Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1870
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- 1870-05-31
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- 31.05.1870
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Jfk 122, 31. Mai. 1835 Nichtamtlicher Theil. urthcilcn haben. Denn treten nicht immer dieselben Personen aul, die sich allmählich daran gewöhnen, nach einer bestimmten Schablone ihr Ur- thcil abzugeben, dann sind es verschiedene Personen, die mitten aus dem Leben hergenommen und vor die Bcurtheilung der Sache gestellt sind. Das ist der Grundsatz, der uns geleitet hat bei der Einführung der Schwur gerichte, und ich glaube, derselbe Grundsatz must auch hier angenommen werden, wenn man eine Verbesserung einsühren will. Ich habe auch schon die Gründe auScinandcraesetzt, weshalb ich außer Stande war, hier einen Antrag einzubringc»; ich glaube aber, daß in Zukunft nicht bloß bei die ser, sondern auch bei verschiedenen anderen Materien, ähnliche Einrich tungen getrosten werden müßten. Ich halte das für ganz unzweifelhaft; für bestimmend für eine Rechtspflege der Zukunft. Aber hier diesen ver alteten Zopf der Sachvcrstäiidigenvcrcine wieder aufzunchmcn und beizu behalten, daS Halle ich für falsch. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, eventuell, wenn Sie nämlich meinem Anträge auf Streichung der beiden Paragraphen nicht zustimmen sollten, wenigstens den 8. 32. in der Fassung dcS Amendement dcö Abgeordneten LaSkcr anzunchmcn, und dann den 8. 33. vollständig zu streichen. Dadurch würde allenfalls auch erreicht sein, was ich zu erreichen wünschte. Vice-Präsident von Bennigsen: Es hat sich Niemand weiter zum Wort gemeldet. Wenn Jemand sich noch zum Worte melden sollte — (der Abgeordnete von Luck bittet umS Wort) dann muß ich erst noch einen Schlußantrag zur Abstimmung bringen. (Abgeordneter von Luck: Dann verzichte ich.) Der Abgeordnete von Luck hat aufs Wort verzichtet. Dann schließe ich die DiScussio». Der Herr Referent hat nach dem Schlüsse daS Wort. Berichterstatter Abgeordneter Wehrenpfenni g: Auch ich wünsche, daß die hier vertretenen beiden Richtungen ein Compromiß in dieser nach dem 8. 18. wichtigsten Frage schließen mögen. Ich kann aber das Com- proiniß nicht darin sehe», worin cö der Abgeordnete von Henniz gefunden hat, daß Sic nämlich den 8. 32. annchme», nach der Laskerschen Fassung und den 8. 33. streichen, sondern daß Sic nun auch den 8. 33., wie ja auch der Abgeordnete LaSker es Ihnen angcrathc» hat, in der von ihm vorgcschlagcncn Fassung annchincn. Wenn Sic nämlich daö Letztere unter lassen, so würden Sic allerdings gänzlich die Anschauungen des Herrn von Hcnnig realisirt haben, aber nicht die des Herrn Abgeordneten Laskcr. Ich bitte Sic also, in Ucbercinstimmung mit Herrn von Luck, wenn Sic nach Herrn LaSkcr'S Vorschlag dieses letzte gestrichen haben, was sich hier noch in der Regierungsvorlage von Beschränkungen erhalten hat, daß nämlich der Richter verpflichtet sein soll, ein Gutachten einzuziehcn über die Frage der Höhe der Entschädigung; wenn Sie also den Richter vollständig selb ständig gestellt haben über diesen Vereinen, wenn Sie ferner mit dem Ab geordneten LaSker ihm das Recht gegeben haben, zu wählen entweder zwi lchen anderen Sachverständigen oder aber diese Vereine zu nehmen — dann glaube ich, meine Herren, tonnen Sie wohl mit gutem Gewissen daö Com- promiß annehmcn. Sie dürfen auf der anderen Seite nicht vergessen, daß die Kreise der Künstler, Gelehrten u. s. w., die ja viel mehr verlangen als daS, was das Gesetz ihnen gibt, und meiner Meinung nach mit Recht ihnen nur gibt, umgekehrt wieder sagen, solche technische Fragen, wie sic da Vorkommen, kann der Richter nicht bcurtheilen, er kommt zu wenig in die Lage, Nachdrucksfälle zu bcurtheilen; und Sie dürfen doch auch nicht vergessen, allwissend ist ja der Richter auch nicht. Ich bitte Sic dringend, dieses Compromiß, daö der Abgeordnete Laster vorgcschlagen hat, anzunchmcn. Vicc-Präsidcut von Bennigsen: Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort der Abgeordnete LaSker. Abgeordneter LaSker: Um Mißverständnissen vorzubcugcn muß ich erwähnen, und zwar so gut eö in der Form einer persönlichen Bemerkung geht, daß ich dieses Compromiß nicht vorgeschlagen, auch überhaupt die Sachvcrständigcnvercinc nicht befürwortet, sondern nur Anträge cingcbracht habe, welche eventuell den Vereinen die richtige Stellung zuwciscn sollen. Vice-Präsident von Bennigsen; Wir kommen zur Abstimmung über die 88. 28., 32. und 33., zunächst über den 8. 28., getrennt nach seinen beiden Absätzen. Zu dem ersten Absatz liegt vor der Antrag des Abge ordneten vr. Bähr: statt des Wortes „Entschädigungsanspruch" zu setzen Anspruch auf Entschädigung und Vernichtung von Nachdrucks-Exem plaren re.; Ich werde also erst den Absatz 1 zur Abstimmung bringen in der Form, daß der Antrag als eventuelles Amendement zunächst erledigt und dann abgestimnit wird über den Absatz 1 selbst mit oder ohne daö Amendement. Der Abgeordnete De. Bähr hat das Wort. Abgeordneter l>r. Bähr: In der Voraussicht, daß der Absatz 2 bei der Abstimmung ganz fallen wird, ziehe ich meine Anträge zu 8. 28. zurück. Vice-Präsident von Bennigsen: ES ist also der Antrag Bähr zu rückgezogen, und wenn ich recht verstehe nicht bloß zum ersten, sondern auch zum zweiten Absatz des 8. 28. Bei diesem Paragraphen würden also nur vorlicgen die Anträge der Abgeordneten Lr. Endemann und LaSker zu Absatz 2, welche beide diesen Absatz 2 gestrichen wissen wollen, cs würde also die Abstimmung über diese beiden Anträge dadurch erreicht werden, daß über den Absatz selbst abgestimmt wird. Falls der Absatz 2 vom Hause ge strichen wird, würde ich bei 8- 33. nach dem weitergchendcn Anträge dcS Abgeordneten LaSker den von ihm proponiten neuen Absatz zwischen dem ersten und zweiten Absätze in der von ihm vorgeschlagenen Fassung zur Abstimmung bringen. Mit dieser Form der Abstimmung sind die Herren einverstanden. Ich frage also zunächst, ob der erste Absatz des 8- 28. angenommen werden soll und ersuche diejenigen Herren, welche denselben nach der Vorlage des Bundespräsidiums annehmcn wollen, aufzustchen. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit. Dann ersuche ich diejenigen Herren, sich zu erheben, welche den zweiten Absatz des 8. 28. nach der Vorlage des Bundcspräsidiums annehmen wolle». (Geschieht.) DaS ist nach übereinstimmender Ansicht des Bureaus die Minderheit. Dann würden wir übergehen zur Abstimmung über 8- 32. Zu diesem Paragraphen hat der Abgeordnete Or. Bähr eine andere Fassung vorge schlagen, und zu dieser anderen Fassung der Abgeordnete LaSker ein Unter amendement gestellt. Ich würde dieses Unteramendemcnt Laskcr zunächst zur Abstimmung bringen, dann die vorgeschlagenc Fassung des Abgeordneten Or. Bähr mit oder ohne dieses Amendement, und endlich, wenn der Antrag Bähr abgelehnt werden sollte, würde ich den Vorschlag der Vorlage zur Abstimmung bringen. — Damit sind die Herren einverstanden. DaS Unteramendemcnt dcö Herrn Laskcr zu dem Amendement Bähr lautet, am Schluß des Antrags Bähr zu sagen: „so ist der Richter befugt, das Gutachten Sachverständiger cin- zuholcn." Diejenigen Herren, die so beschließen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Daö ist die Mehrheit. Eö würde also jetzt das Amendement des Abgeordneten Bähr, welches ich hiermit zur Abstimmung bringe, lauten, an Stelle des 8- 32. der Re gierungsvorlage zu setzen: „Sind technische Fragen, von welchen der Thatbestand des Nach drucks oder der Betrag des Schadens oder der Bereicherung ab- hängt, zweifelhaft oder streitig, so ist der Richter befugt, das Gutachten Sachverständiger ciuzuhvlcn-" Diejenigen Herren, welche an Stelle der Regierungsvorlage so beschließen wollen, bitte ich auszustehen. (Geschieht.) DaS ist von der Mehrheit angenommen. Jetzt gehen wir zu 8. 33. über. Da liegen nun die beiden Amende ments des Abgeordneten LaSker vor, dem ersten Absatz eine andere Fassung zu geben, und zwischen Absatz 1 und 2 einen Absatz ne» einzuschiebc». Ich werde zunächst die anderweitige Fassung des Abgeordneten Laskcr zu Absatz 1 zur Abstimmung bringen; wird dieselbe abgclchnt, den Absatz 1 nach dem Vorschläge der Commission, dann den besonderen Absatz, welchen der Abgeordnete Laster zwischen Absatz 1 und 2 neu vorgcschlagen hat, daun den Absatz 3 und endlich de» ganzen Paragraphen, wenn darüber noch eine Abstimmung verlangt werden sollte. Die von Herrn LaSker an Stelle des ersten Absatzes vorgeschlagene Fassung lautet: In allen Staaten des Norddeutschen Bundes sollen aus Ge lehrten, Schriftstellern, Buchhändlern und anderen geeigneten Personen Sachvcrständigenvereine gebildet werden, welche auf Erfordern des Richters Gutachten über die an sie gerichteten Fragen abzugcbcn verpflichtet sind. Diejenigen Herren, welche so beschließen wollen, bitte ich aufzustchen. (Geschieht.) DaS ist die Mehrheit des Hauses. Als zweiten Absatz dieses Paragraphen schlägt Herr LaSker nach dem handschriftlichen Amendement Folgendes vor: „Die Sachvcrständigenvereine sind befugt, auf Anrufen der Be- theiligtcn über streitige Entschädigungs-Ansprüche und die Ein ziehung nach Maßgabe des 8- 22. als Schiedsrichter zu ver handeln und zu entscheiden." Diejenigen Herren, welche diesen Absatz neu cinfügen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Daö ist ebenfalls die Mehrheit des Hauses. Der letzte Absatz ist nicht angegriffen, wenn also keine Abstimmung verlangt wird, so werde ich denselben als angenommen constatircn, und ebenso den ganzen Paragraphen, wenn keine Abstimmung verlangt wird. Der Abgeordnete von Hennig hat das Wort zur Geschäfts-Ordnung.
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