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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1822 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^1? 116, 19. September. mit größerem Recht könnte man von dem einen Falle eine analoge Anwendung auf ähnliche andere vcrkheidigen. 6) Endlich bezieht sich der Bericht von Liesching (S. 37.) noch auf die Haftung der Fuhrleute, und will die hier geltenden Grundsätze auf den Buchhandel analog angewandt wissen. Allein gerade der Fuhrmann haftet an sich nicht für jeden Zufall"). Müssen wir nun auch dem Bericht von Liesching darin beistim men, daß er (S. 21.) eine Entwickelung des streitigen Verhältnisses aus sich selbst und aus der Natur des Buchhandels fordert, so ver mögen wir doch vom Standpunkte des allgemeinen Rechts aus gerade hierin keinen Grund zu finden, von den oben ausgeführlcn allgemei nen Grundsätzen über das Tragen der Gefahr abzugchen. Auf die von den Verlegern bezüglich der Haftpflicht proponirte Uebereinkunft kommen wir später zurück. Was nun die maaßgcbendc Natur des buchhändlerischcn Ge schäfts betrifft, so ist dasselbe, wie schon bemerkt, nicht ein reines Eommissionsgeschäft, der Sortimentshändler kein reiner Verkaufs kommissionär; denn er hat ein festes Recht darauf, die Bücher bis Ostern des folgenden Jahres (sofecne nicht eine kürzere Zeit verein bart wurde) auf dem Lager zu behalten. Sodann liegen Abweich ungen vom Waarencommissionshandcl darin, daß der Sortiments- Händler (auch ohne besondere Beredung) auf eigene Gefahr verkauft, und daß ihm für den Verkauf zunächst eine bestimmte Zeit (das laufende Jahr und die Zeit bis zur Ostermesse des folgenden Jahres) gesetzt ist, nach deren Ablauf in Ermangelung eines neuen (aus drücklichen oder stillschweigenden) Uebereinkommcns die Rücksend ung an den Verleger zu erfolgen hat; endlich, daß die Versendung (von und nach Leipzig) auf Kosten des Sortimentshändlers geschieht. Aus diesen Momenten lassen sich alle weiteren Grundsätze entwickeln, welche bei dem vorliegenden Rechtsverhältnisse in Frage kommen. Die wesentliche Bedeutung der ü Eond.-Sendung ist, daß der Verleger seine Novitäten dem Sortimcntshändler mit der Bestim mung zusendet, daß derselbe den Absatz binnen der normalen Zeit versuche, und wenn dieser nicht erfolgt, remittire. Darin nun, daß der Sortimenlshändler auf seine eigene Gefahr veräußert, und da her den Verleger die Frage nach dem Käufer des einzelnen Buches gar nicht berührt, folgt: daß ein Verlust bei dem Käufer, etwa aus dessen Insolvenz, den Verleger nicht trifft: er fordert von dem Sor timcntshändler den Buchhändlerpreis aller von diesem abgesetzten oder fest genommenen Exemplare. Aus diesem Grundsätze, daß der Sortimentshändler die Gefahr dieses Verkaufs (wohl zu unter scheiden von der Gefahr bezüglich der bei ihm lagernden oder zwischen ihm und dem Verleger in Transport begriffenen Waarcn) selbst trägt, folgt auch, daß, wenn von einem in Lieferungen erscheinen den Werke der Sortimcntshändler die ersten Lieferungen ver schlossen hat, und zwar in der Weise, daß sein Abnehmer zu dem ganzen Werke verbindlich wurde, nun der Sorlimentshändlcr dem Verleger gegenüber zu Abnahme auch der betreffenden Eontin Na tionen verpflichtet wird. Dies ist namentlich der Fall bei Journa len u. dgl. Die Frage übrigens, inwieweit der Abnehmer eines in Lieferungen erscheinenden Werkes durch Abnahme der ersten 51) Bender. Grundsätze des engeren Handelsrechts §.70. S. 160.: ,, Fallen ihn (den Fuhrmann) Räuber auf der Straße an. dann haftet er so wenig wie für eine vis msjor, z. B. Ungewitter. Wolken bruch, grundlose Straßen, tiefen Schnee, umhcrschweifende Heeresnach zügler; hier genügt cs, wenn er darthut, daß er alle Vorsicht angewandt und keine Muhe gescheuet habe." Lieferung auch zu Bezahlung der Fortsetzungen verbindlich werde, läßt sich vollständig an diesem Orte nicht entwickeln. Im Allgemei nen herrscht im Buchhandel die Anschauung, das Publicum könne zu Abnahme von Eontinuationen nicht gezwungen werden "). Doch wird eine solche Verbindlichkeit bei. solchen Werken sich von selbst verstehen, bei welchen die bezogenen Lieferungen nur den unselbst ständigen Theil des Ganzen bilden; dies muß bei Zeitschriften auf den betreffenden Jahrgang eingeschränkt werden. In anderen Fällen kann auf dem der Lieferung beigefügten Prospecre oder der buchhändlerischcn Berechnung, welche mit der ersten Lieferung aus- gegeben wurde, eine Verbindlichkeit zu Eontinuationen beruhen; bei Lieferung der ersten Abtheilung erfolgt auch die Berechnung für die bestimmte Folge, welche der Verleger nur ungetrcnnt abgibt, soferne nämlich der Umfang und Preis schon völlig bestimmbar ist. Die als „Rest" nachzuliefernden Nummern werden nicht speciell Rest ge schrieben, sondern auf der Factur wird einfach pro complet mit Hin zufügung, was darunter zu verstehen ist (Band -c.), bemerkt. End lich versteht sich von selbst, daß, wenn der Verleger den Anfang eines Werkes mit der Erklärung, er gebe ihn nicht ohne die Verbindlich keit zu Abnahme des ganzen Werkes, versendet, der Sortiments- Händler für Einhaltung dieser Norm haftet. ^Fortsetzung in Nr. 117. > Miscellcn. Marburg, 11. Sept. Die Herausgabe der von Prof. Ilse unternommenen Geschichte des deutschen Bundes hat, wie die Wes.- Ztg. früher gemeldet (Börscnbl. Nr. 114.), eine Unterbrechung er litten. Man glaubte anfänglich, daß der Verleger vielleicht Winke j von oben erhalten habe, die ihm die Fortsetzung des Druckes bedenk lich machten; indeß ist dies durchaus nicht der Fall, und sind diese Differenzen lediglich privatrechtlicher Natur, indem Hr. Ilse das nach Vollendung des Druckes fällige Honorar theilweise jetzt schon ausbezahlt haben will, während der Verleger (der übrigens für die Fortsetzung des Werkes kein weiteres Manuscript in Händen hat) die Annahme eines auf ihn gezogenen Wechsels verweigert. (Mg. Ztg.) Aus Paris. — Man liest in der Lsrotte cko Iribunaux so Loris vom 9. Sept.: Declaration <io laillito: Ulaeser, Obrairo, rue Lürstemberp: d>o. 5. -lu^e Lomm. älr. V. ßlssson. 8)näie provisoire: älr. Eustremere, 55, Ouai ckes ^ußuslins. Ein neues Requisit für den Sortimentshandel. — Unlängst ging einer Buchhandlung ein Auftrag auf ein ZeitungS- lexikon zu, wozu die Angabe von 1 Fuß Länge, Ve Fuß Breite und circa 1 Zoll Dicke als nähere Bezeichnung diente. Demnach scheint cs für den Sortimenter geboten, sich ins Künftige auch mit einem Maaßstabe zu versehen. Personalnachrichten. Nach dreimonatlichem Krankenlager verschied am 13. d. Mts. sanft Herr Jul i us Melle, Inhaber der Buchhandlung und Buch druckern von F. H. Nestler L Melle in Hamburg. Am 31. Aug. n. St. entschlief in St. Petersburg Herr Aug. Weychardt, früher Verlagsbuchhändlcr in Leipzig, seit 1847 In spektor des Verlagsbücherlagcrs der K. Akademie der Wissenschaften. 52) Vgl. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 1856. Nr. 62. S. 668.
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