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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1870
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- Deutsch
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Auch dafür Hai sich die Majorität nicht erhoben. Jetzt lese ich dm Paragraphen, wie er sich im Ganzen gestaltet — wenn es verlangt wird, (Nein!) widrigenfalls ich nur noch einmal hervorhcbc, dag der Beschluß des Hauses dahin geht, in bil, a die Insertion des Abgeordneten Oetker zu beschließen, „oder zu einem cigcnthümlichen Zweck'; in I,il. l, die Worte: „vorausge setzt, daß die Quelle angegeben ist", wegzulasscn; im klebrigen aber bit. c und <I nach dem Antrag der Commission anzunchme». Diejenigen Herren, die de» Paragraphen in dieser Gesammthcit be schließen wollen, bitte ich aufzustcdcn, (Geschieht.) Der Paragraph ist so angenommen,— 8. 8. hat seine Erledigung schon in der Plenarberathung gefunden. Wir kommen auf 8.9., zu welchem nach dcr Zurücknalmic des Graf Kanitz'- schen Antrages kein Antrag mehr vorlicgt. Ich frage, ob das Wort zu 8. 9. verlangt wird, oder ob ich den Paragraphen für angenommen er klären soll. Er ist angenommen. — Ich stelle unter derselbe» Voraussetzung — auch in Ansehung des 8- 10. und des 8- kl. dieselbe Frage, da die Anträge des Abgeordneten Grafen Kanitz zurückgezogen sind. — Die Paragraphen sind cbenmäßkg an ge il o m m e». Auf 8. 12, bezieht sich nicht mehr der frühere Antrag des Abgeord neten l>r. Bähr (aus Nr. 82), wohl aber der der Abgeordneten von Zchmcn und Genossen Nr. 140 II. Der Abgeordnete von Zchmcn hat das Wort. Abgeordneter von Zchmcn: Meine Herren! Mit dem Anträge Drucksachen Nr. 140 II. lcgc ich in Gemeinschaft mit Graf Münster, als Minorität der Commission, Appellation ein von dem Beschlüsse der Mehr heit der Commissionen des Plenum, und wir bitten Sie, die Consegucnzcn der eigenen Beschlüsse des Hohen Hauses bei 88. 1-, 3- und 8. auch hier aufrecht zu erhalten. Die CommissionSmchrhcit schlägt vor, bei erst nach dem Tode des Verfasser« herauSkommcndcn Werken die Schutzfrist bis auf dreißig Jahre nach dem Tode des Verfassers zu beschränken, während der Präsidial- enlwurs diese Schutzfrist bemessen will auf 30 Jahre von der ersten Ver öffentlichung eines solchen Werkes an. Es ist richtig, daß nach den Vor schlägen der Präsidialvorlage in manchen Fällen eine sehr lange Schutzfrist hcrauskommcn kann; aber ebenso kann auch umgekehrt cs sich so trcjsen, daß fast gar keine oder nur eine sehr kurze cintrcten könne, in dem Falle nämlich, wenn die Veröffentlichung des Werkes eine längere Reihe von Jah ren nach dem Tode des Verfassers erst erfolgen sollte. Die letzteren Fälle werden aber wohl die häufigeren sein, denn cs werden oft die dringendsten Gründe vorherrschen, die cs räthlich machen, das Werk erst nach längerer Frist erscheinen zu lassen. Die Frage, ob überhaupt die Schutzfristen etwas länger oder kürzer ausfallcu sollen, halte ich für untergeordneter als den Gesichtspunkt, daß die Schutzfristen für Litcraturwcrke des Norddeutschen Bundes, der süddeutschen Staatengruppe und dann noch innerhalb Oester reichs. wo sie jetzt gemeinschaftlich sind, auch künftighin gleich und gemein schaftlich bleiben und gleichmäßig erhalten werden, so daß also keine Ab weichung von diesem gemeinschaftlichen Rechte von uns in das neue Gesetz ausgenommen wird. Die Nachthcilc einer solchen Abänderung würden fast nurmehr die nord deutschen Schriftsteller und Buchhändler trefscn und wir haben wohl keinen Grund, diesen solche Nachthcilc znznfügen. Aus diesen Gründen ersuche ich Sic, in Conscgncnz der früheren Beschlüsse des Hohen Hauses bei den 88- 1-, 3. und 8. auch hier den Entwurf anzunehmen und die abweichenden Vor schläge der Commissionö-Majorilät abzulehnen. Präsident: Ich schließe die Diskussion. Der Herr Berichterstatter will sich auch nicht mehr äußern. (Der Abgeordnete LaSker meldet sich zum Wort.) Die DiScnssio» war schon geschlossen. Ich will daS Haus fragen, ob es dem Abgeordneten LaSker daS Wort in der Sache noch geben will. (Widerspruch.) Ich würde im Streitfälle darüber abstimmcn lassen, ich hatte die Dis- cussion schon geschlossen. Abgeordneter Laster: Im Falle des Widerspruchs verzichte ich na türlich sofort, um das Haus nicht noch hier aufzuhaltcn. Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. In diesem Falle stellt sich die Regierungsvorlage bei diesem Paragraphen als Amendement dar. Ich werde sic also zunächst zur Abstimmung bringen, falls sic abgelchnt wird, den 8- 12, der Commissionsvorlagc. Der Paragraph der Regierungs vorlage lautet: Die erst nach dem Tode ihres Urhebers veröffentlichten Werke werden dreißig Jahre lang, von der ersten Veröffentlichung an gerechnet, gegen Nachdruck geschützt. ES ist aber hierbei vorausgesetzt, daß die Veröffent lichung vor Ablauf der im 8- 3. bestimmten Schutzfrist erfolgt ist. Diejenigen Herren, welche dieser Fassung des 8- 12. vor der Commis sionsvorlagc den Vorzug geben, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit: die Regierungsvorlage ist abgelchnt. Die Com Mission «Vorlage lautet: Die erst nach dem Tode des Urhebers erschienenen Werke werden dreißig Jahrelang, vom Tode des Urhebers an gerechnet, gegen Nach druck geschützt. Ich bitte diejenigen Herren auszustchcn, die so beschließen wollen. (Geschieht.) Die Majorität — der Paragraph ist in dieser Fassung angenommen. Nach Annahme eines Vcrtagungsantrags und Erledigung verschiedener Formalicn wird die Sitzung geschlossen. Anzeigeblatt. (Instkate ton Mitgliedern des vörsendrretnS werden die dreigespnttcne Peiitzeile oder deren Raum mit Ngr„ alle übrigen mit I Ngr. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen n. s. w. (16114.) Am heutigen Tage haben wir die seit einer Reihe von Jahren hicrsclbst unter der Firma L. üinthel betriebene Buchhandlung (Colportagc-Geschäft) käuflich erworben und werden dieselbe unter der alten Firma fortführcn. Wie der frühere Besitzer, so gedenken auch wir nur in besonderen Fällen mit den Herren Verlegern direct zu verkehren, bitten indeß um rechtzeitige Zusendung von Circularen und Pro beheften, soweit sich solche für die Colportagc eignen, direct mit Post oder durch Herrn Th. Thomas in Leipzig. Hochachtungsvoll Berlin, den 10. Mai 1870. Dresdener Str- Nr. 49. Fritz Hermes. Theodor Lemke. In Firma: C. Barthel. »2^ Die Auslieferung meines kleine» Ver lages erfolgt nach wie vor unter meinem Namen; Baar - Bestellungen crpcdirt Herr Th. Thomas (16115.) liotterdam, im ^pril 1870. I>. ?. Hierdurch beehren wir uii8 Ilmen die ergebene ^nreige ru machen, dass die seit 70 dal,reu liier bestehende Ilucli- und ^nliqua- riatshandlung von d. van liaalen L 8üline durch Ankauf in unser» liesitr übergegangen ist und dass wir unser bisheriges Oescbäft mit dieser vereinigt unter der Pirma: a. vriu Lrmlen L 8öli»6 (voll Henkel L Deltjes) lortlulireu werden. Indem wir 8ie ersuchen, von dieser Son derung Katir nehmen und das in diesem dshre an van Ilsngel L kielt) es llslieferte aul' die neue Pu ma übertragen ru wollen, spre chen wir Ihnen unsern besten Dank aus (ür die uns in unserm Unternehmen bis jetrt ge währte Onterstülrung und halten uns auch ferner bestens empfohlen. Die im Verlage von d. van liaalen L 8öli»e im seclisundrwanrigsten dahrgsnge erscheinende musikalische Zeitschrift: „A,e- ei'/ra, cih/emesn »rnrie^rrai lf/cksu/iri/t ria» wird auch von uns fortgesetzt werden, und hat der bekannte llomponist VV. P. Thooft die liedaction derselben übernom men. däkrlicli erscheinen 24 Kümmern in 4. Preis jährlich 4 ^ 15 halbjährlich 2 15 mit 25 sth Itabatt. Drohenummern ste hen gratis ru Diensten. Ilerr P. 5. lirockliaus in Deiprig wird nach wie vor unsere Kommissionen ru be sorgen die 6üte staben. Hochachtungsvoll van Uengel L tleltgvs. (16116.) Hiermit zur gef. Nachricht, daß Herr E. Doubberck in Danzig uns für hiesigen Platz seine Commission übertragen
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