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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1870
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- Deutsch
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1172 Amtlicher Theil. I- 77, 5. April. Diesen Pflichten wird der Vorstand auch fernerhin gewissenhaft Nachkommen; der Verein wird die der Hilfe Bedürfenden nach seinen Mitteln unterstützen; sic aus diesen Mitteln gänzlich zu er halten, ist er natürlich nicht im Stande. — In dem Bestände des Reservefonds von baar und in Werth- papieren zusammen 29,242 Thlr. 4t/g Sgr. (gegen 25,869 Thlr. 27 Sgr. baar und in Wertpapieren 1868) befindet sich die während des Lebens des erblindeten Gehilfen H. A. Nagge zu Elbing als ein besonderer Fonds geführte Na gge-Sti ftung, zu welcher durch die unablässigen Bemühungen des Herrn Haase hier, wie der anderen Herren, in deren Geschäften der vom Schicksal hart Geprüfte früher thälig gewesen ist, ans den Kreisen des Buchhandels und von ande ren Wohlthätcrn im Ganzen .... 2341 1 S-s 10 ^ gesammelt wurden. Hiervon empfing Herr Nagge 60 „ — „ — „ sofort, so daß die in dem Reservefonds mit aufgc führte Nag ge-Stiftung 2261 1 S-s 10 ^ beträgt. « Herr Nagge empfängt aus den Zinsen derselben und aus den Mitteln des Vereins eine reichliche Jahresunterstützung. Nachdem im Vorstand wiederholt Bedenken laut geworden über die Handhabung des §. 6. des Statuts, welcher die Unterstützung von Nichtmitglicdern gestattet und nur fcstsetzt, daß die Mitglieder vor letzteren den Vorzug haben, nachdem — außer durch den Antrag des Herrn Kaiser in der letzten Generalversammlung, von verschiedenen Seiten bei dem Vorstande die Frage angeregt Wurde, ob cs nicht geboten erscheine, überhaupt und nöthigenfalls statutenmäßig, die Gewährung von Unterstützungen aus den Mit teln des Vereins nur an Mitglieder zu gewähren, hat der Vorstand diese Frage wiederholt und auch mit dem Nechnungsausschusse in einer gemeinsamen Sitzung im November v. I. einer sorgsamen und eingehenden Prüfung unterworfen. Es wurde hierbei auf der einen Seite nicht verkannt, daß das Statut, indem cs als Beding ung der Mitgliedschaft lediglich die Zahlung eines jährlichen Bei trages festsetzt, cs Jedem und besonders jedem Gehilfen so überaus leicht mache, seiner Pflicht, dem Vereine beizutretcn, nachzukommcn, so daß man wohl berechtigt ist, denjenigen, welcher solche Pflicht nicht übt, vvn der Gewährung von Unterstützungen aus den Mit teln des Vereins geradezu auszuschließen; cs wurde ferner nicht ver kannt, daß die Freigcbung des buchhändlcrischen Gewerbes mehr und mehr Veränderungen und Erweiterungen in dem zum Buchhandel gehörenden Per so ne »bestände zu Wege bringen wird, so daß cs mit der Zeit geradezu unmöglich werden dürfte, über den Kreis der Mitglieder des Vereines überhaupt mit der Gewährung von Unter stützungen hinaus zu gehen. Andrerseits mußte man sich aber sagen, daß gerade der Umstand, daß der Verein jeden zum deutschen Buchhandel Gehörenden unterstützen darf, welcher der Unterstützung im Alter, bei Krankheit re. bedarf, dem genossenschaftlichen Sinne entspricht, der überhaupt und allein nur im Stande war, einen Verein wie den unsrigcn ins Leben zu rufen; man durfte sich nicht darüber täuschen, daß ein Verein, wel cher grundsätzlich nur Diejenigen unterstützen darf, die selbst zu seinen Mitteln beigetragcn haben, nothwendigcrwcisc der Bestimmung be darf, bis zuw elchcm Betrage und wie lange Derjenige, wel cher die Mittel des Vereins beansprucht, zu denselben beigetragcn hat, um eine Unterstützung empfangen zu können; man war sich klar, daß damit unser Verein anfhören würde, ein Untcrstützungsverein der deutschen Buchhändler zu sein: er würde damit den genossenschaftli chen, ihn auszeichncndcn Charakter sofort verlieren und eine Anstalt werden, die dem Einzelnen nur dafür und soweit Unter stützung gewährt, als er sich hei ihr betheiligt hal. Mit solcher Acndcrung des Charakters unseres Vereins würde dann aber auch dessen Wirksamkeit eine ganz andere werden; der Verein wäre dann nicht mehr der Hort, auf den die vom Unglück, von Alter und Krankheit betroffenen Angehörigen des deutschen Buchhandels zu vertrauen haben: er wäre dann eine Unterst ützungscasse für Denjenigen, der zu der Casse beigetragcn. Es wurde ferner bemerkt, daß der Börsenvercin der deutschen Buchhändler inLeipzig seinen reichen Jahresbeitrag von 1500Thlrn. dem Vereine mit der ausgesprochenen Absicht gewährt, daß damit allen denjenigen Angchörenden des deutschen Buchhandels, welche bei der Stellung des Vörsenvcreins sich an denselben um Unter stützung wenden möchten, durch unfern Verein und nach dessen Grund sätzen bedacht werden, und daß natürlich, hört der Unterstützungsverein auf, Diejenigen zu unterstützen, welche nicht seine Mitglieder sind, der Börsenverein für diese von seinen, dem Verein übergebenen Mitteln zurückbehaltcn müßte. In reiflicher Ueberlegung aller dieser Momente kam man zu dem Beschlüsse, von einer Aenderung der betreffenden Bestimmung im Statute abzuschen; man war aber darüber einig, diese Bestimmung auch ferner in der Weise zu handhaben, wie der Vorstand solche seit Jahren in wiederholten Veröffentlichungen bekannt gemacht hat: nicht nur die Gesuche von Nichtmitglicdern denen von Mitgliedern des Vereines überhaupt nachzustcllcn, son dern, ist vorauszuschen, daß die Mittel des beweglichen Fonds nur für Mitglieder genügen, die Gesuche von Nichtmitglicdern bis znm Schlüsse des Jahres zurückzulcgcn und erst dann einer weitern Prüfung zu unterziehen. Der Vorstand hofft, daß hierdurch, wie dem Grundsätze, so auch den Zielen und der Wirksamkeit des Vereines zur Unterstützung für Buchhändler und Buchhändlergehilfen am richtigsten entsprochen und daß nur so die große, wir dürfen sagen, den deutschen Buchhandel auszeichnende Theilnahmc dem Vereine erhalten bleiben wird, welche die segensreiche Wirksamkeit desselben überhaupt ermöglicht hat und welche, wie der vorliegende Jahresbericht ergibt, auch im Jahre 1869 von neuem sich bethätigt hat- Wir sagen allen Wohlthätcrn des Vereines, wie Allen, welche mit so großer Bereitwilligkeit dem Vorstande behilflich gewesen, die ihm obliegende Pflicht zu erfüllen, den herzlichsten Dank, der ganz specicll auch dem Geschäftsführer des Vereines, in Leipzig, Herrn Anton Vogel (I. G. Mittler) gebührt. II. Gericht an die Generalversammlung des Unterstützungsvcrcins, erstattet von dem Nechnungsausschusse desselben. Die Unterzeichneten Mitglieder des Rcchnungsausschusses haben sich zur Revision der ihnen vom Vorstande übergebenen Bücher und Rechnungsbelege vereinigt und sind nach stattgehabter genauester Durchsicht und Prüfung sämmtlicher Schriftstücke zu dem Resultate gelangt, daß die gesammtcn vorjährigen Einnahmen und Ausgaben des Unterstütznngsvercins sowohl im Ganzen, wie auch in den mit den entsprechenden spcciellcn Belegen versehenen Posten als vollkom men richtig anzucrkcnncn sind. Es stellt sich darnach für den beweglichen Fonds die gc- sammte Jahrcscinnahmc pro l869 mit Einschluß des am Ende des Jahres 1868 verbliebenen Baarbestandcs im Betrage von 1077 Thlr. 2B/, Sgr. auf 9744 19 S-s — L». dagegen die gesammte Jahresausgabe auf . 8687 „ 1 ,, 3 „ und es verblieb somit dem beweglichen Fonds am Ende des vorigen Jahres ein Baar- bcstand von . 1057 17 S-f 9^ So erfreulich einerseits die Zunahme der gesammten Jahres- cinnahme um ca. 1200 Thlr. gegen das Vorjahr ist, so steht derselben.
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