1626 Amtlicher Theil. 109, 14. Mai. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimm recht ausübcn, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Bcthciligung cinladcn, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitgliedcr eingeführte Conventionalstrafe. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. April 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Mcßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanweisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Diese. GcldinstituteZind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunchmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 12. Mai 1870. Äer Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach §. 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 12. Mai 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma abrechncn und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kommissionär bescheinigt, beim Archivar cinzureichcn hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Börsenarchivar am 16. und 17. Mai von Vormittags 8 —12 Uhr in dem Archivariatszimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegen- nchmcn. Leipzig, den 12. Mai 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Verzeichniß der in Gemäßheit des Gesetzes, vom 22. Februar 1844 in die hiesige Bücherrolle eingetragenen literarischen Erzeugnisse, Musikalien und Werke der Kunst. Eingetragen im Monat April 1870. I. Ans Antrag von Friedrich Kistner zu Leipzig die am 7. April 1870 in dessen Verlage erschienenen musikalischen Werke unter dem Titel: 1. Uisb ^snoelsin! Ineä im Volkston (nach ginsm ütlännsr- guartott. Op. 353. No. 3.) kür eins 8iuAstimmv mit Ls- AloitunA äss Uianokorto von lkrnos ^bt. 2. 8eün6SAlöokobon. Olavisrstüok von Nrisär. Uaumfoltler. Op. 183. 3. ^.IIsArotto, 8obsr2anäo nnä Uouäo kür äas Uinuokorts von llulius Uoneäiet. Op. 82. No. 1. 4. Un Ra^on cl'Lspsrnnes. Nootnrno pour Uiauo, p»r ckules Lonsdiet. Op. 82. No. 2.