Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1860
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- 18.01.1860
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- Deutsch
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treffende nichlmehr clementarschulpflichliq, und kann er zurNothdurft lesen und schreiben, so kommt er den Anforderungen, die eine be trächtliche Anzahl der Leipziger Herren Chefs an einen anzunchm- enden Lehrling stellen, in vollem Maaße nach. Freilich harmonirr das nicht ganz mit dem jüngst in diesem Blatte ausgesprochenen Wunsche, daß alle in den Buchhandel aufzunchmenden jungen Leute mindestens den Gymnasialcursus vollendet hätten, aber, wie gesagt, die Leipziger Herren nehmen's nicht so genau. Je weniger gebildet der Lehrling des Leipziger Commissionärs und Verlegers ist, desto williger wird ec sich der interessanten und lehrreichen Arbeit des Her- umschleppcns der Packete und Einholens der verlangten Bücher un terziehen. Auf diese Weise spart man während 4 bis 5 Jahren ei nen Laufburschen, und bekommt auch möglicherweise noch Lehr geld (!) obenein; aber daß dadurch jährlich eine namhafte Anzahl unbrauchbarer Gehilfen creirt wird, die den guten Ruf von dem durchschnittlichen Bildungsgrade unseres Standes nicht eben zu he ben geeignet sind, daß man an dem Gesammtbuchhandel, wie an den jungen Leuten selbst sich versündigt, die man sich einem Berufe wid men läßt, dem sie vermöge ihres Bildungsgrades nicht gewachsen sind, das wird, Gott sei's geklagt, nicht bedacht. Unter den am Zuge den 10. November thcilnehmenden Lehr lingen befand sich eine nicht kleine Anzahl solcher, die Schreiber die ses täglich Dienste als Laufburschen verrichten steht, und die er auch vermöge ihres Acußeren bis dato für Laufburschen gehalten. Was das für Gehilfen werden, mag sich der Unbefangene denken. Viel leicht wendet man mir ein, daß ja in Leipzig die Lehranstalt für Buchhandlungslehrlingc bestände, die Gelegenheit gäbe, das Ver säumte nachzuholen. Man schließe nicht so rasch. Auch ich erkenne das höchst lobcnswcrthe Streben der Gründer dieser Anstalt von Herzen gern an, aber immerhin ist sie nicht dazu angethan, einen regelrechten Gvmnasialunterricht, der ja doch dem Buchhändler so nöthig ist, wie's liebe Brod, zu ersetzen, und Sortimcnlskenntnisse, die doch den Buchhändler erst ausmachen, bekommen die jungen Leute da auch nicht. Zudem wird die Anstalt von den (wenn ich recht unterrichtet bin) 120 Leipziger Lehrlingen nur von der unge fähren Hälfte derselben besucht. Ob diese gutgemeinten Worte etwas fruchten werden, ob der Lehrlingsunfug in etwas durch sie gemindert werden wird? Hoffen will ich es, aber glauben kann ich es, offen gestanden, selbst nicht. Es ist im Börsenblatte schon so mancher „Krebsschaden", an dem der liebe Buchhandel kränkelt, zu Tage gelegt worden, ohne daß das Mindeste zu dessen Heilung geschehen wäre. Schreiber dieses hielt es indessen für seine Pflicht, seine Bedenken offen auszu- sprcchen, und tröstet sich für den Fall, daß es nichts hälfe, mit den Worten Shakspeare's im Sommernachtstraum: „Wenn wir mißfallen thun, so ist's mit gutem Willen; „Der Vorsatz bleibt doch gut, wenn wir ihn nicht erfüllen." tt. 0. Abwehr der Rüge in Nr. 2. d. Bl. Nach einem Stoßseufzer über die dem Sortimenter so ungünstige Jetztzeit, die aber doch noch nicht auf dem Fuße sei, daß er ndkhig hätte, seinen Kundenkreis unter Hintansetzung von Usance und solider Geschäfts führung auszudehnen, glaubt die lbbl. Keyser'sche Buchh. in Erfurt der Tendenz unseres Bbrsenbl. zu folgen, wenn sie in Nr. 2. desselben ein von mir unterm I. Novbr. v. I. an einen Theil der hochwürdigen Herren Superintendenten meines preußischen Vaterlandes (nicht an alle) erlassenes Circular zur Sprache bringt, in welchem ich theologische Zeit schriften für das Jahr 1860 mit 25 Proc. Rabatt vom Ladenpreise ab zugeben und einige Artikel meines Verlages zu herabgesetzten (Laden-) Preisen (wohlgemerkr nicht Nettopreisen) zu liefern mich erbiete; und indem sie den Wortlaut jenes Circulars nebst einem Auszuge aus mei ner Verlagsofferce mitlheilt, spricht die Kevser'sche Buchh. die zuversicht liche Erwartung aus, daß ihre (und meine) geehrten Herren Collegen diesen Beitrag zur Thätigkeil der natürlich nichts weniger als löblichen „Evangelischen Buchhandlung in Berlin" mit dem richtigen Namen, also ! nach ihrer schon im Eingänge stabbrechend vorausgeschickten Meinung als usancewidrig und mit soliderGcschäftssührung unver träglich bezeichnen werden. Außer dieser Rüge sind der Redackion nach einerAnmerkung derselben noch8 weitere und wcirergehendcBeschwerden über denselben Gegenstand aus preußischen Provinzen zugcgangen, in welchen mein Verfahren als „unerhörte Schleuderei", ja als „räuber ischer Eingriff in die Rechte des Buchhandels" verurthcilr wird; ja selbst die verehrt. Redaclion des Börsenbl. kann nach einigen mich in Schutz nehmenden Zeilen ihrer Bemerkung, für welche ich ihr Dank sage, nicht umhin, mir den Vorwurf zu machen (für welchen ich ihr keinen Dank weiß), daß ich meinen Collegen ein großes Aergerniß ge geben und die buchhändlerische Standesehre empfindlich bloßgestellt habe. So schweren Anklagen gegenüber bin ich es sowohl der Ehre meiner Firma, als meiner eigenen Person schuldig, von der Armensünderbank des Börsenbl. aus in öffentlicher Sitzung des gesammten Buchhandels meine Verthcidigung zu führen, um hoffentlich von der Jury der Vorur- theilsfreicn mir dem Verbiet: „Nicht schuldig" entlassen und in gleicher Sache nicht neuerdings vor die Schranken gefordert zu werden. Was habe ich denn nun „Usancewidriges" und „mit solider Geschäftsführung Unverträgliches" gethan? Worin besteht die ,,u n er h ö rte S ch I cu d e r e i", die ich treiben soll? In was für Rechte des Buchhandels hätte ich mir einen „räuberischen Eingriff" zu Schulden kommen lassen? Wo steckt das „Aergerniß", das ich den Collegen gegeben, und wo die „Bloßstellung der buchhänd lerischen Srandcsehre", mit der ich Nichtbuchhändlern, Buchhand lungskunden gegenüber mich benommen haben soll? In der Thar, bei der bloßen Aufzählung all dieser haarsträubenden Vergehen und Ver brechen, deren man mich bezüchcigt, überläuft mich eine Gänsehaut, zu mal ich außer dem Oorpus delicti selbst, auf Grund dessen ich ange- klagr bin, kaum noch ein anderes handgreifliches Verthcidigungömittel in Händen habe, als höchstens das Schalz'sche Adreßbuch für 1859. Laut Sc. 27. dieses Schulischen Adreßbuches bin ich aber nicht bloß Sorti ments- und Verlagsbuchhändler, sondern auch Besitzer eines theolog ischen Antiq uariums und einer christlichen Le i h b i l i o t h c k, durch welche beiden Nebengeschäftszwcige sich bei mir Jahr aus Jahr ein eine Menge bu ch h ä n d I er i sch bereits verwerthecer theolog ischer Werke und Zeitschriften ansammelt. In einer früheren Nummer des Naumburg'schen Wahlzetlels habe ich usancemäßig vor Jahr und Lag dem Buchhandel theologische Zeitschriften, welche sich bei mir ansammeln, zu noch wohlfeileren Nettopreisen angeboren, auch jetzt wieder in derselben Nr. 2. des Börsenbl., wo mich die Keyser'sche Buchh. angreifr — aber ohne allen Erfolg; da habe ich denn ge mäß der Usance, welche manchem Collegen erlaubt, selbst solchenBü- cherkunden, die sich notorisch zu einer andern Handlung halten, unver langte Novitäten ins Haus zu schicken, gemäß der Usance, kraft welcher kaum eine einzige Sortiments- und Anliquarhandlung cristiren dürfte, die nicht Kunden in weitester Ferne zu bedienen hätte, ferner ge- gemäß den Grundsätzen einer soliden Geschäftsführung, welche erheischen, daß man sein Bücherlager nicht unausgeboten veralten lasse, und, eben um es nicht dermaleinst verschleudern zu müs sen, für einen Artikel, wie namentlich Zeitschriften sind, zu rechter Zeit den rechten Mann aufsuche, endlich gemäß dem gewiß nicht räuberisch in dieRechte des Buch Han dels eingreifen de n S e t b sterh a ltu n g sg r u n d sa tz e: leben und leben lassen, da habe ich denn — sag' ich — laut meines durch Vermittlung der löbl. Keyser'schen Buchh. in Nr. 2. d. BI. ganz richtig abgedruckten Circulars mein Lager antiquarischer theologischer Zeitschriften und nebenbei auch Einiges aus meinem theologischen Verlage den Herren Theologen fern und nah unmittelbar offerirt (diesmal nicht ohne Erfolg, wie ich versichern darf), und habe damit wohl nur denjenigen Collegen ein Aer gerniß gegeben, welche blind vor Neid oder Verdächtigungssuchl die noch dazu gesperrt gedruckte Zeile: „ich liefere die bestellten Zeitschriften stets einige Wochen nach Erscheinen" gänzlich übersehen haben; habe auch die b u ch h ä n d l e r is ch e Standesehre nur in den Augen derjenigen bloßgestellt, welche in jeder neuen, noch so solid-kauf männischen Art und Weise, den Buchhandel zu betreiben, gleich eine Ent würdigung desselben sehen! Was nun endlich die dem Publicum angebotenen Artikel aus meinem Verlage betrifft, so ist es durchaus nicht der Fall, daß ich solche zu den Buchhändler-Nettopreisen angezeigc habe, vielmehr gebe ich dem Buchhandel von den Preisen der angezeigten Verlagsartikel den üblichen Buchhändlerrabatt. Jeder Buchhandlung, welche die bei mir erschienenen Schnften „Trah ndo rff, Theos" Ladenpreis 15 S-k, und „Müller, die Vereinigung der evangelischen Kirche" Ladenpreis 12 S-ö, zusammen bestellt, erhält von dem bei der Zusammenentnahme festgesetzten Netto-
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