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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1870
- Sprache
- Deutsch
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1762 Nichtamtlicher Theil. „1? N8, 25. Mai, Ansicht nach die Beschlüsse der Commission den Kreis zu eng sür diejenigen Artikel, deren sreie Benutzung sic eben der Zeitung-Presse anheimstelli. Sie dcfinirt dieselben, indem sic sagt: „Einzelne Leitartikel, Corresponoenzartikcl und thatsächliche Berichte". Meine Herren, es kann ja im einzelnen Falle immerhin schon ei» sehr erheblicher Streit entstehe», in welche Kategorie der eine oder andere derartige Artikel gehört und ob also seine Repro- dnciion erlaubt ober verboten ist. Deshalb glaube ich, dan man sehr gut soweit gehen kann, wie ich Ihnen vorschlage, daß mau in der periodischen Presse die gegenseitige Benutzung von allen Artikeln ohne Unterschied, seien cs Leitartikel, thatsächliche Berichte oder Fenillelon-Arlikel, vollständig srcigibt; das gegenscilige Interesse der Blätter erheischt in der Thal diese Freiheit, und ich glaube, diese Freiheit erfordert nur eine Beschränkung. Die ist dahin gerichiel: wenn einzelne Blätter, wie das ja häufig vorkommt, mit großen Opfern, zusammenhängende Publicationen hervorragender belle- Irislsichcr Autoren, beispielsweise ganze Romane erwerben, die sie daun in ihren Feuilletons veröffentlichen, oder aber wenn bedeutende Blätter, wie das ja auch vorkommt, in Kriegsfällen oder bei anderen bedeutsamen Ereignissen eigene Corrcspondenten nach auswärts senden, die sie auf ihre Kosten erhallen und die nun die Berichte an die Blätter schreiben, wenn sic ferner sortlausendc Reihen von wissenschaftlichen Artikeln, die sie ihrer seits hoch houvriren und die auch unter sich ein zusammenhängendes Ganzes bilden, in ihre Spalten aufnchmen; meine Herren, in solchen Fällen würde es allerdings auch »ach meiner Ansicht zu beklagen sein, wenn man der übrigen Presse das straffreie Plündern solcher Artikel gestatten wollte, so daß ganz andere Leute den Nutzen davon ziehen würden als diejenigen, die den groben Kostenaufwand daran gewendet haben. Daö aber, meine Herren, wird durch die Fassung meines Amendements vermieden, indem ich gesagt habe: in dem Falle soll die Hcrübcrnahmc von Artikeln verboten sein, wenn diese entlehnten Artikel unter sich ein selbständiges zusammenhängen des Ganzes bilden. Damit will ich den Riegel vorschieben, daß also ein kleines oder größeres Blatt einem andern einen ganzen Roman, eine ganze Reihe wissenschaftlicher Artikel, oder eine ganze Reihe von eignen und hoch honorirten Corrcspondcuz-Artikeln, die unter sich ein zusammenhängendes Ganzes auSmachcn, Nachdrucken kann; im klebrigen aber bitte ich, nicht weiter zu gehen, als diese Beschränkung; Sie würden die Freiheit der Be wegung, die für die Tagcsprcsse so nolhwendig ist, mehr als hier geboten, schädigen! Präsident: Der Abgeordnete von Tbadden hat den Schluß der De batte beantragt, inzwischen aber der Abgeordnete I>r. Schweitzer zu ck den Vorschlag gemacht, statt „politischen und ähnlichen Versammlungen" zu schreiben „religiösen, politischen und ähnlichen Versammlungen". Ach bringe den Schlußanirag zur Unterstützung. Diejenigen Herren, die denselben unterstützen, bitteich auszustchen. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus. Diejenigen Herren, die den Schluß der Debatte über §.7. annchmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Majorität hat sich für den Schluß entschieden. Der Herr Referent hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Wehren Pfennig: Meine Herren, ich bedauere, daß ich in diesem Punkte mit meinem verehrten Herrn Colle ge» in der Commission, dein Abgeordneten Duncker, nnt dem ich zu meiner Freude sonst incist übcreiustlmmtc, nicht übereinstimmen kann. Der eine Theil seiner beiden Anträge ist mir doch zu conscrvativ. Der Abgeordnete Duncker sagt nämlich: Der Abdruck von einzelnen Artikeln aus Zeitschriften und Zeitungen soll nur da gestattet sein, wenn die Artikel nicht unter sich «in selbständiges Ganzes ausmachen. Danach würde, wenn z. B. die Volks- zcitung eine Reihe von mit I., II., III., IV. brzeichnctcn Leitartikeln brächte, «S nicht gestattet sein, diese unter sich zusammenhängenden und verbundenen Artikel abzudrucken. Auf der anderen Seite dagegen, wenn ein Mann wie Helmboltz in einer wisscnschastlichcu Zeitschrift die neuesten Forschungen über das Auge in einem einzige» Aussatz von drei oder vier Druckbogen publicirte, so würde cS gestattet sein, dies abzudrucken; denn daö wäre nicht «in in sich zusammenhängendes Ganzes von mehreren Aufsätzen. Ich glaube, dieser Gegensatz zeigt vollständig, daß die Fassung von h des Abgeordneten Duncker wirklich nicht angcbt. Was die Fassung von s betrifft, so glaube ich, daß der Hauptzweck des Abgeordneten Duncker erreicht wird, wenn Sie die Geneigtheit haben wollen, den Octker'schcn Zusatz anzunchmen, in 8. 7. unseres Commijsionöantragcs hinter den Worten „Unlerrichts- gcbrauch" die Worte hinznzusetzen ^,oder zu einem cigenthümlichcn literari schen Zwecke". Dann, meine Heeren, haben wir die Anthologien und die Eommcrsbücher gerettet, nnd'fich wünschte allerdings auch nicht, daß diese beiden zu Grunde gingen. Präsident: Die Reihenfolge der Abstimmungen dürfte folgende sein müssen. Es steht den Buchstaben s und l> des Commissivnsantrages in Z. 7. als gemeinschaftlicher Antrag gegenüber der Antrag des Abgeordne ten Duncker; dagegen sind die beiden Buchstaben a und I> im Einzel nen amendirt durch die Abgeordneten Oetker, Laster, Iw. Bähr, l,it. o durch den Abgcordne.cn von Hennig und lut. cl durch den Abgeord neten lw. Schweitzer. Ich werde zuvörderst die Meinung des Hauses über die Amendements zu a und I> erheben, aus denen sich dann ergeben wird, in welcher Form eventuell die Vorschläge der Commission von dem Hause genehmigt werden würden, dem dann den Antrag des Abgeordneten Duncker entgegensetzen, dann aus e. demnächst auf ä übergehen und endlich über den ganzen Paragraphen abstimmcn lassen. Abgeordneter Oetker hat vorgeschlagen, hinter dem Worte „UnlerrichtS- gcbrauch" im 8. 7. Satz s einzuschalten „oder zu einem eigenthünlichen jiterarischen Zwecke". Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme der I.it. a des CommissionSvorschlageö diese Einschaltung belieben wollen, bitte ich aus- zustehcn. (Geschieht.) DaS ist die Majorität. Zu I-il. t> hat zunächst der Abgeordnete Laster vorgcschlagen, die Worte: „vorausgesetzt, daß die Quelle angegeben ist", wegfallen zu lassen. Ich werde die Frage auf die Aufrcchtcrhaltung der Worte richten. Diejenigen Herren, die sür den Fall der Annahme der k-it. Ii des Commis- sionSvorschlagcs die Worte, mit welchen die Isitera schließt: „vorausgesetzt, daß die Quelle angegeben ist", dem Anträge des Abgeordneten Laster ent gegen, aufrecht erhalten wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; die Worte sind wcggefallen. — Der Abgeordnete Oetker hat vorgcschlagen, tzil. Ii dahin zu fassen: Der Abdruck einzelner Artikel aus Tage- und Wochenblättern, sofern nicht der Abdruck an der Spitze des Blattes untersagt ist; die dann folgenden Worte „jedoch unter Angabe der Quelle" muß ich jetzt für wegsallcnd erachten. Diejenigen Herren, die diesem Theil des Octker'schcn Antrages den Vorzug vor der Fassung der Commissionsvorschläge geben, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist in der Minderheit geblieben. Der Abgeordnete l>r. Bähr hat vorgeschlagen, l.it. li dahin zu fassen: Der Abdruck einzelner Artikel aus Tage- und Wochenblättern, sofern nicht an der Spitze des Artikels der Abdruck untersagt ist. Ich bitte diejenigen Herren sich zu erheben, die dieser Fassung vor der der Commissionsvorlage den Vorzug geben. (Geschieht.) Auch diese Fassung ist abgelehnt. — Hiernach würde I-il. !> des CommissionSantrageS so lauten: Der Abdruck von thalsächlichcn Berichten (sogenannten ZeitungSnach- tcn), von einzelnen Leitartikeln und Correspondenzartikcln auS Zeit schriften und anderen össentlichcn Blättern. Nun stelle ich diesen beiden Buchstaben den Antrag des Abgeordneten Duncker entgegen: er lautet: Schriftführer Abgeordneter von Schöning: in §. 7. s und si wie folgt zu fassen: Das wörtliche Anfuhren einzelner Stellen eines bereits veröffent lichten Werkes, ^owie der Abdruck von einzelnen oder mehreren Aufsätzen, Gedichten, Vorträgen, Reden u. s. w. in einem größeren Ganzen, sobald dies selbst ein eigenthümlicheS Schriftwerk bildet, das nicht lediglich oder vorzugsweise durch bloß mechanische Ver vielfältigung hcrzustellen war. d) Der Abdruck von einzelnen Artikeln aus Zeitschriften in ande ren össentlichcn Blättern, soweit die entlehnten Artikel nicht unter sich ein selbständiges zusammenhängendes Ganzes bilden. Präsident: Diejenigen Herren, die dieser Fassung derl.it.» uno Ii des 8- 7. vor der amendirten Fassung der Commissionövorlage ml s und Ii den Vorzug geben, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag Duncker ist in der Minderheit geblieben. Nun komme ich aus tzit. c, zu welchem der Abgeordnete von Hennig den Vorschlag gemacht hat, das Wort „öffentlichen" in „veröffentlichten" zu ändern. Diejenigen Herren, die — für den Fall der Annahme der l.it. o — nach diesem Anträge statt „öffentlichen Actenstücken" lese» wollen „veröffent lichten Actcnstücken", bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist nicht angenommen. Endlich hat zu tzil. el der Abgeordnete Iw. Schweitzer vorgeschlagen, statt „politischen und ähnlichen Versammlungen" zu lesen „religiösen, poli tischen und ähnlichen Versammlungen". Diejenigen Herren, die — für den Fall der Annahme oes Paragraphen — diese Insertion beschließen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.)
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