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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1851
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- Deutsch
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112 mäßig cm gute Sortimentshandlungen (natürlich für ihre Rechnung) auch auf limitirle Zeit ä 6. zu verschicken- — Der Vortheil für den Buchhandel wäre darin zu finden, daß mein Verlag in den Hauptstädten immer sogleich zu haben wäre, ohne die Bieter der Handlungen zu füllen, während ich doch im Fall der Noth im Stande wäre, über mein Eigenthum zu disponiren- — Einen Detailhandel mit einzelnen Exemplaren würde ich nicht führen, son dern alle solche Bestellungen meinem in der Stadt oder Bezirk lebenden Geschäftsfreunde zuwcisen, —Partiebestellungen von anderen Buch handlungen würde ich ausführcn, aber nur gegen baare Zahlung und unter den angemessenen Bedingungen. — Von den Geschäftsfreun den könnte ich natürlich erwarten, daß sie für die ihnen gewährten Vortheile wirklich Freunde sein würden, und ich könnte auf meine Zahlungen und Abschlüsse mit mehr Sicherheit rechnen, so wie darauf bauen, daß mein Verlag von ihnen würde besonders bevor zugt werden. — Hundert Handlungen kann man Bedingungen stellen, die tau send zu stellen zu weitläufig sein würden, und mit diesen hundert Handlungen würde ich sicher zuerst eine 6 monatliche Rechnung ein- sühren- — Diejenigen Leipziger Eommissionaire, mit denen ich Rech nung führte, würden im Stand sein, durch den Extra-Rabatt und Freiexemplare, alle Bestellungen auf meinen Verlag, die von ihren Committenten cingingen, für ihre eigne Rechnung auszuführen. — Auf diese Weise, deren viele andere Seiten die Weitläufigkeit mich verhindert anzudeuten, die sich aber jedem Denkenden leicht vorstellen werden, würde der deutsche Buchhandel ein etwas mehr kaufmännisches Geschäft werden und viele Schaden, wie immer sie genannt werden mögen, durch einc gesunde Organisation verschwinden- — Wenn dieser bescheidene Aufsatz irgend wo gelesen und bedacht wird, so werde ich meine Ideen, die im Vorhergehenden größten teils mir angedeutet sind, gern weiter nusführen, und wenn es meine Zeit erlaubt, später etwas über die Organisation des Buchhandels in einem mir bestbekannten Auslände mittkeilen. — L Zur Crcvit - Systems - Frage. Herr K. M. läßt mir einige Bemerkungen im Börsenblatt Nr. 9 über meinen Aufsatz zukommen. Wie ich mit Vergnügen ersehe, so sind wir in der Hauptsache conform. Wo wir abweichen, da hat jeder von uns seine Annahmen, die, ich gestehe es zu, von Beiden zu be gründen sind. Nur so viel als Erläuterung zu Herrn K. M- Bemer kungen: ich habe nicht gesagt, der Verlagshandel beginne mit geringen Mitteln — sondern im Verhältnisse zu andern Fabrikgeschäften — das ist der Sinn meiner Worte und darin werde ich wohl Recht be halten, denn der Vcrlagshändler braucht erst kein Opfer zu bringen für großartige Maschinen, wofür je nach Umfang 10- bis 50,000 ein gesetzt werden müssen, nicht zu gedenken der Anschaffung des Roh stoffes zur Bearbeitung durch eben diese Maschinen. Wann hört man denn wohl, daß ein Vcrlagsgcschäft mit 50,000-/) u. mehr begonnen würde? Es sind, wenn es hoch kommt, 20,000 -/) u. dann herab bis zu 2000 ! Wie manches Verlagsgeschäft ist wohl nicht begründet worden und hat guten Fortgang gehabt ohne Vermögen, vielleicht basirt auf einige hundert Thaler Ercdit? Ferner hat Herr K. M. mich gänzlich mißverstanden, wenn er mir die Worte in den Mund legt: ich hätte behauptet, unsere Waare habe gar keinen positiven Werth, und um mich zu schlagen, führt er die Verla gsv or rä t h e des Herr» Engclmann an. Mein Gott, ich habe ja gar nicht von den Vorräthen*) der Verleger, sondern von denen der Sortimentshändlec gesprochen, und diese Vorrathe haben in der Thal keinen positiven, sondern einen höchst schwankenden Werth. 10 Der Verleger hat ja ganz Deutschland zur Kundschaft, wenn seine Werke gehen, die Sortimentshändlec nur einen kleinen Kreis. Der Verleger kann allerdings seinen Artikeln einen positiven Werth bcirech- nen, je nachdem sie Tragweite haben- Laßt aber einmal die Vorräthe des Sortimentshändlers versteigern, u. hätte er nur Elassiker vocräthig, so wird man erstaunen, wie selbst diese zum Schluß wenig werth sind. Was des Herrn K, M. Angriff aus das Genre meiner Verlags- Werke anbetrifft, so macht mich das weiter nicht warm; Jedermann ver legt nach seinen Kräften, wer keine Bibel drucken kann, der mag eine Fibel verlegen. Die Sortimentshändler wissen bereits aus Erfahrung, daß mein Verlag die wichtigste Eigenschaft eines Verlags besitzt, nämlich die Absatzfähigkeit. Leipzig, I. Februar 1851. E- Wen gl er. Noch einmal zur Kritik des preußischen Preßgcsetz-EntwurfcS. Berlin, 28. Januar. < Eingesandt.! Das Motiv, aus dem der neue Preßgesetzentwurf hcrvorgegangc», ist so kenntlich ihm an die Stirn geschrieben, daß es eigentlich nicht verlohnt, ein Wort über die Tendenz desselben zu verlieren. Wer diese Angst, die sen Haß und Widerwillen rheilt, wer die Messer seinen Kindern verbieten mbchtc, weil eins sich einmal geschnitten, in dessen Seele ist das Gesetz ge schrieben; cs bedarf keiner Angreifung, keiner Rechtfertigung vor ihm, es verfährt nach der Moral Shvlok's: ,,Wer haßt ein Ding und brächt' es nicht gern um!" Wer von der Gesetzgebung mehr fordert, als daß sie durch rief in den Lebensorganismus eingreifende Verordnungen einem augenblick lichen Uebelstande abhclfc, dem brauchen wir nicht zu sagen, woran das Ge setz krankt. Es krankt daran, daß es eben gar keine rechtlichen Grundlagen zu finden weiß, daß es nur auf die Angst gebaut ist, und seine Verfasser nicht einmal die Geschicklichkeit gehabt haben, diese Angst etwas zu verbergen- Es schweift dabei so ins wilde Blaue der Möglichkeiten, denen es vorbaucu will, hinüber, daß cs das Nächstliegende und Natürliche nicht sieht, und in dem cs alle Fenster, Luken und Mauselöcher verstopft, könnte cs sein, daß es eine Thür vergessen hat, durch die der gefürchtete Feind plötzlich im Hause steht, man weiß nicht wie. Sein Formalismus ist erschrecklich, an Dampfmaschinen - Räder-u. Schraubenapparat erinnernd, um eine Bouteille zu entkorken. Der Regie rung, der Polizei, der Postbehörde ist alle Macht gelassen in der Art ge gen die Presse einzuschrcitcn, daß sobald sic diese Gewalt einmal wirklich ousübcn wollte, cs mit der Freiheit der Presse aus sein würde- Nicht die geringsten Schranken sind dieser Macht gesteckt, ja es ist nicht einmal an eine rechtliche Appellation gegen diese Willkürmaßregeln gedacht, wie sic doch in dem vormärzlichcn Institut des Oberccnsurcollegiums bestand, ohne daß wir dieses damit loben wollen. Aber auch in das Gebiet des Geistes sind Griffe gcthan, mehr als „kühne Griffe," von denen wir nicht wissen, ob sie mehr an das Gebiet der Unmöglichkeit, oder des Albernen streifen. Der Soldat, von oben bis un ten, wird gegen die Angriffe der Presse in einer Art verpanzcrt, daß man cher ritterliche Militär sich vielleicht dieses Schutzes schämen wird. In dessen lassen wir das auf sich beruhen, cs liegt einmal in der Strömung der Zeit und hat seinen historischen Grund für sich. Aber mit derselben Sorgfalt will der Entwurf auch die Kammern schützen. Zwar sollen Be leidigungen gegen dieselben und ihre Mitglieder nur dann verfolgt werden, wen» die Bcrhciligtcn ihre Zustimmung gcgeben haben, was sehr löblich ist und auch seinen historischen Grund hat, aber man hat auch ein neues Verbrechen gegen die Kammern erfunden: „Wer durch die Presse versucht, die Kammern zur Fassung oder Unterlassung ei nes Beschlusses zu zwingen," hat eine Strafe verwirkt. Diese Bestimmung ist nicht allein neu, sondern geht über unser Fas sungsvermögen. Denn an die Zeiten der He ld , Karbe und Linden- müller hat der Verfasser doch nicht mehr denke» können, wo die Plaka- icnliteratur allerdings Stricke, angeblich Dolche, Messer, Tumulte, Angriffe und Vernagelungen in's Leben rufen half, also die Presse zu einem von den Massen und ihren Führern wirklich geübte» Zwang auf die Kam mern, wenigstens ihre Mitglieder, indirekt mitzuwirken versuchte. Was die Presse heut auf die Kammern vermöchte, könnte doch nur ein moralischer Zwang sein. Demnach wäre aber im Widerspruch mit ihrem Beruf jede Diskussion durch die Presse, die der parlamentarischen vorausgcht, und durch welche jene auf die Kammerentschcidung einzuwirkcn strebt, ein mißliches, weil vielleicht straffälliges Unternehmen. Ja damit wäre die vorangängige *) leider haben diese auch öfters keinen positiven Werth.
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