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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1870
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- Deutsch
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dem Tode das Uebcrsctzuugsrccht Vorbehalten, »nd wenn auch eine sehr schlechte Uebcrsetzung gemacht worden wäre, eine bessere würde nicht gemacht werden können. Die Commission hat namentlich bei der Freiheit der Ueber- sctzung erwogen, daß es sich der Reget nach um ausländische Schriftsteller handeln werde, und eS sei kein Grund vorhanden, weshalb nicht dem deut schen UcbersetzungSfleiß nach kurzer Zeit die Freiheit der Uebcrsetzung ge geben werde. Wenn nun der ausländische Schriftsteller in diesem Augenblick nach der etwas eigcnthiimlichen Anschauung der Commission, welche den Ausländer anders behandeln will als den Inländer, eine Uebcrsetzung unter seinen Schutz nehmen will, was ja ausserordentlich leicht ist, so würde da durch schon die Thatsache selbst, die lange Schutzfrist, cintrelcn. Als dieser Vorwurf den Befürwortern des 8- 15. gemacht wurde, wiesen sie denselben angeblich damit zurück, daß in 8- Ml. d »ur gemeint sei, wenn der Urheber selbst die Uebcrsetzung gemacht habe, und dann nur in dem Fall, wenn Jemand in zwei Sprachen gearbeitet habe, soll der lange Schutz cintretcn, denn in diesem Falle ist in Wahrheit nicht von einer Ucbersctzung die Rede, sondern von einem Originalwcrk. Wenn Sie aber den Buchstaben i» lesen, wie er in 8- enthalten ist, so mag die Mehrheit der Commission gemeint haben, das zu sagen, waS sie auSdrückl, gesagt hat sie aber nicht, sie hat bloß ein paar überflüssige Worte eingeschaltet, vielleicht symbolisch, daß sie damit die Aufmerksamkeit eines Jntcrprctantcn hcrauSfordcr» wolle, der möglicherweise aus diesen Worten hcrauslcsc, es müsse der Herausgeber zu gleich der Verfasser der Uebcrsetzung sein. Demnach ist mein Jdeengang folgender. Wenn Sie den Buchstaben si cinschalten in 8. 15., wie eS der Anirag Oetker will, werden Uebcrsctzungc» in jedem Fall nur 5 Jahre lang geschützt sein, und eö ist mir gleichgültig, was Sw im 8. ?. scstsetzen, wenn Sic nur diesen Schutz geben wollen, und ich würde Sie bloß bitten, die dann überflüssigen Worte der Commission herauSzuschafscu und zu streichen. Sollte aber der Antrag des Herrn Abgeordneten Oetker abgelehnt werden, so werde ich bitten, meine Formulirung anzunehmen, die, wie mir der Herr Referent vcrinuthlich bezeugen wird, in Wahrheit das ausdrückt, was nach seinem Berichte von den Gegnern des Amendements Oetker als in dem Buchstaben si auSgcdrückt dargcstelll ist, waö aber nach meiner grammati kalischen Kenntniß das nicht ausdrückt, was er ausdrückcn will. Präsident: Der Abgeordnete Ur. Wehrcnpfcnnig hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Ur. Wehrcnpfcnnig: Meine Herren! Ich kann das nur bestätigen, was der Abgeordnete Lasker soeben be merkt hat. (Nus recht«: Schluß!) Ja, ich habe ja soeben erst angefangen. (Heiterkeit.) Was diese Frage bctrifst, so befinde ich mich in der üblen Lage, daß ich die Anschauungen, die in dem Bericht von Seiten der Minorität nicdcr- gclegt sind, in der Commission zu vertheidigen gesucht habe, dieselben An schauungen, die der Abgeordnete Laskcr soeben vorgetragen hat. Ich habe aber an dieser Stelle nicht meine Ansicht zu vertheidigen, sondern den Punkt 6i>, der den Herren vielleicht kleinlich und geringfügig vorkommt — wenn man ihn nicht versieht — diesen Punkt b und seine Wichtigkeit für unsere gesammte Literatur zu erläutern, wenn Sie die Geneigtheit haben, mir nicht wieder „Schluß" dazwischen zu rufen. Meine Herren, die eine Seite der Commission war der Ansicht, daß wenn Sic diesen Punkt Ii stehen lassen und bei 8. 15. nicht eine Ergän zung machen, Sic damit eines der Fundamente des freien Gcistcsverkehrs zwischen den Nationen und spcciell zwischen dem deutschen, dem englischen und französischen Volke aufgehoben habe», daß Sie damit daö Recht aufge hoben haben, daß heute ein englischer oder französisckcr Roman zwar inner halb der ersten Jahre, wenn der Antor eine Uebcrsetzung autorisirt, nicht von einem Dritten frei übersetzt werden kann, daß das Werk aber nach 5 Jahren von Jedermann frei übersetzt werden kann. Lue haben diese Freiheit aufgehoben, weil eben jeder französische oder englische Autor dann in die Lage kommt, gleichzeitig mit seinem französischen oder englischen Original eine deutsche Ausgabe herauszugcben, diese für Original zu er klären, und nun den Schutz des Gesetzes auch für diese Uebcrsetzung wie für ein Originalwerk in Anspruch zu nehmen. Deshalb muß die Möglich keit, gleichzeitig ein Buch in zwei oder mehreren Sprachen als Original erscheinen zu lassen, aufgehoben werden, sonst verlieren wir die Freiheit der Uebcrsetzung nach Ablauf von einigen Jahren. Das war die Ansicht der einen Seite der Commission; dazu wurden nun specielle Beispiele an geführt von einem unserer College», der ein englisches Werk soeben in Verlag genommen hat. (Große Unruhe.) ES ist das englische Wert „Frei Rußland" von Diron. Die deutsche Ausgabe ist von dein Verleger als Uebcrsetzung in Verlag genommen, die also nur einen Schutz von 5 Jahren genießt, wenn Sie aber den Punkt si annehmen, so würde Diron sagen können, es ist keine Ucbersctzung, sondern Ich gebe dieses Werk in deutscher Sprache ebenso wie in englischer ori^inaliler heraus und dann würde der Verleger die Freude haben, einen ann viele Jahre. längeren Schutz zu genießen. Das war die Anschauung der Minorität der Commission. Dem gegen über sagt die Majorität der Commission: wenn wir hinzusetzcn, es muß die Uebcrsetzung oder vielmehr die deutsche Ausgabe von dem Urheber selber gemacht sein, dann haben wir diese Möglichkeit der Täuschung vermieden. Ich war der Ansicht, daß dies nicht genüge, wie der Herr Abgeordnete Lasker auseinandergcsctzt hat. Ich würde also eventuell, wenn die Ansicht der Majorität der Commission auch hier in diesem Hause die Majorität hat, dann die abgcänderte Fassung des Herrn Abgeordneten Laskcr Vorschlägen, wollen Sie dagegen der Minorität der Commission folgen, so würde der Antrag Oetker anzunchmcn sein. Präsident: Der Herr Bundcscommissar Geheimer Rath Dambach hat das Wort. BundcScommissar Geheimer Ober-Post-Rath Ur. Dambach: Ich bitte die Herren um Verzeihung, wenn ich heute nicht so laut sprechen kann als ich möchte. Ich will mich nur kurz über diesen Punkt erklären. Ich erkenne vollständig da« an, was der Antrag des Herrn Abgeordneten Lasker für sich hat, und ich würde meinerseits ganz damit einverstanden sein, wenn die Herren im Interesse der Freiheit der Ucbersctzungcn den Antrag des Herrn Abgeordneten Lasker annchmcn wollten. (Bravo!) Präsident: Die DiScussion über beide Paragraphen ist geschlossen; der Herr Referent hat das Wort zur Geschäfts-Ordnung. Berichterstatter Abgeordneter Ur Wehrcnpfcnnig: Darf ich nur noch darauf aufmerksam machen, daß eS wünschcuSwcrth wäre, wenn die Abstimmung über 8. 6. ausgcsctzt werden könnte, bis die Abstimmung über 8- 15. staltgefundcn hat? Präsident: Ich wollte eben den Vorschlag machen, mit 8. 15. an- zusangcn und dann zu 8. 6. überzugehen; anders war cs wohl auch nicht möglich vorzugehen. Der Abgeoronete Ur. Oetker hat vorgeschlagen, in 8- 15. der Com- missionSvorlage statt der Worte „im Falle des 8- 6. Uit. e" zu setzen: in den Fällen des 8. 6. U und c; und der Abgeordnete Laskcr hat, je nach dem Ausfall der Abstimmung über diesen Oetkcr'schen Antrag zweierlei Anträge gestellt, den einen für den Fall der Annahme, den andern für den Fall der Ablehnung des Oetkcr'schen Antrages. Der letztere Antrag bezieht sich dann auf die For mulirung des 8. 6. Uit. U, welche ich demnächst, sowie a und e des 8. 6., einzeln zur Abstimmung bringen werde. Ich frage zunächst: soll nach dem Anträge des Abgeordneten Ur. Oetker in 8. 15. der Commissionsvorlage statt der Worte „im Falle des 8. 6. Uit. e" gesetzt werden: „in den Fällen des 8- 6. U und c"? Diejenigen Herren, die das wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Majorität des Hauses. ES ist der Oetker'sche Antrag vorläufig angegommen. Für diesen Fall hat der Abgeordnete Lasker vorgeschlagcn, in 8. 6. Int. Ii die Worte „von dem Urheber selbst" in Zeile 2 zu streichen. Diejenigen Herren, die, diesem Anträge des Abgeordneten Lasker entgegen, die Worte „von dem Urheber selbst" in Uit. U des 8-6. aufrecht erhalten wollen, bitte ich aufzustchen. (Geschieht.) Die Worte sind wcggefallen. Der zweite eventuelle Antrag des Abge ordneten Lasker hat seine Erledigung gefunden. Ich darf wohl annchmen, daß der Antrag des Abgeordneten Ur. Bähr aus 82 der Drucksachen nicht mehr aufrecht erhalten wird. (Zustimmung.) Wir haben also jetzt zuvörderst 8- 15. dahin gefaßt: Daö Verbot der Herausgabe von neuen Uebcrsetzungen dauert in den Fällen des 8- 6- U und o fünf Jahre vom ersten Erscheinen der rechtmäßigen Uebcrsetzung ab gerechnet. Ich komme nun auf 8- 6. zurück, der nach dem Eingänge: Uebcrsetzungen ohne Genehmigung des Urhebers des Ori ginalwerkes gelten als Nachdruck: zuvörderst unter Uit. » bestimmt: a) wenn von einem zuerst in einer tobten Sprache erschienenen Werke eine Uebcrsetzung in einer lebenden Sprache herauSgegebcn wird. Diejenigen Herren, die vorläufig dieser l-it. a zustimmcn, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Majorität des Hauses. Die I-il. Ii lautet nun so: I>) wenn von einem gleichzeitig in verschiedenen Sprachen hcrauSgcgcbcnen Werke eine Ucbersctzung in eine dieser Sprachen — wie der Herr Referent gelesen haben will — veranstaltet wird. Ich bitte diejenigen Herren aufzustehen, die dieser siit. I> zustimmen. (Geschieht.) ! Die Majorität.
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