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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1870
- Sprache
- Deutsch
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In den betreffenden Kreisen wird überall die Hoffnung gehegt, daß der hohe Reichstag diesen Thatsachen die verdiente Berücksich tigung zu Theil werden lasse, bevor ein für den Verkehr noth wen dig es Gesetz aä oalonckas Kraooas vertagt und die Sicherheit des Erwerbes in diesem Felde aufs neue in Frage gestellt wird. Eduard Quaas. Systematische Ucbersicht der literarischen Erzeugnisse des deutschen Buchhandels in den Jahren 1868 und 1869.*) Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchh. in Leipzig. j 1868 j 1869 1. Sammelwerke. Literaturwissenschaft . . . 196 262 2. Theologie 1440 1607 3. Jurisprudenz. Politik. Statistik .... 970 1141 4. Medicin. Thierheilkunde 528 517 5. Naturwissenschaft. Chemie. Pharmacie . . 636 675 6. Philosophie 126 127 7a. Pädagogik. Deutsche Schulbücher. Gymnastik 966 1131 7b. Jugendschriften 246 322 8. Altclassische und orientalische Sprachen. Mytho- logie 440 471 9. Neuere Sprachen. Altdeutsche Literatur . . 322 335 10. Geschichte. Biographien. Memoiren. Brief- Wechsel 710 634 11. Geographie 290 269 12. Mathematik. Astronomie 134 124 13. Kricgswissenschaft. Pferdekunde 281 308 14. Handelswissenschaft. Gewerbskunde . . . 425 424 15. Bauwissenschaft. Maschinen- und Eisenbahn- knnde. Schiffahrt 190 213 16. Forst- und Jagdwissenschaft. Bergbau- und Hüttenkunde 83 93 17. Landwirthschaft. Gartenbau 280 305 18. Schöne Literatur (Romane, Gedichte, Thea- tcr rc.) 958 999 19. Schöne Künste (Malerei, Musik rc ). Steno- graphie 437 435 20. Volksschriften 237 335 2l. Freimaurerei 14 8 22. Vermischte Schriften 381 364 23. Slavischc und ungarische Literatur .... 48 62 24. Karten 225 144 Summa 10563.^11305. Miscellen. Dem Vernehmen nach wird der Abg. Braun-Wiesbaden zu §. 8. des Gesetzentwurfs über die Autorrechte folgenden Antrag inbringen, welcher sich den Prinzipien der englischen und amerika- enischen Gesetzgebungen anschließt: „Der Schuh, welchen das gegen wärtige Gesetz dem Autor gegen Nachdruck gewährt, erstreckt sich auf die Dauer seines Lebens und auf einen weiteren Zeitraum von sie ben Jahren nach seinem Tode. In denjenigen Fällen jedoch, in welchen dieser gesammte Zeitraum sich auf weniger als 40 Jahre, ge rechnet von der Publication des Werkes an, beläuft, verlängert sich derselbe kraft 'des Gesetzes bis zu dieser Dauer, d. h. bis zu einer Gesammtfrist von 40 Jahren, gerechnet von dem Erscheinen des Werks, jedoch nie über 30 Jahre nach dem Tode des Autors." Gründe: „Möglichste Gleichförmigkeit und Gerechtigkeit der Frist. *) Die Zusammenstellung der Erscheinungen 1867 u. 1868 siche Bör senblatt 1869 Nr. 33. Möglichste Unabhängigkeit derselben von früherem oder späterem Eintreten des Todes, da man ersteres so wenig bestrafen, als letzte res belohnen darf. Aussicht auf internationale Verträge. Denn nur diese und eine richtigen wirthschaftlichen und rechtlichen Grund sätzen entsprechende Einrichtung des Autorrechts vermögen dem letztem die fernere tatsächliche Anerkennung auf die Dauer zu sichern. An dernfalls wird es untergraben durch die ganz unausbleibliche Con- currenz der Angehörigen solcher Staaten, welche sich einer vernünf tigen Gesetzgebung erfreuen-"; Am 13. Februar ist, wie die Kölnische Zeitung berichtet, der frühere Oberbibliothekar der königlichen Bibliothek im Haag, Joh. Wilh. Holtrop, nach einer langwierigen Krankheit in einem Alter von 63 Jahren gestorben. Die bibliographische Wissenschaft verliert an ihm einen ihrer kundigsten und hervorragendsten Koryphäen. Bei allen Freunden der Bibliographie wird Holtrop's Name stets die selbe Achtung genießen, wie die Namen von Panzer, Haym und Erhard. Seinen Ruf begründete Holtrop durch den im Jahre 1856 erschienenen 6ataI»Au8 librorum 8»seulo X.V. impro88orum guot- yuot in kibliotbsea ro^ia Habana a88srvantur. Dieser ausge zeichnete Jncunabeln-Katalog muß als vollständig mustergültig für ähnliche derartige Arbeiten angesehen werden. Höher stieg Holtrop's Verdienst und Ruhm, als er sein ungemein schätzeuswerthes Pracht werk ,,>lollllM8llt8 t^poArapliiguso" veröffentlichte. In diesem Werke hat der Herausgeber Druckproben fast sämmtlicher Drucker des 15. Jahrhunderts veröffentlicht. Es ist dies ein Werk, welches von Jedem, derkgenauere bibliographische Studien treiben will, zu Rathe gezogen werden muß; namentlich ist es für die Bestimmung solcher Drucke, deren Drucker, Druckjahr und Druckort man nicht kennt, durchaus unentbehrlich. Holtrop hat keine Mühe und kein Geld ge scheut, um dieses großartige Werk zu Stande zu bringen. Fast alle be deutenderen Bibliotheken Hollands, Belgiens, Deutschlands, Frank reichs und der Schweiz hat er durchforscht, um das Material für seine Ülonumsut8 zusammen zu bringen. Kaum war vor etwa einem und einem halben Jahre das letzte Blatt gezeichnet, als Holtrop zu kränkeln begann; jseine Kräfte schwanden immer mehr, bis er am 13. Februar starb. Bei allen Bibliographen wird sein Name stets in hohen Ehren stehen. Es gereicht uns zu besonderer Freude, das kürzlich erfolgte Er scheinen des neuenJahrganges von Schulz' Adreßbuch für den deutschen Buchhandel auch an dieser Stelle zu verzeichnen. Dasselbe ist diesmal mit dem in Stahl gestochenen Bildniß von Carl Christian Jügel geschmückt und zeigt in allen seinen Theilen wieder die fleißige und sorgfältige Bearbeitung, die man von dem Mentor für unser Verkehrswesen seit Jahren gewohnt ist. Der Herausgeber, Hr. Hermann Schulz, hat sich dadurch von neuem einen gerechten Anspruch auf den warmen Dank des Buchhandels erworben. Nach einer Mittheilung des General-Postamts des Norddeut schen Bundes an die Leipziger Handelskammer wird von einer Ein führung der Korrespondenzkarten, wie solche in Oesterreich be stehen, zur Zeit noch abgesehen. Personalnachrichten. Herrn Carl Herrn. Hunger, Firma H. Carl I. Satow, in Prag ist der Titel eines k. k. Hofbuchhändlers verliehen worden. Herr I. Rothschild in Paris hat das Ritterkreuz 1. El. vom Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Haus- und Verdienstorden erhalten.
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