Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700603
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187006034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18700603
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-03
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
HL 125, 3. Juni. 1891 Nichtamtlicher Theil. Herren doch wohl nicht leugnen wolle», daß, wenn Sie in Folge dieser nothwendigen Gleichheit auch die Ausführung kürzen, Sie damit Ihatsäch- lich den Autoren und ihren Familien einen Abzug machen an ihrer Tan tieme, in Anbetracht ferner, daß in ganz Deutschland seit 30 Jahren die ser Schutz gewährt wird, bitte ich Sie, nicht abzuwcichen von dem Be schlüsse der Commission. Vice-Präsidcnt Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Ab geordnete von Hcnnig hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter von Hennig: Ich habe dem Herrn Or. Wehrenpfennig erstens zu erwidern, daß ich keineswegs gesagt habe, die Commission sei unvernünftig; ich habe nur gesagt, der Gesetzgeber ist unvernünftig, welcher ein Gesetz bestimmt, das gegen das gewöhnliche Leben verstößt, und welcher dann erwartet, daß sich der Gang des gewöhnlichen Lebens nach seinem Gesetze richten werde. ES ist also durchaus falsch, daß ich von der Com mission gesagt habe, sic sei unvernünftig; ich bin vollkommen berechtigt dazu, diese Art und Weise, wie die Gesetze hier in manchen Beziehungen gehandhabt werden, unvernünftig zu nennen, darüber brauchte der Herr Vertreter der Commisston gar nicht so böse zu sein. (Heiterkeit.) Außerdem aber, meine Herren, will ich doch hcrvorheben, daß der Herr Be richterstatter mir gegenüber behauptet hat, er habe seine Nachricht von einem Manne, der ein Sortimentsbuchhäudlcr gewesen wäre, und dem müsse er glauben. Ich habe ihm aber den Fall angeführt, wo der Mann keinen Glauben verdient hat, denn er hat sich vollkommen geirrt. Und wenn der Herr Berichterstatter ferner gesagt hat, er sei so gutmüthig gewesen, mir die Mitthcilnng zu machen, so war das einfach seine Schuldigkeit; er mußte mir die Mittheilung machen, weil er eine Behauptung ausgestellt hatte, die er zu beweisen vollständig außer Stande und auch heute noch nicht be wiesen hat. Vice-Präsidcnt Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Herr Berichterstatter hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Berichterstatter Abgeordneter Or. Wehrenpfcnnig: Die Behauptung habe ich auf Grund der von mir angeführten Thatsachc im Privatgcspräch gegenüber Herrn von Hennig ausgestellt; ich bin nicht gewohnt, solche Be hauptungen, die ich nicht beweisen kann, hier öffentlich vor dem Reichstage anfzustellcn. Ich würde also hier weder behaupten, daß cö solche Verträge nicht gibt, noch behaupten, daß cs sie gibt. Äicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Ab geordnete Or. Meyer (Thorn) hat das Wort zu einer persönlichen Be merkung. Abgeordneter Meyer (Thorn): Ich habe nicht gesagt, daß die bedeuten den Componistcn Verlagöverträge ans eine bestimmte Zahl von Ercmplaren schließen würden, sondern ich habe nur gesagt, daß sie vielleicht dazu kom men könnten, und ich habe hinzngcfügt, wenn wir soweit sein würden, daß daö praktische Leben darauf gekommen wäre, dann wäre cS an der Zeit, auch das Gesetz zu ändern. Im klebrigen habe ich nicht die Commission naiv genannt, sondern nur einen gewissen Grund, den sie angeführt hat; ich habe das also nur sachlich und nicht persönlich gemeint." Ucbrigcns aber ist meines Erachtens Naivität mitunter auch ein persönlicher Vorzug. Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Meine Herren! Wir kommen zur Abstimmung und zwar zunächst über die Ver- besserungSanträgc der Abgeordneten von Hennig und Meyer (Thorn) und zwar zu dem Prinzipalen Antrag, der zuerst zur Abstimmung kommen wird, und sür den Fall seiner Ablehnung an den eventuellen. Der Prinzipalantrag lautet: in §. 47. statt „8" zu setzen: „18" und dem §. 47. hinzuzufügen: Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachdruck wird ans dreißig Jahre nach dem ersten Erscheinen des Werkes gewährt. Das Kalenderjahr des ersten Erscheinens wird nicht mitgercchnet. Ich werde zunächst über diesen ersten Antrag abstimmcn lassen und bitte diejenigen Herren, welche in §. 47. statt der Ziffer „8" setzen wollen „18", sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit. Nun bitte ich diejenigen Herren, welche für den Fall der Annahme des §. 47. den Satz hinzufügen wollen: Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachdruck wird auf dreißig Jahre nach dem ersten Erscheinen des Werkes gewährt. Das Kalenderjahr des ersten Erscheinens wird nicht mitgerechnet. — ich bitte diejenigen Herren, die so beschließen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die Minderheit. Wir kommen nun zu dem eventuellen Amendement der beiden Herren, welches lautet: dem §. 47. hinzuzufügen: An die Stelle der in den §§. 8 —17. bestimmten Schutzfrist von 30 Jahren tritt eine solche von 10 Jahren. Sind jedoch bei Ab- j lauf derselben noch nicht 30 Jahre seit dem ersten Erscheinen des Werkes verflossen, so dauert die Schutzfrist bis zum Ablauf dieser 30 Jahre. Ich bitte diejenigen Herren, welche so beschließen wollen, sich zu erheben, l Geschieht.) Auch dies ist die Minderheit. Wird eine Abstimmung über §. 47. verlangt, oder kann ich denselben als angenommen anschcn? (Zustimmung.) Er ist angenommen. Wir kommen zu §. 48. Ich frage, ob das Wort verlangt wird. — ES ist nicht der Fall. Ich kann also auch diesen Paragraphen in zweiter Lesung als angenommen ausehen. H. 49. ebenso. z. 50. so lange das Wort nicht verlangt und keine Abstimmung gefor dert wird, nehme ich die Paragraphen als genehmigt an. §. 51. ebenso. Zu 8. 52. ist ein VerbesscrnngSantrag gestellt worden vom Abgeordneten Ilr. Schweitzer, welcher dahin lautet: Im Absatz 2 in den beiden letzten Zeilen für „an der Spitze der ersten Ausgabe des Werkes" zu setzen „an der Spitze jeder Ausgabe des Werkes". Ich eröffne die Discussion. Der Abgeordnete lli. Schweitzer hat das Wort. Abgeordneter l>r. Schweitzer: Meine Herren! Nach der Fassung, die vorlicgt, soll der Schutz ein treten, sobald an der Spitze der ersten Ausgabe der Vorbehalt gemacht ist. Wenn dies so stehen bleibt, so kann ein Theater- director in optima liste in alle Schäden und Strafen des Nachdrucks ver fallen. Er hat z. B. eine zweite Ausgabe in der Hand und findet keinerlei Vorbehalt; trotzdem ist aber ein Vorbehalt juristisch da, weil er auf der ersten Auslage steht. Ich glaube indessen, daß Diejenigen, die den Schutz genießen, sich recht gut die Mühe geben können, auf jede Ausgabe den Vorbehalt zu setzen, und damit wird der Mißstand Wegfällen, daß Jemand don» fiele in Schaden geräth. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Hcrt BundeScommissar hat das Wort. Bundescommissar Geheimer Obcrpostrath Or. Dambach: Meine Herren! Mit diesem Amendement würden Sie selbst in directcn Widerspruch treten zu dem, was Sie bereits beschlossen haben. Sie haben bereits, in §. 6. nämlich, wo ganz derselbe Fall vorlicgt, bei dem Ucbcrsetznngsvorbchalt ganz positiv nach den Anträgen Ihrer Commission beschlossen, daß der Vorbehalt der Uebcrsctzung aus dem Titel oder an der Spitze der ersten Ausgabe ge schehen müsse, — ganz dieselben Bedenken, die der Herr Abgeordnete hier geltend gemacht hat, hätten auch dort zur Sprache kommen müssen. Wenn nicht ans der ersten Ausgabe der Vorbehalt steht, dann ist eben die Auf führung erlaubt. Was der Herr Abgeordnete fürchtet, daß ein Thcater- dircctor in eine Untersuchung wegen Nachdrucks oder unbefugter öffentlicher Aufführung kommen könnte, das ist eben nicht der Fall, wenn der Compo- uist sich das Recht nicht auf der ersten Ausgabe vorbehält, so ist die Auf führung eben erlaubt, und, wie gesagt, die Harmonie mit §. 6. zwingt Sie dazu, das Amendement abzulcbncn. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete Or. Schweitzer hat das Wort. Abgeordneter Or. Schweitzer: Meine Herren! Es ist ein entschie dener Mißstand, wenn Ausgaben im Umlauf sind, die den Vorbehalt nicht deutlich auf sich tragen. Wenn bei einem früheren Paragraphen etwas Derartiges übersehen ist, so wäre das nur ein Grund, bei der späteren Le sung diesen früheren Paragraphen mit dem jetzigen in Einklang zu bringen. Aber cS ist unter allen Umständen ein Mißstand, wenn Ausgaben da sind, die nicht den Vorbehalt auf sich tragen, so daß also ein Schutz vorhanden ist, welcher nicht deutlich aus dem Werke selbst ersichtlich ist; entschieden werden dadurch möglicherweise Manche iu fions fiele in Schaden gebracht. Vicc-Präsident Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete Duuckcr hat das i^lort. Abgeordneter Duncker: Ich theilc das Bedenken des Herrn Vorredners in gewisser Weise, aber jedenfalls müßte er sein Amendement dahin ändern, daß er sagte, „bei den ersten und allen folgenden Ausgaben". Denn, meine Herren, man hat hier die Beschränkung daran knüpfen wollen, daß der Autor gleich von vornherein sagt: Ich bestimme mein Werk nur zum Lesen sür das Publicum, ich rcservire mir aber das Recht auf öffentliche Aufführung. Wenn das Amendement des Or. Schweitzer aber angenommen würde, so wiirde es einem Antor frei stehen, nachdem das Werk publicirt ist und gefallen hat, hinterdrein zu sagen: jetzt verbiete ich die Aufführung, — indem er auf die zweite und dritte Ausgabe setzt: „Recht der Auffüh rung Vorbehalten". Ich glaube, soweit das Autorrecht auszudehncn, würde nicht die Intention des Hauses sein. Vice-Präsidcnt Fürst zu Hobcnlohe, Herzog von Ujest: Der Abge ordnete Or. Schweitzer hat das Wort.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder