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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1854
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1854
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- Deutsch
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1874 ^ 138 15655. Veit s> Co. in Berlin. 15656. — — — 15657. Vcrcinsbuclihanölg. in Berlin. 15658. Allg. ötscpc. Verlags- Anstalt in Berlin. 15659. — — — 15660. — — — 15661. Dicwcg je Sohn in > 15662. ^ 15663. — — — 15661. Dillarct IN Erfurt. 15665. Wagner'sche Buchh. in Innsbruck. 15668. Weber in Leipzig. 15667. Weibmann'schc Buchh. in Berlin. 15668. T. O. Weigel in Leipzig. Friccius, Gcsch. d. Blockade Cüstrins. (Nationalztg. 507.) — Gesch. d. Befestiggn. u. Belagergn. Danzigs. (Ebend.) Volkskalendcr, v. Gubitz, f. 1855. (Dresd. Journal 248.) Lehmann, Goethc's Liebe u. Liebesge dichte- (l'tls cltlienseum 1404.) — Gocthe's Sprache u. ihr Geist. (Ebend.) v- Minutoli, die canarischen Inseln- (Hamb. Nachrichten 253.) Braun, d. Ruinen u. Museen Roms. (Liter. Eentralbl. 43.) Ca llerp u. V wan, d.Aufstand in China. (Volksbl. f. Stadt u. Land 84.) Schcerer, d. Paramorphismus. (Berg- u. hüttcnm- Ztg. 43.) Denkschriften d. Akad. in Erfurt. (N. Preuß. Ztg- 253.) Loyeau d'Amboise, aus d. Leben eines Priesters. (Kath. Litcraturztg. 13.) Sanders, Programm eines n. dtschn. Worterb. (Die Grenzboten 44.) 1<i vi sb urbe eondita lidri, v. Weißen born. (Ztschr- f. d. Gymnasialw. 10.) dustini epistoln ad DioZnotum, sd. Otto. (Ztschr. f. d. ges. kath. Thcol. VI. 2.) 15669.T. O. WclgclinLcipzig. 15670. Wcnglcr in Leipzig. I567I. Wcpcharbtin Eßlingen. 15672. — — — 15673. — — — 15674. — — — 15675. Wi-ganbt ic Grieben in Berlin. 15676. - - - 15677. O. Wigand in Leipzig. 15678. — — — 15679.' - - — 15680. Winckelman» Sk Söhne in Berlin. 15681. — — — 15682. K. Winter in Heidel berg. 15683. Möller in Leipzig. Reichenspergcr, Fingerzeige auf d. Gebiete d. kirchl. Kunst (Breslauer Ztg. 481.) Elkan , Album - Blätter. (Dtschs. Kunstbl. 43.) Vblter, Lchrb. d. Geographie- (Schulbl. d. evang. Seminare Schief. 5.) Winckelmann, Fluß- u. Gebirgskarte v. Deutschland. (Ebend.) — Wandkarte v. Deutschland. (Ebend.) — Wandkarte v. Palästina. (Ebend.) Biernatzki, d. gegcnw. Bewegung in China. (Volksbl. f. Stadt u. Land 84.) Brief, der, an Diognet, v. Hollenbcrg. (Ztschr. f. d. ges. kath. Thcol. VI. 2.) Ldbe, das Dienstbotenwescn. (Land- wirthsch. Dorfzkg. 44.) Scherr, Gesch. d. engl. Literatur. (At lantis 20.) Wolfs, d. Ackerbau. (N. landwirthsch. Stg. 10.) Winckelmann, Wandkarte v. Europa. (Schulbl. d. evang. Seminare Schles. 5.) — Wandkarte d. preuß. Staates. (Ebend.) Dittmar, d. Geschichte der Welt. (Ebd.) Hartmann, Briefsteller. (Ebend.) N i ch t a m t l l Zur Frage über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Titcl- anSgabcn. Es ist in diesen Blättern bereits der Streitfall zwischen Herren I. S. Meyer und Robert Kitt ler in Hamburg zur Sprache gekommen, von welchen der letztere sich erlaubt hatte, eine Partie Exemplare von verschiedenen Werken, die ec aus dem Blatt'schen Concurs erkauft hatte, nachdem schon früher das Verlagsrecht mit andern Exemplaren von Herrn Meyer ersteigert worden war, mit neuen Titeln und Umschlägen versehen, als sogenannte Titelaus gaben in Verkehr zu bringen. Der hiesige Magistrat weigerte sich anfangs, die gebetene Beschlagnahme zu verfügen, es ist jedoch das von ihm eingcschlagene Verfahren durch das Ministerium des In nern cassirt und angcocdnct worden, die in Frage stehenden Werke der ersten Abthcilung des hiesigen Sachverständigen-Vereins zur Be antwortung der beiden Fragen vorzulegen: 1) ob die Werke selbst oder 2) ob wenigstens die Titelblätter unter den Begriff des Nach drucks im Sinne des Gesetzes zu stellen seien. In dessen Folge ist das erforderte Gutachten unter dem 27. Au gust d. I. erstattet, und in demselben die Frage so gründlich erörtert und so klar dargestellt worden, daß die Veröffentlichung desselben um so mehr als eine Pflicht gegen den deutschen Buchhandel anzu- sehen sein dürfte, als in Leipzig noch Niemand sich veranlaßt gesehen hat, der Heydemann'schen Sammlung von Gutachten des Berliner Sachverständigen-Vereins eine ähnliche gegenüberzustellen. Die Redaction. Gutachten. Der ersten Section des Sachverständigen-Vereins für literarisches Eigenlhum ist von dem Stadtrathe ein Gutachten abverlangt worden, über die Frage: „ob die Druckschrift sub 6. — die Kittler'sche Ausgabe der Lieder eines Schatzgräbers, von Moritz Deutsch — in Vergleich mit dem Werke sub ö. — die erste I. S. Meyer'sche Originalausgabe desselben Werkes — oder wenigstens die Titelblätter derselben als widerrechtlicher Nachdruck anzu sehen?" cher Theil. Der Buchhändler I. S. Meyer aus Hamburg hat durch, in Ab schrift den Acten beigefügtes Zeugniß des Kbnigl. Dänischen Notar Johann Friedrich Nicolaus Heidt zu Altona nachzuweisen gesucht, daß er in öffentlicher Auction zu Altona aus der Concursmaffe des Buch händlers G. Blatt daselbst durch eine dritte Person das Werk: „Deutsch, M., Lieder eines Schatzgräbers. Dichtungen. 8. Altona, 1847, mit dem Verlagsrechte" öffentlich gekauft habe. Dieß ist geschehen am 6. October 1851. Ob diese Thatsache hinreichend dargcthan sei, hat der Sachverstän digen-Verein nicht zu untersuchen, so wenig wie, ob das Verlagsrecht an dem erwähnten Werke ohne Weiteres und ohne Bezugnahme auf etwaige dritte Personen hat veräußert werden können. Auch fehlt eine durch Vorlegung eines Vcrlagscontractes festzustellende Bezeichnung des Umfangs des angeblichen Verlagsrechtes. Doch darf der Verein nach den Vorlagen voraussetzen, daß I. S. Meyer eine Anzahl von Erempla- rcn der erwähnten Werke mit dem Verlagsrechte käuflich auf rechtlichem Wege erworben habe. Besagter I. S. Mever hat nun gegen den Buchhändler Robert Kittler in Hamburg die Beschuldigung ausgesprochen, daß derselbe obi ges Werk nachgedruckt habe. Die Beilage sub S. ist das von I. S. Meyer angeblich mit Verlagsrecht erstandene Werk, die Beilage sub 6. der von R. Kittler angeblich veranstaltete Nachdruck. Bei genauem Vergleiche beider Werke mit einander stellt sich zu nächst die Thatsache heraus, daß dieselben vom ersten Worte der Vor rede bis zu dem letzten Blatte, welches auf der Rückseite nur die Worte: Druck von Gustav Esch enthält, und mit Einschluß des vor dem Haupttitel stehenden Schmutz titels vollkommen übereinstimmen, nicht blos in Bezug auf den Inhalt, sondern auch in typographischer Hinsicht, so daß im höchsten Grade wahrscheinlich ist, daß diese beiden Bücher von demselben Drucksatze abgezogen worden sind. Dagegen weichen beide Werke von einander dadurch ab, a) daß die Haupttitelblätter beider Werke und d) daß die Umschläge beider Werke, sowohl was den Inhalt, als was die typopraphische Ausstattung be trifft, von einander verschieden sind. Gegenüber diesen Thatsachen wird nun der Sachverständigen-Ver- ein folgende Fragen zu beantworten haben: 1) ob das Werk «ub 0., abgesehen von Haupttitel und Umschlag, als ein Nachdruck des Werkes suli 8. zu bezeichnen sei? und 2) ob die abweichenden Blätter des Werkes sud 6. als Nach druck der entsprechenden Blätter des Werkes sub S. zu be trachten, und zwar als Nachdruck im Sinne des Gesetzes vom 22. Februar 1844.
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