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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700602
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124, 2. Juni. 1871 Nova aus Lail Heiimann's vrrlag (Julius Imme) in Berlin. (16968.) Soeben erschienen nnd wurden pro novitate versandt: Die Erhaltung der Handels gesellschaft gegen die Auslösungsgründe des Allgemeinen Deutschen Handels gesetzbuches. Eine handelsrechtliche Abhandlung von Hugo Keyßner, Stadtgerichts.Rath in Berlin. S'/s Bogen, gr. 8. Geh. 20 Sx ord., 14 S-f netto, 12 S^ baar. Wie die bedentcndsien Fachzeitnngen ansge sprochen, ist diese Arbeit des als Autorität ans dem handelsrechtlichen Gebiete anerkannten Ver fassers von großem Wcrthc. Dieselbe erörtert beweisführcnd, inwieweit der Austritt eines Geschäfts-Inhabers ans einer Commandit-Gesellschaft die Auflösung derselben zur Folge haben muß. — Die betreffenden Ar tikel deö Deutschen Handelsgesetzbuches sind in besonderem Abdrucke dem Werke bcigefiigt. — (Siehe Besprechungen: Börsenzeitung, Bank- und HandelSzcitnng, Nationalzcitnng rc.) Vas ^üäi86lL6 Obli^alioutzu- reelil rineli cion (Quellen und mit besonderer öerüclisiebliAunA des i-vmisollen unl! deutelten keedts s^stomntiselr dargsstsllt vnn vr. lbeopoltl ^Utzikiieli. I. Konst. I. Heft. Umriss äer I^ntwielcsIrrirAS- Aeseliielite äes ^'iiäiselien keolits. 11 stoßen. stex.-8. Och. 25 8-f ord., 17s^ 8-f nello. 15 8-k bssr. Wie der üster dieses Wer!: ersoliiensne krospeelus das tziähore ausführt, war die ^ufgairo der bisherigen jüdiscke» keektskor- sclrung eine meist praklisebe und bewegte Fertige Bücher u. s. w. sicir in einem durchaus exclusiven Kreise, wie auch die jüdische steelilsliteralur der lelrlen rweihuirdert dalrro rur Kntwickelung des jüdischen steeiits an src^ Susssrsl wenig beitrug. — Vorliegendes Werk so!I nun den Anfang einer rz/stcmaN'sc/ren flearlreitung des anren jüdischen Drivatreeirtes Hilden, dessen rkorseliunß der vorzüglichste itweck, ja die behensaufgahe des Verfassers hildel. Das ganze Werk wird tunk stände um fassen und enthält das soeben erschienene erste lieft des ersten standes die Kinleitung des Oesammtwerkes. .ledes dairr wird ein stand, bestehend aus drei zwanglosen Heften, erscheinen, so «lass in fünf dairren das 6e- sammtwerli, circa 170—200 stoßen stark, be endet ist. in diesen! dairre erscheint von demseitren der erste stand, enthaltend: stucir I. kiatur der Obligation, in zwei fernere» llekten, von denen das srsterv im duli, das letztere im 8eptemster ausgegeberr wird. duristen, Oeieirrte, Orientalisten, kalrhinsr werden Käufer rlieses stuelres sein, da das selbe mit der keclrtsforsclrunß auch eine nn- mrttelhare rn die s. g. siebrä- isc/r-rttddintsc/re Literatur verhindel, sowie dassellie gerade jetzt, rao äks LVric/rtunA eines Te/irsttt/r/s /äe ,/äck'se/res /kee/rt zur 8pracl>e kommt, auch für Irölrere 8laatshe- amte von grossem Interesse sein dürfte. Prospeele stehen in massiger Anzahl zu Diensten. Preußens Administrative Justiz verwaltung. Handbuch über die Grundsätze und Vorschriften bei der Verwaltung des Justizsonds und bei den sonstigen administrativen Geschäften der preußischen Gerichte. Systematisch bearbeitet von R e i n e ck e, Kanzleirath, und K ü h n, Ober.AppellationSgerichtS.Iekretär. 30(ä Bogen. Ler.-8. Geh. 2^ ^ ord., 1?ß netto, 1(^ ^ baar. Da durch andauernde Krankheit des Herrn KanzlciratheS Goder die dritte Auflage von: Godcr, Handbuch der administrativen Justiz verwaltung in Preußen leider nicht zu ermöglichen war, die Nothwendig- kcit zur Lieferung eines completirten Hilfsbuches sich aber dergestalt steigerte, daß ein weiteres War ten zur Unmöglichkeit wurde, so haben sich die obengenannten Verfasser der Bearbeitung eines neuen Handbuches von gleicher Tendenz unter zogen; der Name derselben bürgt für die über sichtliche und erschöpfende Darstellung der viel seitigen Verwaltungsgrundsätze bei der Justizver waltung Preußens. «S- Für die neuen Provinzen Preu ßens ist das vorliegende Werk geradezu unent behrlich. Prospecte bitte zu verlangen. Sämmtliche Jagdgesetze für die Königlichen Preußischen Staaten. Vom Allgemeinen LanÄrcchtc an bis auf das Gesetz, betreffend die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870. Nebst Ergänzungen und Erläuterungen. 7 Bogen. 12. Taschenformat. In elegantem grünen Einbande. 15 S-e ord., 10 S-k netto, 9 S-k baar. Im Formate der Terminkalender als Ta schenbuch gebunden enthält diese Ausgabe sämmtliche, die Jagd betreffenden Gesetze, Ver ordnungen, Bestimmungen, Instructionen, Poli zei-Ordnungen und Circular-Verfügungen, sowie einen sachgemäßen Ercerpt der Verhandlungen im Herrcnhausc und im Hause der Abgeordneten, welchem sich noch die betreffenden Staatsverträge anschließen. Handlichkeit, Eleganz und Vollstän digkeit machen jedem Herrn Sortimenter das Buch leicht verkäuflich. Die Preußischen Bau-Polizei-Gesetze und Verordnungen alter und neuer Kandestheile. Ein Handbuch für Baumeister, Bauhandwerker, Polizei- und kommunal-Beamte und Haus- eigenthümer. Mit besonderer Berücksichtigung der für die Residenz Berlin und die Provinz Brandenburg bestehenden baupolizeilichen Bestimmungen, ursprünglich herausgegeben von C. Iä'schke. Vierte, gänzlich umgearbeitete und bis auf die neueste Zeit fortgeführte Auflage, besorgt von vr. Benno Hilfe, König!. KreiSrichter. 16 Bogen. 8. Geh. 1 ^ ord., 20 S-f netto uno 13/12, 18 S-k baar und 13/12.
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