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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1870
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- Deutsch
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nistcriums bestimmt nunmehr, daß auch im letztern Fall die Staats anwaltschaft dem Untersuchungsrichter oder dem zuständigen Einzel richter von der getroffenen Verfügung Mittheilung zu machen und einen motivirten Antrag auf Bestätigung der provisorischen Ver fügung zu stellen hat. Der Untersuchungsrichter resp. der Einzcl- richter hat über den Antrag Beschluß zu fassen und den Beschluß unter Angabe der Gründe der Staatsanwaltschaft, der Polizeibehörde und dem von der Beschlagnahme Betroffenen so zeitig mitzutheilen, daß wenigstens die Polizei von einem die Beschlagnahme bestätigen den Beschluß noch vor dem Ablauf von 48 Stunden nach Eingang des Antrags des Staatsanwalts bei deni Untersuchungsrichter re. telegraphisch Kenntniß erhält. Ist dieser Beschluß innerhalb 48 Stun den nicht cingegangen, so ist die Beschlagnahme ohne weiteres aufzu heben. Diese Instruction entspricht vollständig dem Geiste des Ge setzes, welches jede Beschlagnahme für hinfällig erklärt, die vom Richter nicht innerhalb zwei Tagen mit Gründen belegt ist." (Verspätet.) Stuttgart, 3. Mai. Kurz vor Ostern veran staltete der hiesige Buchhandlungsgehilfcn-Vercin „Ulk" im Kreutzer saale der Liederhalle ein kleines Concert zu Gunsten des kranken Wadsak, welches einen für die Kräfte unseres nicht musikalischen Vereins immerhin nicht unbedeutenden Erfolg erzielte. Da der Vücherstaub die Männcrkehlcn rosten macht, das schöne Geschlecht jedoch bis jetzt erst in einer Buchhandlung in Pest vertreten ist, so nahm der „Ulk" zur Durchführung des vocalen Theiles seine Zu flucht zu fremden Kräften und fand sie in den Nachligallenkehlen der Damen Hartmann, Eckel und Kolb vom Conservatorium, .denen we sentlich der Erfolg des Abends und der Dank des Vereins gebührt. Declamationcn, Justrumentalvorträge und Chöre, die erstercn beiden mit einheimischen Kräften ausgeführt, schloffen sich in angenehmer Abwechslung an jene Solovorträge an und gestalteten, mit ihnen vereint und von einem zahlreichen Publicum dankbar ausgenommen, die ursprünglich in Aussicht genommene „Unterhaltung" zu einem ganz hübschen kleinen Concert. Nach Beendigung des Programms wurde in einem andern Saale unter zahlreicher Betheiligung der Prinzipale mit ihren Familien gemeinschaftlich zu Abend gespeist und schließlich auch noch das unvermeidliche Tanzbein geschwungen. Möchten sich doch anderswo die Beziehungen zwischen Prinzipalen und Gehilfen gleich freundlich und angenehm gestalten wie hier, wo man weder Mißtrauen auf der einen, noch Kriecherei auf der andern Seite kennt oder verlangt. W. Königsberg, 6. Mai. Meiner Entgegnung auf einen ver leumderischen, mit Martens in Braunsberg Unterzeichneten Artikel in Nr. 100 des Börsenblattes hat die löbliche Redaction eine Erklä rung ihres Verhaltens bei dessen Ausnahme, sowie ein eigenes Ur- theil in dieser Angelegenheit hinzugcfügt. Da ich nun die Anschau ungen des Hrn. Redacteur in dieser Sache nicht thcile, auch meiner Ansicht nach der löbl. Vorstand des Börsenvcreins solche Handhabung nicht gelten lassen kann, so theile ich schon heute, unvorgreiflich eines ausführlichen Berichts des zu erwartenden gerichtlichen Erkenntnisses, mit — man vergleiche den betreffendenArtikcl in Nr. 94 —, daß die Direction des Gymnasiums in Rössel unterm 23. März 1867 an meine Handlung schrieb und ihr die Lieferung ihres literarischen Be darfs übertrug, daß mir unterm 31. Deccmber 1868 der Biblio thekar des Gymnasiums u. a. auf meiue Ausstellung über geringere Abnahme antwortete, daß er mir dicUrsachen später ausführlich aus einandersehen, die Abnahme im folgenden Jahre aber eine stärkere sein würde. (Diese Documente gebrauche ich jetzt für die richterliche Behörde, werde sie aber später der löbl. Redaction originaliter zur Einsicht unterbreiten.) Als nun aber die Abnahme der fraglichen Anstalt keine größere, gleich der im Jahre 1867, wurde, so theilte ich dem Director bei einem gelegentlichen Besuche im Herbste 1869, als er mir erzählte, daß er auch von Berlin und Braunsberg Bücher erhalte, mit, daß es im beiderseitigen Interesse läge, wenn sich die Lieferung in einer Hand befände, und daß ich unter diesen andern Umständen für die weitere Lieferung danken müßte! Ganz dasselbe theilte ich unmittelbar darauf dem Hrn. Bibliothekar mit, der mich wiederholt aufforderte und ersuchte, die Lieferung nicht abzulehnen, da er mit seinen Kollegen und dem Director sprechen und dafür be sorgt sein wolle, daß meiner Handlung die ganze Lieferung übertragen würde, woraufhin ich zusagte, abwarten zu wollen und bis heute noch Lieferungen habe! — Es stellt sich hiernach gerade das Gegen- theil von dem heraus, was der Artikel „Concurrenzmacherei" in Nr. 94 aussagt! Und diesen Urkunden und Thatsachen gegenüber halten Sie es, Hr. Redacteur, für gerechtfertigt, in Ihrer Erklärung wört lich zu sagen: Für die Wahrheit der Thalsache — von Hrn. Beyer auch nicht in Abrede gestellt (??) — bürgt uns die Unterschrift einer geachteten Firma (Martens in Braunsbcrg)! — Die Antwort hier auf überlasse ich getrost dem Urtheil jedes Kollegen! —Nach Ihrer Auseinandersetzung gehen auch unsere Begriffe von Beleidigung und Ehrverletzung weit auseinander; — nun Sie werden ja erfahren, Wie darüber die richterlichen Behörden in Preußen urthcilen, und das ist hier zunächst maßgebend. *) Ferd. Beyer. Ausfuhr von Leipzig nach Nordamerika. — Nach einer Mittheilung des hiesigen nordamerikanischen Konsulats sind im ersten Quartal 1870 für 34,129,83 Doll. Bücher, Zeitschriften und andere Drucksachen von Leipzig nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgeführt worden, wogegen das vorhergehende Quartal 45,154,49 Doll, aufweist; in dem gleichen Zeitraum für 12,590,34 Doll. Landkarten, Gemälde und colorirte Bilder gegen nur 90 83,87 Doll, im Schlußquartal 1869. Wieder ein Musterbrief aus der neuen Aera. — Geehertester sic werten mein Schreiben Entscholtigcn Da jch jncn zur Anzeige Bringe Das ich hier in Bremen. Meine Buchhantelung Eetlubclirt habe und mich Geneigt fiele mit inen jn Nehere Geschcfts- verbintung zu Dretcn sollen sie Sich Geneigt filen so Bitte jch nach jhrem Wolwolleu Mier Gefcligst Die Ncheren Betinugcn mit Decken zu Wollen. Er Bittet. Umgehent. Musikaligen u. Buchhantelung v. A. G in Br Personalnachrichten. Herr Hcimbert Jacobi in Eisenach ist von dem Großherzog von Sachsen-Weimar zum Hofbuchhändler ernannt worden. Herrn Adolph Gestewitz in Düsseldorf ist von dem Fürsten von Rumänien „in Berücksichtigung seiner Ehrbarkeit und achtbaren Stellung, sowie des ausgezeichneten Rufes, den sich dessen Haus in seinem Fache erworben", der Titel eines Hofbuchhändlers ver liehen worden. Herrn Karl Voigt jun. in Weimar ist von dem Kaiser von Oesterreich die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen worden. *) Wir sind mit dem geehrten Herrn Einsender ganz darüber einver standen, nun ruhig da« gerichtliche Erkenntlich abzuwarten; nur vermissen wir bezüglich seiner Beschwerde gegen die Redaktion noch die Auskunft, wie es dieselbe eventuell hätte anstcllen sollen, um die fragliche Rüge trotz der unbestimmten Bezeichnung des Betroffenen einer bestimmten Person zur Ent gegnung vorlegen zu können. D. Red.
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