Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187004255
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18700425
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-25
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1394 Nichtamtlicher Thcil. 92, 25. April. Roßberg'sche Buctih. in Leipzig. 386e Hanvelkstesetzbuch, allgemeines deutsches, f. die Staate» d. norddeutschen Bundes. 8. Gel,. ' 3863.— dasselbe, nebst den damit in Vcrbindg. stehenden sächsischen Gesetzen u. Verordnst», u. den darauf bczüstl. norddeutschen BundeSgesetzcn. 6. Aufl. 8. Geh. ^ ^ V 386 l.ttrun, P. H., Geiverbcorbnunst f. den norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 nebst den darauf bczngl. im Königr. Sachsen gült. Gesetzen u. Ver ordnst». Mil Erläuterst«. 8. Geh. ' ^ RLtschkc in Leipzig. 386!>.ürctzschmar, A., ES hal nicht sollen sein. Auch c. Geschichte, die nicht in. der Hcirath schließt. 3 Bde. 8. Geh. 3 ^ 3866. Novcllenflruuß. 13. Bd. Nachtviole v- C. Zastrow. 8. Geh. l ^ 3867. Familienbuch, das stvldenc, od. der köstlichsteHauöschatz s. jcdcHauS- u. Landwirthschaft u. f. Jedermann. 6. Aufl. 6. u. 7. Lsg. 8. Geh. L sch ^ Serbe'« Verlag in Leipzig. 3868. Ilo88-4ÜI V88>>ilvll k. lleipri^, branlckurt a. 0., brankkurl g. llraunsebrvoix etc. 1870. 12. Ttutl. zr. 16. Oosi- sch ^ Ltnbcnrauch in Berlin. 3869.ldartz, F., neue Lieder f. häusliche Kreise u. f. die Unterklassen derVolks- o. Bürgerschulen, gr. 8. Geh. * 3 N-k 3870. Liese, A.» das neue Maß- u. GewichlS-Svsteni f. die Volksschule bearb. ar. 8. Geh. « 2^ 387 l. Menzel, I., Ergebnisse der Aufgaben f. das schriftliche Rechnen. 4. sLehrcr-jHft. 2. Aufl. 8. * sch ^ NereinSbu-vhandlung in Hamburg. 3872. Tcmmc, I. D. H., Criminal-Bibliothek. Merkwürdige Criminalprozessc aller Nationen. 27. Lsg. Ler.-8. Geh. *sch ^ 3873. ch VolkS-KoSmoS. Himmel u. Erde. Die Wissenschaften für's Haus. 85. u. 86. Lsg. Lcr--8. Geh. ä 6 Inhal!: Physikalische u. chemische Unterhaltungen v.O. Ule u.A. Hummel. «. u. 7. Lsg. Nichtamtlicher Theil. Rechtfälle. Der Subscribcnt von, nach Inhalt, Umfang und Zeitdauer unbestimmten Sammelwerken darf beliebig zurücktretcn, der Verleger das Unternehmen bei einem passenden Abschnitt auf- gcben, der Sortimcntshändlcr die Lieferung an den Käufer beliebig cinstellcn. *) Die Verlagsbuchhandlung von Alexander Jonas in Berlin hatte im Jahre 1866 einen Prospect publicirt, in welchem sie an kündigte, daß sic die reichen Schätze der deutschen Nationalliteratur von Lessing bis Heine dem deutschen Volke in Lebensbildern seiner Denker und Dichter, sowie in umfassenden Proben, in den Perlen ihrer schöpferischen Thätigkeit vorzuführen beabsichtige; ihr Ziel sei, aus der Fülle des vorhandenen Stoffs das einzelne Hervorragende, Interessante, Charakteristische für das Volk zu retten; es würden u. m. a. Lessing, Weiße, Rabcner, Gellert, Haller, Hagedorn, Chr. E. v. Kleist, Gleim, Moser, Klopstock, Mendelssohn, Wieland, Mnsäus, Pfefsel, Thümmel, Claudius, Hippel, Engel, Lavater, Lichtenberg, Herder, Jnng-Stilling, Bürger, Hölty, Stolberg, Voß, Tiedgc, Salis, Klinger, Förster, Goethe, Schiller, Jean Paul, Hebel, Seume, Jacobs, Alexander von Humboldt, A. W. von Schlegel, Fr. Schlegel, Schlciermacher, Arndt, Hölderlin, Zschokke, Novalis, Tieck, Uhland, Grimm, Rückcrt, Körner, Heine, Geibel n. s. w. erscheinen; wöchentlich (Format des Prospects) 2 Lieferun gen, jede Lieferung von 2 cnggedruckten Bogen n 16 Seiten; Preis 6 Pfennige. Auf diesen Prospect sammelte die Buchhandlung G. C. E. Meyer in Brannschweig Snbscribenten und lieferte denselben die von der Verlagshandlung hcransgegebcncn 105 Hefte, bis in der Milte des Jahres 1868 der Bankerott der Verlagshandlung dem ganzen Unternehmen ein Ziel setzte. Die erschienenen Hefte bilden zusammen zwar in sich geschlossene Auszüge ans einem kleinen Theile der nam haft gemachten Schriftsteller, bleiben aber hinter der Vollendung der ganzen inAnssicht gestellten Sammlung weit zurück. Der Controleur Cramm gehörte zu den Subscribcntcn der Buchhandlung G. C. E. Meyer; er hatte die erschienenen Lieferungen erhalten und sollte da für l Thlr. 22s4 Gr. zahlen; er weigerte Zahlung unter Wiedcran gebot des Empfangenen und wurde deshalb verklagt. Der Beklagte beantragte Abweisung der Klage, weil ihm nicht geleistet worden, was versprochen sei, weil der Kläger gegen ihn erfüllen müsse, was der von ihm vorgelcgte Prospect Zusage. Durch Erkenntniß des Stadtgerichts Braunschweig vom 9.März 1869 wurdcKläger znrückgcwiescn. Auf die Berufung des Klägers wurde unterm 6. Mai 1869 das stadtgerichtliche Erkenntniß vom Kreisgerichte Braun schweig bestätigt ans folgenden Gründen: Es ist zweifellos, daß die Klägerin eine Sortimentsbuchhand- lnng ist; als solche ist dieselbe als eine reine Commissionshandlung im Sinne des allgemeinen deutschenHandelsgesctzbuchcs rechtlich auf- znfasscn. (Gerber, deutsches Privatrccht §. 199.) Da nun ferner feststeht, daß aus RechtsgeschäftenzwischenCommisstonärundDritten Rechte und Verbindlichkeiten nur für ihn, nicht auch für seinen Kom mittenten entstehen, der letztere vielmehr nur in Folge voraufgegangener Klagencession in rechtliche Beziehung zu dem Dritten treten kann, Art. 360. und 386. des Handelsgesetzbuches, so haftet auch die Klägerin selbständig denjenigen Personen, welche wegen Lieferung von Büchern, mit ihr contrahirt haben, somit folgeweise auch dem Beklagten wegen des in Frage kommenden Werkes. Wie nun hier nach auch die Klägerin die vom Beklagten opponirte Einrede des nicht erfüllten Contracts gegen sich gelten lassen muß, rücksichtlich der Erheblichkeit dieser Einrede aber den in der -zontontia n gun ge machten Ausführungen in aller Maße beizupflichten ist, so erscheint die Berufung der Klägerin als unbegründet. Die Klägerin verfolgte das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbe schwerde, und wurde durch Erkenntniß des 1. Senates des Ober- gerichts zu Wolfe nbüttel vom 21. September 1869 das ange- fochtene Erkenntniß wegen Gesetzesvcrletzung als nichtig aufgehoben und der Beklagte nach dem Klagantrage verurtheilt, aus folgenden Gründen: Die Nichtigkeitsbeschwerde erscheint begründet, weil in der That bei Bcurthcilung der vom Beklagten vorgebrachten Einrede des nicht erfüllten Contracts gegen Bestimmungen der Gesetze erkannt und in Folge dessen unrichtig entschieden ist; denn 1) es ist freilich richtig, daß der Buchhändler, welcher ein an gekündigtes Werk auf Subscription herauszugeben unternimmt, die Ausgabe nach Qualität, Quantität, Zeit rc. durchaus der Ankün digung gemäß einzurichtcn hat und insbesondere weder durch Kürzung, noch durch Ausdehnung des Unternehmens von dem auf Grund der Ankündigung mit dem Snbscribenten geschlossenen Vertrage eigen mächtig abweichen darf (Seuffert, Archiv Xl. 94); allein cs ist ebenso richtig, daß das Geschäftsleben derjenigen Subscription, welche weitanssehende, nach Inhalt, Umfang und Zeitdauer unbestimmte Sammelwerke der hier in Frage stehenden Art zum Gegenstände hat, den Sinn beimißt, wenn nicht ausdrücklich das Gegcntheil bedungen worden, einerseits den Snbscribenten vor Beendigung des Unter nehmens den beliebigen Rücktritt zu gestatten, andrerseits dem Ver leger die Freiheit vorzubehaltcn, das begonnene Unternehmen auch *) Ans der Zeitschrift für Rechtspflege im Herzogthnm Brannschweig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder