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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1901
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- Deutsch
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5976 Nichtamtlicher Teil. «« 174, 29. Juli 1901. Albert Langen Verlags-Konto in München. 5987 l'ö. I'ö. Usive-^Ibuw: 1'öortzsitsv. b. L. Mittler L Totzn in Berlin. 5989 Perels, Das allgemeine öffentliche Seerecht im Deutschen Reiche. 6 geb. 7 ^ 50 H. Karl Scherer in Karlsruhe. 5987 Grundbuchordnung. Ausgabe für Baden. 2 ^ 50 Ferdinand Lchöningh in Paderborn. 5988 Schiller, Über naive und sentimentale Dichtung: Schmitz, Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universal geschichte? Kart. 1 ^ 50 H. Ausgabe L. Geb. 1 50 -H. ^°sätzen.^' U^TeU^'4" podagogüchen und dlda ischen Auf Linnig, Der deutsche Aufsatz in Lehre und Beispiel. 9. Ausl. 3 ^ 40 -Z. Tibesar, Fr. W. Webers Dreizehnlinden. 3. Ausl. 1 20 -H. Ferdinand Lchöningh in Paderborn ferner: 5988 Görlich, Englisches Übungsbuch. 2. Ausl. 2 — Englisches Lesebuch. 2. Ausl. 2 ^ 80 Stahel'sche Verlagsanftalt in Würzburg. 5985 Lobvsiäsr, k'üllrsr äurell äis kbön. 6. ^ull. 2 (tz. Strübig Verlag in Leipzig. 5991 Amtstagebuch für ev. Geistliche 1902. 10. Jahrq. Geb. mit Stift 1 ^ 20 -Z. Schwarz.Das einzigeHeilmittel bei Nervenleiden. 1 ^20 0). 5988 Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 5988 lüs ^ristoorats. (1. L. vol. 3514.) 1 60 Deutsche Verlagsanftalt in Stuttgart. 5986 Romansammlung -Deva» Bd. 4: Erhard, Onkel Hermann. „ 5/6: Thieme, der Fall Gembalski. > L Bd. 50 H. „ 7: Maupassant, unser Herz. 2. Aufl. „ 8/9: Römer, Treue. ' Nichtamtlicher Teil. Nnstchlsversrndung gebundener Bücher. Der bekannte englische Berlagsbuchhändler Heinemann hat in Anlehnung an deutsche buchhändlerische Gepflogen heiten ein in England neues Verfahren der Ansichts oersendung eingesührt. Er macht bekannt, daß er jedes Buch seines Verlages zur Ansicht an Private liefert, wofern ein Privatmann die Bestellung auf einer Postkarte aufgiebt und zugleich den Namen seines Buchhändlers, der ihm das Werk vorlegen soll. Er arbeitet auf diese Weise Hand in Hand gehend mit dem Sortimenter. Der Kunde würde das Buch entweder bei dem Sortimenter einsehen oder von diesem zugesandt erhalten. Die »I-iteroturs. begleitet dieses für England neue Verfahren mit folgenden Anmerkungen: »Es bildet eine Art Kompromiß zwischen dem konti nentalen System und unserem eigenen. Auf dem Konti nent herrscht bekanntlich der Brauch, alles in Kommission zu liefern, indem der Buchhändler die Neuigkeiten seinem Kunden zur Ansicht schickt. In Deutschland insbesondere ist dieses System vollkommen ausgebildet; aber dort werden bekanntlich die meisten Bücher broschiert ausgegeben, so daß für die Erneuerung der Umschläge, wenn die Bücher beschmutzt zurückkommen, nur wenig Kosten entstehen. Würde es sich um Leinenbände handeln, so würde ein solches Verfahren sehr viel kostspieliger werden; dazu kommt noch, daß auf dem Kontinent die Bücher unbeschnitten veröffentlicht werden und die ausgeschnittenen Bücher daher nicht zurückgenommen werden.« Nun, so ganz recht hat die »lütsratm-o« in Bezug auf Deutschland nicht, denn wir befinden uns schon sehr stark in der Gewohnheit, daß unsere Sortimenter auch mehr und mehr gebundene Bücher zu: Ansicht versenden. Der Ver leger ist heutzutage genötigt, gegenüber dem immer mehr zunehmenden Verlangen nach Lieferung gebundener Bücher in Kommission mit einem größeren Risiko und Kapital aufwand bei der Herstellung zu rechnen. Die Zahl der ramponierten Einbände spielt eine dementsprechende Rolle. Entweder hat der Verleger namhafte Kosten für neue Ein bände und Reparaturen, oder er muß die ramponierten Exem plare zu einem herabgesetzten Preise abstoßen, wodurch der solide Handel geschädigt wird. Vielleicht das schlimmste an der Sache ist, daß das Publikum in der Lage ist, durch den Empfang gebundener Bücher den Buchhandel zu miß brauchen. Offenbar ist die Zahl derjenigen Kunden, die die zur Ansicht erhaltenen Bücher lesen, ohne dafür zu be zahlen, nicht so ganz verschwindend gering. Einsender dieses hat in dieser Beziehung schon recht interessante Erfahrungen gemacht. Ein Sortimenter hatte sich für ein Memoirenwerk verwendet und davon etwa 20 Exemplare abgesetzt. Zur Ostermesse wurde dem Verleger angesonnen, 3 Exemplare, davon 2 gebunden — letztere ganz zerlesen mit schiefem Rücken und sonst ramponiert, das broschierte seitlich vollständig ausgeschnitten — zurückznnehmen. Abgesehen vom ärgerlichen Streit, der um solche Exemplare zu entstehen pflegt, ist es am allermeisten das Gefühl, daß solche diebische Kunden — denn anders kann man ihr Ver fahren nicht bezeichnen — durch die Nachgiebigkeit des Sorti menters unterstützt werden, was einen Verleger schmerzt. Der Verleger mag einen beliebigen Verlust im Geschäfts leben gleichmütig hinnehmen; aber er wird sich auf das ent schiedenste gegen Mißbräuche ausbeuterischer Art anslehnen. Vor einigen Jahren ließ es ein Sortimenter, der einem Ver leger einen Roman in total zerlesenem Zustande, ähnlich einem Leihbibliotheks-Exemplar, zurückgegeben hatte, auf einen Prozeß ankommen, da der Verleger auf Bezahlung des Buches bestand. Der Sortimenter gab nicht nach, als er in erster Instanz verurteilt war, und holte sich die Bestätigung der Verurteilung auch in zweiter Instanz. Er machte auf das zäheste geltend, daß es sein gutes Recht sei, die Bücher ram poniert zurückzugeben, denn der Verleger sende ihm die ge bundenen Bücher in Kommission hauptsächlich zu dem Zweck, daß er sie an seine Kunden verschicke; die Folgen davon müsse der Verleger tragen. In anderen Fällen erlebte ich wiederholt, daß Sorti menter angesichts ausgeschnittener Romane erklärten, sie müßten sich das gefallen lassen, da sie sonst den betreffenden Kunden verlieren würden. In einem Falle hieß es, der Vorstand eines Lesezirkels habe das Ausschneiden der Bücher zur Bedingung gemacht; für den Verleger, der sich das nicht gefallen lassen wolle, werde man sich nicht weiter verwenden. Endlich habe ich erlebt, daß Sortimenter, welche Romane ausgeschnitten Zurückgaben — nicht nur einzelne Bände, sondern in größerer Anzahl —, einfach erklärten, diese seien ihnen so ausgeliefert worden, was in diesen Fällen unmöglich zu treffen konnte, da bei der Auslieferung auf das strengste auf tadellose Exemplare gesehen wurde. Ich denke, die Kontrolle darüber, wie die zur Ansicht versandten Exemplare von den Kunden zurückkommen, ist für einen Sortimenter ebenso leicht auszufllhren wie für einen Verleger, der die Remittenden empfängt, — und so viel Standesgefühl müßte man doch von jedem Sortimenter erwarten können, daß er die Kunden zu einer besseren Gewöhnung erzieht; mindestens
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