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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1870
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- Erscheinungsdatum
- 04.03.1870
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- Deutsch
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Deutschland. Ein in die Augen springendes Beispiel bietet die Welt- bekannte Duueliuitr Oollsotion, welche bekanntlich alle bedeuten deren Werke der englischen Literatur nicht allein gleichzeitig mit England veröffentlicht, sondern auch durchgehends zu einem billigeren Preise als die in England erscheinende Ausgabe zu stehen kommt. Die Braun'schc Rcchtsanschauuug stellt sich aus einen Stand punkt, der heutzutage der Doctrin wie der Praxis als ein zum Heile Aller überwundener gilt. Ein Schriststeller, der heute noch denselben zur Geltung bringen wollte, würde sich der Gefahr aus- sehen, sein Elaborat als das Curiosum eines unter den geistigen Fortschritte» und Errungenschaften seiner Zeit zurückgebliebenen Sonderlings bei Seite geschoben zu sehen. Immerhin wäre dieser Spuk ziemlich harmlos und unschädlich. Anders gestaltet sich die Sache in dem hier vorliegenden Falle. Zwei Mitglieder der höchsten repräsentativen Körperschaft des Norddeutschen Bundes, beide in derselben als parlamentarische Größen anerkannt und gewürdigt, beide einflußreiche und hervorragende Mitglieder der im Reichstage numerisch am stärksten vertretenen, als Partei am besten organistr- ten und in wichtigeren Fragen meist den Ausschlag gebenden Frac- tion, bringen Ansichten zum Ausdruck, welche Wissenschaft und Praxis auf ihrem gegenwärtigen Standpunkt durchgehends als an- tiguirt, als längst abgcthau ansehen, und in der gesammtcn Körper schaft erhebt sich dagegen nur eine einzige Stimme des Einspruchs und diese ist die eines unmittelbaren Interessenten. Nicht Einer findet sich, der vom Standpunkte der Wissenschaft aus sofort den Handschuh aufhebt und die Versammlung über den wirklichen Sach- stand aufklärt! Für den weiteren Verlauf muß dies ebenso ernste als inhalt schwere Bedenken erwecken. Wird die Versammlung, welche für Ansichten und Aufstellungen, wie sie Hr. vr. Braun am 21. Febr. zum Besten gab, nicht ein Wort wissenschaftlicher Abweisung, son dern nichts weiter als den Ausdruck der Heiterkeit für die mannig fachen Scherzworte, womit vr. Braun auf die Lachmuskeln seiner Zuhörer — in einer, wie uns dünkt, dem Ernste der Sache nicht recht angemessenen Launigkeit — zu wirken bemüht war, zur Ver fügung hatte, »ach dem 7. März besser auf den Gegenstand vorbe reitet, mehr in der Lage sein, denselben mit der nöthigen Sach- kcnnlniß und wissenschaftlichen Unbefangenheit zu prüfen und zu behandeln? Alles hohen Respccts vor der legislatorischen Berufen- hcit der hohen Versammlung unbeschadet — wir bezweifeln cs. An anderem Orte*) haben wir bereits uns darüber des Wei teren ausgelassen, daß unseres Erachtens die Vorlage, welche der malen dem Reichstage gemacht worden ist, für die endgültige legis latorische Feststellung noch nicht genügend vorbereitet ist, und nicht minder haben wir gewisse Bedenken über den Weg, welcher cinge- schlagen ward, um diese Vorlage zu Stande zu bringen, nicht zurückgehaltcn. Das Resultat der Sitzung vom 21. Februar hat nur dazu dienen können, diese Bedenken zu steigern. Verkennen läßt sich nicht, daß manche der unzutreffenden Vorstellungen, welche der Braun'schcn Rede zu Grunde liegen, durch den Inhalt der Ge setzvorlage indicirt sind, daß mithin diese selbst bis zu einem gewis sen Grade die Verantwortung trifft, wenn der Reichstag mit ähn lichen Vorstellungen an deren Berathung geht. Welche Gefahren in diesem Falle für den Inhalt des ganzen Gesetzes in Aussicht stehen, wird nach dem vorstehend Bemerkten jeder mit der Sachlage Vertraute sich selbst sagen können. Ein norddeutsches Bundcsnach- druckgesetz werden wir bekommen — warum nicht, da in dem Sta dium, in welchem gegenwärtig sich die Angelegenheit befindet, hierzu die einfache Majorität der anwesenden Reichstagsmitgliedcr genügt, welche die Fraction, der die Hrn. Braun und v. Hennig ange- ") Vergl. kcn Aufsatz: „Das norddeutsche Bundcsnachdruckgesctz" in 1er Deutschen VicrtcljahrSschrift 1870, Heft 1, Se. 08 u. fg. hören, durch ihr numerisches Uebergewicht fast allein herzustellen im Stande ist, — aber was für eins! Als den für die Ausarbeitung des Bundesnachdruckgcsetzes zweckmäßigsten Weg haben wir*) die Berufung einer aus Schrift stellern von anerkanntem Renommee, Buch-, Kunst- und Musi kalienhändlern, Künstlern, Komponisten und einigen Praktikern (Beamten, Sachwaltern, Mitgliedern von literarischen Sachver- ständigcnvereinen rc.) zusammengesetzten Fachmännercommission durch den Bundeskanzler bezeichnet und unsere Ansicht dahin aus gesprochen, daß es zur Beschreitung dieses Weges auch in dem gegenwärtigen Stadium noch nicht zu spät sei. Das Resultat der ersten Rcichstagsverhandlung über den Gegenstand hat uns in der Ueberzeugung, daß wir mit diesem Vorschläge das Richtige getrof fen haben, nur lebhaft bestärken können. Ein sehr bedenklicher Aus weg würde es uns dünken, wenn der Reichstag, worauf von einzel nen Seiten dem Vernehmen nach hinzuwirken versucht wird, um nur etwas zu Stande zu bringen, aus Opportunitätsrücksichten den vom Bundcsrath vorgelegten Entwurf als „zur Zeit" genügend, gewissermaßen als eine Abschlagszahlung kurzweg onbloo annähme. Was kann der deutschen Literatur, dem deutschen Buchhandel mit einem Gesetze gedient sein, das schon nach wenigen Jahren prakti scher Geltung einer gründlichen Umarbeitung unterworfen werden muß, um seinen Zwecken gehörig zu entsprechen? Wenn in irgend einem Gebiete, so muß im Bereiche des geisti gen Urheberrechts die Gesetzgebung sich hüten, eine vorzeitige Früh geburt zu Tage zu fördern; nicht minder: für den Behandlungsmo dus andere als streng zur Sache gehörige Gesichtspunkte zur Richt schnur zu nehmen. Der Norddeutsche Bund hat diese Verpflichtung, die sich für den Gesetzgeber eigentlich ganz von selbst versteht, in besonderem Grade, weil unseres Erachtens es keinen praktischeren und erfolgreicheren Weg gibt, seine Gemeinnützigkeit zu erweisen und damit zugleich seine Lebensfähigkeit darzuthun. Nicht viele Gesetze, sondern gute Gesetze — das ist die beste Propaganda, die der Norddeutsche Bund für sich machen kann. Aber das erste, das hauptsächlichste Erfordcrniß eines guten Gesetzes ist, daß es sich streng innerhalb seiner stofflichen Sphäre hält und seine Aufgabe darauf beschränkt, hierin ganze und volle Abhilfe zu schaffen. Wer cs gut mit dem Norddeutschen Bunde meint, der wird sein Augenmerk darauf richte», daß nach dieser Seite hin volle Genüge geschieht. C. v. Witzleben, k. sächs. Rcgicrungsrath. Was folgt daraus, daß deutsche Literatur und Kunst auf den Schultern der Vergangenheit steht, für deren Schutzberechtigung? Gelegentlich der Verhandlungen des Reichstags des Norddeutschen Bundes machte der Abgeordnete Duncker, welcher, obwohl den Abge ordneten Braun bekämpfend, doch ebenfalls eine Abkürzung der im Gesetz den Autoren zugebilligtcn Schutzfristen befürwortet, eine Aeu- ßeruug, welche einen Schein der Berechtigung an sich trägt und des halb der Richtigstellung um so dringlicher bedarf. Er äußerte, daß sich über die Ausdehnung der Schutzfristen streiten lasse, und begründete diese Ansicht mit folgenden Worten: „Unser Schriftenthum, unsere Literatur, unsere Dichtkunst gehen hervor aus zwei Factoren: es ist einmal die gesammte geistige Arbeit der Nation selbst der Boden, aus dem der Einzelne, auch das bedeu tendste Genie seine Ideen schöpft und producirt; aber die Gestalt, wie er die Idee verkörpert, ist dann doch seine eigenste Zuthat, zu der er nicht gelangen kann ohne eine sehr ernste Arbeit, und insofern, glaube ich, muß man ihm das Recht, diese Arbeit zu verwerthen, gönnen. Aber weil er eben in dieser ganzen geistigen Production 0 A. a. O. 103*
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