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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1868
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1868
- Sprache
- Deutsch
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welche der jüdischen Literatur angehören. Trotz der Verschiedenheit des Stoffes verbindet die von Veit in jenen fünfundzwanzig Jahren verlegten Werke ein gemeinschaftlicher Zug; sie stellten sich zu einem Organismus verbunden dar und durften den Anspruch erheben, daß die schaffende Thätigkeit, welche diese Werke in ihrer Hand vereinigt hatte, die Dankbarkeit der Wissenschaft und die Anerkennung des Buchhandels erfahre. Diese Anerkennung ward denn auch Moritz Veit in vollem Maße. Ein Mann, wie er, mußte bald die Aufmerksamkeit seiner Genossen auf sich ziehen. Schon in früheren Jahren war Veit von seinen Glaubensgenossen zur Verwaltung der Gemeindeangelcgen- heiten herangezogen worden. Er ward Aeltester der Gemeinde und hat die vornehmsten Aemter derselben in nach Innen und Außen sehr schwierigen Verhältnissen bis zu seinem Tode bekleidet. Die jüdische Gemeinde zu Berlin hat den Verdiensten Veit's durch die Aufstellung seines Bildnisses in ihrem Sitzungssaal ein Denkmal errichtet. Veit's ernste Thätigkeit in jenen Gemeinde-Aemtern und in den ihm auferlcgten städtischen Aemtern, sowie sein Eindringen in Politik und Staatswissenschaft — diejenigen Wissenschaften, welche das Fundament seiner Wirksamkeit im Parlament und in den preußischen Kammern bildeten — kamen seinen Arbeiten für Organisation und Verwaltung des deutschen Buchhandels trefflich zu Statten. Seit 1839 war er zu verschiedenen Ausschüssen des Börsenvereins herangezogen, 1853 erfolgte seine Wahl zum Stellvertreter des Vor stehers und von 1855 bis 1861 bekleidete er das Amt eines Vorstehers des Börsenvereins. In dem Börsenverein erblickte Veit den Mittelpunkt eines einheitlichen Wirkens für die gemeinsame Ordnung und für das Gedeihen des deutschen Buchhandels; seinem Bemühen, diese Institutionen zu kräftigen, hat ein Erfolg nicht gefehlt. Die Geschäfte des aus kleinem Anfänge zu einem großen Organismus herangewachscnen Börsenvereins zu bewältigen und der Verwaltung der Angelegenheiten des Vereins die nöthige Einheit, Festigkeit und Ordnung zu gewähren, ward auf Veit's Anordnung 1855 das Börsen-Archivariat begründet. Veit war bemüht, die noch nicht dem Börsenverein angehörenden Buchhändler-für denselben zu gewinnen. Eine unermüdliche Aufmerksamkeit und Thätigkeit wendete er allen denjenigen Ereignissen im geschäftlichen, literarischen und öffentlichen Leben zu, die in irgend einer Weise die Interessen des Buchhandels berühren mochten. Seinem sorgsamen Auge entgingen sic nicht und der ihm eigene Takt, seine universelle Auffassung aller Dinge und das ihm innewohnende organisatorische Talent verstanden cs, in solchem Falle unsere Interessen zu schützen und zu fördern. Eine besondere Sorgfalt wendete er der Preßgesetzgebung und den Vorkommnissen auf dem Gebiete derselben zu. Mit freiem Manncsmulhe, aber mit dem ihm eigenen Maß und in objectiver Erwägung der Verhältnisse trat er den Ausschreitungen der Verwaltung auf diesem Gebiete entgegen. Der Gegenstand seiner eindringcndstcn und erschöpfendsten Studien war die Gesetzgebung zum Schutze der Literatur. Diese Studien bilden die Grundlage, auf welcher Veit seine vornehmsten Verdienste um den deutschen Buchhandel erwarb. Aus allen seinen Arbeiten auf diesem Gebiete treten eine seltene literarische Bildung, ein feiner, eindringender Geist und seine sichere Kenntniß der Ver hältnisse des Buchhandels hervor. Die Acten des Börsenvereins aus den Jahren 1855—1861 müßten entrollt werden, wenn ein voll ständiges Bild von der umfassenden Thätigkeit und Wirksamkeit Veit's auf diesem Gebiete, dem für den Buchhandel wichtigsten, gezeichnet weiden soll. Da reiht sich Arbeit an Arbeit und eine nicht ermüdende Wachsamkeit, ein reger ununterbrochener Verkehr mit den auf gleichem Felde Arbeitenden thun kund: wie fruchtbar für den Buchhandel Veit seine Stellung in der thätigsten Beschäftigung mit jener Gesetzgebung zu machen verstand. Wenn Einzelnes aus dieser Thätigkeit genannt werden soll, so ist zunächst seine, wenn auch nur zum Theil erfolgreiche, Einwirkung bei dem Abschluß von Verträgen über das literarische Eigenthum mit auswärtigen Staaten, sowie die wesentlich durch ihn zum Abschluß gelangte Frage über den Ablauf von Schutzfristen für die Werke der vor Publication der Gesetze über das literarische Eigentbum verstorbenen Autoren zu erwähnen. Das letzte hervorragende Werk Veit's als Börsenvorsteher ist der Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Urheberrechtes. Zahlreiche Conflietc der Gesetzgebungen der einzelnen Bundesstaaten unter einander sowohl als auch mit den betreffen den Bnndesbeschlüssen waren im Laufe der Jahre mit wachsender Schärfe hcrvorgetreten, ernste Uebelstände machten sich fühlbar und es stellte sich immer mehr das Bcdürfniß eines gemeinsamen Gesetzes für Deutschland zum Schutze des literarischen Eigenthums, in welchem die von einander abweichenden Particulargesetze eine Einigung finden möchten, heraus. Nur von einem solchen konnte man die Klärung der verworrenen und sich immer mehr verwickelnden Verhältnisse erwarten, nur ein solches konnte den Uebelständen Abhilfe gewähren. Die K. Sächsische Regierung, welche alle Zeit den Interessen des deutschen Buchhandels die lebhafteste Förderung zugewendet hat, ge währte die Veranlassung, daß Veit die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes als eine Hauptaufgabe des Börsenvorstandes in die Hand nahm. Dieser Aufgabe hat Veit in mehrjährigem, angestrengtem Fleiße, mit seltener Treue und Hingabe nachgelebt. Die oft auftreten den Schwierigkeiten hemmten weder die Energie Veit's, noch der zur Mitarbeit berufenen Männer. Das Ziel, welches gesteckt war, wurde erreicht und „der Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Urheberrechtes an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck, sowie gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung" liegt nun seit zehn Jahren vor. Diese Arbeit muß vornehmlich als Veit's Schöpfung angesehen werden, weil er den Plan zu derselben entwarf, weil er in voller Hingabe ihr eine jahrelange mühevolle Arbeit widmete, weil er sie leitete und förderte und weil er zu ihrer Herstellung die geeignetsten Männer zu finden und für das Unternehmen zu gewinnen wußte. Sic ist das planvoll und mühsam erbaute Werk hervorragender Buchhändler und gefeierter Männer der Wissenschaft. Selten haben bei einem Werke der Art Wissenschaft und Leben so mit einander zu arbeiten, so sich zu verschmelzen verstanden. Als es vollendet vorlag, da durfte Veit wohl an dieser Stelle seiner gerechten Befriedigung und seinen Hoffnungen auf den Erfolg so ernster Arbeit Ausdruck geben. Er gab sich der Hoffnung hin (und hier folge ich seinen eigenen Worten), „daß der Börsen- vcrein die ansehnlichen von ihm aufgewcndetcn Geldopfer nicht vergeblich dargebracht haben, daß die mühsame und langwierige Arbeit dem deutschen Buchhandel, deutscher Wissenschaft und Kunst — denn in stetem Hinblick auf diese Factoren unseres nationalen Lebens ist sie begonnen und durchgcführt worden — zu Nutz und Frommen gereichen möge!" Jene Hoffnung ist noch nicht erfüllt. Die gewaltige Umgestaltung, welche die staatlichen Verhältnisse Deutschlands erfahren haben — Veit hat sie nicht mehr erlebt — verhinderte, daß unser Entwurf au der Stelle zur Geltung kam, für welche er ursprünglich bestimmt war. — Wenn der Norddeutsche Bund die Bearbeitung eines Gesetzes zum Schutze des literarischen Eigenthums in die Hand nimmt, dann wird unzweifelhaft unser Entwurf mit seinen Motiven zum Fundament solchen Gesetzes gewählt werden. Funfunddreißigster Jahrgang. 199
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