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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1916
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- 1916-11-11
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- 11.11.1916
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Redaktioneller Teil. ^ 263, 11. November 1916. Gründung einer deutsch-finnischen Vereinigung. — Schon seit langer Zeit bestehen freundschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und Finnland. Um diese besser fördern und verwerten zu können, ist nach einer Meldung des Berliner Tageblattes soeben eine deutsch finnische Vereinigung in Berlin gegründet worden, deren Vorsitz Prof. Or. Encken angenommen hat. Der Nobelpreis für Literatur. — Die schwedische Akademie verlieh den Nobelpreis für Literatur für 1915 Romain Rolland, den jenigen für 1916 Vcrner von Heiden st a m. Verstorbene war zuletzt bei der Buchhandlung der Berliner Mis sionsgesellschaft als Gehilfe tätig gewesen und bei Ausbruch des Krieges aktiver Soldat. Hermann Brunnhofer s. — In München ist der Sprachforscher und Kulturhistoriker Prof. vr. Hermann Brunnhofer im Alter von 75 Jah ren gestorben. Er hat sich besonders um die indische Altertumskunde sowie die Sagenforschung seiner Heimat verdient gemacht. In dem Bande »Kulturwandel und Völkerverkehr« (1891) hat er eine Reihe seiner besten kulturgeschichtlichen Aufsätze zusammengestellt. Milderung der Zensur in Österreich. — Aus Wien wird gemeldet: »Wie verlautet, steht für die allernächste Zeit eine Verfügung bevor, in der die Zensurbestimmungen für die Presse insofern wesentlich gemildert werden sollen, als die Erörterung innerpolitischer Fragen und die sachliche Kritik aller und namentlich das Ernährungswesen betreffen der Themen gestattet werden soll. Die Behörden werden demnächst entsprechende Anweisungen erhalten.« Türkischer Unterricht. — An der Technischen Hochschule zu Stutt gart ist in diesem Wintersemester ein Lehrgang fiir türkische Sprache und Landeskunde eingerichtet worden. Wirtschaftsgeographie der Türkei und der Karpathenländer wird dabei von I)r. Grothe vorgetragen, außerdem gibt es einen türkischen Sprachkursus. Das Unternehmen wird vom wttrttembergischen Kultusministerium unterstützt. Einschränkung der Neujahrsglückwünsche. — Der Bund Deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung rich tete an den preuß. Kriegsminister eine Eingabe, in der gebeten wird, in diesem Jahre von dem Erlaß einer Anordnung, die eine Ein schränkung des Austausches von Neujahrskarten zwischen der Heimat und den Angehörigen des Feldheeres bezweckt, abzusehen. »Es ist«, schreibt der Bund, »im Verlauf dieses Jahres durch den Mangel an verschiedenen Rohstoffen und an Arbeitskräften eine so außerordent liche Erschwerung in der Herstellung von Ansichtspostkarten und Glück- wnnschpostkarten eingetreten, daß schon aus diesem Grunde eine sehr erhebliche Einschränkung des Versandes dieser Karten sich von selbst ergibt. Dazu kommt, daß heute die Bevölkerung gewisse Gruppen von Bilderkarten, die vor ein und zwei Jahren noch gern gekauft wurden, vollständig ablehnt. Aus diesen Gründen dürfte eine amtliche Ein schränkung des Neujahrskartenverkehrs in diesem Jahre keinesfalls er forderlich sein. Andererseits wollen wir nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß aus den zahllosen Anfragen, die von Etappen-Jnspektionen und Truppenteilen Tag für Tag an die deut schen Hersteller und Verleger von Postkarten gelangen, deutlich her vorgeht, daß die Führer der Truppen großen Wert darauf legen, die Unterstände, Reservelagcr usw. durch Bilder möglichst wohnlich zu gestalten. Zu diesem Zweck werden gerade die Ansichtspostkarten am meisten begehrt, vermutlich weil sie sich leicht anbringen und beim Wechsel des Quartiers ebenso leicht mitnehmen lassen. Es ist ohne weiteres begreiflich, daß ein persönlich gehaltener Gruß aus der Heimat in Gestalt einer Ansichtspostkarte dem Wandschmuck einen besonderen Wert verleiht. Wir glauben deshalb der Erwartung Ausdruck geben i zu dürfen, daß in diesem Jahr die öffentliche Warnung vor dem Nen- jahrskartenversand im Verkehr mit dem Felde unterbleibt.« PersWalnachrWell. Jubiläum. Am 10. d. M. sind 25 Jahre verstrichen, seit Herr W a l th c r M e n d e l s s o h n nach dem Tode seines Vaters, des Grün ders der Verlagsbuchhandlung Hermann Mendelssohn in Leipzig, diese Firma übernommen hat, die er seitdem in treuer Wahrung der Tra ditionen seines Vorgängers fortführt. Gefallen: der Vcrlagsbuchhändler Herr M a x W e h in e y e r, Hauptmann der Reserve und Maschincn-Gewehr-Offizier beim Stabe eines In fanterie-Regiments, Inhaber des Eisernen Kreuzes und des Mei ninger Ehrcnkreuzes für Verdienste im Kriege. Der Verstor bene war Prokurist der Firma G. Danncr in Mühlhausen in Thüringen und Schwiegersohn des Besitzers derselben, des Herrn Stadtrats Eugen Klatt; ferner am 17. September auf dem westlichen Kriegsschauplatz infolge eines Kopfschusses Herr Adolf H.oßbach, Ge freiter und Inhaber der hessischen Tapferkcitsmcdaille. Der öpreWal.^ Sirmeawert. lVgl. Nr. 257.) Um die hier gestellte Frage genau und bestimmt beantworten zu können, müßte bekanntgegeben werden: 1. ob der Verstorbene das Geschäft im Jahre 1910 käuflich erworben hat, also gegen Bezahlung einer Geldsumme für die Übernahme des Geschäfts bzw. der Firma; oder ob er es von seinem Vater oder einem sonstigen Familiengliede durch Erbschaft übernommen hat; 2. ob das Geschäft von den Erben in Zukunft gemeinschaftlich betrie ben oder von ihnen an ein Glied der Familie oder eine andere Person verkauft werden soll. Da, wie gesagt, das Eingesandt über diese Punkte keine bestimmte Auskunft gibt, muß eine Ant wort beide Möglichkeiten ins Auge fassen. Ist das Geschäft seinerzeit vom Verstorbenen von seinem Vater übernommen worden, hat er also nichts für den Erwerb bezahlt, und soll die Buchhandlung jetzt auf Rechnung der sämtlichen Erben, von diesen also gemeinsam weiter betrieben werden, so bedarf es der Festsetzung eines Firmenwertes nicht. Anscheinend trifft diese Auslegung für die Verhältnisse des in Rede stehenden Geschäfts das Nichtige, wie aus der Aussage des betreffenden Rechtsanwalts zu schließen ist. I n; andern Falle, wenn das Geschäft nach dem Tode des bisherigen Besitzers von den Erben an ein bestimmtes Glied der Familie oder an einen Dritten käuflich abgetreten wird, ist die Zahlung einer Entschädigung für die Überlassung des Geschäfts, für den Wert der Firma, nur recht und billig. Hat der Verstorbene im Jahre 1910 selbst einen Betrag für die Firma gezahlt, dann bildet diese Summe oder der nach Abrechnung der jährlichen Abschreibungen noch zu Buche stehende Betrag die Grund lage für die jetzt zu zahlende Entschädigung. Ist nun das Geschäft unter der Leitung des jetzt verstorbenen Besitzers weiter ausgebaut worden und hat sich der Umsatz in den vergangenen Jahren ver größert, der Reingewinn vermehrt, ohne die Unkosten wesentlich zu steigern, so kann,der Wert der Firma gegenüber dem Wert von 1910 unbe denklich etwas höher geschätzt werden. Ist aber der Stand des Geschäfts in den letzten Jahren im großen und ganzen unverändert geblieben, oder ist etwa gar ein Rückgang, wenn auch nur ein kleiner, festzn- stellen, dann darf vorsichtiger Weise nur eine niedrigere Bewer tung der Firma erfolgen. Ist in der Bilanz also kein Posten betreffend Geschäfts-Übernahme- Wert, Firmawert, enthalten, so ist dieser Wert aus den Geschäfts büchern und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse zu ermitteln. Gewöhnlich legt man bei der Berechnung des ideellen Wertes eines Geschäfts, des Firmawertes, den durch schnittlichen Reingewinn der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde und vervielfältigt diesen Betrag um das Drei-, Fünf- oder auch noch Mehr fache. Umfang des Geschäfts, Höhe des Umsatzes und des Reinge winns, Beobachtung des Umstandes, ob beide Ziffern in den letzten Jahren gestiegen oder gefallen sind, Art und Zusammensetzung der Kundschaft, Betrag der Unkosten, Aussichten über die künftige Geschäfts entwicklung, örtliche Verhältnisse, wie mehr oder weniger günstige Geschäftslage, Nähe von Schulen, Behörden und hierdurch vorhandene sichere Kundschaft, etwaige künftige Erbauung oder Verlegung solcher Anstalten in die Nähe des Geschäfts und dadurch zu erwartender Zugang oder Rückgang im Absatz, etwa anftanchende Konkurrenz, die steuerlichen Gemeinde-Abgaben, und sonstige Gesichtspunkte sind hier bei genau zu berücksichtigen. Ohne nähere Kenntnis all dieser Verhältnisse und Umstände kann über den tatsächlichen Wert des in Frage stehenden, wie auch jedes andern Geschäfts natürlich kein Urteil abgegeben werden; dem Herrn Einsender wird aber wohl auch mit dieser Auskunft gedient sein. Adelbert Kirsten -Leipzig. 1404 4 pza 0 pz g. > a lB„ ,liändlerha>,.)
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