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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
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- Band
- 1870-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1870
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- Deutsch
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1834 Nichtamtlicher Thcil. ^ 122, 31. Mai. sichen, damit sie nicht zu ganz übertriebenen Anschauungen gelangen. Wenn nun hier förmliche Eollegien heracstellt werden sollen, welche dem Richter zur Seite stehen, und stets obligatorisch vernommen werden sollen, so wird dadurch, wie ich besürchte, leicht die Gerechtigkeit getrübt werden können. Es wird ausser dem sehr schwierig lein, die Sachverständigen - Eollegien so zusammen zu setzen, daß sic den Ansprüchen für alle Fälle genügen. Es kommt bald auf diese, bald aus jene Spccialilät des Verhältnisses an, und wenn nun immer dieselben Sachverständigen Zusammenwirken, so werben sich leicht Ansichten maßgebend machen, die kaum noch Anspruch haben, sachverständige zu sein. Ich würde diese Vereine, wie ich osten gestehe, am liebsten, in Ucbcrcinstimmung mit dem Abgeordneten von Hennig, ganz beseitigt sehen. Wollen Sic aber dieselbe» auf recht erhalten, dann bitte ich die Fälle, wann sie gehört werden sollen, doch etwas präciscr zu fassen, als dies in 8. 32. geschehen ist, der wiederum an der grösste» Unbestimmtheit leidet. Wenn cS dem Richter „zweifelhaft ist, ob ein Nachdruck versiegt", so soll er Sachverständige hören. Nun, meine Herren, es kann dem Richter aus vielen Gründen zweifelhaft erscheinen, ob ein Nachdruck versiegt; er kann z. B. nicht wisse», ob das Gesetz so oder so auszulegcn ist. Soll er da jedcSmal Sachverständige hören und fragen: „Sagt mir, was steht im Gesetze?" GS gibt gcdankcnträge Richter, welche nur gar zu gern dasjenige, was Gegen stand ihrer Bcurtbeilung sein soll, in ein BcwciSvcrfahrcn hinübcrspielen; die einen Rcchtsbcgrifs zu Beweis stellen und die Parteien sich abmühen lasse», BcwciSmaterial zu schassen, um dann schließlich aus dieser Grundlage ei» Er- kcnntiiisi zu geben. Diese Gcdankcnträghcit wollen wir doch wahrlich nicht fördern. Der Richter soll womöglich selbst urthcilcn; er soll seinen Berus nicht aus ein ihm zur Seite stehendes Collegium ablagcrn, das ihm wer weist was für Ansichten vorträgt. Ich möchte wohl wissen, was die Sachvcrständigenvcr- einc für ein Urtheil abgäbcn, wenn ihnen die Frage gestellt würde, über den Sinn des in voriger Sitzung angenommenen Paragraphen von „Abschriften, welche den Druck zu vertreten bestimmt sind". Ich glaube, es würden recht aben teuerliche Ansichten zu Tage treten. Deshalb bin ich der Ansicht, daß dem §. 32. die Fassung gegeben werden must, die ich vorgcschlagen habe. Ich bin auch mit der »och weiter gehenden Beschränkung des Abgeordneten Laster einverstanden und werde meinen Paragraphen nur eventuell aufrecht erhalten, wenn das Amendement Laskcr nicht angenommen werden sollte, werde aber zunächst für dieses stimmen. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Herr Bundescommissar hat daS Wort. Bundescommissar Geheimer Ober-Postrath llr. Dambach: Ich bin in einiger Verlegenheit, wie ich mich änstcrn soll, da die Herren glauben können, ich spreche pro ckomo, indem ich selbst seit einer langen Reihe von Jahren Mitglied des preußischen SachvcrständigenvercinS bin. Ich bin aber auch lange Zeit preußischer Richter gewesen und Sie werden mir daher zutraucn können, daß ich die Objektivität in dieser Beziehung mir bewahrt habe. Ich nehme nun keinen Anstand, zu erklären, daß die Sachvcrständigen- vercinc mit der Nachdrucksgesetzgcbung so innig verbunden sind, daß cS die allergrößte Schädigung wäre, wenn Sie dieselben auS dem Gesetze heranS- würfcn. Die Sachvcrständigenvercinc bestehen in dem größten Thcile von Norddcntschland, in Preußen, Sachsen und Sachsen-Weimar. Sie haben sich überall da wirklich bewährt und die Gerichtshöfe sind mit Vorliebe auf die Gutachten der Sachverständigcnvcreinc zurückgegangcn. Wenn Sie die Zahl der Gutachten der Sachverständigenvercine vergleichen mit der Zahl der Erkenntnisse, so ist es eine ganz verschwindende Zahl von Fällen, in denen die Richter nicht den sachverständigen Gutachten gefolgt wären; das hätten sie nickt gethan, wenn die Gutachten nicht wirklich gut ausgefallen wären. Die Sachverständigenvercine haben stets danach gestrebt, ihre Com- petcnz nicht zu erweitern; Rechtsfragen haben sie nie entschieden, und wenn also das Amendement Bähr namentlich im Auge hat die Beschränkung der Sachverständigenvercine auf technische Fragen, so ist das jetzt schon im vollsten Umfange ausrecht erhalten worden. Ich würde mich mit dem An träge Laster im Allgemeinen einverstanden erklären können, obwohl ich es, wie gesagt, nach meiner Ersahrung nicht gern thue, und zwar deshalb nicht gern, weil ich die Ersahrung gemacht habe in einer Reihe von Fällen, daß die Gutachten einzelner Sachverständiger doch auf diesem Gebiete oft recht mangelhaft auöfallcn. ES gehört in Nachdruckssachen eine große Kcnntniß des literarischen und buchhändlerischcn Verkehrs und der Wissen schaft dazu, um Gutachten abzugeben, die vollständig den Kern einer Sache wessen und diese verschiedenen Kcnntnissc findet man bei einem einzelnen Sachverständigen fast niemals zusammen, wohl aber in einem Collegium, welches aus verschiedenen Elementen, Gelehrten, Buchhändlern u. s. w. zusammengesetzt ist. Eine Gefahr aus den Sachvcrständigenvereinen für die richterliche Unabhängigkeit können Sie nicht schöpfen, denn der Richter ist ja vollkommen frei in seiner Ueberzeugung; er'hat die Sachverständigen und prüft ihr Gutachten. Ich würde daher allerdings priuoixnUter wün schen, daß die Vorschläge der Regierung beibehaltcn würden, eventuell würde ich mich zufrieden erklären müssen mit dem Anträge Laster. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Abgeordnete Or. Endemann hat das Wort. Abgeordneter Or. En de mann: Ich will zunächst mein Amendement zu 8- ^8., den Absatz 2 zu streichen, aufrecht erhalten. Die DiScussioir hat meinen Antrag hinlänglich gerechtfertigt. Von allen Seiten ist aner kannt worden, daß, so wie der Satz lautet, darin nichts anderes gefunden werden kann, als die Vcsugniß der Parteien, einen Sachvcrständigenvcrein zu compromittircn und das ist unnöthig. Soll damit das gesagt sein, was vom NegicrungStisch gewollt wird, daß die Sachverständigenvercine befugt sind, solche Erkenntnisse zu crthcile«, so muß ich den betreffenden Herren überlassen, diesen Gedanken an einer anderen Stelle in dieser Form einzu- reichcn. Ich bitte Sie also für die Streichung dieses zweiten Absatzes des 8. 28. selbst in dem Falle zu stimmen, wenn Sie zu 88- 32. und 33. die Sachverständigenvercine aufrecht erhalten wollen. Ich muß aber ferner er klären, daß ich zu 88- 32. und 33. auch nur für Streichung stimmen kann, nicht deshalb, weil ich die Sachverständigenvercine verkleinern möchte — ich kann mir denken, daß sie unter Umständen recht nützlich wirken, zumal wenn hervorragende Kräfte daran bethciligt sind. Aber nach meiner Mei nung liegt die gesunde Entwickelung auch solcher Vereine wesentlich darin, daß sic aus sich selbst herauswacksen. Ich halte cs nicht für gut, daß solche Vereine gleichsam unter der Aegide und Organisation der Regierung durch das ganze Land hin gebildet werden. Ich schrecke vor dem Gcdankcn zurück, dem Bundeskanzler-Amt eine neue Aufgabe zuzumuthen, nämlich durch ganz Norddcntschland für die Organisation solcher Vereine zu sorgen. Das ist keine kleine Aufgabe, und ich glaube nicht, daß es das Gesunde ist, solche technische Vereine für gewisse Kreise von oben herunter zu organisiren. Denn die nothwcndigc Folge würde sein, daß, wie die Vereine für Autoren und Verleger von der Staatsgewalt verlangt werden, sie später von andern Kreise» verlangt werden. Geschähe das, so wüßte ich nicht, wie ich cs ab- lehncn sollte, wenn verlangt würde, das Bundeskanzler-Amt solle land- wirthschaftliche Vereine, Handclsvereine u. s. w. constituircn. Deshalb werde ich priiuo Iooc> für Streichung stimmen Vice-Präsident von Bennigsen: Der Abgeordnete von Hennig hat das Wort. Abgeordneter von Hennig: Meine Herren, ich wollte nur noch hcrvorheben, daß der Herr Abgeordnete von Luck sich zwar für die Bei behaltung der Sachverständigenvercine ausgesprochen, daß er aber Gründe für seine Ansicht nicht angeführt hat, daß» der Herr Vertreter der Bundes regierungen selbst anerkannt hat, daß sein Standpunkt als ein befangener betrachtet werden könne, weil er selbst Mitglied eines SachverstLndigenver- einS sei. Ich muß aber trotzdem doch eine Thatsache sehr betonen: Der jenige, der in einem solchen Vereine wirkt, kann ja ganz außerordentlich Tüchtiges leisten; nichtsdestoweniger aber wird er gerade, wenn er Tüchtiges leistet, dadurch immer aber präoccupirt für die Wirksamkeit des ganzen Ver eins und wird dieselbe für eine ganz außerordentlich günstige halten, auch wenn das gar nicht der Fall ist. Ich kann Ihnen versichern, daß Klagen über die Urtheile der Sachvcrständigenvercinc viel allgemeiner sind, als der Herr RegierungScommissar zu glauben scheint. Wie gesagt, ich will nicht Beispiele wiederholen; eins habe ich hier ohne Namen bereits angeführt; aber cs ist ja zu unangenehm, solche Sachen öffentlich in einer Versamm lung vorzutragen, und darum will ich es nicht thun. Aber, meine Herren, die Klagen sind ganz außerordentlich groß, und ich kann meinerseits gar nicht einsehen, warum man hier gerade, bei dieser Gelegenheit, besondere Vereine gründen will. Ich will ;a zngeben, daß daö Urtheil über diese Fragen im Allgemeinen schwieriger sein mag, als das Urtheil der Sach verständigen in den meisten anderen Fällen. Nichtsdestoweniger wird doch auch der Herr Bundescommissar nicht leugnen können, daß cs einzelne Personen ganz unzweifelhaft gibt, die allein im Stande sind, über der gleichen Dinge zu urthcilcn, und dann komme ich wieder auf mein Argu ment von vorhin zurück. Es kommt bei allen Prozessen, meiner Meinung nach, darauf an, die ganze Rechtsprechung so einzurichten, daß Derjenige, der vcrurtheilt wird, auch — innerlich wenigstens — zugcstchen muß, daß er mit Recht vcrurtheilt sei. Das kann aber meiner Meinung nach nur dann geschehen, wenn er im Stande ist, einen Sachverständigen zu berufen. Dann allein wird er sich zugestehen müssen, wenn ihm Unrecht gegeben worden ist, daß er wirklich Unrecht habe. Wenn aber Sachverständigenvercine, besonders für diese Fälle eingerichtete Corporationen, vorhanden sind, dann wird er niemals einsehen, daß er mit Recht vcrurtheilt ist, weil es eben nicht Personen sind, von welchen ein Thcil wenigstens von ihm selbst in Vorschlag gebracht sind. Ich kann also nicht einsehen, warum man auf einmal auf diesem — ich kann es nicht anders nennen, als — alten Zopf der Sachverständigen»««»! basiren will. Ich habe schon angeführt, was nach meiner Ansicht das einzig Rich tige ist, und was auch wohl die Ursache der Gründung dieser Sachver ständigenvereine gewesen sein mag, — nämlich, daß man sich sagte, diese Materien seien so schwierig zu bcurthcilen, daß die meisten Richter nicht im Stande sein würden, ohne Hilfe von Sachverständigen ein richtiges Urtheil darüber zu fassen. Nun behaupte ich aber, daß die einzige Art und Weise, wie dem Uebelstande abgeholfen werden kann, niemals geschehen kann durch einen Sachverständigen»««», sondern dadurch, daß man Sach verständige zusammenbcruft, die als Geschworene über die Thatfrage zu
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