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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1870
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- Deutsch
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1892 125, 3. Juni. Nichtamtlicher Theil. Abgeordneter Or. Schweitzer: Meine Herren! Ich muß gestehen, ich habe diese Ausführung nicht verstanden. Zu jeder Ausgabe gehört doch die erste Ausgabe; wenn also gesagt ist: auf jeder Ausgabe mutz der Vor- behali stehen, — so muh er doch auch aus der ersten stehen. Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete von Hennig hat das Wort. Abgeordneter von Hennig: Ich möchte noch einen andern Punkt moniren; obschvn ich wohl glaube, datz meine Monita wenig Anklang fin den werden, so will ich »och diesen Punkt hervorheben. Hier lautet näm lich das dritte Alinea: „Dem Urheber wird der Verfasser einer rechtmäßigen ttebersctzung des dramatische» Werkes in Beziehung auf das ausschließliche Recht zur ösfcntlichen Ausführung dieser Uebersetzung gleich geachtet." Meine Herren, mir scheint diese Bestimmung ganz ausserordentlich ungerecht zu sein, denn cS kann Jemand eine rcchtmätzigc Ausgabe, eine rechtmäßige Uebersetzung veranstalten und doch sehr schlecht übersetzen, und der Mann, der die schlechte Uebersetzung gemacht hat, der behält nun das Recht, das der Autor selbst hat haben wollen. Anders wenigstens kann ich den Para graphen nicht verstehen; wenn er anders zu verstehen sein sollte, so bitte ich, mich auszuklärcn. Vice-Prasident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Or. Wchrcnpfennig: Herr von Hennig mißversteht das doch wohl. Der llcbcrsctzcr behält allerdings das Recht, seine schlechte Uebersetzung ausführen zu lassen, falls nämlich Einer so thöricht ist, sic auszuführcnj aber er hat nicht das Recht zu verhindern, daß bes sere Ucbcrsctzungen, und zwar zehn- und zwanzigfach, daneben gemacht werden, und daß dann wohl die besseren genommen werden und nicht die schlechte. Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von UjeMDcr Abge ordnete von Hennig hat das Wort. Abgeordneter von Hennig: Dagegen habe ich nur zu bemerken, daß das Gesetz, wie in allen übrigen Punkten, so auch in diesem, sich außeror dentlich unklar ausdrückt, und ich glaube, es würde das einer der Para graphen sein, durch die man das Gesetz erleichtern könnte. Gestern sind wir za damit bereits vorgcgangcn, und ich glaube, vielleicht erhält dadurch daS Gesetz mehr Werth.j Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Herr BundcScvmmissar hat das Wort. Bundeöcommissar Geheimer Oberpostrath Or. Dambach: Wenn wir ein Gesetz weitläufig machen, so wird der Borwurf erhoben: das ist zu weit läufig; mache» wir cs kurz, so heißt cs, cs sei unklar! Dieser Paragraph ist aber wirklich ganz klar; er hat auch in der Commission zu gar keinen Bedenken Anlaß gegeben, denn es steht einfach darin: dem Urheber wird gleich geachtet in Bezug auf das Recht der dramatischen Aufführung, der Ucbcrsctzcr in Beziehung auf die Aufführung dieser Uebersetzung, d. h- scincr eigenen Uebersetzung. Jeder Andere kann daneben berechtigte Ueber- setzungen machen, so viel er will, aber diese Uebersetzung, die von dem Ucbersetzcr herrührt, darf auch nur der Ucbcrsctzcr aufführcn lassen. Der Richter muß sich also sagen, daß jeder Andere auch Ucbcrsctzungen machen, beziehungsweise aufführen lassen kann. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete von Rochau hat das Wort. Abgeordneter von Rochau: Ich schlage vor, aus dem Paragraphen die Worte „der ersten Ausgabe" zu streichen. Ich glaube, daß dadurch am «insachsten der Zweck erreicht wird, der von mehreren Seiten angeregt wurde. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete Or. Schweitzer hat das Wort. Abgeordneter Or. Schweitzer: Meine Herren, ich glaube, damit ist die Frage vermieden, aber nicht entschieden. Es ist durchaus in der Ordnung, daß jede Ausgabe deutlich den Vorbehalt aus sich trägt; in jedem andern Falle kann Jemand im besten Glauben in alle Schäden und Nachthcile der unberechtigten Aufführung musikalischer Werke kommen. Diejenigen, die den Schutz genießen, können sich doch wahrhaftig die kleine Mühe geben, bei jeder Ausgabe den Vorbehalt hinzudrucken, damit Jeder ihn deutlich lesen und sich danach richten kann. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Herr Bundescominissar hat das Wort. BundeScommissar Geheimer Ober - Postrath Or. Dambach: Meine Herren, cS liegt ja aber in der That seitens des Abgeorduen Herrn Or. Schweitzer ein Mißvcrständniß vor. ES handelt sich hier um musikalische Werke, und wir haben vorhin in einer weitläufigen Debatte gehört, daß es von musikalischen Werken keine ferneren Ausgaben gibt. Bei musikalischen Werken cristirt eben nur eine Ausgabe, die von der Platte gemacht wird, also brauchen wir doch nicht hinzuzusetzen: „auf allen Aus gaben". Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Es ist ein Antrag auf Schluß der Discussion eingcrcicht von dem Abgeordneten von Watzdorf. Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht auS; ebenso diejenigen, welche den Antrag auf Schluß annchmcn wollen. (Geschieht.) Es ist dies die Mehrheit. Die Discussion über den 8- 52. ist ge schlossen. Ich frage, ob der Herr Berichterstatter noch das Wort nehmen will? Berichterstatter vr. Wchrcnpfennig: Ich will nur bemerken, daß die Weglassung der Worte „der ersten Ausgabe" insofern vielleicht das Beste wäre, als cs eben bei Musikalien Ausgaben nicht gibt. Ich empfehle also den Antrag des Herrn von Rochau. Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Zu Alinea l ist kein Verbcsserungsantrag gestellt, auch keinerlei Bemerkung gemacht; ich darf dasselbe wohl für angenommen erklären. (Zustimmung.) In Alinea 2 schlägt der Abgeordnete I)r. Schweitzer vor, statt „an der Spitze der ersten Ausgabe" zu setzen „an der Spitze jeder Ausgabe", und der Abgeordnete von Rochau die Worte „der ersten Ausgabe" zu streichen. Ich würde Vorschlägen, zunächst über das Amendement des Abgeordneten Ur. Schweitzer abzustimmcn; im Fall dasselbe abgelehnt wird, würden wir über die Beibehaltung der Worte „der ersten Ausgabe" abzustimmen haben. Ich bitte diejenigen Herren, welche mit dem Abgeordneten Or. Schweitzer statt der Worte „an der Spitze der ersten Ausgabe" setzen wollen „an der Spitze jeder Ausgabe", sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist düs die Minderheit. Wir haben nun über den Antrag des Abgeordneten von Rochau abzustimmcn. Ich würde bitten, daß diejenigen Herren sich erheben, welche dem Anträge des Abgeordneten von Rochau ent gegen, die Worte „der ersten Ausgabe^ stehen lassen wollen. (Geschieht.) Es ist dies die Minderheit. Die Worte sind gestrichen. Das zweite Alinea würde nun lauten : In Betreff der dramatischen und der dramatisch-musikalischen Werke ist es hierbei gleichgültig, ob das Werk bereits durch den Druck u. s. w. veröffentlicht worden ist oder nicht. Musikalische Werke, welche durch den Druck veröffentlicht worden sind, können ohne Ge nehmigung des Urhebers öffentlich aufgeführt werden, falls nicht der Urheber auf dem Titelblatt oder an der Spitze des Werkes sich das Recht der öffentlichen Aufführung Vor behalten hat. Ich bitte nun diejenigen Herren, welche das betreffende Alinea so an nehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist dies die Mehrheit. Ich darf nun wohl auch die Annahme von Alinea 3, Alinea 4, und des ganzen 8- 52. voraussctzen. Wir kommen zu 8. 53., ich frage, ob das Wort verlangt wird. — Falls kein Widerspruch erhoben wird, würde ich den 8- 53. als angenommen ansehcn. — Schluß in nächster Nummer. — Miscellcn. Leipzig, 2. Juni. Ueber den in verschiedenen Zeitungen be richteten Protest Sachsens gegen die vom Reichstage votirte Bestim mung im Nachdrucksgesetze, nach welcher bezügliche Rechtsstrei tigkeiten in letzter Instanz an das Bundcs-Oberhandelsgericht devol- viren sollen, wird uns mitgctheilt, daß allerdings das vielbesprochene Gesetz noch im letzten Augenblicke an dem Widerspruch Sachsens scheitern zu sotten drohte. Nachdem jedoch, vom Börsenvorsteher veranlaßt, der Vorstand des Börsenvereins der königl. sächsischen Staatsrcgicrung in einer besonder» Eingabe die Zustimmung zu dem vom Reichstage berathenen Gesetze sehr warm ans Herz gelegt, ist am Abend vor dem Schluß des Reichstags im weißen Saale des Schlosses zu Berlin dem Buudcsrathe diese Zustimmung Sachsens noch zugegangcn. In mehreren Blättern ist zu lesen: „Die Livius-Hand- schrift der Pctro-Paulina in Licgnitz (Nr. 116) war schon be kannt und hat keinen hervorragenden wissenschaftlichen Werth."
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