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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1868
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- Deutsch
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^ 195, 24. August. Nichtamtlicher Theil. 2259 rauchenden Geschäften nur dann die directe Verbindung mit dem deutschen Buchhandel gestattet und ibnen Conto re. eröffnet wird, wenn sie dem Börsenvorstande nachgewiesen haben, daß deren Chef, oder ihr Vertreter wirklich fähig ist, eine Buchhandlung zu führen. Es ist bisher, auch mit Eramen, genugsam von Buchbindern und sogen. Antiquaren »n Buchhandel gepfuscht worden; wie mag's jetzt erst ohne Eramen den Sortimentern gehen, die Buchhandlungs-Lehre und Buchhandlungs-Eramen bestehen mußten! Es bestehen so viele unnöthige Vereine. Möchte der hier erwähnte zu gründende nothige Verein recht bald zum Schuhe des Buchhandels ins Leben trete», damit wir es nicht zu beklagen haben: daß das Buchhändler- Examen aufgehoben! —n. Mit der Abschaffung der in Preußen und noch einigen anderen deutschen Staaten bisher bestandenen Prüfung der Buchhändler und Buchdrucker ist nun jener Schmerzensschrei erhört worden, der in unzähligen Petitionen zu den Ohren des Reichstags gedrungen ist. Wenn es sich durchaus nicht verkennen läßt, daß diese Beschränkung, die in dieser Beziehung das Gesetz auferlegte, dem Buchhandel in sofern zu gute kam, als hierdurch eine ungleich größere Concurrenz, die das Geschäft natürlich auch unsolider macht, abgehalten wurde, so müssen wir cs doch im Interesse des allgemeinen Fortschrittes an erkennen, daß das jetzt ins Leben gerufene neue Gewerbegesetz die Aufhebung der bisherigen Preßgewerbe-Beschränkungen in sich schließt. Der Betrieb eines Preßgewerbes bleibt jetzt nur noch von den seitens der Negierungen zu crthcilenden Concesstonen abhängig, und da solche dem Petenten im Falle seiner Unbescholtenheit nicht versagt werden kann, so ist dies nur eine leere Form, und der Buchhandel jedem anderen Gewerbe gleichgestellt. Es läßt sich nun nicht leugnen, daß gerade der größte Theil der Petenten um Abschaffung der Prü fung aus denen bestand, die sich vor derselben, so einfach sie auch war, fürchteten, und mit der Begründung ihrer Selbständigkeit bis auf jenen günstigen Augenblick der Abschaffung warteten; ferner, daß alle jene Winkel- und Zwischenbuchhändler, die aus ihren geheimen Verstecken den reellen Verkehr des Buchhandels verpesteten, jetzt nun mit ihren Manipulationen offen und durch das Gesetz ge schützt ihr sauberes Handwerk fortführen, und endlich, daß sich viele fremde Elemente mit dem Buchhandel vereinigen werden. Aber in demselben Maße, als sich ein aus verschiedenen Ele menten zusammengesetzter Staat sehr schwer regieren läßt, läßt sich die bisherige Organisation des Buchhandels, welche ihn vor allen anderen Branchen auszeichnct, denken, wenn sie die oben erwähnten Elemente ohne Weiteres in sich aufnehmen sollte. Ein Mittel hiergegen wäre nun das, von jedem sich neu Etabli- renden einen Nachweis seiner bisherigen Praxis im Buchhandel zu verlangen, und wenn er denselben nicht führen könnte, ohne Ausnahme jede Verbindung mit seiner Firma zu refusiren. Es möge dies fortan Sache des Börsenvereins sein, die dem Buchhandel neu zugehenden Mitglieder auf diese Weise zu sichten, weil damit die Lebensfähigkeit des Buchhandels in engem Zusammenhang steht. Schließlich noch darf nicht unerwähnt bleiben, daß sämmtliche Prinzipale die geschäftliche und geistige Ausbildung ihres Personals für die Folge auf das strengste zu überwachen haben. Das Fallen der Prüfung wird Viele in der Meinung unterstützen, daß sie durch aus nicht mehr nölhig haben, ihre Mußestunden der geistigen Aus bildung zu widmen, sondern wird sie um so mehr »ach dem Schlüsse des Geschäftes nun ihren Vergnügungen zuführen. Wie verderblich daher diese Generation heranwachsen könnte, ist bei Mangel an nölhiger Aufsicht leicht erklärlich, und mit dem Falle der Prüfung würde ein Fallen der Bildung herbeigeführt worden sein. 11...<1. Offene Frage an alle Sortimenter. Die Sortimenter klagen oft, daß es Verleger gibt, die ihre Ver lagsartikel ganz oder iheilweise direct an das Publicum verkaufen. Dagegen halten sie es für nothwendig, daß jeder Verleger direct für die Verbreitung seines Verlages wirkt. — Zugegeben, daß cs un recht ist, wenn Verleger durch direkten Verkauf den Sortimentern Abbruch thun, so fragt es sich doch anderseits, ob es stets und un bedingt nur in der Willkür des Verlegers liegt, wenn er direct oder durch die Sortitnentshandlungen verkauft. Es tritt sogar häufig der Fall ein, wo der Verleger absolut gar nicht anders als direct liefern kann. So oft auch in den Inseraten rc. darauf hingcwiesen ist: „das Werk ist in jeder Buchhandlung ohne Preiserhöhung zu kaufen", so laufen beim Verleger doch directe Bestellungen ein, namentlich aus Dörfern oder Gütern, in denen natürlich keine Buchhandlung vor handen ist. Ermittelt der Verleger nun die Lage des Orts und sendet an die nächstgelegene Buchhandlung die verlangten Sachen mit der Bitte, solche laut anliegender Bestellung dorthin zu liefern, so kann es leicht Vorkommen, daß er nach drei Monaten die ganze Sendung mit dem Bemerken zurückerhält: „wir stehen mit dem bczeichneten Ort in keiner Verbindung.^ Zugegeben, daß dieser Fall insofern selten Vorkommen dürfte, als kein Verleger sich lange besinnen wird, die Sendung direct zu machen, so kann cs doch, namentlich bei Zeit schriften oder Sammelwerken, dem Verleger gerade darum zu thun sein, daß er diesen neuen Abnehmer irgend einer Buchhandlung in der Nähe zuweist. Er kann es aber nicht, denn er weiß nicht, welche Bnchhandlung mit dem betreffenden Orte in Verbindung steht. Was thut ferner z. B. der glückliche Verleger einer regierungs freundlichen Zeitschrift, dem seitens des Chefs einer höchsten Behörde plötzlich, ohne daß er eine Ahnung davon hat, circa 1000 Bestellungen übergeben werde», von denen ohne Besinnen nur höch stens 300 durch die Sortimcntshandlungen erpedirt werden können? Wie ermittelt er schnell diejenigen Sortimcntshandlungen, die im Stande sind, die übrigen 700 Abonnenten, bestehend aus Guts besitzern, Pfarrern, Ortsvorständen rc., zu übernehmen? Da der Buchhandel mit Recht dahin strebt, daß der Post der Zcitungsvcrkauf genommen werde, so wäre es an der Zeit, den vorbercgtcn Punkt ernstlich ins Auge zu fasse». Sollte es nicht möglich sein, ein Ortschaftsverzeichniß von denjenigen Orte» zusammenzustcllcn, in denen keine Buchhandlun gen eristiren, und hinter jedem dieser Orte diejenige Buchhandlung anzugeben, welche ihn durch ziemlich regelmäßige Sendungen mit Literatur versorgt? Ein Verleger. Miscellen. Das soeben erschienene „Correspoudenzblatt für Buch- Han dlungs- G eh ilfen",welches sich s. Z. so pomphaft ankündigte, ist wohl die unzweideutigste Speculation auf die Collcgialität, welche je vorgekommen ist. Abgesehen von dem unbedeutenden Inhalte gegenüber dem Programm, gehört denn doch eine starke Stirn dazu, für 6 Nummern, je 8 Quartseilen stark, 20 Sgr. zu erheben, ein Preis, der sich weder durch den gediegenen (!) Inhalt, noch durch die geringe (?) Abonnentenzahl rechtfertigen läßt Daß durch ein solches „Organ" den Gehilfen nicht auf-, sondern eher davongeholfen wird, bedarf wohl keines weitern Nachweises. Einsender ist stets gern bereit, zu einem guten Zweck sein Scherflein beizutragen, und hat auch die Absicht gehabt, Artikel für das „Organ" zu liefern, — eine Ehre, auf die er unter diesen Umständen verzichtet. V. Von dem Reinwald'schc» „OataloAus nunusl cko In librairis t'rnnqaiss" ist soeben der zehnte Jahrgang — 1867 — in der gewohnten sorgfältigen Bearbeitung und schönen ülusstat- tung erschienen. Wir wünschen demselben im Interesse des Verkehrs wieder eine recht gute Aufnahme.
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