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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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zuerst am 30. Juni 1740 erscheinen unter dem Titel: „Berlini sche Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen." Auch diese Zeitung eristirt heutigen Tages noch und ist die bekannte „Haude und Spenersche". Sie erschien anfänglich in Quart und trug als Vignette den gekrönten preußischen Adler mit einem Palmenzweig in der Klaue, über der Erdkugel schwebend, ans welche er, vornehmlich auf das besonders bezcichnete Berlin, offene Bücher hcrabstreut; darunter stand der Wahlsprnch: „Wahrheit und Freiheit." Friedrich benutzte die „Berlinischen Nachrichten", um über kleine Begebenheiten, welche dieAusmerksamkcil dcrHauptftadt erreg ten, eine Art von Nechenschaft zu geben und in politischen und militärischen Angelegenheiten sich gegen die Angriffe und Entstel lungen anderer Blätter vertreten zu lassen. Allein das Interesse des großen Königs für seine Zeitung, vermuthlich weil sie ihm das nicht geleistet, was er sich von ihr versprochen, ließ schon wenige Jahre nach seiner Thronbesteigung nach. Auch befahl er „ wegen Mißbrauchs der Preßfreiheit" für die Zeitungen die Censur des Cabiuctsministeriums. Ucbcrdics mußten die „Berlinischen Nach richten" ihren Wahlspruch „Wahrheit und Freiheit" gegen die noch jebt übliche Vignette, nämlich den preußischen Adler mit der In schrift „Mit Königlicher Freiheit" aufgeben. Es scheint sogar eine förmliche Verachtung gegen die Zeitungen in ihm Platz ge griffen zu haben, wie jene crsundcnen Nachrichten beweisen, die er in die Berliner Zeitungen cinrücken ließ, und die nichts als plumpe, nach dem Wachtstubenwitz seines königlichen Vaters schmeckende Zcitungsspäße waren, denen keinerlei politische Absicht zum Grunde liegen konnte. Hieraus erklärt es sich, warum die Berliner Zei tungen hinter der großen geistigen Bewegung, welche der König in seinem Volke hcrvvrricf, zurückblieben. (Duucker's Sonntagsblatt.) .Zinn Nachdrucksgcsetz. In Nr. 70 d. Bl. sind einige Bedenken gegen die Abfassung des §. 49. geäußert, welche in Nr. 78 d. Bl. widerlegt werden sollen. Der Einsender von Nr. 70 bittet statt aller Entgegnungen den Herrn —r., beide Artikel einem unbctheiligten Rechtsanwalt vorzulegen und dessen Ansicht in d. Bl. mitznthcilcn. Ich würde mich gern mit den Gründen in Nr. 78 beruhigen, wenn auzunehmcn wäre, daß in gcgebcucnFällcn die Gerichte nach dcrMeiuung in Nr. 78 entschieden. Die Gerichte halten sich aber an den Buchstaben des Gesetzes und urthcilen meistens so: „Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt; jedes Verbot muß möglichst eng begrenzt aufgcfaßt werden." Die bestimmte Abfassung des §. 49. läßt dem Richter gar keinen Zweifel, und nach §. 32. soll er doch nur im Fall des Zweifels Sach verständige zu Rath ziehen. Wenn die Sache nicht von so großer Wichtigkeit wäre, so könnte man denken, man wolle cs aus den Er folg ankommcn lassen; aber wenn erst das Gesetz einmal im Reichs tag durchgegangen ist mit Beibehaltung des §. 49., und wenn daun die Gerichte anders urthcilen als Hr. —r. in Nr. 78 vermuthet, dann ist es zu spät und Jahre lang werden wir diesen nach- thciligen §. 49. behalten. Misccllen. Aus Leipzig, 26. April berichtet die Deutsche Allgcm. Zei tung: „Gestern tagte hier auf Einladung des Vororts Wien der Ausschuß des Deutschen Journalistentags. Anwesend waren Vertreter von Zeitungen aus Wien, Berlin, Frankfurt a. M., Breslau, Leipzig. In vierstündiger Sitzung wurden Ort, Zeit und Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung berathen und festgesetzt. Diese wird in Frankfurt a. M. stattfinden und zwar Anfang Juli. Auf der Tagesordnung werden eine Reihe von Fragen wiedercrscheinen, welche zwar schon auf früheren Jourualisteutagen I mehr oder weniger eingehend verhandelt, aber ihrer Natur nach einer immer weitern Durchbrechung so fähig wie bedürftig sind. In erster Linie gehört dahin die Frage des Zeitungsnachdrucks, in Bezug auf welche, trotz des bis zum Juli wahrscheinlich zu Stande gekommenen vorläufigen gesetzgeberischen Abschlusses dieser Frage im Norddeut schen Bunde, ja vielleicht gerade deswegen, noch mancherlei theils einer zn versuchenden Einwirkung auf die oesterreichische und die süd deutschen Gesetzgebungen über diese Materie, theils der eigenen Selbstthätigkcit und dem Zusammenwirken der Vertreter des Jour nalismus zu thun übrig bleibt. Ferner soll die Frage wegen der Altersversorgung von Jouralisten, nachdem der frühere Plan der Begründung allgemeiner Veranstaltungen dafür sich bei wiederholter Prüfung als unausführbar erwiesen hat, jetzt von einer neuen Seite auf Grund mancher hoffnungsreichen Erfahrungen von denErfolgen localisirter Einrichtungen aus diesem Gebiete zur Erwägung gestellt werden. Materielle Erleichterungen des Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften, obgleich auch schon früher erstrebt, sollen neuer dings angeregt werden. Endlich wird auch eine partielle Statuten- revisiou vorgeschlagen, die namentlich in einem Punkte, die Zu sammensetzung des Journalistentags betreffend, einen prinzipiellen Charakter haben wird. . . ." Die diesjährige Versammlung süddeutscher Buchhand lungsgehilfen wird, wie wir vernehmen, in den Pfingsttagen zu Würzburg stattfinden. Es ist dies die erste derartige Versammlung auf bayerischem Boden und zählt das Comitö besonders auf starke Betheiligung der bayerischen College», welche auf den bisherigenVer- sammluugen stets nur spärlich vertreten waren. Die günstige Lage der Stadt gestattet überhaupt die Hoffnung, daß der Gehilfentag in Würzburg nicht hinter denen früherer Jahre Zurückbleiben werde. Als Vcrhandlungsgegcnftand soll besonders das Verhältniß des Un- terstützuugsvercins gegenüber den neueren Ansprüchen in Aussicht genommen sein. Pers onalnachrichten. In Chemnitz starb am 25. April nach langer Krankheit der we gen seines gemeinnützigen Strebens und seines tüchtigen persönlichen Charakters allgemein geschätzte frühere Buchhändler Robert Bin der. Wir entnehmen über den Verstorbenen dem Chemnitzer Tage blatt folgende biographische Notizen: „Hr. Robert Binder war gebo ren am 20. August 1808 in Naundorf bei Großenhain, woselbst sein Vater an einer Kattundruckerei betheiligt war. In Halle erlernte er den Buchhandel, hörte hierauf an der dortigen Universität einige Zeit philosophische und andere Vorlesungen und war dann längere Jahre in verschiedenen Buchhandlungen, unter anderm in Hildburg- Hausen bei Meyer sowie in Frankfurt a. M. thätig. In den dreißiger Jahren begründete erbeiRudolstadtcineFabrikzurBercitungvonBuch- druckerfarben, wurde aber in diesem Lande wegen angeblicher Betheili gung an demagogischen Studentenverbindungen in Untersuchung ge zogen, von Rudolstadt an die preußische Regierung ausgeliefert und in Berlin zu mehreren Jahren Festungshaft verurlheilt, von denen er ein Jahr in Magdeburg verbüßte. Während der Uutersuchungszeit etablirte er hier in Chemnitz Ausgang der dreißiger Jahre in Ge meinschaft mit dem Buchhändler F. W. Goedsche in Meißen unter der Firma Goedsche <L Co. eine (die jetzige Focke'sche) Buchhandlung und gründete das Sächsische Gewerbeblatt, später G. Wieck's Gewerbe zeitung. Im Jahre 1840 siedelte Binder nach Leipzig über, wo er eine Buchdruckerei, Buchhandlung und Kupferstecherei übernahm. Wegen seiner Betheiliguug an der politischen Bewegung des Jahres 1849 wurde er 1850 zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilt; 1859 ward er der in Waldheim verbüßten Haft entlassen. Nach seiner Rückkehr begründete er hier in Chemnitz die Deutsche Industrie- Zeitung."
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