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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1870
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- Deutsch
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1890 Nichtamtlicher Theil. 125, 3. Juni. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Schlich beschließen wollen, sich zu erhebe». (Geschieht.) Es ist die Majorität. — Der cir Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter l>r. Wehre »Pfennig: Meine Herren! Der Herr Abgeordnete von Hcnnig hat ein Factum berührt, das mich per sönlich bctrisst, ich muß mit zwei Worten darauf antworten. Vor einigen Tagen besuchte mich ein Schweizer, der in keiner Weise ein Interesse daran haben kann, ob wir die Musikalicn länger oder weniger lang schützen, dem ich aber sehr bald anmerkle, daß er ausgezeichnete Kennt nisse ans diesem Gebiet habe. Ich unterhielt mich mit diesem Herrn über diese Frage und er sagte mir beiläufig: Ich erinnere mich, als ich in frü heren Zeiten bei Hofmeister in Leipzig war, daß in jenem Geschäft auch Verträge auf Exemplare vorkamen. Ich habe das in meiner Gutmüthigkcit Herrn von Hcnnig mitgcthcilt, habe aber dnrchanS keine weitere Behauptung daran geknüpft, denn mehr als diese Quelle hatte ich ja nicht. Wenn Herr von Hcnnig nun sagt, daß Hofmeister ihm die Erklärung znrücktclcgraphirt hat, er kenne überhaupt keine solchen Verträge, so hat er sich geirrt; in dem Telegramm steht nur von dem, waö in seinem Geschäft vorgekommcn, durch aus aber nichts Allgemeines. Ich habe bei hiesigen Musikalienhändlern ge fragt und immer nur die Antwort bekommen: Regel ist der Verkauf für immer, wie weit Ausnahmen davon Vorkommen, wissen wir nicht. Nun, meine Herren, wenn ein Musikalienhändler, der selbst nicht Verleger ist, wie ich bemerke, sondern Sortimenter, der aber ausgcbrcitctc Kenntnisse in diesem Fache hat, mir sagt: Das weiß ich nicht — dann wird hoffentlich Herr von Hcnnig nicht mit positiver Sicherheit behaupten wollen, er wisse, daß die, beiläufig bemerkt lOSO Musikalienhändler in Deutschland, die mehr oder weniger ini Kleinen coer Großen Verleger respcctivc Sortimenter sind, solche Verträge nicht machen. Ein solches Wissen ist schlechthin unmöglich, auch für Herrn von Hennig nicht zu leisten. Herr von Hennig hat nun weiter gcsag,, cs sei unvernünftig von Seiten der Commission — eine Steigerung des Ausdrucks „naiv" von Seilen des Herrn Abgeordneten str. Meyer — daß die Commission es unternehmen wolle, das Leben zu ändern, daß sic sage, die Componistcn müßten eben allmählich lernen, bessere Verträge zu machen. Wissen Sie denn gar nicht, meine Herren, wie lange Zeit cs her ist, daß die Schriftsteller ganz dieselben Verträge machten? (Hort!) Zur Zeit Schillcr's und Goctbc's war dies noch allgemein, und cs ist kaum zwanzig Jahre her, daß Verträge, wobei der Verleger mit dem Schriftsteller halb und halb geht, oder wobei auf 1000 Exemplare u. s. w. cvntrahirt wird oder ähnliche die Regel sind; früher waren sie eine Aus nahme und vor einem halben Jahrhundert kamen sie wohl gar nicht vor. Sie scheu also, meine Herren, daß wir gerade in einer Umbildung der Geschäftöpraris in Beziehung ans diese Verträge begriffen sind, in einer Umbildung, die bei den Scbriftstellerverträgcn bereits stattgesunden hat und die bei den musikalischen Verträgen stattfinden wird. Nun sagen freilich Herr von Hennig und IM. Meyer (Thorn) — (und ich verkenne nicht, daß manches dafür spricht, ich habe selbst schon bei der Generaldebatte der zweiten Lesung die Bedenken berührt, die die Herren IM. Meyer und von Hennig hier erwähnt haben) — sie sagen: das geht nicht, eine solche Aenderung der Verträge kann bei Musikalicn nicht staltfindcn. Welche Gründe haben aber die Herren angeführt? Sie haben erstens gesagt: bei dem musikalischen Nachdruck sei kerne Controle möglich — das war der Hauptgrund des Herr» IM. Meyer; der Verleger, der ein Buch drucke, lege nachher den Satz wieder auseinander und dann könne er weiter keine Exemplare drucke»; dagegen der Verleger, welcher eine Composition drucke, lasse eine Platte stechen respcctive stempeln, und diese lege er hin und könne immer wieder Nachdrucken. Ich frage den Herr» Abgeordneten Meyer, warum bringt er denn kei nen Antrag, wonach die Schutzfrist bei steieotypirlen Büchern verkürzt wird? denn die stereotypirtcn Bücher und die Platten der Musikalien sind doch wirklich schlechthin dasselbe. Ich gebe zu, wenn der Verleger ein Spitzbube ist, so ist es außerordentlich schwer, ihm nachzuwcisen, daß er nicht mehr Exemplare als ihm gestattet ist, abgezogen habe, aber glauben Sic den», daß das bei dem Buchhändler, der ein Buch ahdrucken läßt, leicht sei? kann er nicht bei dem ersten Satz, wo er versprochen hat, 1000 Exemplare zu drucken, 5000 drucken und 4000 aus seinen Boden legen und nachher verkausen? die Schwierigkeit der Controle ist ganz dieselbe. Jeder ordentliche Verlagshändlcr hat übrigens ein Buch zu führen, worin er die Aufträge an seinen Buchdrucker notirt; jeder ordentliche Vcrlags- bändler, der nicht von vornherein ein Betrüger ist, muß die Zahl der Exemplare notireu, die er verlaust, dies gilt für den Musikalienhändler wie für den Buchhändler, und wenn der Buchhändler ein Betrüger ist, so steht er i» Beziehung auf die Controle gerade so günstig wie der Musi kalienhändler. Die Herren baden weiter gesagt, das Verhältniß zwischen Verleger und Autoren jei innerhalb des musikalischen Verkehrs ein ganz andere« als innerhalb des Büchcrverkehrs. Ich habe bemerkt, daß alle Argumente der beiden Herren Abgeordneten ungefähr dieselben sind, nur allerdings mit mehr Geist vorgctragen, die nur auch von verschiedenen Personen nut- gcthcilt wurden. Es sino nämlich verschiedenartige Interessen bei den Mu sikalienhändlern. Die Eine» wollen eine lange Schutzfrist, noch länger als bei uns, etwa wie in Frankreich, die haben sich an die Herren nicht gewendet; ein Anderer gibt eine der sehr dankenswcrthe» Editionen heraus, von denen die Herren gesprochen haben, er möchte aber in seine Samm lung noch gern einen Componistcn dazu haben, vielleicht Mendelssohn oder Chopin. Nun rechnet er sich aus, eine wie lange Schutzfrist brauchst du, damit jene Componistcn frei werden, und dabei kommt er vielleicht auf 20 Jahre nach dem Tode, und nun bringt er die ausgezeichneten Gründe für die 20jährige Schutzfrist nach dem Tode. Ein dritter will vielleicht Robert Schumann'S Compositioncn drucken, der 1854 gestorben ist, da ist die 20jährige Schutzfrist nicht kurz genug, und nun führt er aus, wie das Interesse der Consumentcn und der Nation verletzt werde, wenn wir nicht bcruntergehen auf eine lOjäbrige Schutzsrist nach dem Tode. Das sind dieselben Argumente, die die Herren auch gegen mich angcsührt haben, so wie einen andern Punkt, den ich jetzt widerlegen will. Herr IM. Meyer sagt, bei den Musikalicn ist das Angebot viel zu groß, unendlich viel größer als bei den Büchern. Nun gebe ich zu, der musikalische Dilettantismus ist noch etwas weiter verbreitet als der schrift stellerische Dilettantismus. Ein Jeder will gern einmal eine Broschüre geschrieben haben, aber noch häufiger mag es sein, daß man wenigstens ein Lied oder einen Tanz herausgegeben haben möchte. Mitunter bei Hof stellungen dient es zur Vermehrung des Ansehens, wenn man eine Ope rette oder so etwas gemacht bat. Wenn Sie diese ganze Production niit- rechnen, dann können Sie wohl von Ileberproduction reden; aber ich bitte Sic, kommt denn diese Art von Production überhaupt in Betracht? Ob Sie für diese Art der Production einen Schutz von 5 Monaten oder von 50 Jahren rechnen, das ist gleichgültig, das verschwindet, wie gesagt, nach den nächsten Monaten wie Sand in einem Siebe. Ich bitte zu bedenken, daß dies 99 Proccut von allen musikalischen Produkten sind; darauf be ziehen sich ja die Schutzfristen nicht. Die Dinge reguliren sich ja in der Natur ganz anders, als die Herren meinen. Sie reden immer von un endlichem Schaden der Consumentcn. Ja, meine Herren, was wir täglich consumiren, das verschwindet. Die Herren lächeln und meinen, das spricht für uns; nein, meine Herren, das spricht nicht für Sie. Denn dieses Gesetz mit seinen Schutzfristen b>zieht sich aus die Heroen des Geistes, und nicht auf die kleinen Leute, die morgen wieder vergessen sind. Ich komme zurück auf das Verhältniß zwischen Verleger und Antor. Die Angaben sind nicht richtig, die Ihnen vielleicht wie mir gemacht sind; cs ist nicht richtig, daß Sic rechnen können: eine ganz geringe Zahl Ver leger und noch nicht ein paar Hundert Sortimcntshändler, sondern da Sie kein Recht haben, diejenigen Sortimenter abzuziehen, die neben dem Musi- kalienhandcl noch Buchbandel treiben, da Sic nicht einmal ein Recht ha ben, den Sortimenter der kleinen Landstadt, der meinetwegen auch Lau äs Loloxue und Cigarren nebenbei verkauft, abzuziehen: — denn, wenn Sic das wollen, so müssen Sie bei den Buchhändlern, die Literatur ver treibe», denselben Abzug machen —, so ist das thatsächliche Verhältniß die«. Sie haben gegen 1100 Sortimenter in dem Musikalienhandel, und Sic haben etwa 4000 Sortimenter in dem Buchhandel; das Verhältniß ist wie 1:4, es ist bei de» Verlegern so, es ist bei de» Sortimentern so, und wenn Sie sagen: ja, von Bedeutung sind nur wenige große Verleger, — so ist es im Buchhandel ganz dasselbe. Diese ganze Argumentation aus dem Verhältniß zwischen Autor und Verleger ist also nichtig. Und endlich bemerke ich noch, daß Herr IM. Meyer (Thorn) sich sel ber vollständig widerlegt hat, indem er mir Folgendes zugab: ja, Musiker von Rus werde» allerdrngs wohl den Verleger dahin bringen können, daß er ihnen etwa per tausend Exemplare verkauft. Da hat er Ihnen zuge geben, daß der Gedanke der Commission berechtigt war. Ja, meine Herren, andere als Musiker von Ruf können es allerdings nicht; andere als Schriftsteller von Ruf können es auch nicht; die keinen Ruf haben, sind froh, wenn irgend ein Verleger da ist, der ihre Opern überhaupt abdruckt. Ich schließe aus dem allen, meine Herren, daß die Herren, indem sic uns naiv nannten, oder unvernünftig nannten, leider dafür keine Gründe beigebracht haben; denn die Gründe, die Sie anführten, warum denn das nun schlechthin gar nicht gehe, daß gerade so, wie bei den Schriftstellern auch bei den Musikern die Verliäge sich änderten, sind eben selber naiv, unvernünftig sind sic allerdings nicht, ich bin weit entfernt das zu behaupten. (Heiterkeit.) Ich bitte Sie, meine Herren, in Anbetracht dieser völlig haltlosen Gcgenargumentalion, in Anbetracht des Arguments vom Abgeordneten Stephani, daß wir nämlich eine Gleichheit zwischen der öffentlichen Au sührung und dem Schutze des Drucks Herstellen müßten, und daß d
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