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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1916
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- Deutsch
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286, 9. Dezember 1916. StedaMoneller TeU. und bald war das Lazarett mit Heften von »Krieg nnd Liebe« und »Der neue Lederstrumpf« überschwemmt. Schließlich wurde mir er laubt, die Bibliothek durchzusehen und die Verteilung zu übernehmen. Bald gelang es mir, die bnnten Hefte wieder zu verdrängen, und besonders die Gerstäckerschen Reiseerzählungen beherrschten das Feld. Aber auch Werke wie Sven Hedins »Abenteuer in Tibet« fanden dankbare Leser, ebenso wurden Max Kretzers Berliner Romane und besonders Lutz' Kriminalbibliothek gern gelesen. Ein Tischler, der, wic er niir erzählte, früher außer seiner Zeitung kaum etwas ge lesen hatte, wurde durch sachgemäße Auswahl des Stoffes bald einer der eifrigsten Leser, und ich habe später manches Buch in der Buch handlung für ihn kaufen müssen. War es hier also bei richtiger Verteilung möglich, jeden Mann einigermaßen mit passendem Lesestoff zu versehen, so war dies in dem Genesungsheim, in das ich kam, ein Ding der Unmöglichkeit, denn die ganze Bücherei bestand außer einem Jahrgang »Daheim« von 1898 nur aus Schlicht, »Der Gardegraf« nnd dem ersten Bande von Ganghofers »Schweigen in» Walde«; nach langem Suchen fand ich noch einige Heftchen »Hüter Israels«, die aber natürlich als Soldaten- lektüre nicht in Betracht kamen. Die Folge war, daß von morgens bis abends »Schafkopf« gedroschen wurde. Meine Bitte um Lesestoff bei einigen angesehenen Familien des Ortes, mit denen ich bekannt wurde, hatte so gut wie gar keinen Erfolg. Nomanlesen galt selbst bei den ersten Familien des Städtchens als unnütze Zeitvcrschwendnng. Einige alte Hefte der »Flotte« waren meine ganze Ausbeute. Die einzige Buchhandlung am Orte hatte zwar eine kleine Leihbibliothek, aber abgesehen von dem recht dürftigen Bestand waren die Bedingun gen für die Verhältnisse der meisten Kameraden zu teuer. Ich, der ich cs am eigenen Leibe erfahren habe, wie sehr sich der Verwundete nnd Kranke nach gutem Lesestoff sehnt nnd wie sehr ge rade die Versorgung der Lazarette mit wirklich guter Literatur noch im argen liegt, kann mich nur von ganzem Herzen dem Wunsche an schließen, daß hier bald Besserung etntreten möge. Wer sich nicht wehrt, muß sich gefallen lassen, über einen Kamm geschoren zu werden. Es gibt Auswege, die, weil vielleicht ungewohnt, zunächst etwas unbequem, aber gangbar und lohnend sind. Das Heil ist durchaus nicht in den Großstadt-Betrieben zu suchen. Gesetz über den Kriegszustand. Vom 4. Dezember 1916. — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des i Bundcsrats und des Reichstags, was folgt: Einziger Artikel I Bis zum Erlaß des in Artikel 68 der Reichsverfassung angekün digten Gesetzes über den Kriegszustand wird gegenüber den Anord nungen der Militärbefehlshaber eine militärische Zentralinstanz als ! Aufsichtsstellc und Beschwerdestelle errichtet. ! Die näheren Anordnungen ergehen durch Kaiserliche Verordnung, j Vorstehende Bestimmung findet ans das Königreich Bayern keine Anwendung. > Urkundlich unter Unserer Höchsteigcnhändigen Unterschrift und bei- gedrncktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. Dezember 1016. (Siegel) Wilhelm. Or. Helfferich. Zn diesem Gesetz sowie dem gleichfalls unterm 4. Dezember ver öffentlichten Gesetz, betr. Verhaftung nnd Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagernngsgcsetzes erschienen am gleichen Tage fojgende Ausführnngsbestimmungen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. De zember 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 1331) im Namen des Reichs, was folgt: Rudolf Brandes. Kleine Mitteilungen. Druckpreiserhöhung (vgl. Nr. 260, 267 u. 278). - In den »Mit teilungen des Deutschen Verlcgervereins« Nr. 344 vom 2. Dezember lesen wir: Der Hanptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins hat ge meinsam mit den Prinzipals-Kreisvertretcrn der Tarifgemeinschaft der Deutschen Buchdrucker Anfang November ein Rundschreiben »an alle Drucksachenverbraucher, insbesondere an die Herren Verlagsbuch- händler« versandt, mit der Mitteilung, »daß beschlossen werden mußte«: vom 1. November 1916 ab einen Aufschlag von 26°/« (bzw. 30°/») auf Satz-, Druck- und Buchbindcrarbeiten zu berechnen, während sich die Aufschläge für Stereotypplatten, Galvanos usw. nach den jewei ligen Tagespreisen für Papiere und Metalle richten sollen. Die genannten Vereinigungen haben es nicht für notwendig ge halten, sich mit dem Deutschen Verlegervereln als der berufenen Ver tretung des deutschen Verlagsbuchhandels über diese Zuschläge in Verbindung zu setzen, haben sie vielmehr einseitig beschlossen und den vom 1. November ab wirksamen Beschluß erst Anfang November, also nach Eintritt der Wirksamkeit, den Interessenten mitgeteilt. In wel chem Ausmaße die »beschlossenen« Zuschläge berechtigt sind, entzieht sich angesichts des einseitigen Vorgehens der genannten Vereinigungen vollständig unserer Kenntnis, und wir können daher unseren Mit gliedern nur empfehlen, etwaigen Forderungen ihrer Buchdrucker in dieser Hinsicht mit größtem Nachdruck entgegenzutreten nnd ge gebenenfalls ihre Trnckanfträgc nach Möglichkeit einznschränken. Diesen Ausführungen hat sich der Vorstand des Deutschen Musi- kalien-Vcrleger-VcreinS mit folgender geharnischten Erklärung in »Mufikhandel und Musikpflege« vom 7. Dezember angeschlossen: Ter Lebenskraft des Musikalien-Verlags sind ebenso bestimmte Schranken gezogen wie jedem anderen Berufsftande, und wenn auch schließlich dafür gesorgt ist, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen, so kann doch, trotz aller schwierigen Kricgsverhältnisse, nicht zugegeben werden, daß da ein notleidender Teil dem anderen einseitig, d. h. ohne jedwclchc Verständigung, Lasten anfbürdet, die einem feindlichen Über fall aufs Haar gleichen. Einfach durch Beschluß des Deutschen Buch drucker-Vereins (gleichartig den Papiermachern und Buchbindern) mit rückwirkender Kraft vom 1. November 1916 ab wird eig übertriebener Aufschlag in Anwendung gebracht, der den Nerv -es-Buch- nnd Musi- kalicn-Berlags bis in seine äußersten Spitzen berührt.^ Wir schließen uns deshalb der nachfolgenden, im Wortlaut wieder- gcgebencn Bekanntmachung des Deutschen Verlegervereins (siehe oben. Red.) an nnd ersuchen unsere Mitglieder, mit aller Tatkraft danach zn handeln. 8 1. Aufsichts- und Beschwerdestelle gegenüber den Anordnungen, die die Mtlitärbcfchlshabcr ans Grund des in der Verordnung vom 31. Juli 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 263) erklärten Kriegszustandes treffen, ist ein Obcrmilitärbefehlshaber mit dem Sitze in Berlin. 8 2. Für die Beschwerden an den Obcrmilitärbefehlshaber gilt fol gendes: 1. Die Beschwerde ist zulässig gegen Verfügungen, die im Einzel- fall zum Gegenstand haben: a) Beschränkungen der persönlichen Freiheit, soweit nicht das Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes, vom 4. Dezember 1916, Anwendung findet; b) Zensurmaßnahmen gegenüber der Presse sowie gegenüber den Theatern, Lichtspieltheatern nnd anderen Schaustellungen; e) Beschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit. 2. Das Beschwerderecht steht dem zu, gegen den die Verfügung des Militärbcfchlshabers gerichtet ist. Die Beschwerde wird bei dem Militärbefehlshaber eingelegt, der die ^Verfügung getroffen hat. Erachtet er die Beschwerde für begründet, so hat er ihr abzuhelfen, andernfalls sie sofort dem Obermilitärbefchlshaber vorzulegen. 4. Die Beschwerde hat keine anfschicbende Wirkung, jedoch kann der Vollzug der angefochtenen Verfügung sowohl vom Mtlitärbefehls- haber, als auch vom Obermilitärbefehlshaber ansgesetzt werden. 5. Erachtet der Obermilitärbefehlshaber die Beschwerde für be gründet, so kann er die erforderliche Verfügung selbst treffen oder dem Militärbefehlshaber übertragen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bet gedrucktem Kaiserlichen Jnsiegcl. Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. Dezember 1916 (Siegel) Wilhelm. Or. Helfferich. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288 vom 7. Dezember 1916.) Erhöhung des Verleger-Rabatts. — In Nr. 344 der »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« ist der nachstehende Briefwechsel ab- gedrnckt worden, der Pich irbcr den Kreis der Mitglieder des D. V.-B. von Interesse sein durfte: Köln, den 30. September 1916. Titl. Deutscher Verlegerverein, Leipzig. Im Aufträge des Vereins der Kölner Buchhändler unterbreite ich Ihnen zur gefälligen Erwägung das Nachfolgende: Der Sortimentsbuchhandel leidet in besonderem Maße unter den heutigen Zettverhältnissen, die ihm Erhöhung der Spesen, neue
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