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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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Redaktioneller Teil. 286, 9. Dezember 1916. Steuern aller Art und vor allein erheblich höhere Gehälter gebracht ! Zu Punkt 2 bemerken wir, daß das Buch an und für sich eine haben. Nicht in diesem Maße hat der Verleger-Rabatt eine Erhöhung^ Schematisierung hinsichtlich des Rabattes nicht verträgt und wir in gefunden. Während die meisten andern Geschäftsleute in der Lage ^ folgedesseu zu einer Änderung des § 7 der Verkaufsordnuug, die sind, ihre Verkaufspreise im Verhältnis zur Steigerung der Ge-> lediglich einen Miudestrabatt bestimmt, die Hand nicht bieten können, schäftsunkosteu zu erhöhe», ist das dem Sortiments-Buchhändler, der Mit Recht würde auch derjenige Sortimenter, der auf Grund besoü- au den vom Verleger festgesetzten Ladenpreis gebunden ist, nicht derer Vereinbarungen Svndcrvortcilc genießt, cs als Ungerechtigkeit möglich. Die Verkaufsordnuug des Börsenvereins gestattet ihm ohne Zwei fel auch nicht die Erhebung eines sogenannten Teuerungszuschlagcs. Von verschiedenen Mitgliedern unseres Vereins wurde beantragt, durch Vermittlung der Buchhändlergilde Schritte zu tun, die dahin gehen, dem Sortimenter die Möglichkeit der Berechnung eines Kriegs- tcuerungszuschlags zu gewährleisten. Ich halte jedoch einen derartigen Schritt nach verschiedenen Ge sichtspunkten hin als gefährlich und habe die Überzeugung, daß die schwierige Frage gemeinschaftlich mit dem Verlegcrverein um so eher gerade jetzt zu lösen ist, als Ihr geschätzter Vorstand durch ein kürzliches Zirkular Schritte zu einer allgemeinen Erhöhung der Ladenpreise eingeleitet hat, die gleichzeitig auch auf die Erhöhung des Sortiments-Rabatts abziclen. Ich bin überzeugt, daß alle einsichtigen Kollegen vom Sortimente Ihnen hierfür warmen Dank wissen, und gestatte mir, Ihnen folgende Wünsche maßgebender Sortimentsbnchhändler zur Kenntnis zu bringen: 1. Es sollte erreicht werden, daß die Mitglieder des Verlegerver eins dem Sortiment einen Mindestrechnungsrabatt von 30°/, gewähren. Der Barrabatt sollte mindestens 35°/, betragen. 2. Es sollte eine Änderung des § 7 der V.-O. erreicht werden, gemäß welcher auf Werke, die mit einem geringeren Rabatt als 30°/, vom Ladenpreise geliefert werden, ein entsprechender Aufschlag (bis zu 30 °/,) berechnet werden darf. 3. Die von gewissen Verlegern beliebte Methode, dem Sortimenter I einen Teuernngszuschlag vom Nettopreise abzuverlangen, ohne ihn zu verpflichten, den Ladenpreis um 10°/, zu erhöhen, ist zu vermeiden. Das reelle Sortiment wird dadurch geschädigt und die Bestimmungen über den festen Ladenpreis werden illu sorisch gemacht. Ich bitte hoflichst, diese Wünsche aus Sortimcnterkreisen bei Ihren Entschließungen zu berücksichtigen und mir s. Zt. Nachricht über das Ergebnis zukommen zu lassen. Hochachtungsvoll für den Verein der Kölner Buchhändler der stellvertretende Vorsitzende: F. Bettschart jr. i. V.-A. Benzigcr K Eo. A.-G., Filiale Köln. Berlin X. 24, den 20. Oktober 1010. Friedrichstraße 105 k. An den Verein der Kölner Buchhändler, z. Hd. des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn F. Bettschart, Köln (Rhein). Auf Ihr Schreiben vom 30. September, das bei den Mitgliedern unseres Vorstands in Umlauf gewesen ist, erlauben wir uns, das Fol gende zu erwidern: Ter Deutsche Verlcgerverein hat während der letzten Zeit zu wie derholten Malen Gelegenheit gehabt, sich mit der von Ihnen ange regten Frage zu beschäftigen und ist immer befürwortend dafür ein- getrcten, daß in allen Fällen, wo es irgend möglich ist, die Wünsche des Sortiments nach auskömmlicherem Rabatt erfüllt werden. Wir verweisen auf die gemeinsam mit dem Börsenverein in der diesjäh rigen Oster,„esse ergangene Kundgebung. Durch eine daran sich an schließende Umfrage haben wir festgestellt, daß in vielen Fällen von seiten der Verleger eine Rabattcrhohung eingetrctcn ist. Ihr durchaus berechtigter Hinweis, daß der Sortiments-Buchhandel in besonderem Maße unter den heutigen Zcitverhältnissen leide, veranlaßt uns zu der Bemerlung, daß das gleiche auf einen großen Teil des Verlages, insbesondere auf den wissenschaftlichen, sowie den Schulbüchcr-Verlag, zum Teil sogar in erhöhtem Maße, zutrifft. Jenem ist durch den Krieg ein großer Teil seines Absatzgebietes genommen, dieser leidet in besonderem Maße unter den erhöhten Herstellungskosten, ohne im gleichen Verhältnis seine Verkaufspreise erhöhen zu können. Diesem Teil des Verlages kann also nicht zugemutet werden, zu seinen ohne dies großen Verlusten neue Opfer zu tragen. Ganz allgemein sind wir überzeugt, daß jeder einsichtige Verleger, gleichgültig, welcher Rich tung er angchort, schon in seinen, eigenen Interesse mit einen, Ent gegenkommen seinen Kollegen im Sortiment gegenüber insbesondere da nicht zurückhalten wird, wo er eine besondere Verwendung für seinen Verlag erwarten kann. In diesem Sinne dürfte Punkt 1 Ihrer Wünsche in den meisten Fällen durch Verhandlung von Firma zu Firma Erfüllung finden empfinden, wenn e,n gleichmäßiger höherer Rabatt eingesührt würde, der naturgemäß dem Verleger nicht mehr erlauben kann, dem ein zelnen noch außerdem über ein gewisses Maß Sondervorteilc einzu räumen. Wir verweisen auch auf den ausführlichen und in jeder Hin sicht zutreffenden Beitrag von 1)r. Wilh. Ruprecht-Göttingen »Allge meine Erhöhung des Vcrlcgerrabatts?« im Börsenblatt Nr. 221 vom 22. September 1010. Zu Punkt 3 haben wir bereits in den von uns nach Kantate 1010 veröffentlichten Leitsätzen in Ihren, Sinne Stellung genominen und hoffen, daß die darin gerügten Mißstände dadurch inzwischen be seitigt sind. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Deutschen Verlegervercins Eduard Urban, 1. Vorsteher. Zum Warenumsatzstempel. In Nr. 344 der »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« lesen wir: Eines unserer Mitglieder hat die Königlich Preußische Oberzoll direktion für Berlin und die Provinz Brandenburg um Entscheidung darüber gebeten, ob für die vom Verleger ins Ausland geschickten Wa ren der Warenumsatzstempel zu zahlen ist. Die uns in dankenswerter Weise zur Verfügung gestellte Antwort bringen wir hiermit allen Kollegen zur Kenntnis: ! Nr. 3 K. E, 328. Berlin, den 15. November 1910. Auf die au das Neichsschatzaml gerichtete Anfrage vom 11. v. Mts. betr. Warenumsatzstempel. Der in das Ausland liefernde inländische Verleger ist als Her steller der Ware von der Steuer nicht befreit (vgl. Auslegungs grundsätze des Bundesrats zu Ziffer XI, Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910, S. 383 sf). Liefert der Verleger an den Sortimenter und dieser ins Ausland, so ist die Lieferung des Verlegers an den Sortimenter steuerpflichtig (vgl. Grundsätze Ziffer III, Abs. 1), während die Wciterlieferung des Sortimenters in das Ausland von der Steuereinrichtung auf Grund der Besreiungsvorschrift 3 des Tarifs befreit ist. I. V. Schlingman u. Die hier behandelte Frage hat auch das Börsenblatt bereits be schäftigt (vgl. den Sprechsaal-Artikel in Nr. 235) und ist dort in der selben Weise beantwortet worden wie jetzt von der befragten Behörde. PersoualllachrWen. Gestorben: an. Morgen des 1. Dezember hochbetagt Herr Buchhändler A! - bcrt Koch in Stuttgart. Der Verstorbene übernahm am 8. April 1872 das 1860 gegründete erste Stuttgarter Barsortiment, das er unter der Firma Albert Koch weiterfllhrte. Mit dem Aufleben Stuttgarts als Kommissionsplatzes gewann auch das Barsortiment allmählich an Bedeutung, dem Koch mit nie ermüdendem Eifer und Fleiß Vorstand. 1888 nahm er Friedrich Grub als Teilhaber auf, wodurch sich die Firma in die jetzt wohlbe kannte: «Albert Koch L Co.« umänderte. Im Jahre 1901 zog sich Koch ins Privatleben zurück und überließ Grub sein Geschäft, das dieser am 1. Januar 1904 an die Firma F. Volckmar, Leipzig, verkaufte. Mit unvermindertem Interesse folgte Koch der weiteren Entwicklung seines Geschäfts, die ihn voll befriedigen konnte. Ferner: am 7. Dezember nach längerem Leiden Herr Robert Müller in Leipzig, der 22 Jahre lang der Firma Ferdi nand Hirt K Sohn, daselbst seine Dienste geleistet hat und ihr ein treuer, zuverlässiger Mitarbeiter gewesen ist. Gefallen: am 30. November durch Granatschuß Herr Earl Köhler. Vizefeldivebel der Reserve (Offiztersaspirant) und Zugführer in einem Neserve-Jnfanterie-Negiment. Der fürs Vaterland Gefallene war ein Sohn des Antiquars Herr» Carl Köhler in Leipzig und im Beruf des Vaters tätig gewesen. 1500 Paolo Tost, f. — Wie die Tageszeitungen melden, ist der berühmte neapolitanische Liederkomponist Francesco Paoli Tosti im Alter von 70 Jahren in Nom gestorben. Verlag: Ter vvrfe» veHtn der Deutschen Buchhändler zu Lew,ig. Deutsches BuchhSnblerhanS " " berMcbaktwn und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« sBuchbLnblerhauöl.
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