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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700523
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187005230
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1724 Amtlicher Theist 116, 23. Mai. Gedenken will ich an dieser Stelle noch in besonderer Weise des im vorigen Jahre verstorbenen Carl Heinr. Strabelin Leipzig, dessen eigenthümliche und seltene Bücherkunde und Bücherkenntniß dem ganzen buchhändlerischen Verkehr in so nutzbringender Weise zu Statten kam, dag die uns nun fehlende Aushilfe bei Berichtigung irriger Titel und Verleger allgemein schwer empfunden wird; auch des vor wenigen Wochen zu Chemnitz Heimgegangenen früheren Buchhändlers Robert Binder sei gedacht, eines Mannes, dem seine Theilnahme an den Kämpfen einer aufgeregten Zeit ein schweres und hartes Geschick bereitete. Seine Begeisterung für den Buch handel sichert ihm unser freundliches Gedächtniß. Der Börsenverein zählte am 1. Juli 1869 978 Mitglieder; von diesen schieden 32 aus, neu ausgenommen wurden seitdem 54, so daß gegenwärtig die Mitgliedcrzahl 1000 beträgt. Die Veröffentlichung der Mitgliederliste wird ordnungsmäßig im Juli d. I. im Börsenblatte erfolgen. Die von dem Vorstande mit Unterstützung der Leipziger Deputation festgestellte, den veränderten Verhältnissen angcpaßte neue Börsen-Ordnung ist durch Veröffentlichung im Börsenblatte zu Ihrer Kenntniß gebracht; wir erwarten Ihre Genehmigung derselben. Verwaltung und Benutzung .des Börsengebändes erfahren dadurch Ihre Regelung; die Wahl von sechs Mitgliedern des Verwaltungsausschusses ist auf die heutige Tagesordnung gesetzt. Der Bericht über die Angelegenheit des Recensionen-Verzeichnisses, welche der Vorstand in Folge des Beschlusses der vorjährigen Generalversammlung einer nochmaligen Prüfung unterzogen hat, liegt Ihnen vor; wir waren bemüht, einerseits die möglichste Vollständigkeit des Verzeichnisses, andrerseits die möglichste Minderung der Gesammtkosten zu erzielen; wir hoffen, daß die heutige Versammlung unserem Anträge: das Rcccnsionen-Verzeichniß in der seit Anfang d. I. angeordneten Weise im Börsenblatte ferner zu veröffentlichen, znstimmen wird. Das Gleiche erhoffen wir von unserem Anträge, betreffend eine Preiserhöhung des Börsenblattes für die Nicht mitglieder des Börsenvcreins. Der in Ihren Händen befindliche Bericht des Vorstandes hierüber ermöglicht eine klare Uebersicht und Entscheidung des für die finanziellen Verhältnisse des Börsenvereins wichtigen Gegenstandes. Durch die Anordnung des Vorstandes, betreffend eine schnellere Aufnahme der für das Börsenblatt bestimmten Inserate, welche wir durch unsere Bekanntmachung vom 15. Juli v. I. zu Ihrer Kenntniß gebracht haben, wird, so hoffen wir, das Gewünschte erzielt werden und den über verspäteten Abdruck zu unserer Kenntniß gekommenen Klagen nach Möglichkeit abgeholfen sein. Die bei deni Vorstande angeregte Veröffentlichung der in dem Handelsregister aller deutschen Städte eingetragenen bnch- händle rischen Firmen durch das Börsenblatt hat sich als unausführbar erwiesen; nachdem wir dem Vorschläge eingehend näher getreten, mußten wir ihn auf sich beruhen lassen. Dagegen hat auf unser Ersuchen das königlich preußische Justiz-Ministerium sämmtlichen königlich preußischen Gerichten wiederholt die Verfügung in Erinnerung gebracht, durch welche dieselben angewiesen werden, alle Bekanntmachungen über buch- händlerische Concurse sofort dem Börsenblatte behufs Abdruck derselben zu übcrschicken. Der Vorstand wird, sobald die in Aus sicht genommene allgemeine Concurs-Ordnung für den Norddeutschen Bund zu Stande gekommen, seine bisher gescheiterten Be mühungen zu erneuern haben: auch die Gerichte in deu anderen deutschen Staaten zu veranlassen, ihre für den buchhändlerischen Verkehr wichtigen Concursbekanntmachungen gleichfalls an das Börsenblatt einznscndcn. Die veränderte Einrichtung des Börsenblatt-Inhaltsverzeichnisses, welche ich in meinem vorigen Berichte ver hieß, ersehen Sic aus dem Inhaltsverzeichnisse zum letzten Jahrgange; dasselbe ist hierdurch zweckentsprechender geworden. Die durch das königlich sächsische Gesetz vom 15. Juni 1868 angeordnete Eintragung des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler in das Genosse nschaftsrcg ist er haben wir veranlaßt. Aus dem in Nr. 86 des diesjährigen Börsenblattes veröffentlichten Berichte unseres Herrn Bibliothekars ersehen Sic, daß der Vorstand bemüht gewesen ist, die vielen Lücken in unserer Düchersammlung auszufüllen, auf welche ich in meinem vorigen Jahresbericht hingewicscn habe, und der soeben im Druck vollendete, hier ausliegende erste Nachtrag zu dem Katalog der Biblio thek, welcher die Zugänge von der Zeit vom 1. Juli 1868 bis 31. März 1870 enthält, wird Ihnen zeigen, wie weit dies gelungen ist. Nachdem durch den zur vorigen Ostermessc ansgegebcnen Hauptkatalog und durch die von unserem gewiegten Bibliothekar seither bewirkte Ordnung und Aufstellung der Bibliothek dieselbe der Oeffentlichkeit übergeben ist, hat die werthvolle Sammlung in den verschiedensten bibliopolischen wie bibliographischen Kreisen Beachtung und Anerkennung gefunden und bei uns Allen das Interesse für dieselbe erhöht. Die Bibliothek verdankt diesem Interesse die zahlreichen Zuwendungen einzelner Kollegen, welche der Bericht unseres Bibliothekars aufführt und für welche ich an dieser Stelle den Dank des Börsenvcreins aussprechc. Wiederholen darf ich hierbei die Bitte, der auch in dem Vorworte zum Hauptkataloge schon Ausdruck gegeben worden ist: die in den Geschäftspapieren jedes Einzelnen — und dort nutzlos — anfbewahrten Piecen, Circulare, einzelne Druckblätter über buchhändlerische Verhältnisse u. s. w. unserer Sammlung zu zuwenden, damit gerade die specifisch buchhäudlcrischc Literatur derselben möglichst vervollständigt werde. Die nicht bedeutenden eigenen Geldmittel, welche die Fortführung und weitere Ergänzung der Bibliothek erheischt, werden Sie ferner bewilligen. Die Klagen unseres Bibliothekars über das für die Zwecke der Bibliothek wenig geeignete Local erscheinen allerdings be gründet; gegenwärtig ist denselben nicht abznhclfen. Ob und in welcher Weise dies künftighin zu erreichen ist, wird später Ihrer Beschluß fassung zu unterbreiten sein. Von dem ersten Nachtrage zu dein Kataloge der Bibliothek wird nach der Messe jedem Börsenmitgliede ein Eremplar zur Verfügung gestellt werden. Es gereicht mir, meine Herren, zur besonderen Freude, heute auch ein Eremplar der von dem Vorstande veranlaßten Zu sammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen über den Verlagsvertrag hier auslegen zu köntren. Die schwierige Arbeit, welcher sich aus unser Ersuchen Herr Stadtgerichtsrath Pclsch in Berlin unterzogen hat, wird das Material abgeben, auf welches hin die sehr wünschenswerte Reform der gegenwärtig in den einzelnen deutschen Staaten in Kraft stehenden, höchst unzureichenden Gesetze über den Verlagsvcrtrag herbeiznführen ist. Eine einheitliche Gesetzgebung über den Verlagsvertrag ist für den Verkehr im deutschen Buch-
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