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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1870
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- 1870-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1870
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73, 31. März. Nichtamtlicher Theil. 1097 Band ist 1845 zum crstcn Male erschienen, und der Schutz würde nach 4(1 Jahren, also in, Jahre 1885 zu Ende sein. Bei demjenigen hochverehrten Schriftsteller, dessen Worte ich eben zu Gunsten der Abkürzung der Fristen verlesen habe, stellt sich in Bezug auf seine eigenen Werke die Sache wie folgt: Jacob Grimm, als der überlebende der beiden Brüder, die so viel Werke gemeinsam hcrgcstellt haben, starb im Jahre 1863; die Schutz frist für alle seine Werke würde also erst mit dem Jahre 1893 erlöschen, während die gesammelten Volksmärchen der Gebrüder Grimm, gewiß ein eckte« Volksbuch, schon im Jahre, 1812 erschienen sind; die Schutzfrist der selben würde also, salls unser Amendement angenommen werden sollte, mit dem Jahre 1873 erlöschen, wäbrcnd im andern Falle erst im Jahre 1893, sic also auch eine 81 jährige Schutzsrist genießen würde». Grimm's deutsche Grammatik endlich erschien von 1819 bis 1837, seine deutschen RcchtSaltcr- thümer im Jal»e 1828, sie würden also nach diesem Amendement gleichfalls im Jahre 1873 frei werden; die deutsche Mythologie erschien im Jahre 1835, die Schutzfrist würde nach nnö also im Jahre 1875 erlöschen, wäh rend nach dem Entwurf auch für alle diese Werke die Schutzfrist bis zum Jahre 1893 sich erstrecken würde, und auch bei diesen wissenschaftlichen Wer ken Halle ich ans den schon vorhin angeführten Gründen das Freiwerden gerade im Interesse des FortschritiS der Wissenschaft geboten, wir müssen auch hier die Nation unabhängig stellen von dem mehr oder minder großen Tact, welchen der ursprüngliche Verleger in der Herausgabe solcher Werke anwandtc; denn cS ist ja begreiflich, daß ein solches epochemachendes Werk wie Grimm's oder Bopp'S Grammatik in Folge des gerade vorzugsweise durch dasselbe hcrvorgcrufcncn Fortschritts der Wissenschaft selbst in gewissen Zeitabschnitten einer neuen Bearbeitung bedarf. Nun will ich die Nation nicht von dem Zufall abhängig machen, daß der von den Erben gewählte Herausgeber auch wirklich der richtige und berufene sei, cs muß auch da nach einer gewissen Frist sür die Wissenschaft die freie Cvncurrenz eintrcten können, daß jeder dazu Befähigte auch berechtigt ist, eine neue Ausgabe zu veranstalten, wie er berechtigt ist, de» Tcrt eines alten griechischen oder römischen Schriftstellers hcrauSzugcbcn. Nun, meine Herren, noch Beispiele einiger populären Dichter. Die Ge dichte unseres Uhland sind im Jahre 1815 zuerst erschienen, sic würden nach unsrem Amendement, da Uhland im Jahre 1862 gestorben ist, im Jahre 1872 Gemeingut der Nation werde», nach der Vorlage der Regierung aber erst im Jahre >892, sic würden also eine Schutzfrist von 77 Jahren ge nossen haben. (Hört!) Bei Heine, der in jüngere» Jahren gestorben ist, ist die Differenz nicht so bedeutend: Hcine's Buch der Lieder erschien im Jahre 1827, cs würde daher 1867 srci werden, da er bereits 1856 gestorben ist; das Verlagsrecht sür Heine nach der Gesetzvorlage würde aber doch erst im Jahre 1886 er löschen; das gibt immerhin für beide Dichter eine Difscrcrcnz von circa 20 Jahren. Nun, meine Herren, ich glaube, cS ist wahrlich nicht gleichgültig, ob derartige Werke, die gewiß nach ihrer ganzen Natur und nach der Auf nahme, die sic schon im Volke gefunden haben, geeignet sind so recht eigent lich Gemeingut der Nation zu werden, zwanzig Jahre früher oder später in diesen gemeinschaftlichen Besitz übergehen. (Große Unruhe.) Gegen eine Ermäßigung der Schutzfristen hat man nun endlich noch den Einwand angeführt, wir durchbrächen damit die Einheit der Gesetzge bung, wie sic thatsächlich in Deutschland bestehe, wir stellten gewisserma ßen mit dieser Aendcrnng eine neue Mainlinic her. Ja, meine Herren, das kann mich und meine Freunde sicherlich nicht altcrircn; wir tragen keine Verantwortung an dem Zustande, der leider in Deutschland herrscht, daß wir in diesem Parlamente nicht die einheitliche Nation vertreten sehen, son dern daß wir immer noch von nnsern Brüdern getrennt sind. Aber, meine Herren, in der Findung des rechten Weges in der Gesetzgebung darf uns das, glaube ich, nicht abhaltcn, und ich meine, auch die Herren, die jetzt in dieser Richtung plaidircn, haben früher nicht in dieser Weise plaidirt, son dern haben gesagt: laßt uns nur auf die richtige und beste Art Gesetze machen, dann wird man diese Gesetze auch im Süden acccptiren und wir vertrauen der Wucht der Thatsachen, daß das eintrcten werde. Nun, meine Herren, so glaube ich, wird die Sache auch hier gehen, wenn wir uns bei diesem Gesetze zu einer Abänderung der Fristen entschließen- Es würde ja das nur ein etwas umgekehrter Weg sein, als früher cingcschlagen ist. Meine Herren, im Jahre 1837, als Preußen seinen Gesetzentwurf machte mit Rücksicht auf den Bundestag, — stellte cs eine solche Gesetz gebung fest, von der es wünschte und voraussehcn konnte, daß sie eine allgemeine deutsche werden konnte, da verließ Preußen, und ich glaube nicht zu irren, gerade aus Rücksicht auf die Abneigung des Südens gegen lange Schutzfristen sein Prinzip des ewigen Schutzes und nahm die dreißig jährige Schutzfrist an. ES hatte demgemäß auch die Genuglhunng, daß nun der Süden, der anfangs nur zu einer zehnjährigen Schutzfrist im ersten BundcStagSbeschlussc zu bestimmen war, sich dann hcrbcilicß, eine dreißigjährige zu accepliren. Meine Herren, wenn wir jetzt dielen Weg zurückthun und die Schutzfristen bei uns abermals abkürzen, wahrlich ich glaube, das wird uns der Süden gewiß nicht verdenken, sondern er wird uns das nachmachen, namentlich, da ich wohl sagen darf, daß gerade die indnstricllc Richtung des Buchhandels im Süden vielleicht stärker vertreten ist als im Norden, und er würde daher doch wohl — ich denke namentlich an Stuttgart — sehr gern der Tendenz sich anschließcn, die da bald eine größere Anzahl von Werten zum Gemeingut, zum Gegenstand der freien Concurrcnz des ganzen Buchhandels macht. Also meine ich, diese Schreck- bildcr, die uns in der Richtung vorgemalt werden, sind nicht so gefährlich, und ebenso glaube ich auch nicht, daß die Schilderung, wel.bc mein ver ehrter Vorredner hier vor mir uns entworfen hat von der Miß ummung der Autoren, denen wir gewissermaßen ihren gerechten Arbeitslohn entziehen wollten, gerechtfertigt wäre, denn ich bin der festen Uebcrzcugung, daß auch nach der Annahme unseres Amendements das wohlverstandene Interesse der Schriftsteller wie der Verleger nicht leiden wird. Meine Herren, ich konnte nicht cinstimmcn in die vielen Vorwürfe, welche mein verehrter Nachbar hier in seiner ersten Rede vor mir gegen den deutschen Buchhandel geschleudert hat; aber das will ich nicht leugnen, daß Manches noch ein bischen langsam in demselben geht, und eine gewisse Langsamkeit wird allerdings befördert, wenn die Verleger einen so langen Zeitraum von Schutzfrist vor sich sehen, 30 Jahre nach dem Lode des Autors: sie wissen nicht, wann der Tod eintntt; sie denken, Gott segnet die deutschen Schriftsteller in der Regel mit einem recht langen Leien, also du hast Zeit, du kannst recht gemächlich deine Geschäfte machen. Ist die Zeit dagegen kürzer und bestimmter begrenzt sür den Autor und für den Verleger, wo er weiß, daß die Früchte seiner Arbeit ihm Nutzen bringen werden, ;o werden sie beiderseits sich anstrengen, die richtigen Wege ein- zuschlagcn, und dann wird der Ertrag sür sie wahrlich kein geringerer sein als ans dem alten Wege. Einen Einwand muß ich dann ncch erwähnen. Es ist uns ja von mehreren der Vorredner noch soeben die glänzende Entwicklung des eng lischen Buchhandels vorgehalten worden. Ja, meine Herren, ich will diese glänzende Entwicklung keineswegs allein auf die dorr bestehende Gesetzge bung, ans die dort bestehenden Schutzfristen zurückführen, aber immerhin zeigt doch dies Beispiel, daß mindestens diese Art der Schutzfrist einer so glänzenden Entwicklung des Buchhandels und einer so außerordentlichen Bezahlung der Schriftsteller nicht hinderlich gewesen ist. Zu jenen wahrbaft großartigen Rcinltälcn aber, glaube ich, werden wir uni so rascher und schneller gelangen, je mehr es eben auch die Schrift steller und Verleger verstehen und sich angelegen sein lassen, daß dasjenige, was sic sprechen und publiciren, auch wirklich in die Masse der Nation dringt. Das ist die Aufgabe der Schriftsteller in Ansehung ihrer Form und das ist die Aufgabe der Industriellen in Ansehung ihres Preises, den sic stellen. Meine Herren, allerdings können wir noch nicht mit so glän zenden Resultaten der Schriftslcllcrerfolgc und der Literatur aufwarlen, wie sie uns heute von England aus vorgcführt sind. Aber meine Herren, bedenken Sie doch auch, wie cs trotz des berühmten Fortschrittes, trotz der großen Bildung, die man unsrer Nation nachrühmt, wie es doch eigentlich mit der Masse der Nation bestellt ist. Meine Herren, ich werde sicher keinen Wider spruch finden, wenn ich sage: Wenn Sie die große Masse der Nation na mentlich auf dem Laude betrachten, so ist die in der Erkenntnis), in der Würdigung der Literatur heute eigentlich noch um drei Jahrhunderte zurück, sic stehet wesentlich noch bei Luther, während wir schon über Schiller und Goethe hinaus sind; denn was ist denn die geistige Nahrung des Landman- ncs? Das ist die Bibel, daö Gesangbuch und der Katechismus. Alles Andere, was heute die Nationen belebt, da« geht an der großen Masse noch immer spniloS vorüber, und daher meine ich, dürfen wir allerdings nicht Maßregeln versäumen, die geeignet sind, diesen Prozeß zu beschleuni ge», und wenn auch dabei hier und 0a das Interesse der Schriftsteller ver meintlich gekränkt werden sollte, so habe ich ein viel zu großes Vertrauen auf den nationalen Sinn der deutschen Schriftsteller, als daß ich nicht an- nchmcn sollte, daß sie uns getreu auf diesem Wege folge» werden! (Beifall links.) Der Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe Herzog von Ujcst theilt nun mit, daß ein Antrag auf Vertagung gestellt sei, nach dessen Annahme die Verhandlungen bis zum Sonnabend den 26. März vertagt werden. Miscellen. Nach einer Mittheilung des Präsidenten vom Reichstag in der Sitzung vom 28. März hat sich die Commission für das Au torenrecht bereits coustituirt und zum Vorsitzenden den Grafen. Minister, zum Stellvertreter den Abg. Bürgers, zu Schriftführern die Abg. l)r. Hänel und l)r. Köster erwählt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 155
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