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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1870
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700523
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Frist, welche zu Aeußerungcn über diesen Vertrag mit Frankreich gelassen war, machten es mir zur Pflicht, unterstützt von dem Nathc einiger Collcgen, die meines Erachtens wünschcnswcrthen Aendcrungen und Besserungen in der bisherigen Literarconvention mit Frankreich ungesäumt in einer persönlichen Eingabe zur Kenntniß des Herrn Präsidenten des Bundeskanzler-Amtes zu bringen. Aus An ordnung des Vorstandes ist diese Eingabe im Börsenblatt veröffentlicht worden. Ich habe auf privatem Wege die Versicherung erhalten, daß den von mir dargelcgtcn Ansichten eine ernste Berücksichtigung zu Theil geworden ist. Von den Schritten des Vorstandes, eine Literarconvention mit dem Königreich der Niederlande herbeizuführen, hoffen wir Ihnen bis zur nächsten Generalversammlung Mittheilung machen zu können. Die Verhandlungen über eine Convention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Rußland haben nun auf Grund des zwischen Belgien und Rußland abgeschlossenen Vertrages begonnen; der Abschluß einer solchen zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien ist erfolgt, ebenso der Abschluß einer Literarconvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz, welcher Baden, Bayern und Württemberg bcigctretcn sind. Ein bereits vor zwei Jahren zwischen Frankreich und dem Kirchenstaate geschlossener Vertrag ist erst jetzt zur öffentlichen "Kenntniß gelangt. Die Herbeiführung eines Gesetzes zum Schutze des literarischen Eigenthums in den drei nordischen Reichen ist in Stockholm angeregt. Auf dem Gebiete der Preßgesctzgebung habe ich das Lübcck'sche Preßgeseh vom September 1869 und besonders das neue königl. sächsischeGcsetzvom24. MärzdiesesJahreszu registrircn, welches schon vor langer Zeit angeregt zu haben das Verdienst des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist. Das neue Gesetz entspricht den Anforderungen der Gegenwart und schafft der Presse wesentliche Erleichterungen. Umso ernster ist cs zu beklagen, daß von der Reform des preußischen Preßgesetzes von 1851, welches der tiefgreifendsten Aenderung bedarf, und welche in der letzten Session des preußischen Abgeordnetenhauses vom Minister- tischc aus als nothwendig in Aussicht gestellt wurde, bisher nichts zu Tage getreten ist. Die dankenswerten Bestrebungen unseres Collcgen Franz Duncker, durch den von ihm im Vereine mit Anderen im Abgcordnetenhause eingcbrachten Gesetzentwurf die Aufhebung der so lästigen Beschränkungen der Preßfreiheit in Preußen herbeizuführcn, haben zwar die entschiedene Zustimmung des Abgeordneten hauses erfahren, das preußische Herrenhaus hat aber diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Nachdem nun fast alle Nachbarstaaten gcwetteifert haben, die polizeilichen Fesseln, welche die Presse beschränken, abzustreifen, ist cs gewissermaßen zu einer Ehrensache für den preußischen Staat geworden, daß die preußische Regierung die in Aussicht gestellte Novelle zum preußischen Preßgesetze nun zur Vorlage bringe. Die im preußischen Abgcordnetenhause abgegebene Erklärung des Finanzministers, daß er die Ansicht thcilt: dieZeitun gs- steucr zu beseitigen, sobald die Verhältnisse, insbesondere die Finanzlage des Staates es gestatten, ist mehr geeignet, unsere Wünsche als unsere Hoffnungen auf die endliche Beseitigung der Steuer zu beleben. Erwähnen will ich hier »och, daß, nachdem der Zeitungsstempel in Ungarn gefallen, dessen Aufhebung auch in den anderen oestcrreichischcn Ländern in Aussicht genommen ist. Das Gleiche wird aus Frankreich berichtet. Durch die in Kraft getretene Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 ist der Betrieb der Prcßgcwerbc in der von den Verhältnissen der Zeit geforderten Weise vollständig freigegeben; hoffen wir, daß aus der nun gestatteten freien Bewegung und aus dem nicht mehr gehemmten Kleinverkehr auch dem deutschen Buchhandel alle die Vortheile erwachsen werden, welche die neue Gesetzgebung bezweckt. Nachdem nun in fast sämmtlichen deutschen Staaten zum Betriebe des Buchhandels eine Concession nicht mehr erforderlich ist, hat der Vorstand beschlossen, daß der in §. 2. des Börscnstalutcs zur Aufnahme in den Börsenverein vorgcschriebcne Nachweis legaler Berechtigung zum Betriebe des Buchhandels fortan durch die Beibringung einer obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der Aufzunchmende den Buchhandel betreibt, zu führen ist. Die in Aussicht stehenden neuen Postverträge zwischen den deutschen Staaten mit England und mit den Vereinigten Staa ten von Amerika werden auch dem buchhändlerischcn Verkehre neue Erleichterungen bereiten. Da gegenwärtig bereits Drucksachen nach den Vereinigten Staaten bis zum Gewicht von 3 Pfd. angenommen werden, so hat der Vorstand es an der Zeit erachtet, den Schritten näher zu treten, um auch innerhalb des norddeutschen Postbezirkcs und des Verkehrs mit den süddeutschen Staaten und Oesterreich eine Erweiterung des bis dahin auf 15 Loth beschränkten Gewichtes für Drucksachen auf 3 Pfd. zu erzielen. Wir werden Ihnen seiner Zeit von dem Erfolge unserer weiteren Schritte i» der Sache Kenntniß geben. Wenn sich auch seither die Hoffnungen auf ein Zustandekommen literarischer Verträge zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika mit den europäischen Ländern nicht verwirklicht haben, so crmuthigt doch die Thatsache, daß die vornehmen Häuser der anglo-amerikanischen Buchhändler zu Ncw-Nork, Boston re. nur solche Werke englischer Autoren abdrucken, von wel chen sic dazu die Befugniß erhielten und in den von ihnen verlegten Zeitschriften keinen Nachdruck aufnehmen, jene Hoffnungen nicht sinken zu lassen. Aus den Veröffentlichungen unserer verschiedenen buchhändlerischcn, sowohl allgemeinen als städtischen Ver eine nehmen wir mit Interesse wahr, daß der deutsche Buchhandel trotz unserer zersetzenden, sich zu neuen Verhältnissen erst durcharbei tenden Zeit, ein Zusammenhalten der Berufsgcnossen in engeren Kreisen und. tür besondere Zwecke pflegt und daß dies nicht minder zum Vorthcil des Einzelnen wie des Ganzen geschieht. Die angeregten Reformen in der Organisation des italienischen Buchhandels verdienen unsere Aufmerksamkeit, um so mehr, als unsere italienischen College» sich dabei die Organisation des deutschen Buchhandels und insbesondere des Börsenvereins zum Vorbild genommen haben. Das Bedürfniß, die wichtigeren Angelegenheiten des Börscnvereins in collegialischer Beratbung und persönlicher Besprechung zu erledigen, hat den Vorstand seit der letzten Ostermesse wieder zweimal in Leipzig vereinigi; diese persönlichen Conferenzen werden auch fernerhin alljährlich stattzufindcn haben. Ein Bild von der äußerli cn Tbätigkeit des Vorstandes wird Ihnen die Mittheilung geben, daß im verflossenen Vereinsjahre die Zahl der Eingänge 615 Nummern beträgt. Davon 127 Nrn. Korrespondenz zwischen Vorstand undArchivariat, 15 Zuschriften von Ausschüssen und Behörden, 93 Eingänge von Mitgliedern und anderen Perioucu, 39 Gesuche um Aufnahme u. s. w. Auch meinen diesjährigen Jahresbericht schließe ich mit der Hinweisung auf unseren Untcrstühungsvercin, dessen
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