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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1868
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- Deutsch
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694 Nichtamtlicher Theil. 62, 16. 8pinL in Vien lernen Lli'gu88, Io8ek, Op. 213. Ibesler - tzuailrille k. 0robe8ter. 1 ^ — Op. 221. »ie zVini>8brau1. Polka, u. Op. 227. Oie läneenn. kolka s. »oberer. 2 ^ — Op. 224. Oi8pinn-0ua(InIIe t. Orebealer. 2 ^ — Op. 226. XrönunL8>is>Ier. VVgleer k. Oobe8ter. 3 ^ 17^ Op. 228. Vieloria-Polka, u. Op. 229. kisckl8e>igtten. kolks-Kaeur k. Orclisater. 1 ^ 27sh Op. 228. Viotoris. I'olks Oanesi8e k. POe. 7sh ^ Op. 229. diaeblaoliatten. polka-IIseur k. POe. 7sH Op. 230. ti» pluxe. I'olks, u. Op. 231. In äer Oeimsl. Polks-Kseur k. 0rcke8lor. 2 ^ 2^ — Op. 230. I,n pluße. polks l. ?0e. 7^ Op. 231. In iler Oeimsl! I'olks-ülseur k. kOe. 7^ ^ LpINL in ^Vlen lern er: 8lr»U88, 1o8el. Op. 232. Oerb8tro86ii. IVsIeer I. Orcke8ter. 3 ^ 7sh I. POe. 15 ^ 2immermanii, HI., ^nnette-kolks I. ?0e. 7^^ Sulier in LielelsM. Oslm, ^., Vorbereitende 6o8suA8Übunßen. 12^2^/ Wiessner in 6rLL. Iuliu8, Her kleine Pisni8l. 8smmlunx der 8obönsten 2- um! 4bsn- dixen 0etiUllA88lücke 5. I'Oe. in, leielilen 8lyle, srr. u. abgestuO k. kOe. 8vlo. 00. 1—9. L b k<X; I. ?lle. ru 4 Osnden. 00. 1—9. ä 5 K/k Ills^rko ter, it., Op. I. 8slve Ilejstns, k. 2 8oprsn. ^0 u. Or^el. 12HH K-k ksula, 0., Op. 5. Kukuk. Polka kranoai8e I. kOe. S s. POe. eu 4 Osnden 7^ K-k Nichtamtlicher Theil Streifzügc durch den Buchhandel. IV.*) Die Fortschritt«: der Zeit, oder vielleicht besser gesagt, die fort schreitende Zeit äugert auch auf den Buchhandel ihren nicht zu be kämpfenden Einfluß. Die Zeit ist aber eine Macht, die alles in ihrem Strubel mit fortreißt. Kaum hat jedoch irgend eine Veränderung seit Einführung der Nachdrucksgesctze so rasch und nachdrücklich in die Fugen des Buchhandels erngegriffen, wie das Aufhören der Ver lagsrechte — also die Aufhebung der Nachdrucksgesetze — für die Werke unserer größten Schriftsteller und eines Theils ihrer Zeitge nossen. Wir wollen für heute nicht näher untersuchen, inwieweit diese Thatsache ein Gewinn oder Verlust für den Buchhandel oder einzelne seiner Jünger ist; ebenso wenig wie ein solches Eingreifen des Staates, wie es hier vorliegt, in die Rechte Einzelner zu ver- thcidigcn ist, sondern nur einfach darauf Hinweisen, daß bei dem An kauf der Verlagsrechte der meisten Werke der betreffenden oder be troffenen Schriftsteller ein solches Gesetz nicht bestand, und daß bei Aufhebung der Zünfte, des Mühlcnzwanges und jetzt in Schleswig- Holstein des Jagdrechtes auf dem Eigenthum Fremder u. s. w. an dere Wege von den Staatsgewalten eingeschlagen wurden, als bei jener der Verlagsrecht. Doch die Regierungen haben es in unserm Falle für gut be funden, einfach über wohlerworbene Rechte einen Strich zu machen. Macht ist eben in der Welt sehr oft Recht. Und der Buchhandel hat selbst einen großen Theil der Schuld, daß es so gekommen ist, weil er sich nicht rechtzeitig und einmüthig seiner Haut wehrte, wie es die Zünftler u. s. w. thaten, die Jagdberechligten in Schleswig-Holstein es jetzt thun. Wir wollen hiermit in keinerlei Weise den „literarischen Ma joraten" das Wort geredet haben, sondern möchten nur, wie schon gesagt, auf den auffallenden Unterschied in dem einfachen Aufhören des Verlagsrechtes gegenüber der Ablösung anderer nicht höher stehender Rechte aufmerksam machen. Das Aufhören der Zünfte, da- Schaffen einer freien Gewerbthäligkeit hat für die Allgemeinheit sicher einen größeren Vortheil gehabt, als das derVerlagsrcchte. Die Zünfte engten nicht allein den Erwerb, sondern auch den Fortschritt und die GeistesthLtigkeit ein; das haben die Verlagsrechte — wir sehen von den neueren in Hinsicht der Uebersetzungen ab — eigent lich nie gethan. Nur die Form verblieb das Eigenthum des Schrift stellers und seiner Rechtsnachfolger, aber die belebende Kraft der selben, der Neichthum, der in der Form gegeben wird: der Gedanke, ist mit seiner Veröffentlichung allgemeines Eigenthum geworden. Es steht cinemJeden frei, diesen zu benützen und sich nutzbar zu machen. Jeder, der an der Aufklärung seiner Zeit Antheil nimmt, und der Buchhändler lebt ja vorzüglich von der fortschreitenden Bildung, wird sich freuen, daß jetzt auch unsere besten Schriftsteller dem Un bemittelten leichter zugänglich sind und ihnen auch die Wohnung des einfachsten Handarbeiters nicht mehr verschlossen ist, wenn sie dort auch häufig sehr eigenthümliche Auslegungen erfahren. Ein Schicksal, das sie allerdings auch bis jetzt reichlich genossen haben! Wer will und mag es aber dem praktischen Manne verdenken, wenn er der Meinung ist: es sei besser, dem Volke eine genaue Kcnntniß seines Vaterlandes und dergleichen mehr in wohlfeilster Weise zuzusührcn als Schiller'sche und Goethe'sche Schauspiele und Dramen, deren höchste Schönheiten dem Ungebildeten bei aller Trefflichkeit des Her zens und Gcmüthes dennoch verborgen bleiben. Wir haben solche Acußerungen oft gehört. Doch wir wollen nicht weiter abschwcifcn. Wir wiederholen es schließlich nochmals: wir wollen uns durch aus nicht zu Vertheidigern eines immerwährenden Verlagsrechtes aufwerfen, aber wir scheuen uns ebenso wenig es auszusprcchen, daß veischiedenen Schriftstellern oder deren Rechtsnachfolgern durch das einfache Aufhören desselben ein Unrecht geschehen ist. Es ist in keinem Falle zu vertheidigen, wenn die Staatsgewalten die wohlerworbenen Rechte Einzelner zumVorthcil der Gesammthcit schädigen, ohne einen möglichen Ersatz zu leisten. H. H. Miscellcu. Die neuliche Notiz über die gegenwärtige Auflagenstärke der Berliner Zeitungen, welche wir der Deutschen Allgemei nen Zeitung entlehnten, hat dem Berliner Fremden- und Anzcige- blatt zu folgender Bemerkung Anlaß gegeben: „Von Zeit zu Zeit gehen, gewöhnlich zunächst ausw ärtig en Zeitungen, Mitlheilun- gen über die versteuerten Auflagen der Berliner Zeitungen zu, die dann gewöhnlich von denjenigen Berliner Zeitungen reproducirt werden, welche mit einer großen Auflage resp. Zunahme derselben glänzen können. Wie falsch indessen diese Angaben sind, erhellt wieder aus der Zusammenstellung, die diesmal von Leipzig aus durch das Buchhändler-Börsenblatt importirt wird. Zweck solcher Mitthei lungen ist gewöhnlich nur, die Concurrenz, welche sich die Zeitun gen in dem Jnseratengeschäft machen, zu unterstützen; dabei ist aber nicht zu vergessen, daß diejenigen Blätter, welche mit großen Zahlen glänzen, außer der »Vossischen Zeitung«, ihre Verbreitung nur unter dem ärmeren Publicum finden, Inserate aber nur da wirksam sind, wo sie von dem besitzenden Publicum gelesen werden." Im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist der Allgemeinen Zeitung zufolge eine Bill zur Einführung eines internationalen V erlagsrechts eingebracht worden. Dieselbe stützt ihre Bestimmungen auf das Prinzip der ') III. S. Nr. ,5.
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