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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1916
- Strukturtyp
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- 1916-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1916
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^ 283, 6> Dezember 1916. Redaktioneller Leit. leilimg macht. Hinsichtlich der Zusätze, die die Rechnung haben darf, ist die Handhabung auf den einzelnen Postämtern nicht immer gleichmäßig gewesen. Einzelne Postämter haben Rech nungen mit Angabe über den Tag der Bestellung, der Zahlungs weise und des Versandes zum Portosatz für Geschäftspapiere zu gelassen, während andere sie zurückgewiesen haben. Infolge dessen hat sich die Handelskammer Berlin an den Staatssekretär des Reichs-Postamts gewendet »nd ihm den Antrag unterbreitet, in Zukunft Rechnungen, in denen die Art des Versands <Eil- odcr Frachtgut, Postpaket, Lieferung durch Boten) durch Druck oder durch Handschrift hinzugefllgt ist, als Geschäflspapiersen- dung zuzulassen. Die Handelskammer bittet deshalb, die Aus- sührungsbestimmung zu H 9 der Postordnung dahin zu ergänzen, »daß Rechnungen auch dann noch als Geschäftspapiere gelten, wenn sie kurze Angaben über Zahlungsweise, Rabatt, Provision, Art und Tag des Versands und der Bestellung enthalten«. Die Reichspostverwaltung hat die Berechtigung des An trages anerkannt und der Handelskammer mitgeteilt, daß der Erlaß einer Verfügung an die Postämter über die Erläuterung des Begriffs Rechnung im Sinne des K 9 der Postordnung ge plant ist. Sie hat aber hinzugefügt, daß Angaben über die Be förderung der Ware durch Vermittelung anderer Personen sowie Vermerke, die sich nicht auf den Gegenstand der Rechnung be ziehen, unzulässig sind. Gegen diese letztere Bestimmung hat sich die Handelskammer in einer weiteren Eingabe an die Reichs postverwaltung gewendet und gebeten, daß ein handschriftlicher Hinweis etwa wie folgender: »Wir sandten Ihnen als Fracht gut ab M. durch Vermittlung der Fa. N.« nicht geeignet sein solle, der Rechnung den Charakter als Geschäftspapier zu neh men, da in zahllosen Fällen der Kaufmann durch Vermittlung eines Spediteurs die Ware absendet und auch häufig die Kennt nis des Namens des absendenden Spediteurs von unbedingter Wichtigkeit für den Empfänger ist. Man wird abwarten müssen, welche Antwort die Reichspostverwaltung dieser Eingabe zuteil werden läßt. Die Bemühungen um die Abwälzung des Waren umsatz st em pe l s werden von allen Betroffenen fortgesetzt. So hat die Zentralbereinigung Deutscher Vereine für Handel und Gewerbe, die am I3./14. November im Berliner Lehrervereins haus getagt hat, und der auch der Direktor von Oppen vom Kriegsernährungs-Amt beigewohnt hat, auf Antrag des Justiz rats Jmberg nach einem Vortrage über die Abwälzung des Um satzstempels eine Entschließung gefaßt, in der es heißt, daß es eine nationale Pflicht der beteiligten Erwerbskreise sei, die vom Bundesrat und Reichstag beschlossenen Kriegssteuern, u. a. auch den Warenumsatzsteinpel, auf sich zu nehmen. »Aus diesem Grunde hält sie auch die jetzt schon von den Warenlieferanten vorgenommene Abwälzung des Umsatzstempels auf die Waren abnehmer für unberechtigt und für eine Verletzung dieser na tionalen Pflicht und ein gesetzliches Verbot der Abwälzung des Umsatzstempels auf die Warenabnehmer durch Anrechnung des selben für unbedingt erforderlich. Der Vorstand wird beauf tragt, bei dem Bundesrat dahin vorstellig zu werden.« Auch andere Handelsvertretungen haben sich zum Teil in ähnlichem Sinne geäußert. So hat die Berliner Handelskammer in ihrer letzten Vollversammlung folgenden Beschluß gefaßt: »Die Handelskammer hält es nicht für angezeigt, daß die Liefe ranten ihren Abnehmern die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.« Im Buchhandel ist von der Versammlung der Vorsitzenden der Kreis- und Ortsbereine, die am 21. und 22. Oktober in Goslar getagt hat, gegen die Bestrebungen der Barsortimenter und einiger weniger Verleger, die Warenumsatzsteuer aus ihre Abnehmer abzuwälzen, eine Entschließung gefaßt worden, die sämtlichen Sortimentsbuchhandlungen anrät, die Zahlung des Stempels zu verweigern. Auch der Deutsche Verlegerverein hat seinen Mitgliedern empfohlen, sich den Warenumsatzstempel nicht nnrechnen zu lassen. Im Buchhandel scheint, nachdem nunmehr dis Barsortimcn- ter erklärt haben, den Stempel selbst tragen zu wollen, diese Frage Wohl im Sinne des Sortiments erledigt zu sein. Die Ältesten der Kaufmannschaft haben auf eine andere Folge des Warenumsatzstempel-Gesetzes die Aufmerksamkeit des Reichsschatzamtes gelenkt. Wie man weiß, wird namentlich im Weihnachtsgeschäft vom Publikum sehr viel umgetauscht. Die Ältesten schreiben dazu: »Wie stellt sich dazu (nämlich zum Umtausch) die Warenumsatzsteuer? Unzwei felhaft scheint er zu sein, daß, wenn der Umtausch oder die Rück gabe noch bis zum 31. Dezember geschieht, von einem Geschäft nur e i n Stempel entrichtet wird. Erfolgt aber der Umtausch erst nach Neujahr, so kann man sehr Wohl auf den Gedanken kommen, daß hier, nachdem einmal die Anmeldung der Umsätze für die Zeit bis zum 31. Dezember die Grundlage der Steuerberechnung bildet, alles, was nachher geschieht, besonders behandelt werden müsse, daß also auch im Falle des Umtausches der Stempel von dem zurückgegebenen im alten Jahr und von dem neu erworbenen Gegenstand im neuen Jahr bezahlt werden muß. Ein findiger Steuerbeamter wird sogar von dem einen Geschäft drei Stempel fordern, nämlich zwei Stempel für die Lieferung der beiden Gegenstände durch den Geschäftsinhaber und für die Rückgabe der vom Kunden zunächst gekauften Ware an den Geschäfts inhaber noch einen Stempel, wenn es sich nämlich um einen Gegenstand von mehr als 190 handelt.« Es ist nicht zu verkennen, daß hier eine Schwierigkeit besteht, die in dem Gesetze keine Berücksichtigung gefunden hat, und die dem einzelnen Geschäftsinhaber vom Gesetze nicht beabsichtigte Lasten auferlegen könnte. Im Jahre 1909 hat unser fleißiger Berliner Kollege Wil helm Junk eine Libliogiapdia Lotanivs, im Um fange von 288 Seiten herausgegeben, die ich seinerzeit auch im Börsenblatt besprochen habe. Nunmehr bringt er zu seiner Ar beit einen Nachtrag,*) einen starken Band von 752 Seiten, der also mehr als doppelt so stark ist wie das Hauptwerk. Die Bemerkung des Verfassers im Vorwort, daß ein annähernd so umfangreicher und bibliographisch so vollständiger Katalog wie der vorliegende noch niemals in Deutschland und im Auslande erschienen sei, darf man danach wohl als berechtigt hinstellen. Die bibliographische Ordnung sowie die Aufnahme der Titel ist mustergültig. Dieses Verzeichnis wird nicht nur dem Bücher- känfer, sondern auch dem Antiquar ausgezeichnete Dienste leisten. Berlin, Mitte November 1916. R. L. Prager. Des deutschen Kindes Weihnachtsbnch. Die schönsten Weihnachtslieder, Gedichte und Aufführungen für unsere Jugend. Mit 7 Bildern von Ludwig Richter. Kl. 8°. 32 S. Berlin SW. 68, Deutsches Druck- und Ver lagshaus G. m. b. H. Preis 10 Rechtzeitig zur Vorweihnacht beschert unser Kollege Ernst Döring, Prokurist des im Titel genannten Verlags, Kindern, Eltern und Lehrern im Schmucke Richterscher Holzschnittbilder die vorliegende kleine Sammlung von Weihnachtsliedern, wie sie von den Kleinen den Eltern am Weihnachtsabend aufgesagt zu werden pflegen. Kurze wohl- bekannte Berschen, frühste Gedächtnisübungen des Kindes, seit Nr- großmutters Zeiten gesungen, im Gedächtnis Älterer bewahrt und immer gern wieder erwachend. Wilhelm Heys »Alle Jahre wieder , Gellcrts »Dies ist der Tag, den Gott gemacht«, das bekannte Liedchen eines unbekannten Dichters: »Morgen, Kinder, wird's was geben«, Hoffmanns von Fallersleben: »Morgen kommt der Weihnachtsmann«, Joseph Mohrs »Stille Rächt«, E. Anschlitz' »O Tannenbaum«, Christoph von Schmids »Ihr Kinderlein kommet«, diese und viele andre finden sich in dem Heftchen, das durch seine Wohlfeilheit auch kindlichen Geldmitteln erreichbar ist. Den grimmigeu Ernst der Kriegszeit, in der nur nun leider zum dritten Male das weihnachtliche Friedensfest begehen müssen, bringt mit erschütternden Versen ein prächtiges kurzes öledicht: »Weihnachtsfcst 1N14 im Felde« zum Ausdruck. Sein Schöpfer ist der Berliner Gemeindeschullehrer Arthur Spengler. Die Heimat wiederzusehen, war ihm nicht vergönnt, am 24. September 1915 be gruben sie ihn auf dem Felde der Ehre Ihren Abschluß findet die kleine Sammlung mit einer Reihe von kindlichen Weihnachts-Auf führungen, die Beachtung verdiene» und sicher besonders willkommen sein werden. ^ *) kibliograpkiae Hotanicae Lupplementnm. Berlin, W. Junk, 1916. Gr. 8°. VI, S. 289—1040. 1483
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