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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1870
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- Deutsch
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1156 N 76, 4. April. Nichtamtlicher Thcil. ausnahmsweise VersügungSrccht des Staates über das Eigenthuin seiner Bürger. Sie selbst laus der Rechten) erkennen an, daß bei solchen aus nahmsweise» Wegnahmen nur das Wohl des Allgemeinen entscheidend ist und dass bei der Erpropriation eine volle Entschädigung geleistet werden muss. Ueberleaen Sie wohl, ob Sie hier nicht, indem Sic den Schriftsteller so in seinem Rechte.kürzen und sein Eigeuthum negiren, vor einem )u8 srnirwns des Volkes stehen, und ein solches aufrichten wollen, indem Sie so leichtfertig von dem Eigenthum der Schriftsteller reden, das nur deshalb nicht gelten soll, weil man dem Volke billige Bücher zu verschaffen bestrebt ist. Wir wollen und beanspruchen selbst kein ewiges Eigcnthum, wir wollen unS dieses aber auch nicht weiter kürzen lassen, als es bis jetzt ge schehen. Wir leiden das und geben uns zufrieden, weil wir wissen, dich wir bei der Frist von dreißig Jahren nicht eben großen Schaden erleiden. Ich habe in meinem Ihnen zugesandtcn flüchtigen Blatt nachgewiesen, wo her die dreißigjährige Frist entstanden ist, nämlich daher, daß die Formen der Ideen, die Bücher und Kunstwerke, nach dreißig Jahren veralten und meistens werthloS werden. Weil man also dem Schriftsteller nach dreißig Jahre» am wenigsten nimmt, darum sind dreißig Jahre fcstgestellt und nicht darum', weil sein Eigcnthum dem Volke gehört, oder dieses Eigen thum zur Beglückung des Volkes wcgdccretirt werden muß. Noch Eins, meine Herren, und dann will ich schließen: in einer Sache, die so neu und so unbekannt ist, über die seit Jahren die Meinungen so sehr gcthcilt sind, die erst durch den Abgeordnete» Or. Braun neu auf die Tagesordnung gekommen ist und natürlich mit einer wahren Leidenschaft beantwortet werden mußte auS den guten Gründen, weil durch ihn ein schwerer Eingriff in das Privat-Eigcnthum provocirt wurde, was sich Nie mand gutwillig gefallen läßt: in einer solchen Sache sollte denn doch das Hohe Haus vorsichtig sein und nicht ändern an dem, waö einmal besteht. Sic thnn, meine Herren, dann wenigstens kein Unrecht; ändern Sic aber, so thun Eie es entschieden. Präsident: Der Bundcöcommissar Geheime Postrath Do. Dambach hat das Wort. Bundeöcommissariuö Geheimer Ober-Postrath Or. Dambach: Meine Herren, ich will Ihre Aufmerksamkeit nicht lange in Anspruch nehmen. Nach den bedeutenden Rede», die wir heute gehört haben, will ich lediglich die Stellung der Bundcs-Negierungen und die mcinigc, den einzelnen Amen dements gegenüber zum Ausdruck bringen, damit die Herren wissen, was diesseits für Wünsche in dieser Beziehung gehegt werden. ES liegt vor das Amendement Braun: den ganzen Gesetzentwurf kn «ine Commission von 35 Mitglieder» zu verweisen. Ich glaube, mich über 'dieses Amendement jeder Acußcrung enthalten zu könne». Ich glaube der Stimmung deö Hohen Hauses über diesen Punkt völlig sicher zu sein. ES liegt dann vor das Amcndemet des Herrn Abgeordneten von Zchmcn: die 88- I., 3., und 8. hier zu bcrathcn, demnächst aber die Sache in die Commission zu verweise». Ich meines TheilS würde gegen diesen Antrag durchaus nichts zu erinnern haben. Es ist ja selbstverständlich, daß wir das ganze Gesetz von 74 Paragraphen hier nicht werden durchberathcn können; wenn eine Commission gebildet wird, die, wie der Herr Abgeordnete Wchrcnpsennig bereits hervorgchobcn hat, mit Eifer an die Sache hcran- aeht, so wird meines Erachtens cs durchaus nicht schwer werden, dieses Ge setz noch in dieser Session zu Stande zu bringen. Ich würde also mit diesem Amendement durchaus einverstanden sein. Waö den Antrag Wchrenpfcnnig betrifft: die 88- > und 3. auch in die Commission zu verweisen, so muß ich gestehen, ich halte dies redaktionell schon nicht für möglich; wir kämen sonst dahin, einen Beschluß zu fassen im 8. 8.: da» Recht des Autors wird während seiner Lebensdauer und auf 30 Jahre nach seinem Tode geschützt, während der 8. t das Recht deS Autors überhaupt erst feststellt. Dieser 8- l. würde also in der Lust schwe ben; ich glaube, schon dieö steht dem Antrag entgegen. Materiell ist die Sache nicht erheblich und ich möchte daher meines TheilS bitten, daß wir die 88- und 3. gleich mitnehmcn. Was die Fassung der Paragraphen betrifst, so bin ich bei 8. 1. völlig einverstanden mit der Fassung, die in den Anträgen des Abgeordneten Ste phani steht. ES unterscheidet sich die Fassung von der Regierungsvorlage durch das Wegfällen der Worte »ganz oder thcilwcise". Die Worte können Wegfällen, weil sie in einem später» Paragraphen sichen. Der ß. 3. unter scheidet sich in der Fassung de« Herrn Abgeordneten Stephani von der Re gierungsvorlage auch nur rcdactioncll und ich würde auch mit diesem An träge einverstanden >cin. Zu §. 8., dem Cardinalpunkt, liegen vor, außer der Regierungsvorlage, die beiden Amendements der Herren vr. Bähr und Duncker aus Einfüh rung der 40jährigeu Frist und das Amendement Wehrenpfennig ans Ein führung eventuell der 20jährigc» Frist. Ich würde bei diesem Punkte wirk lich glauben, Ihre Geduld zu ermüden, wenn ich noch einmal alle die Gründe recapitnlircn wollte, die für die Regierungsvorlage vorgebrachl sind. Ich kann mich meinerseits vollständig den Ausführungen des Herrn I4r. Wehrenpfennig anfchlicßen; sic sind meines Erachtens so überzeugend, daß ich glaube, der Stimmung des Hohen Hauses sicher zu sein, wenn ich bitte, die Regierungsvorlage bei diesem Punkt anzunehmen. Von allen anderen Punkten abgesehen, ist für mich das Entscheidende die Einheit der deut schen Gesetzgebung. Wir haben mit der 30jährigen Frist nichts Neues schassen wollen, die 30jährize Frist ist vielmehr eine mühsam und schwer erkaufte einheitliche deutsche Gesetzgebung, und diese einheitliche Gesetzgebung lassen Sie uns nicht aufgeben für Etwas, was wir nachher im Erfolg zu übersehen nicht im Stande sind. (Sehr richtig.) Ich räume Ihnen ja ein, wenn wir hier tabula rasa hätten, wenn wir heute die deutsche NachdruckSgcsetzgebung überhaupt ins Leben riefen, dann könnte man streiten, ob das englische System, ob die 30jährige Frist, ob die 20jähiige Frist das Richtige ist. Aber, meine Herren, darum handelt es sich nicht. ES handelt sich — ich wiederhole cs —Parum, ob wir die Gemeinschaft der deutsche» Gesetzgebung mit Oesterreich und Süd- dcutschland aufrecht erhalten wollen, oder ob wir sic für etwas Ungewisses dahin gehen wollen. Meine Herren, ich glaube, das gehört zu den nationalen Aufgaben des Hohen Reichstages, überall, wo eine solche Gemeinsamkeit des Ban des vorliegt, diese Gemeinsamkeit aufrecht zu erhalten, aber nicht, diese Ge meinsamkeit preiszugeben. Auf die praktischen Folgen, die eine solche Auf- gebung des gemeinsam deutschen Rechts Hervorrufen möchte, hat der Herr Abgeordnete vr. Wehrenpfennig bereits aufmerksam gemacht; ich will nur" noch einen Punkt hcrvorhcbcn. Der Herr Abgeordnete Duncker hat uns gesagt, die Süddeutschen würden Nachfolgen. Ja, meine Herren, das weiß ich nicht — das weiß auch der Abgeordnete Duncker nicht; aber eins weiß ich, daß in dem Augenblicke, wo Sic die Frist von 30 Jahren ändern, Sie das gemeinsame Band anfhebeu, und auf Jahre lang anfheben. Ob cs uns später gelingen wird, die Gemeinsamkeit wieder herzustellen, das wissen wir nicht. Ich bitte Sie mit Rücksicht darauf, lassen Sie uns das gemeinsame Band festhalten, und darum bitte ich Sie, acceptiren Sie die Frist bestimmung der Regierungsvorlage, die übrigens keineswegs vereinzelt dastcht, sondern die in Italien, Dänemark, Portugal und der Schweiz sich ebenfalls findet, die in Frankreich, wie schon erwähnt, noch weiter ausgedehnt ist und die in Rußland auf 50 Jahre sich crtendirt findet. Meine Herren, die Regierungsvorlage will ja den Schriftstellern keine größeren Rechte geben, als sie haben; Sic werden nur gebeten, nehmen Sic den Schriftstellern nichts, was sie seit 32 Jahren besitzen. — Die deutschen Schriftsteller haben zu einem großen Theilc den Ruhm Deutschlands mit schassen helfen; sic sind es wohl wcrth, daß Sie ihnen das, was sie mit dem Schweiße ihres Lebens erworben haben, nicht kürzen. Lassen Sie den Schriftstellern, ihren Wittwen und ihren Kindern das, was sie seit 32 Jahren besessen habe», und durch dessen Aufrcchterhaltung Sic zugleich das nationale Bewußtsein Deutschlands stärken. Aus diesen Gründen, meine Herren, bitte ich Sic, unter Ablehnung deö Antrages deö Abgeordneten Wehrenpfennig, der ja seinen Antrag überhaupt nur eventuell gestellt hat, und deö Antrages der Abgeordneten vr. Bähr und Duncker, bei diesem Punkte die Regierungs vorlage pure anzunehmcn. Präsident: Der Abgeordnete von Rochau hat das Wort. Abgeordneter von Rochau: Meine Herren, nach dem was wir aus dem Munde des Herrn BundescommissarS gehört haben, bleiben mir nur w'enigc Worte übrig. Die Gesetzesvorlage, mit welcher wir cs zu thun haben, ist uns angekündigt worden als eine Codification des bestehenden Rechtes. Die nächste Frage, die demnach an uns herantritt, ist die: wollen wir eine Codification des bestehenden Rechtes oder nicht. Und zweitens: ist die Codification der Vorlage in einer solchen Form und in einer solchen Com- position erfolgt, daß wir sic annehmcn können oder nicht? Meiner Meinung nach ist die Aufgabe, welche sich der Bundcsrath bei dieser Vor lage gestellt hat, im Wesentlichen gelöst. Es mögen mannigfache Uneben heiten in der Ausführung oder in der Zusammenstellung der uns vor gelegten Bestimmungen sein; im Ganzen aber, glaube ich, werden wir der Literatur und dem Buchhandel einen Dienst erweisen, wenn wir durch die Annahme dieser Vorlage die bestehenden Rechtsunglcichhciten in den ver schiedenen Gesetzgcbungsgcbieten Deutschlands ausglcichcn. Die entgegen gesetzte Meinung hat sich von verschiedenen Seiten her sehr ausführlich, sehr nachdrücklich und zum Thcil auch sehr scharssinnig geltend gemacht. Zu meinem Erstaunen aber hat sich diese entgegengesetzte Meinung bisher lediglich au eine Frage gehalten, die ich für keine Frage gehalten haben würde, bis wir den Beweis des Gcgcnthcils gehört haben, an die Frage nämlich der Schutzfrist. Meine Herren, mit welchen Gründen hat man die bis herigen Bestimmungen darüber angegriffen? Wo sind die Nachtheilc, die man nachgcwicscn hat, wo die Vorthcilc, welche eine Veränderung dieser Fristen mit sich bringen würde? Alle Welt ist mit diesen Fristen zufrieden, die Schriftsteller so gut wie die Verleger, und daß das Publicum darunter leidet, hat man wenigstens nicht wahrscheinlich zu machen gewußt. Von manchen Seiten ist behauptet worden, wir werden wohlfeilere Bücher erhalten, wenn wir die Schutzfristen abkürzcn; man hat erempli- ficirt auf Goethe und Schiller, die gar nicht hierher gehören, weil sie unter ganz erceptionellcn Schutzfristen standen. Ich halte ihnen entgegen andere
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