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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1870
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- Erscheinungsdatum
- 06.04.1870
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- Deutsch
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^ 78, 6. April. Nichtamtlicher Theil. 1189 In Sachsen-Meiningen waren bis zu Anfang der fünfziger Jahre die Buchhändler verpflichtet, I- ein Eremplar ihrer neuen Verlagsartikcl an die öffentliche Bibliothek zu Meiningen und an die Universitäts bibliothek zu Jena gratis zu liefern. Seit der Zeit wird diese Verpflich tung nicht mehr auSgcübt; ob sie durch eine öffentliche Verordnung aus drücklich aufgehoben wurde, war dem Referenten nicht bekannt. In Schwarzburg-Sondershau scn (Schw.-Rudolstadt habe ich noch nicht erlangen können) ist jeder Verleger verpflichtet, ein Eremplar seines Werkes an die Bibliothek des Ministeriums einzuliefern. In Reust ältere Linie besteht keine derartige Abgabe. — In Reust jüngere Linie sind durch das Preßgcsctz vom Juni >868 die Pflichtexem plare beseitigt. In Waldeck wird ein Pflichtexemplar an die Gymnasialbiblio- thek in Cvrbach geliefert- Neber die cinschlagenden Verhältnisse in Preußen ist das Nähere, soweit es die alten Provinze» betrifft. bereits in Nr. 72 d. Bl. v. vor. I. mitgetheilt. Doch irrt sich der Verfasser jenes Artikels, wenn er meint, dass die Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren erst aus dem Jahre >765 datirc. Weit früher, schon zu Anfang des >8. Jahrhunderts, bestand diese Verpflichtung, denn ich finde bereits zu dieser Zeit in den Pa pieren der Buchhandlung ocS Waisenhauses, daß derselben die Lieferung von Freiexemplare» ihres Verlages an die Universität Halle »nd die königl. Bibliothek auferleat war, und zwar, wie üblich, bei Erlheilung des Privile giums. Die Buchhändler waren dagegen nicht bloß im Genüsse des Privi legs ais Buchhändler au und für sich, sondern sic genossen auch als Uni- versitätsvcrwandte diejenigen Vorthcilc, weiche diesen zukamcn, z. B. die akademische Gerichtsbarkeit. Schon dazumal war indeß fortwährend Streu zwischen den Höllischen Buchhandlungen und den betreffenden Behör den über diese Abgabe; es ist vielleicht nicht ohne Interesse, wenn ich gele gentlich au« unseren älteren ziemlich vollständig erhaltenen GeschäftSpapicren einmal weitere Details über diese und ähnliche buchhändlerischc Angelegen heiten miithkile. Das Ecnsnrcdict von >819 hob jene CabinctSordrc vom Jahre 1765 wieder auf; die CabinctSordrc vom 28. December 1824 stellte die alte Ver pflichtung wieder her. Gegenwärtig basirt die letztere auf 8. 6. des Gesetzes über die Presse vom >2. Mai 1851. Auster Kraft tritt sie spätestens am 1. Januar 1873 nach 8. ?. der norddeutschen Gewerbeordnung vom Jahre 1869. In den neuprcußifchcn Provinzen waren die betreffenden Be stimmungen folgende: In Hannover muhten früher je 2 Erpl. aller neuen Verlagsartikcl an die königl. Bibliothek in Hannover und an die Universitätsbibliothek in Güttingen geliefert werden. An die Stelle der crsleren, welche dem König Georg als Privatcigcnthum zugesprochen wurde, ist jetzt die königl. Biblio thek in Berlin getreten. In Hessen-Nassau werden seit 1866 gar keine Pflichtexemplare rcclamirt. Früher lieferte man in dem Kursürstenthum Hessen Exemplare an die Landcsbibliothck in Cassel, die Universitätsbibliothek in Marburg und die bischöfliche Bibliothek in Fulda; in Nassau an die Herzog!. Bibliothek in Wiesbaden. In Frankfurt scheint cs Tradition gewesen zu sein, daß die Stad t- bibliothck in Frankfurt mit einem Freiexemplare bedacht wurde; verlangt hat man ein solches nicht. Zur Zeit de« Frankfurter Parlaments beschloß eine Versammlung dort angesessener Buchhändler und buchhändlcrischcr Parlamentsmitglieder, ein, Exemplar ihrer neuen Verlagsartikcl au die Rcichsbibliothck zu liefern und damit eine genaue Büeherrollc anzu- bahncn. Nach Auslösung des Parlamentes wurde der größte Theil dieser Bibliothek dem Germanischen Museum zu Nürnberg überwiesen. Gegenwärtig empfängt die königl. Polizeidirection ansichts- wcise ein Exemplar aller gedruckten Bücher. Im Hcrzogthum Laucnburg hat nie eine gesetzliche Verordnung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren bestanden. In Schleswig-Holstein mutzten zur dänischen Zeit alle in den beide» Herzogthümern gedruckten Bücher an die Universitätsbibliothek nach Kiel geliefert werden. Für anderwärts gedruckte Verlagsartikel galt diese Bestimmung nicht. Seit der Einverleibung in die preußische Monar chie sind weder für Kiel noch etwa nach Berlin Pflichtexemplare rcclamirt. Vielleicht dürfte der oben erwähnte vor 22 Jahren in Frank furt gefaßte Plan auch neuerdings wieder eine Anregung verdienen. Dem Vernehmen nach liegt gegenwärtig dem Bundesrath ein neuer internationaler Vertrag mit Frankreich zum gegenseitigen Schutz des Verlagsrechtes zur Genehmigung vor. Es würde völlig dem Inte resse des deutschen Vcrlagsbuchhandcls entsprechen, wenn sämmtliche neue Erscheinungen, für welche namentlich dem Auslände gegenüber ein Verlagsrecht in Anspruch genommen wird, und auch als Nach weis für den inländischen Besitz des Verlagsrechtes, an einer Stelle im Anschluß an eine große Bibliothek aufgestellt und rcgistrirt würden. H., 1. April 1870. O. B. Miscellen. Der schnellste Schriftsetzer der Vereinigten Staa ten. — Ein gewisser Arensberg gewann kürzlich die Wette, 2000 m in „ Minion"-Typen (compresscr Satz) in einer Stunde zu setzen. Er setzte noch 64 m mehr als nvthwendig war, also 2064 m in einer Stunde, griff also, da durchschnittlich drei Buchstaben auf ein m gehen, 6192 mal in einer Stunde in den Setzkasten. Der Gegner Arensbcrg's war ein gewisser Donaldsvn. Arensberg hat, seines schnellen Setzens wegen, den Spitznamen „Vclocipcd" er halten. (Wiener Setzer behaupten, wie dortige Blätter anführl daß diese Schnelligkeit des Setzens sich auch daselbst finde; abge? sehen davon, daß die Lateinschrift des Englischen sich rascher sehen läßt.) Personalnachrichten. Der Berliner Börsen-Courier vom 3. April berichtet: „ Vor gestern feierte der Buchhändler A. Hofmann Hierselbst sein sünf- undzwanzigsähriges Buchhändler-Jubiläum. Freunde und Berufs genossen des Jubilars, Schriftsteller re. waren, obwohl wenig von dem Feste vorher in die Oeffentlichkeit gedrungen war, in reicher Anzahl erschienen, um ihre Glückwünsche und Geschenke darzu bringen. Eine Deputation von zwanzig Mitgliedern des Vereins der jüngeren Buchhändler Berlins, dessen Mitbegründer Hofmann ist, überreichte demselben im Namen des Vereins einen silbernen Pokal und die Ernennung zum lebenslänglichen Ehrenpräsidenten des Vereins. Bei der Tafel, die in den prächtigen Räumen der Hofmann'schen Villa, Thiergartenstraße 20, stattfand, gab es kein Ende der gereimten und ungereimten Toaste; es herrschte die fröh lichste Stimmung der Festtheilnehmcr, zu der die vielfach bekannten geselligen Talente des Jubilars das Ihrige beitrugen. In zwei Jahren wird Herr Hofmann noch ein anderes Jubiläum begehen, das in noch crhöhterem Maße das allgemeine Interesse in Anspruch nehmen dürfte, das silberne Jubiläum des »Kladderadatsch«." Leipzig, 5. April. Heute feiert der langjährige Cassirer des J.J. Weber'scheu Geschäftes, Herr Gustav Kluge, sein fünfzig jähriges Geschäftsjubiläum. Am 5. April 1820 trat Kluge, ein Leipziger Kind, bei Friedr. Ang. Leo in die Lehre und schon nach kurzen Wanderjahren, die er in den Handlungen von Weygand in Leipzig und Pauli in Berlin verlebte, den 1. Oetober 1826, machte er sich durch den Ankauf der Hildcbrand'schenBuchhandlung in Arn stadt selbständig. Als aber nach dem Tode des regierenden Fürsten von Sondershausen im Jahre 1835 der Hof seine Residenz nach Sondershausen verlegte, verminderte sich der buchhändlerische Ver kehr in dem kleinen Arnstadt so wesentlich, daß Kluge cs Ende 1836 für besser fand, sein Geschäft wieder in andere Hände zu legen. Nach Leipzig znrückgckehrt, trat er, nach kurzer Beschäftigung indcrRein'- schen Buchhandlung, im Oetober 1838 in das Geschäft von Georg Wigand ein, wo er fünfzehn Jahre lang mit seltener Treue und Hin gebung dem Commissionsgeschäfte Vorstand. In Folge von Um ständen, deren nähere Darlegung wir uns ersparen, trat unser Ju bilar am 1. September 1853 in seine gegenwärtige Stellung über, die er nun seit beinahe 17 Jahren bekleidet, lieber seine Geschäfts tüchtigkeit und die musterhafte Zuverlässigkeit seines ganzen Wesens etwas zu sagen, können wir uns ersparen, da es im Buchhandel ge wiß nur Wenige gibt, welche ihn nicht persönlich kennen. Möge ihm Gott ein heiteres Alter und die volle Befriedigung schenken, die eine fünfzigjährige ersprießliche Thätigkeit zu gewähren so wohl ge eignet ist!
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