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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1870
- Sprache
- Deutsch
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1836 Fertige Bücher u. s. w. 122, 31. Mai. Abgeordneter von Hennig: Ich bitte um Abstimmung. Abgeordneter von Bcrnnth: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß der Herr Abgeordnete LaSkcr nur beantragt hat, seine neue Fassung an Stelle des ersten Satzes des ersten Alineas zu setzen. Daraus würde folgen, daß der Herr Abgeordnete LaSker den zweiten Satz des ersten AlineaS nicht gestrichen wissen will und dieser daber noch zur Ab stimmung kommen mühte. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Antrag des Abgeordneten LaSkcr lautet wörtlich: „zu 8- 33. den ersten Satz wie folgt zu fassen". Ich habe das so verstanden, daß sich das auf den ersten Absatz beziehen soll; wenn cS sich aber nur auf den ersten Satz beziehen soll, dann würde der übrige Thcil des ersten Absatzes der Cominisio» stehe» bleiben. Ist das die Meinung des Herr» Abgeordnete» LaSker? (Zustimmung des Abgeordneten LaSkcr.) Dann würde jetzt der ganze Paragraph in folgender Gestalt zur Ab stimmung kommen: In allen Staaten des Norddeutschen Bundes sollen aus Ge lehrten, Schriftstellern, Buchhändlern und anderen geeigneten Personen Sachvcrständigcnvercine gebildet werde», wclcl e auf Er fordern des Richters Gutachten über die an sie gerichteten Fragen abzngeben verpflichtet sind. ES bleibt de» einzelnen Staaten überlassen, sich zu diesem Behusc an andere Staaten des Nord deutschen Bundes anznschlicßcn, oder auch mit denselben sich zur Bildung gemeinschaftlicher Sachvcrständigcnvercine zu verbinden. Die Sachvcrständigcnvcreine sind befugt, auf Anrufen der Bc- theiligtcn über streitige Entschädigungsansprüche und die Ein ziehung »ach Maßgabe des 8- 22. als Schiedsrichter zu verhan deln und zu entscheiden. Das Bundeskanzler-Amt erläßt die Instruction über die Zu sammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen- vcrcrnc. Diejenigen Herren, welche also dem ganzen Paragraphen nach dem Ergebniß der einzelnen Abstimmungen ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit des Hauses. — Schluß in nächster Nummer. — Aufforderung zu einer Eingabe an das Bundeskanzler- Amt — Dramen-Verlag betreffend. Bereits in Nr. 84 d. Bl. haben wir darauf aufmerksam ge macht, der Gesetzentwurf über Urheberrecht enthalte einen Passus, die Ucbcrsctzung von dramatischen Werken betreffend, welcher in der Praxis nicht durchführbar sei. Die dritte Lesung ist inzwischen geschehen und §. 6., Schuh vou Ucbersetzungcn betreffend, lautet im dritten Absatz wörtlich: Bei dramatischen Werken muß die llebersetznug innerhalb sechs Monaten, .von. Tage der Veröffentlichung de« Originals an gerechnet, vollständig erschienen sein. In den Reihen der dramatischen Schriftsteller, die als Petenten um Tantiämc ausgetreten sind und nun zur Wahrung des Prinzipes mit der Bildung einer Genossenschaft dramatischer Autoren und Componisten, einer der Pariser 8oeiät6 cle« nutourn Hochgebildeten Association, an der auch die Verleger als Rechtsnachfolger theil- zunchmen aufgcfordert werden sollen, sich befassen, wird eine Ein gabe au das Bundeskanzler-Amt vorbereitet, um auf die Undurchführbarkeit obiger Vorschrift hinzuweisen. Die geehrten Herren Verleger von Dramen, denen eine Verwerthuug derselben in Ucbersetzungcn wüuschenswcrth erscheint und die weder ihre Interessen noch die ihrer Autoren geschädigt sehen wollen, werden hierdurch ausgcsordert, ihre Zustimmung der Redaction dieses Blattes bis zum 15. Juni anzuzeigeu. Bei dem offenkundigen Mangel an Interesse der Bühncndirec- tioncn für Neuheiten, die nirgends aufgeführt worden, und bei der Seltenheit des Falles, daß sich der praktische Erfolg eines dramatischen Werkes binnen Jahresfrist zeigt — werden doch Publicationen dieser Art erst meistens nach geschehenem Bühncnrundgange gekauft —, ist cs Pflicht der Bethciligten zu remonstrircn, ehe es zu spät wird, daß die Bestimmung von scchsmonatlicher Frist für Uebcrsetzungen dra matischer Werke kein Schutz, sondern eine Schädigung der Autorcn-Jntcresscn und ihrer Rechtsnachfolger sei. Miscellen. Am 24. Mai ist in Karlsruhe eine Convention zwischen Baden und Italien, den Schuh der Urheberrechte an literarischen Er zeugnissen und Kunstwerken betreffend, unterzeichnet worden. Frankfurt a. M., 25. Mai. Der Verfolg der Brentano- Birckenstock'schen Kupferstich-Versteigerung war ein sehr günstiger- Für die herrlichen 226 Blätter von Marc. Anton. Rai- mondi wurden an 123,000 fl. erlöst. Für den Bachanal mit dem pri- apischen Opfer zahlte Hr. Posonyi aus Wien den höchsten Preis mit 7100 fl. Der Parnaß ging weg mit 2500 fl., Dido mit 2151 fl., Ur- thcil des Paris mit 1700 fl. Die sogenannten kl. Heiligen erhielten: St. Michel 801 fl., die Jungfrau 659 fl., St. Lucie 480 fl., Erzengel Gabriel 420 fl.; Der Mann mit den beiden Trompetenbläsern 901 fl., Merkur nach Rafael 870 fl., Die Frauen mit dem Halbmond 810 fl., Orpheus u. Eurydice 750 fl., Gott den Noah die Arche bauen heißend 4020 fl., Der bethlchemitische Kindcrmord 3581 fl., Das Abendmahl nach Rafael 3360 fl., Die Jungfrau am Palmbaum 1790 fl.. St. Cäcilia, auch die heilige Felicitas genannt, 1000 fl., die andere Caccilia 1310 fl., das unbeschreiblich schöne Blatt Ti- tian's Aretino 5340 fl., (ebenfalls an Hrn. Posonyi aus Wien). Die „Kletterer", die beim Bad überraschten Krieger von Michel Angelo, worin uns sein Carton gegen das Concurrenzwerk Leonardo da Vinci's erhalten ist, und „Die drei Sänger" verblieben Hrn. Hollo- way aus London für 4401 fl. und 4000 fl.; „Die Poesie" und „Die Pest" wurden von Hrn. Amslcr aus Berlin mit 2700 fl. und 2000 fl. ersteigert; „Die Theologie" von Hrn. Colnaghi aus London mit 1900 fl. Das Städel'sche Institut kaufte nur drei Blätter: „Jüng ling und die Nymphe von Amor verfolgt", „Die am Waldsaume Knieende", und „Papst Adrian" zu 411 fl., 425 fl., und 368 fl. — Die anwesenden Kunsthändler und Kunstfreunde, welche aus Paris, London u. s. w. kamen, waren darin einstimmig, daß solche Preise selten oder wohl noch nicht bezahlt worden seien. Die ganze Samm lung, 3537 Nummern, war auf 80,000 fl. geschätzt und es sind Wohl au 200,000 fl. erlöst worden. Das Resultat haben die Brcntano'- schcu Erben einzig und allein der Umsicht, Gewandtheit und tüchtigen Führung des Hrn. Prestel zu verdanken. Nachdem das vom Reichstag berathene Gesetz zum Schutze des literarischen Eigcnthums vom Bundesrathc angenommen worden ist, wird demnächst ein Werk unter dem Titel „Die Gesetz gebung des Norddeutschen Bundes betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken" vom Geh. Obcrpostrath I)r. O. Da mb ach im Ver lage von Hrn. Adolph Enslin in Berlin erscheinen. Dasselbe wird den Text des neuen Gesetzes mit einem praktischen Commentar für Buchhändler, Schriftsteller und Richter enthalten. Personalnachrichten. Herrn Hermann Giesecke, Mitinhaber der Firma Giesecke L Devrient hier, ist von dem Könige von Sachsen das Ritterkreuz des Albrechtsordens verliehen worden. Am 26. Mai verschied nach langen, schweren Leiden Herr Adolph Hofmeister, Mitbesitzer der Musikalienhandlung von Friedrich Hofmeister in Leipzig. Briefwechsel. Herrn C. W. B. in W. — Bevor uns der fragliche „Ausruf" zur Einsicht vorliegt, können wir uns darüber nicht erklären, ob sich derselbe zur Ausnahme in den Nichtamtlichen Thcil des Börsenblattes eignet, oder nicht. An unsrem Entgegenkommen soll es Ihrer Sache wenigstens nicht fehlen.
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