtlichen Theile berichtet hat, daher wir den nochmaligen förmlichen Abdruck des Gesetzes jetzt unterlassen zu dürfen glauben. Im dritten Bande von Grässe's „Trösor äs livrss rares" Seite 128 befindet sich folgender Titel: Orassse, U. 6. Tb., Ilanäbneb äsr allAsweinen Illterär- Aesobiebte. Orssäen u. OpLA., ^rnolä 1837—1859. 9 tow. eu 4 vol. in-8. (50 tb.)" Weiter unten lesen wir wörtlich: „II exists un abröxä äu Ilanäbneb sous Is titre Lsbr- bneb äsr allgemeinen Literatur gssobiebte. Orss- äsn u. Lpsg. 1845—50. 4 vol. in-8. Os äsrnisr ns va gus gusczn'sn 1848, tanäis czus Is Lebrbueb annones toutvs Iss proänetioos seisntiü^uss remarczuablss jusgu' ä la Ln äs I' annös 1854." Im Verlagskatalogc der Arnoldischen Buchhandlung finden wir da gegen auf Seite 11: „Oiaesss, l. O. Tb., Ilanäbneb äsr allgemeinen Litsratur- geseb. aller bekannten Völker äsr IVelt ste. Lin ^usrug ans äss Verfassers grösserem Lsbrbuebs einer allgemeinen Literärgesebicbte." Herr Grässc behauptet also in seinem Tresor, ein „Handbuch der allgemeinen Literärgeschichte" geschrieben zu haben, welches er abgekürzt und weniger vollständig unter dem Titel„Lehrbuch der allgemeinen Literaturgeschichte" herausgegeben haben will. Der Arnoldische Katalog dagegen besagt gerade das Umgekehrte, und da z. B. auch noch Kayser's Bücher-Lerikon dasselbe angibt, so er halten wir das höchst wunderbare Resultat, daß Hr. Grässe, der Schriftsteller und Bibliograph, über die Titel seiner eigenen Bücher im Unklaren ist, abgesehen davon, daß er die oben angeführte Notiz: ,,0s äsrnisr ns va gusgusgu'sn 1848 ste." selber unmöglich ver standen haben kann, denn dieselbe ist vollständig widersinnig. — Diese Zeilen mögen ein Beitrag sein zur Charakteristik des vielgepriesenen Grässe'schen Tresor. A. B. 290*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder