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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1870
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700527
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119, 97. Mai. Nichtamtlicher Thcil, 1779 dc», ohne das; nach dem Nachweise dcS «lolus gefragt wird, sich auf histori schem Wege als eine ganz besondere Eigenthümlichkcit erklärt; bei den ge wöhnlichen gemeinen Vergehen ist die« nicht der Fall. Und, meine Herren, anstatt dasjenige, was ganz auherordcntlichcr Weise bei den Jagd-, Fische rei- und Holzvergehen vorkommt, noch auf andere Gebiete ansdehnen zu wollen, wird wohl die Gesetzgebung sich gerade in entgegengesetzter Richtung u bewegen haben; sic wird auch bei den Jagd- und Fischcreivcrgebeu sich ragen müssen, ob nicht bloß das vorsätzliche Vergehen öffentlich bestraft werden sollte. Ich mache ferner darauf aufmerksam, wie unbrauchbar, zu allen Erccsscn die Hand bietend der Begriff der Fahrlässigkeit ist. Es heißt also: Wer aus Fahrlässigkeit einen Nachdruck hcriiellt, der soll bestraft wer den. Nun frage ichSic umGottcSwillcn, was ist Fahrlässigkeit? Ich kan» mir darunter alles Mögliche Vorsteven. Was für einen Begriff der Diligenz hat man denn vorausgesetzt, aus dem sich dann der Begriff der Fabrläisig- kcil entwickeln ließe! Welches Maß von Diligcnz soll das Normalmaß bilden ? Wenn ich dies Alles erwäge, meine Herren, so muß ich sagen, die straf rechtlichen Bestimmungen dieses Abschnitts, 8- 18. an der Spitze, sind aus nichts hcrvorgcgangen als aus dem Gedanken: es soll vor dem Nachdruck abgcjchreckt werden, während wir doch sonst i» der Cruninalgesctzgcbung mtt dieser Theorie längst gebrochen haben. ES ist ferner eine Ucbertrcibung derjenigen Interessen, denen ich für mein Thcil in keiner Weise den gerechten Schutz versagen will. Ich will dem Verlage, dem Autorenrecht gewiß den gebührenden Schutz gewähren. Aber übertreiben Sie den Schutz, diese Interessen nicht in der Weise, wie das hier geschieht. Denn Sic müssen sich stets den Grundsatz vor Augen halten: „Was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig"; und wenn Sic daö nach einer Seite hin thun, so werden von anderen Seiten her für andere Interessen andere Anmulhungcn kommen, und wir werden einen schönen Zustand der Criminalgesctzgcbung herbeilühren. (Vielfaches Bravo!) Präsident: Der Herr BundcScommissar Geheimer Rath br. Dainbach hat das Wort. BundcScommissar Geheimer Obcrpostrath br. Dambach: Ich will nur aus den einen Borwurf antworten, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Strafen zu sehr gehäuft seien, daß namentlich die Fahrlässigkeit mit Un recht-hincingezogen sei. Es thut mir leid, aber ich muß wieder auf die übrigen Gesetzgebungen zurückkommen. Meine Herren, wenn man Gesetze macht, so sieht man sich doch um. was in der übrigen gebildeten Welt Rechtens ist, denn die Leute, die in anderen Staate» Gesetze machen, sind doch auch nicht, wie man sagt, auf den Kopf gefallen. Mau fragt sich also: welche Gesetzgebungen gibt es denn in den anderen civilisirten Staaten über diesen Fall? Und diese Frage haben wir uns auch vorlegen müssen in Bezug auf die strafrechtliche Seite dieser Materie, und da haben wir einfach gefunden, daß in allen civili- sirtcn Saaten Europas beim Nachdruck die Fahrlässigkeit eben so bestraft wird, wie der dolus. Meine Herren, in England, in Frankreich und in ganz Deutschland wird die Fahrlässigkeit bei dem Nach druck bestraft und zwar viel höher bestraft, wie »ach dem gegenwärtigen Gesetzentwurf. Nu» glaube ich nicht, daß Sie den Engländern zum Vor wurf machen werden, daß sie mit Bestrafungen zu leicht Vorgehen; wenn also in England sich auch die Bestrafung des fahrlässigen Nachdrucks findet, so können Sic wohl glauben, daß gute Gründe dafür vorhanden sind, und diese Gründe liegen eben hauptsächlich darin, daß man die Grenze zwischen dolus und culpa bei dem Nachdruck sehr schwer ziehen kann; cS ist schwer, dem Nachdrucker nachzuwcisen, daß er vorsätzlich gehandelt hat; wohl aber kann ich in den meisten Fällen dem Nachdrucker Nachweisen, daß er mit einer unverantwortlichen Leichtfertigkeit die Autorenrechte des Andern verletzt hat. Wenn der Herr Abgeordnete llr. Endcmann sagt: er könne sich kein Beispiel davon bilden, so will ich ibm ein paar Beispiele vorführen. Es wurden hier die Werke von einem sehr berühmten Componistcn in einer ganz unverantwortlichen Weise uachgedruckt; der Nachdrucker wurde zur Untersuchung gezogen und er sagte: vorsätzlich habe ich es nicht gcthan, ich habe geglaubt, der Autor wäre bereits länger wie 30 Jahre todt. Ja, meine zerren, in solchem Falle konnte man wegen Vorsatzes nicht einschreiten, aber man konnte dem Manne sagen: Du hast unverantwortlich fahrlässig gehandelt, du hättest dich erkundigen müssen, ob der Autor 30 oder 40 Jahre todt war; und in Folge dessen ist er mit Recht zu Strafe wegen fahrlässigen Nachdrucks verurthcilt worden. Ein anderer Fall: cs macht Jemand von einem Werke eine Uebersctzung; er sagt: ich will keinen Nachdruck begehen, aber er begeht die Fahrlässigkeit und erkundigt sich nicht, ob die Uebersctzung eingetragen und angemeldct ist. In diesem -lalle kann man auch nicht we gen Vorsatzes strafen, aber wohl sagt man: Du hast so leichtfertig gehandelt, daß du in Folge dessen wegen fahrlässige» Nachdrucks bestraft wirst. Das sind die Gründe, weshalb die deutschen und auswärtigen Gesetzgebungen den fahrlässigen Nachdruck bestrafen. Ich bitte Sic, daran scstzul,alten. — Fortsetzung in nächster Nummer. — Anzeigeblatt. (Inserate von Mitgliedern deS vörsenveretns werden die dreigespaltene Petitzetle oder deren «aum mtt (kin elAvnIiLnitiA ul,ter»t.vriebenc8LxemplLr6i««e8 > Oirculsr« ist im äretii v lies körsenverelns nielierZeleßt.) Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen u. s. w. s16234.j Ladungen, eien 1. Mai 1870. ?. k. Mit Oegenwärtigem erfülle icl> die trau rige blliebt. 8ie von üem am 6. ttpril erfolg te» plötrlicben Toste meines unvergesslichen Mannes, stes llolbuclibändlers bouis 8cbeer- messer, in lienntniss ru setren. Ich erlaube mir ungleich, 8ie mit «len sturelr diesen Todesfall Iiervorgerufenen geschäft liche» Veränderungen bekannt ru mache». »as 8ortimenlsgvseIläft nebst Verlag ist vom I. .lanuar lauf. .1. an meinen Hielien, Herrn Oscar >Vitrmanu, der dem Oescbäfl schon länger Vorstand, leäullicb übergegangen. berselbe wird in meinem Auftrag alles in kscbnoug 1869 belieferte rur Osler-Messe ordnungsmässig salstiren. dagegen bitte ich, alles in becbnung 1870 Oelielerle, sowie die llisponenden der diesjährigen Messe aus sein Oonlo gütigst übertragen ru wollen. hassen 8ie das Vertrauen, mit welchem 8ie den Verstorbenen bis daher beehrten, auch auf den neuen bvsitrer übergeben und ge nehmigen 8ie die Versicherung meiner »ocli- aebtung. Antonie 8cheerine8Svr, geh. brückner. k. k. IVie 8ie aus vorstehender Mittbeilung meiner Tante, der Krau Antonie 8c Heer messer, ersehen, habe ich vom 1. .lanuar d. ,1. ab die unter der Kirma t,. r>eliverliitz88ei''8 ttokbuedliLlulIunZ liier bestellende Fucst , dienst- und st/stsr- verbunden mit Le-'stb-Mo- kstest, /oueuuirfrste/, und maleT-iu/ienstanste/, für meine alleinige becb- nung übernommen und werde das Oescbäfl: unter der alten Kirma, mit beilugung meines : hiamens, forlfübren. iVäbrend meiner achtjährigen Tbätigkeit im llucbbandel glaube ich die mir rum selb ständigen betrieb eines Oescbäfls erforder lichen Kenntnisse erworben ru baben; eben so bin ieb mit dem Osng des übernommenen Oescbäfts, in welchem ich bereits 5 dakre grösstentbeils selbständig arbeitete, vollkom- ineu vertraut, und bolle deshalb, mit den nötbigen Mitteln versehen, dasselbe mit gu tem Lrfoige weite, ru lüliren. lcl, richte daher, mit Hinweis auf die nachstehende kmpl'ehloug meines früheren l'rmripals, des Herr» >V. Opetr, die er gebenste Litte an 8ie, mir durch Ollenbaltung, beriebentlicb Lröilnung eines Oonlos, lbr Ver trauen ru Tbeil werden ru lasse». «gr., all« ädrigen «tt l Itgr. berechnet.) Mein eifrigstes bestreben wird es sein, die Oesckäftsvsrbindung mit Ihnen stets ru einer angenehmen und lohnenden ru machen. Vvraussetrlicb Ihrer gütigen bewilligung, übernehme ich die llisponenden der diesjäh rigen Messe, sowie das vom 1. lanuar 1870 gelieferte 8ortiment. Herr >V. Opetr in beiprig wird die Oüte haben, die Oommission des Ossobälts aueb fernerinn ru besorgen und ist derselbe in 8tand gesetrt, Ksstverlangtes bei Oredit- verweigerung baar einrulösen. Ihrem IVoblwollen mich bestens empfeh lend, reicbne ich mit Hochachtung ganr ergebenst Oscnl' IVilrmnuu. Oscar IVitrman» >vwa reict,,,-»: b. 8elieerm68ser's llofbuebbandlung. Oscar IVitrmann. 2 6 u A n i 8 8. leb bestätige hiermit, «lass Herr Oscar IVitrmann aus Obrdrull'bei mir seine bebr- reit beendigt und bis heutigen Tag als Oom- mis ru meiner Zufriedenheit servirte. Herr IVitrmann verlässt mein Oescbäfl nur, um bei seinem Onkel, Herrn 8obeer- messer in 8a!rungen, in Londition ru treten
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