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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1994 Nichtamtlicher Theil. ^ 132, 13. Juni. den höchsten Landesgerichtcn einen Theil derselben, anscheinend, ohne nachweislichen Grund. Und dieses Vorgehen sei um so bedenklicher, als der betreffende Beschluß erst in dem allerletzten Stadium der Ver handlung und Berathung gefaßt und fast gleichzeitig analoge Be strebungen im Reichstage hervorgetretcn seien. Indem der Bevoll mächtigte dabei daran erinnern dürfe, daß es sich um eine Ver fassungsänderung handelt und daß diese Aendcrung in der 19. Sitzung des Bundesraths als unannehmbar bezeichnet wurde, wenn auch nach der damaligen Fassung nur aus formellen Gründen (§. 32. war nämlich — ohne zusätzliche Bestimmungen über das Verfahren — als unannehmbar bezeichnet worden), so müsse er den Antrag stellen, über den §. 32. abzustimmen, um zu constaliren, ob sich zwei Drittheile der Versammlung für dessen Annahme aussprechen würden. Staatsrath Buchholtz (Oldenburg) erklärte, daß er trotz der auch bei seiner Regierung obwaltenden Bedenken gegen den §. 32. doch für die Annahme des ganzen Gesetzentwurfes zu stimmen ermächtigt sei. Frcih. v. Krosigk (Meiningen) erklärte: Seiner Regierung gereiche die im §. 32. des vorliegenden Gesetzes enthaltene Compe- tenzcrweiterung für das Oberhandelsacricht zum Anstoß. Gleich wohl glaube sie an diesem Bedenken das Zustandekommen des Ge setzes in der festen Erwartung nicht scheitern lassen zu sollen, daß aus dieser Competcnzerweiterung des Obcrhandelsgerichtes Consequenzcn für künftige Fälle nicht werden gezogen werben. Der substituirte Bevollmächtigte für Großherzogthum Sachsen, Sachsen- Altcnburg, Sachsen-Coburg, beide Schwarzburg und beide Reuß schloß sich dieser Erklärung an. Ministcrrestdeut dir. Krüger erklärte, daß er im Namen von Bremen und Lübeck für die Annahme des Gesetzes, im Namen Hamburgs aber wegen des §. 32. für die Verwerfung zu stimmen habe. Es wurde darauf mit 38 Stimmen gegen die Stimmen beider Mecklenburg und Hamburgs beschlossen, dem Gesetzentwürfe die Zustimmung zu ertheilen. Der Bevollmächtigte für Hessen hatte sich wegen mangelnder Instruction der Abstimmung enthalten. Die vom Reichstage beschlossenen Reso lutionen zu dem Gesetze wurden dem Bundeskanzleramtc überwiesen. Eine an dasselbe gerichtete, dem Bundesrathe vorgelegte Eingabe des Vereins Deutscher Musikalienhändler zu Leipzig vom 21 Mai, in welcher beantragt wird, den Gesetzentwurf in der Fassung des Reichs tages nicht anzunchmen, wurde durch die vorstehend gefaßten Be schlüsse als erledigt erachtet." Aus Stuttgart berichtet man dem Frankfurter Journal: „Die von der Berliner Montagszeitung aus sog. sicherster Quelle geschöpfte Mittheilung, die Allgemeine Zeitung sei in das Eigenthum von Ur. Strousberg übergcgangen, entbehrt, wie wir aus all er sicherster Quelle entnehmen, jeder tatsächlichen Be gründung. Daß die Redaction der Allgemeinen Zeitung selbst die falsche Nachricht noch nicht zurückgewiesen hat, erklärt sich wohl dadurch am besten, daß man in Augsburg gegen dergleichen von Zeit zu Zeit wie auf ein gegebenes Losungswort in die Welt ge setzten Gerüchte nach und nach abgehärtet worden ist. Bei dieser Gelegenheit wollen wir bemerken, daß die Eigenthümer des Blattes noch nie mehr Grund gehabt haben, mit der Wirksamkeit des Blattes zufrieden zu sein, als gerade jetzt. Die Auflage der Zeitung ist stärker als sic jemals gewesen und die innerhalb fünf Monaten noch nie erreichte Zahl von 44 Extrabeilagen beweist wohl am besten, daß das vielbencidete Blatt auch seinem äußerlichen Umfange nach in voller Lebenskraft steht." Bei Gelegenheit der diesjährigen Ostermeß-Ausstellung kam auch das Original eines Buchhändler-Lehrbriefes aus der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts zum Vorschein, der als Muster der damaligen Schreibkunst gelten kann und mit dem in eine Kapsel gefaßten Siegel des Lehrherrn vollzogen ist. Als Curiosum thcilen wir hier den Wortlaut desselben nach dem hiesigen Tageblatt mit: „Ich Balthasar Mcvius Des Raths vnd Buchführer zu Wit- tembcrgk, für Allen und Jedermänntglichen, dieses Brieffs ansich tigen, Wes Würden, Standes vnd Digniteten die sein, die ihn sehen, oder hören lesen, Bekenn vnd thue Kund, Daß Gegenwertiger Brieffs- zeiger Rupertus Völcker von Erfurth, Mir Fünff Jahre lang nach einander für einen Buchhandels Jungen gedient, vnd seine Zeit gar treülich außgestanden, sich also die gantze Fünff Jahr über in allen meinen Händeln, worzu Ich Ihn gebraucht, gehorsamblich, fleisstg, treülich, im Hause, Buchläden vnd über Land mit verschicken, auch sonst allenthalben ehrlich, Getreu, Redlich vnd Fromm, wie einem ehrliebenden Jungen vnd Diener gebührt, verhalten, Das meinige waß ich ihn unter die Hände gegeben vnd vertrauet, Zu meinem besten versorget,damitJch wolZufrieden sehn können, DerowegenJch ihm nichts denn alle Ehre, treü vnd redlichkeit nachzusagen weiß, hatte Ihn auch, solches ehrlichen Verhaltens vnd bewiesenen Getreülichkeit halber für andern gar wol bei mir dulden vnd behalten wollen. Weil er als ein Jungergescll sich anderswo was mehrers zu ver suchen vnd zu sehen gesinnet, hat er sich in guten von mir ent brochen, vnd in freundschafft seinen Abschiedt genominen, mich dar neben vmb Kundschaffl seines treüen ehrlichen Verhaltens fleissig angelanget, welches Ich Ihm zu sterckung der Erbarn öffendlichen Wahrheit mit Nichten abschlagen noch versagen können. Will dem nach für meine Person alle vnd Jede, so dieses Testimonium oder Zeügnusschrifft möchte vorgeleget werden, gantz dienst- vnd freund lichen gebeten haben, Sie wollen Ihn Brieffszeigercr in allen seinen ehrlichen sachen, nach eines ieden Gelegenheit ehren, fördern, vnd zu einem Diener vmb dieser wahrhafften Kundschafft, sonderlich aber, wegen seiner treuen, bey mir geleisteten Dienste auf vnd annehmen, auch in allen billigen sachen befördern helffen. Das wirdt Er mit Danck erkennen, vnd mit allen treuen Dienstleistungen zu erwiedern wissen. Vhrkund vnd zu mehrer bezeug: vnd bckräfftigung dieses Testimonij vnd zeügnüsschrifft, habe Ich dieses eigenhändig unter schrieben vndt mit meinem gewöhnlichen HandelsPetschafft bekräff- tiget, So geschehen Wittembergk, den 1. Juny Nach Christi vnsers Einigen Erlösers vnd Scligmachers geburth, Im Eintausend Sechs hundert Fünff: vndt Funffzigsten Jahre. Balthasar Mevius Buchhändtler zu Wittembergk. (T. 8.)" Undeutlichkeit des Firma-Stempels ist in diesem Blatte schon einigemal als ein Uebelstand bezeichnet worden, der Veranlassung zu zeitraubenden Nachsuchungen gegeben hat. Dem Einsender dieses sind auch in dieser Ostermcsse wieder verschiedene Remittenden - Facturen vorgekommen , welche gänzlich unleserlich waren. Möchten doch alle Handlungen ihre Firma schreiben wie es sich gehört! Die Zeitersparniß beim Firma-Stempel-Abdruck, wenn sie überhaupt vorhanden, kann doch nur eine sehr geringe sein. ^>r. In September v. I. erließ Guiseppe Pomba, Director der Cuions TixoAratioo - käirrieo in Turin, einen Aufruf an seine Landsleute zur Bildung eines Fonds für ein Denkmal zu Ehren des berühmten Buchdruckers Giambattista Bodoni. Die Sammlungen hatten bis April d. I. die Summe von 5241 L. 20 c. ergeben und es wird infolge dessen die Ausführung des Denkmals als gesichert betrachtet. Es dürfte Wohl als wünschenswert) zu be zeichnen sein, daß Deutschland, die Wiege der Buchdruckerkunst, in den Sammellisten zu Ehren eines der anerkannt verdienstvollsten Jünger der Kunst nicht unvertreten bleibe. —g.
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