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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1870
- Sprache
- Deutsch
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2022 Nichtamtlicher Theil. ^ 134, 15. Juni. der Regel", weil die geringe Anzahl der allerdings in diesem Punkte vorhandenen Ausnahmen diesen Ansdruck rechtfertigt. Mögen derartige Preise immerhin von annoncircnden Pillen- und Kräuter-, Küchen-Roman- rc. rc. Händlern getragen werden, dem soliden Buchhandel aber bleibe man damit vomLeibe: er kann die selben nicht zahlen und ist es für ihn eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, auf billige und solide Publication seiner Erzeugnisse zu halten, soll ihm das Jnseriren binnen kurzem schlechterdings nicht ganz unmöglich werden. Ein mäßiger, vernünftiger Gewinn ist natürlich Jedem zu gönnen, der Annoncen aufnimmt ; wo man aber darüber hinausgcht, da bleibe der Buchhandel fern! Es gibt nur zwei Mittel in obcngedachter Richtung zn wirken: 1. Mißtrauen gegen viele der täglich ankommenden Aufforderun gen zum Jnseriren — namentlich gegen solche, die unS über die Wichtigkeit der Inserate belehren; das Gute, Solide bietet sich in der Regel nicht an, sondern wird gesucht. 2. Konsequente Nichtbeachtung aller Offerten, deren Preise das gedachte vernünftige Maß überschreiten, und Fernhaltung von allen Organen, bei denen — soweit es sich bcurtheilen läßt — die Inserate die Hauptsache sind. krvtzgtum sst! Berlin. L. Das Königlich Sächsische Prcßgesetz vom S1 März 1870 geschicht lich und praktisch erläutert von Gustav Barth, K. Sächs. Regierungsrath. (gr. 8. 104 S.) Leipzig 1870, B. Tauchnitz. Preis 16 N-s. Es ist bereits in letzter Cantatevcrsammlung von Hrn. Springer anerkennend hervorgchoben worden, wie freisinnig das neue sächsische Prcßgesetz den Anforderungen der Gegenwart entgegenkomme und der Presse wesentliche Erleichterungen verschaffe. Der Hr. Verfasser und Vcrtheidigcr dieses Gesetzes hat es nun selbst übernommen, eine Ausgabe dieses Gesetzes zu veranstalten, welche vorzugsweise dazu bestimmt ist, die mit der Handhabung des Gesetzes betrauten Staats und Gemeindebehörden, sowie Alle, die vermöge ihres Berufes und ihrer gewerblichen Thätigkcit von den Bestimmungen desselben be troffen werden, mit den zu dem Verständniß des Gesetzes und dessen Auslegung unentbehrlichen Hinweisungen zu versehen. Diesen Zweck zu erreichen, ist das kleine Buch, welches noch überdies mit einer reichen Literatur und einem eingehenden Jnhaltsverzeichniß ausge stattet ist, vollkommen geeignet. Dasselbe bietet außer der höchst anziehenden Einleitung, welche sich über die Geschichte und Entstehung des Gesetzes verbreitet, die nvthwendigcn Erläuterungen unmittelbar unter den einzelnen Gcsetzartikeln, so daß Jedermann in den Stand gesetzt ist, ohne Zeitverlust alles kennen zu lernen, was für die gesetz liche Feststellung verhandelt und maßgebend geworden ist. Der Hr. Verfasser will sich begnügen, wenn er auch nur Einzelnen sich nützlich macht; wir sollten glauben, daß insbesondere der ganze sächsische Buchhandel ihm für eine so wcrthvolle Gabe zum aufrichtigsten Danke verpflichtet fühlen werde. Miscellen. Berlin, 1. Juni. Die Annalen des Kunsthandels haben neben den hohen, oft exorbitanten Preisen, welche selbst Kunstwerke moderner Künstler in Paris oder London erreichen, in diesen Tagen von einem deutschen Kunstmarkte Preise für alte Kupferstiche zu notircn, wie sie wirklich noch nicht dagewescn sind. Wir meinen die Auktion der Brcntano-Birckenstock'schcn Sammlung in Frank furt a. M., welche die vergangenen zwei Wochen die berühmtesten -europäischen Museen und Kunsthändler in Athem hielt (Börsenbl. Nr. 116 u. 122). Die berühmte Marc-Anton-Sammlung hat cxllein über 140 Tausend Gulden eingebracht; wir notiren allein dreißig Blätter derselben, deren jedes mit Ein Tausend bis sieben Tausend Gulden bezahlt wurde. Das große Bacchanal, welche? den letztgenannten höchsten Preis erhielt, ward ebenso heiß vom Britischen Museum, wie vom Wiener Kunsthändler Posonyi ange strebt, bis es dem Letzteren zufiel (der Zweikampf dauerte über zwanzig Minuten), der es wieder an Elfteres mit 1500 Fr. Nutzen abließ. Dasselbe geschah mit dem Portrait des Aretin, welches von demselben Kunsthändler um 5340 fl. erworben, mit 2000 Fr- Nutzen in das Pariser Cabinet wanderte. Auch unser Berliner Kupferstichcabinet war an dem Kunstmarkte durch den hiesigen Kunsthändler Amsler, und zwar mit dem glücklichsten Erfolge be theiligt. Erworben sind für unser Museum vorerst die complcte Folge der Passion von M. Schongauer, in brillanten Abdrücken. Die an und für sich schon reichhaltige und gediegene Marc-Anton- Sammlung ist durch glücklichen Ankauf jetzt um 57 Blätter bereichert worden, darunter die Pest, die Marter des heiligen Laurenz, die Poesie als Hauptblätter zu nennen sind. Um dem kunstliebendcn Publicum eine Uebersicht dieser kostbaren Erwerbungen des Kupfer- stichcabinets zu gewähren, hat die Direktion desselben in ihren Sälen eine Ausstellung der erworbenen Kunstschätze veranstaltet und wer die klassische Gediegenheit eines Marc-Anton Raimondi zu wür digen weiß, wird sich gewiß freuen, daß unser Museum um diese Perlen der Kunst reicher geworden ist, um so mehr, als die Gelegen heit, so Vorzügliches zu erwerben, in unserer Zeit stets seltener ein- treten dürfte. (Nat.-Ztg.) Der fünfte Deutsche Journalistentag soll den 3. und 4. Juli d. I., in Frankfurt a.M. abgehalten werden. Auf der Tages ordnung steht vorläufig: 1) Die Frage des Autorenschutzes; 2) Altersversorgung für Journalisten; 3) Kautionen, Inseraten-und Stempelsteuer; 4) Preßgesetzgebung und Preßmaßregelungcn; 5) Aenderungen in den Satzungen des Journalistentages. Die Vor besprechung der Mitglieder wird am 2. Juli Abends 8 Uhr statt finden, die eigentlichen Sitzungen werden Sonntag den 3. Juli Vor mittags 9 Uhr ihren Anfang nehmen. Anmeldungen und Anfragen sind an das Localcomits des Deutschen Journalistentages in Frank furt a. M-, Eschenheimer Gasse 31, zu richten. Mit Bezug auf die Verordnung des Bundeskanzlers vom 6. Juni d. I., betreffend die Einführung der Korrespondenzkar ten, hat, wie die Magdcburgischc Zeitung hört, die bayrische Verwaltung bereits die Erklärung nach Berlin gelangen lassen, zum 1- Juli d. I. auch beim dortigen Postwesen dieses neue Com- municationsmittel in voller Uebcrcinstimmung mit den für den Nord deutschen Bund getroffenen Festsetzungen cinzuführen. Bei dem am 5. d. Mts. in Constantinopel (Pcra) ausge brochenen Brande ist auch die Buchhandlung des Hrn. Christian Roth in Asche gelegt worden. iVeuer u/iä Liätz'ot/ieäiorrrerircHa/t. Lsr- gusASAstzsn von Or. ^1. Lststzoldt. dgtzrA. 1870. 6. Unkt. Inbs.lt: Linst Oustav VoAsI 2nm 6. 4nni 1870. — 6arl 6. Loretz's 4nng>sn <lsr Tz-po^rgptzis. — Ois 2U tzs^riln- dsnds 8tgdttzitzliottzsIc in XltsntzsrA. — I^LetztrgA rur lüttsrntur sinss 8trgkAssst2tzuetzs8 kür <1sn dilorddsntsetzsn 6nod. — Inttsratur und IVIisssIlsn. — Ois lZitzliottzsIc dsr Osntsotzsn OgntsAsssllsetzgkt in Dresden. — ^Il^smsins HitzlioArgptzis.
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