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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 298, 21. Dezember ISIS. Herren, besonders .Herr Speyer als ihr Wortführer, erhoben den schärfsten Widerspruch gegen die Abschaffung und prophezeiten die schlimmsten Folgen für das wissenschaftliche Sortiment. Dem widersprachen vor allem die Herren Wolfs-Heidelberg, Freihen- Straßburg, Peth-Zweibriicken und bei Vorsitzende. Die Rede schlacht war lang und gewaltig, die Freiburger kämpften Per- zweifelt für ihre Meinung und stellten schließlich den Antrag, daß für Freiburg ein Skonto von 2 "/«--bei Barzahlung und bei Zahlung der Rechnungen innerhalb eines Monats zugestanden würde. Daraufhin erklärten Herren ans Karlsruhe und Pforz heim. daß sie dann das gleiche Recht für sich beanspruchen müß ten. Der Vorsitzende erklärte aufs bestimmteste, daß eine Sonder stellung keinem Lokalverein eingeräumt werden könne, er stelle, den Antrag, Skonto und Kundenrabatt vom 1. Januar 1917 ab fallen zu lassen. Die Freiburger verlangten Abstimmung über ihren Antrag, der gegen 5 Stimmen abgelehnt wurde. Der An trag des Vorstandes wurde dann in der nachfolgenden Form gegen 4 Stimmen angenommen. Die Rabattfrage ist damit in Baden-Pfalz gleichfalls gelöst. Die Umarbeitung der Verkaufsbestimmungen wird dem Vorstand überlassen, da noch das Resultat der Verhandlungen mit den Behörden Wegen der 5°/» abgewartet werden soll. Da gegen wird der im vorigen Jahr beschlossene Zusatz betr. Vertei lung von Gratisbcigaben an Schüler setzt nochmals definitiv an genommen und der Vorstand beauftragt, ihn den Verkaufsbestim mungen beizufügen. Die nun angenommenen und für den Verband fortan gelten den Bestimmungen lauten: »Jedes mündliche oder schriftliche Anerbieten eines Abzuges oder Nachlasses vom Ladenpreise in ziffernmäßiger oder in unbestimmter Form- an Privatkunden (Universitäts- institute, Seminare, badische Staatsbüchereien und Wieder verkäufer sind vorerst noch ausgenommen) sowie jede Ge währung eines Skontos oder Rabatts ist mit Wirkung vom 1. Januar 1917 an im Gebiete des Badisch-Pfälzischen Ver bandes verboten.« »Das Versenden oder die Abgabe, resp. das Gratis- verteilen von Schlllerkalendern und Zugaben jeder Art an Schüler im Gebiet des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Ver bandes ist verboten. Ein mehrfaches Vergehen dagegen zieht den Ausschluß aus dem Verband nach sich.« Diese Beschlüsse werden im Börsenblatt abgedruckt und den Mitgliedern durch Rundschreiben zugesandt werden; sie genießen den Schutz des Verbandes und werden auch dem Börsenverein zur Kenntnisnahme unterbreitet. Auf Wunsch der Pfälzer Herren kam dann Punkt 8 der Tagesordnung: Schulbllcherschmerzen zur Verhandlung. Ver schiedene Anträge lagen zu diesem Punkt aus der Pfalz und aus Baden vor. In der Pfalz hatten sich wie in früheren Jahren die Buch- und Schreibwarenhandlungen zusammengetan, um 1. Schulbücher nur gegen bar abzugeben, 2. um einen geringen Preisaufschlag auf die z. T. sehr schlecht rabattierten Schulbücher zu nehmen. Den Schulbehörden wurde hiervon Kenntnis ge geben und ebenso den Schülern und ihren Eltern durch Anschlag dieser Beschluß mitgeteilt. Während nun in Neustadt und Zwei brücken die Sache glatt vor sich ging, erhoben in Kaiserslautern zwei Rektoren Widerspruch, erklärten den Aufschlag für Kriegs- Wucher, warnten die Schüler vor Ankauf der Bücher und drohten mit einer Beschwerde beim Kultusminister. Die Buchhändler wandten sich gleichfalls nach München an den Minister und baten den Verband und -die Gilde, das gleiche zu tun, ersuchten aber gleichzeitig die Kaiserslauterer Direktoren, den Kauf der Bücher, es handelte sich vorzugsweise noch um Lektürebücher, bis zum Bescheid aus München aufzuschieben. Dies wurde zugesichert, aber nicht gehalten, denn inzwischen bestellten einige besonders rabiate Lehrer einige Bücher direkt, teils beim Verleger, teils bei einem Verlags- und Versandbuchhändler Gotthold in Kaisers lautern, der schon vorher angezeigt hatte, daß er die Bücher in Rechnung und ohne Aufschlag verkaufe. Infolgedessen haben leider die Kaiserslauterer Herren, bevor der übrigens abschlägig lautende Bescheid der Regierung eintraf, nachgegeben, das Auf geld fallen lassen und den Mehrbetrag zurückgezahlt. Sie haben tb42 damit ihrem Ansehen und dem Ansehen unseres ganzen Standes einen argen Stoß versetzt, wenn auch ihr Nachgeben menschlich begreiflich ist. Man kann nur etwas erreichen und durchsetzen, wenn man von vornherein gewillt ist, die schwersten Opfer zu bringen. Der Verband hat sich übrigens bei dem Bescheid des Ministeriums nicht beruhigt und eine neue Eingabe gemacht, er wird auch nach der Weisung des Ministeriums an die bayerischen Verleger Herangehen, die nach Aussage des Ministers die Laden preise erhöhen dürsten und daher in der Lage sein sollten, dem Sortiment einen auskömmlichen Rabatt zu geben. Die Herren Gerle und Peth gaben zu diesen Ausführungen noch weitere Ergänzungen. Ein Antrag Gerles, »ein Verbot des Kreditierens von Schulbüchern zu erlassen, es für die betref fenden Orlsbuchhändler bindend zu erklären und im Weigerungs fälle Sperre der Verleger und Barsortimenter zu erwirken«, wurde vom Vorsitzenden als undurchführbar abgelehnt. Weder der Verband, noch der Börsenverein könnten einen solchen Be schluß schützen, und wir hätten nie die Macht, die Sperre gegen Buchhändler, die sich einem solchen Beschluß nicht fügen würden, bei Verlegern und Barsortimentcrn zu beantragen und durchzu setzen. Gerle zog daher feinen Antrag zurück. Zn der Schulbücherfrage ergriffen noch etliche Herren das Wort, vornehmlich auch Herr A. Wolff-Heidelberg und Herr Metzler-Durlach. Auf ihren Antrag wurde beschlossen, an das badische Ministerium des Kultus und Unterrichts Eingaben zu richten, um die Abstellung verschiedener Mißstände zu bewirken. Zu dem Punkt Feldbuchhandlungen wurde kurz über die fahrbaren Büchereien berichtet. Leider sei das für diese in reichem Maße gestiftete Geld fast ausschließlich nach Berlin ge gangen und dem badischen Sortiment nur ein geringfügiger Be trag, etwa 300 pro Wagen, zugefallen. Es wurde dabei betont, daß der Verlag das Unternehmen des Herrn Pfarrer Hoppe durch ganz außerordentlich hohe Rabattvergünstigungen unterstützen müsse. Die Stiftung dieser fahrbaren Büchereien sei umso be dauerlicher, weil aus zuverlässigster Quelle berichtet worden sei, daß sie selten ihren Zweck erfüllten und vielfach in irgend einem Schuppen der Vergessenheit anheimfielen, da im Westen die Pferde fehlten, im Osten die schlechten Wege einen Transport unmöglich machten. Der Vorsitzende hat der betr. Abteilung des Roten Kreuzes, die über die Anschaffung der Wagen zu verfügen hat, und der er selbst angehört, von diesem Mißerfolg Kenntnis gegeben, einen Erfolg aber nicht erreicht. Aus dem geringen Gewinn, den der Verband durch die Besorgung dieses badischen Bücherkastens erzielt, wird in der Folge den badischen Sortimentern, die dem Verband angehören, ein be scheidener Anteil zufallen, der etwa den Jahresbeitrag darstellt^ Einen praktischeren Wert als die fahrbaren Büchereien hat die Schützengrabenbllcherei, die auf Veranlassung des Herrn Pro fessor Wülfing in Heidelberg ins Leben gerufen und von einem kleineren Ausschuß, dem auch Kollege vr. R. Wolfs angehört, zu sammengestellt wurde. Es wurde ein mustergültiges Verzeichnis aufgestellt, durchweg Bücher, die gelesen werden und di« auch wirklich an die badischen Truppenteile gelangen. Den Heidel berger Sortimentern wird die Beschaffung der Bücherei, die na turgemäß, da die Mittel von Privaten zufammengebracht werden, nicht sehr umfangreich sein kann, übergeben, und diese liefern einen Prozentsatz an die Kasse ihres Vereins ab. Hier ist wirk lich etwas Praktisches, Vorbildliches geschaffen, das Anerkennung und Unterstlltzrmg verdient. Der Verband erkannte dies an. in dem er Herrn vr. Wolfs 100 .// für diese Schntzengr-abenbücherei zur .Derfiigung stellte. Leider war es durch die langwierigen Debatten bei der Ra battfrage und bei der Schulbücherfrage so spät geworden, daß manche Herren aufbrechen mutzten, um ihre Züge zu erreichen, da die Verbindungen recht schlecht geworden sind. Deshalb mußte bedauerlicherweise die Tagesordnung gekürzt und von einer Be Handlung des Punktes Gehilfenfrage und buchhändlerischer Nach wuchs abgesehen werden. Auch hierzu hatte der Vorsitzende ein Referat ausgearbeitet, das sich erstens mit dem Schreiben der All gemeinen Vereinigung befaßte, zweitens mit dem weiblichen Personal und drittens mit der ganz unzulänglichen Vorbildung der Lehrlinge und auch mancher Gehilfen. Sein Plan war, Unter-
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