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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700512
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zu welcher nebst den Beiträgen der Prinzipale und Geschäftsdiener die Gremialcasse einen jährlichen Beitrag von 50 fl. leistet. Die Statuten einer Unterstützungscasse für Gehilfen können von der Versammlung nicht debattirt werden, da die zu einer Aende- rung der Statuten erforderliche Anzahl von Mitgliedern nicht an wesend ist. Auf Antrag des Vorstehers wird beschlossen, eine Petition an das k. k. Ministerium zu richten, daß von dem Reichsgesetzblatt wieder ein Rabatt bewilligt werde; ebenso daß die k. k. Normalschulbuch handlung den Rabatt an die Verschleißer in Prag erhöhe und eine promptere Expedition cinführe. Ein Amendement des Hrn. Mercy, daß die Normalschulbücher an jeden Buchhändler abgegeben werden, wird angenommen. Der Vorsteher stellt den Antrag, eine Eingabe au das k. k. Ministerium zu richten, im Weg der Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die Pflichtexemplare von Verlagswerken in Wegfall kommen. Hr. Mercy stellt einen Vertagungsantrag, der von den Hrn. Tempsky und Pospiäil bekämpft wird. Die Eingabe wird be schlossen. Bei der Neuwahl des Vorstandes wird Hr. H. Dominicus einstimmig wieder gewählt; zu Ausschüssen werden die Hrn. I. Fischer mit 16 Stimmen und I. Schalek mit 8 Stimmen wieder gewählt. Der Vorsitzende schließt die Versammlung. Urtier das Rccensionen Verzeichniß im Börsenblatte. Was das Recensioneu-Verzeichuiß im Börscnblatte ins Leben ries und bis heute fortgcführt hat, war jedenfalls der höchst aner- kenncnswerthc und dem beiderseitigen Wunsche des Verlegers Wie des Sortimenters nachkommende Versuch, zwischen dem Angebot durch ''Annoncen und Selbstempfehlung des Verkäufers einerseits und der Nachfrage, der Wahl des Bedarfes (bei der Schwierigkeit eigener Prüfung der Waarc) vom Käufer andrerseits ein drittes Mittel, das Geschäft mit dem Publicum zu erleichtern und zu för dern, nämlich das Urtheil der öffentlichen Kritik, unmittelbar, d. h. nicht zerstreut in den verschiedenen und oft schwer zugänglichen Zeitungen, sondern in dem eigenen Organe des Buchhandels, dem Börscnblatte, zu gewinnen und darzubietcn. Unzweifelhaft auch war diese Vermittelung, wir möchten sagen diese dritte unparteiische Stimme, wünschenswert!) und sogar nothwendig. Früher gab das Börsenblatt dem Verleger zum Zweck der Be kanntmachung seiner Neuigkeiten nur Gelegenheit in dem Verzeich nis; der ncuerschiencueu Bücher (und zwar mit nur kurzer Titel- und Preisangabe u. s. w.) und in Annoncirung des erscheinenden oder erschienenen Buches durch zu bezahlende Inserate. Die Ausdehnung der letzteren über vollständigen Titel, Ausstattung, Umfang, Preis, Inhalt, Richtung des Werks, Absicht des Verfassers u. s. w. stand allerdings im Belieben des Verlegers; auch konnte er anderswo schon veröffentlichte Urtheile und Empfehlungen, mit dem Buche erzielte Erfolge u. dgl. hinzufügen, sowie selber alles Mögliche zu Gunsten seiner Waarc sagen; alles dies aber las der Sortimenter (wenn er es überhaupt las) mit der Verminderung seines günstigen Urtheils über das Annoncirtc um so viel, als die Erfahrung über das „Klappern gehört zum Handwerk" und „jeder Kaufmann lobt seine Waare" u. s. w. ihn lehrt. Je mehr aber der Käufer die Ab sicht (die Selbstreclame) des Verkäufers merkt, um so mehr wird er verstimmt. Trotzdem sind (auch zur Zeit mit allem Recht und noch nicht scharf genug gerügte) Fälle vorgckommen, wo Verleger sich zu einer Art vouMarktschreierei erniedrigt, die beleidigen hätte können, als sollten Bauern damit gefangen werden, wenn sie sich nicht selbst als lächerlich vcrurtheilt und ungefährlich gemacht hätte. Wenn es leider noch ein Publicum gibt, das sich durch derartige Reclame ge winnen läßt und der Kaufmann dies nach dem alten „muuäus vult äoeipi sr^o äooipintur" ausbeutet, so sollte doch Wohl die gegen seitige Achtung der Kollegen im Buchhandel dergleichen ausschließen. Wir dürfen daraus vielleicht aber auch schließen, daß manchen Ver legern die gebotenen Mittel, ihre Neuigkeiten dem Sortimenter bekannt machen zu können, nicht genügten, und daß sie sich deshalb verleiten ließen, das Mittel der Annonce in überangespannter und ungehöriger Weise zu benützen. Ein anderes Mittel des Vertriebs, dessen übertriebene und das Geschäft verschleppende Anwendung auch vielfach und aus wohlerwogenen Gründen und Erfahrung getadelt worden ist, bietet sich dem Verleger in der Versendung pro nov. und ü oonä. (auch abgesehen von derartigen Büchern, bei denen dies zugleich eine oonäitio, mos Hun uon der Sortimenter Arbeit und Unkosten dafür verwendet, ist). Endlich noch wirkt der Verleger in- direct auf den Sortimenter ein, indem er seine Neuigkeiten dem Publicum ankündigt, dasselbe mit Reclame bearbeitet oder die öffent liche Kritik aus mehr oder weniger eigenem und uneigennützigem Antriebe, mehr oder weniger berufen und objectiv und deshalb mehr oder minder glaubwürdig und maßgebend sich darüber aussprechen läßt. Sehen wir nun, wie weit oder wie wenig diese Mittel von Seiten des Verlegers dem Sortimenter bei der Wahl seines Bedarfs zweckdienlich waren (abgesehen natürlich von solchen Büchern, bei denen der Bedarf von keiner Neuwahl mehr abhängt, wie bei einge führten Schulbüchern u. a., und von solchen, bei denen der Name des Autors, in einigen Fällen die Autorität des Verlegers in diesem Fache oder auch die Sichselbstempfehlung des Stoffes den Bedarf berechnen oder vermuthen lassen). Bei neuen und ihrem Werthe nach fremden Erscheinungen bietet das Vcrzeichniß derselben imBörsenblatt (die kurze Titel- und Verlegerangabc u. s. w.) dem Sortimenter eine wohl kaum anzu schlagende Hilfe bei der Wahl seines Bedarfs, sondern ist ihm ein Nachweis der Bezugsquelle u. s. w., die tägliche Ausgabe des später als monatliches, jährliches und mehrjährlichcs Nachschlagebuch er scheinenden Bücherverzeichnisses — kurz nur ein Katalog, aber durchaus kein kritisches Handbuch, keine Waarenkunde. Wie viel oder vielmehr wie wenig sich der Sortimenter bei seiner Wahl und Bestellung von wirklich neuen Erscheinungen nach den Annoncen und Rcclamen des Verlegers richten kann, haben wir schon erwähnt. Freilich kann er meistens n oonä. ver langen, aber dabei opfert er wie der Verleger immerhin Zeit, Arbeit und Unkosten aufs Gerathcwohl. Novitäten, welche der Verleger ebenfalls aufs Gerathcwohl versendet, sind oft für den Sortimenter und seine Absatzbestrebungen so unverdaulich und verursachen ihm mehr Spesen und Arbeit als im günstigsten Falle Gewinn, da er bei Empfang derselben und vor seiner Verwendung dafür nicht einmal die Zeit hat, sich ein eigenes Urtheil darüber zu bilden, also damit ins Blaue arbeiten muß, daß viele Handlungen nach jahrelanger Erfahrung die Novitätensendungen sich lieber ganz verbitten und nur noch selber wählend bestellen. Worauf aber können die Sortimenter denn nun ihre Wahl im Allgemeinen zutreffend begründen?! Auf das Urtheil der öffentlichen Kritik oder die Nachfrage des Publicums kann und darf der Sorti menter erst recht nicht warten, sondern er zuerst muß doch die Neuig keiten sofort nach ihrem Erscheinen in Händen haben. Weil er aber die Waare vorher so wenig kennen und abschätzen und danach seinen Bedarf bemessen kann, ungleich weniger als alle anderen Kaufleute mit ihrerWaarcnkenntniß, istdas ü conditions-GeschLft ineincrWeise und Ausdehnung nöthig, die es mit Recht als ein Unwesen erschei nen und zu einem Krebsschaden ausarten ließ. Eine vermittelnde Unterstützung zwischen Angebot und Bedarf, also zwischen Verleger und Sortimenter, die Kritik, gewissermaßen
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